Die Härtefallverordnung vom Kanton Bern wurde komplett überarbeitet. Mit der bisherigen von Ende 2020 hätten die Jungs kein Anrecht gehabt. Aber diese wurde im Januar sistiert. Alle eingereichten Gesuche sind ungültig, da die Verordnung nochmals überarbeitet wurde. Seit dem 22. Januar können Gesuche wieder eingereicht werden. Und damit werden die Jungs in jedem Fall einen Anspruch für einen Teil der Fixkosten während der verordneten Betriebsschliessung haben, insbesondere die Miete für Januar, Februar...
https://www.vol.be.ch/vol/de/index/wirt ... pport.html
In diesem Fall gilt die Variante Härtefall 2 für Betriebsschliessung von mindestens 40 Tage:
https://www.vol.be.ch/vol/de/index/wirt ... ssung.html