Schweizer Fahrausweis abmelden?

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Bliemli
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Re: Schweizer Fahrausweis abmelden?

#11

Beitrag von Bliemli »

Kurt Singer hat geschrieben:
Mo 13. Nov 2023, 06:37

Wen betrifft das?
Betrifft auch alle die berufsmässig Personen transportieren, als Taxi, Bus, Fahrlehrer, die dürfen das alle 5 Jahre machen und ab dem 50igsten alle 2 Jahre. Ist natürlich auch nicht umsonst :((

Kurt Singer
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Re: Schweizer Fahrausweis abmelden?

#12

Beitrag von Kurt Singer »

phimax hat geschrieben:
Mo 13. Nov 2023, 09:07
https://www.tagesschau.de/inland/gesell ... g-100.html
Also ich als 77jähriger Autofahrer finde es nicht schlecht, ab einem gewissen Alter eine Gesundheits- und Tauglichkeitsprüfung zu machen. Ich kenne das auch aus meinen Sportarten Tauchen, Fliegen und Fallschirmspringen. Dort mußt Du Dich regelmäßig untersuchen lassen, sonst werden Deine Scheine nicht verlängert. Beim Autofahren ist der Gefährdungsfaktor für andere wesentlich höher als bei diesen 3 Sportarten. Ich fahre immer noch, halte mich online auf dem Laufenden und kriege Gesetzesänderungen wahrscheinlich mehr mit als viele jüngere Autofahrer, die sich nach der Führerscheinprüfung um solche Lappalien nicht mehr kümmern.

Aber ist es nicht so, dass auch in Deutschland die von Bliemli zitierten Berufsgruppen sich regelmäßig untersuchen lassen müssen? Ich weiß es nicht. Bei LKW-Fahrern weiß ich es, denn ich habe mit 50 meinen Bus- und LKW-Führerschein abgegeben, weil ich mich nicht untersuchen lassen wollte.
Herzliche Grüsse
Kurt Singer
Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
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mungg
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Re: Schweizer Fahrausweis abmelden?

#13

Beitrag von mungg »

Ich denke, dass das höchstens Sinn macht, wenn man reif ist für die Gesundheitsprüfung in der Schweiz. Ansonsten sollte das keine Konsequenzen haben. Ich lese von dieser Regelung heute zum ersten Mal. Und ich habe bei meiner Abmeldung auf der Gemeinde und der Anmeldung auf der Botschaft in BKK eine Menge unnötigen Papierkram erhalten. Ebenfalls fehlt auf der Infoseite des EDA zum Thema Auswandern jeglicher Hinweis auf eine solche Pflicht, obwohl der Führerschein explizit im letzten Abschnitt erwähnt wird. Sollte das wichtig sein, müsste das in irgendeiner Form niederschwellig kommuniziert werden.
https://www.eda.admin.ch/countries/germ ... dern-.html


In der Antwort an Khun Hans kann ich nicht erkennen, dass das StVA checkt, worum es geht. Sie schreiben in der Antwort nur von "offenen Umständen". Was ist denn damit gemeint?
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
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Bliemli
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Re: Schweizer Fahrausweis abmelden?

#14

Beitrag von Bliemli »

mungg hat geschrieben:
Mo 13. Nov 2023, 23:19
Ich denke, dass das höchstens Sinn macht, wenn man reif ist für die Gesundheitsprüfung in der Schweiz. Ansonsten sollte das keine Konsequenzen haben. Ich lese von dieser Regelung heute zum ersten Mal. Und ich habe bei meiner Abmeldung auf der Gemeinde und der Anmeldung auf der Botschaft in BKK eine Menge unnötigen Papierkram erhalten. Ebenfalls fehlt auf der Infoseite des EDA zum Thema Auswandern jeglicher Hinweis auf eine solche Pflicht, obwohl der Führerschein explizit im letzten Abschnitt erwähnt wird. Sollte das wichtig sein, müsste das in irgendeiner Form niederschwellig kommuniziert werden.
https://www.eda.admin.ch/countries/germ ... dern-.html


In der Antwort an Khun Hans kann ich nicht erkennen, dass das StVA checkt, worum es geht. Sie schreiben in der Antwort nur von "offenen Umständen". Was ist denn damit gemeint?
Danke für den Link, sehr nützlich. Aber der letzte Satz beim Führerschein ist doch eindeutig: Ein definitiver Wegzug aus der Schweiz ist in jedem Fall dem Strassenverkehrsamt zu melden. - So steht das dort, damit ist alles klar. Ich denke es geht dabei darum das dies im FABER (FahrberechtigungsRegister) eingetragen wird und die mit dem Führerschein individuell verbundenen Massnamen pausiert werden. Somit verliert er eben seine Gültigkeit nicht und kann bei einer Rückkehr in die Schweiz weiterhin verwendet werden.
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phimax
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Re: Schweizer Fahrausweis abmelden?

