Genau.
Ich habe das im allerersten Satz dieses Threads geschrieben:
...aber irgendwie scheint das untergegangen zu sein.
Genau.
...aber irgendwie scheint das untergegangen zu sein.
Wie Michaleo bereits geschrieben hat: ja. Und im Link von Amnesty International ist ein Satz drin, der die Notwendigkeit dafür meines Erachtens gut aufzeigt:
Und Joe, wenn DuAls problematisch erachtet Cyrielle Huguenot ausserdem, dass für eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung immer ein sogenanntes Nötigungsmittel wie Gewalt, Bedrohung oder Druck vorliegen muss: «Andernfalls gilt die Tat nicht als schweres Unrecht – selbst wenn das Opfer klar Nein gesagt hat.»
schreibst, dann gehe ich davon aus dass Du den verlinkten Artikel nicht oder zumindest nicht ganz zu Ende gelesen hast. Denn dort steht drin dass in Schweden dieses Gesetz bereits gilt und dass es natürlich auch dort zu solchen Diskussionen gekommen ist, wie wir sie nun ähnlich hier auch führen.Wie sieht das dann ganz praktisch aus? "Baby, ich bin so scharf auf Dich. Möchtest Du, dass wir gemeinsam mit- und aneinander sexuelle Handlungen ausführen?" - "Du hörst mich nicht nein sagen..."
Und jetzt?
Oder auch dies:So zeigen die Resultate der Umfrage von gfs.bern, dass rund jede fünfte Person es eher als Einwilligung zu Sex empfindet, wenn das Gegenüber früher irgendwann einmal zugestimmt hat und jede zehnte Person, wenn die Person aktuell zwar schläft, aber sonst immer zustimmt. Ebenfalls rund jede zehnte Person findet, Geschlechtsverkehr mit dem/der Partner*in sei unter bestimmten Umständen in Ordnung, auch wenn das Gegenüber aktuell nicht zugestimmt hat. Eine frühere Studie in der EU hatte ergeben, dass mehr als einer von vier Befragten der Meinung ist, dass Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein kann – beispielsweise, wenn das Opfer betrunken ist oder unter dem Einfluss von Drogen steht, freiwillig mit jemandem nach Hause geht, leicht bekleidet ist, nicht klar «Nein» sagt oder sich physisch nicht wehrt
Mehr Fakten kann man, wenn es einem interessiert, hier finden:Opferanwält*innen und Opferberatungsstellen betonen immer wieder die Schwierigkeiten, denen Betroffene heute beim Zugang zur Justiz ausgesetzt sind. Oftmals müssen sie den Betroffenen erklären, dass eine Anzeige aussichtslos ist, weil nicht ausreichend psychischer Druck, Gewalt oder Bedrohung angewandt wurde und der Fall deshalb nicht in die aktuelle strafrechtliche Definition von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung passt. Der Fokus liegt heute bei Einvernahmen und im Gerichtssaal darauf, ob die beschuldigte Person ein Nötigungsmittel verwendet hat. Hat die Person ohne Einwilligung gehandelt oder sich über ein ausdrückliches «Nein» des Opfers hinweggesetzt, aber kein Nötigungsmittel wie Gewalt oder Drohung angewendet, kann die Tat nicht als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung bestraft werden. Der Frage, ob gegenseitige Zustimmung zu sexuellen Aktivitäten vorlag, wird zu wenig Gewicht beigemessen.
AI schreibt dazu:
Gruss TomDie Aussagen des Opfers sind auch heute schon bei Sexualdelikten meist das zentrale und manchmal sogar das einzige Beweismittel. Die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu beurteilen, gehört zum Arbeitsalltag der Strafverfolgungsbehörden. Sie verfügen über etablierte Methoden, um diese Aufgabe zu bewältigen und nutzen dafür unter anderem die Erkenntnisse und Methoden der Aussagenpsychologie. In besonders schwierigen Fällen können auch Spezialist*innen hinzugezogen werden. Und wenn selbst dann nicht hinreichend geklärt werden kann, was genau passiert ist, greift am Ende auch künftig der «in dubio»-Grundsatz.
Ich würde in diesem Falle mit einem entschidenen "Vielleicht°?" antworten. ne mal im Ernst, ich kenne die Diskussion in Schweden und würde aber beim Aufkommen derertiger Fragen mir einen "Schlanken Fuß" machen.Joe hat geschrieben: ↑Mo 18. Apr 2022, 11:04Ich habe mich mit der Thematik nicht sonderlich beschäftigt und will auch den ernsten Hintergrund, der die Grundlage der öffentlichen Diskussionen darstellt, nicht kleinreden. Aber die Sache erscheint mir oft wie die theoretische Diskussion zwischen Soziolog:innen und Rechtswissenschaftler:innen.
Wie sieht das dann ganz praktisch aus? "Baby, ich bin so scharf auf Dich. Möchtest Du, dass wir gemeinsam mit- und aneinander sexuelle Handlungen ausführen?" - "Du hörst mich nicht nein sagen..."
Und jetzt?
Beitrag von ZH-thai-fun »
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