#15

Beitrag von phimax »

Kurt Singer hat geschrieben:
Mo 13. Nov 2023, 22:19
Also ich als 77jähriger Autofahrer finde es nicht schlecht, ab einem gewissen Alter eine Gesundheits- und Tauglichkeitsprüfung zu machen.
...denn ich habe mit 50 meinen Bus- und LKW-Führerschein abgegeben, weil ich mich nicht untersuchen lassen wollte.
Deine Ansicht scheint der Minister zu teilen, aus dem Link:
Er traue den Senioren zu, dass sie sich "ohne staatliche Vorgaben und bürokratische Kontrolle mit ihrer Gesundheit auseinandersetzen". Zudem sei es "eine Verantwortung des Umfelds, von Kindern, Verwandten und Nachbarn, mit alten Menschen über das Autofahren zu sprechen". Die Unfallstatistik verzeichne in der Altersgruppe über 70 "keine signifikanten Zahlen bei schweren Unfällen", betonte der Minister.

Dito, hatte zwar alle Untersuchungen, aber die Gebühren bei der Führerscheinstelle waren mir dann zu hoch. Letztlich benötigte ich Klasse C auch nicht mehr.
Orwell war ein Optimist :-s
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Sue Heimchen
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Re: Schweizer Fahrausweis abmelden?

#16

Beitrag von Sue Heimchen »

Hier die Antwort vom STVA in meinem ehemaligen Kanton:
Guten Tag Frau Zimmerli

Besten Dank für Ihre Information.

Abmelden müssen Sie sich nicht bei uns.
Wenn Sie wieder in die Schweiz einreisen würden, können Sie uns Ihren Thailändischen Führerausweis wieder in einen aktuellen schweizerischen Führerausweis umtauschen.

Wenn Sie nur einige Tage in der Schweiz verbringen und nicht mehr als 1.Jahr, können Sie mit dem thailändischen Führerausweis fahren in der Schweiz.

Ich wünsche Ihnen alles Gute in Thailand.

Freundliche Grüsse
N**** **********
Sachbearbeiterin

KANTON LUZERN
Strassenverkehrsamt
Ich nehme mal an, hier gibt es einige abgemeldete Foris, die ab und zu in die Schweiz reisen und auch dort mit dem Auto fahren. Bei einer evtl. Kontrolle müsste man demzufolge den thail. Fahrausweis zeigen
Zuletzt geändert von tom am Mi 15. Nov 2023, 06:52, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Echtname Drittperson verändert
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Alwaro
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Re: Schweizer Fahrausweis abmelden?

#17

Beitrag von Alwaro »

Sue Heimchen hat geschrieben:
Mi 15. Nov 2023, 00:44
Bei einer evtl. Kontrolle müsste man demzufolge den thail. Fahrausweis zeigen
Nach oben
Nicht nur bei der Polizei. Die Mietwagenfirmen verlangen den thailändischen FS.

Dies er wurde sowohl von europcar wie auch von https://www.autolangzeitmiete.ch/explizit verlangt.
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mungg
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Re: Schweizer Fahrausweis abmelden?

#18

Beitrag von mungg »

Sue Heimchen hat geschrieben:
Mi 15. Nov 2023, 00:44
Abmelden müssen Sie sich nicht bei uns.
Wenn Sie wieder in die Schweiz einreisen würden, können Sie uns Ihren Thailändischen Führerausweis wieder in einen aktuellen schweizerischen Führerausweis umtauschen.
Wird der CH Führerschein ungültig? Ich habe meinen zurückbekommen. Zurücktauschen wäre auch ein Problem. Ich habe hier nur den Motorradführerschein.
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.

Klonko
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Re: Schweizer Fahrausweis abmelden?

#19

Beitrag von Klonko »

Abmelden müssen Sie sich nicht bei uns.
Wenn Sie wieder in die Schweiz einreisen würden, können Sie uns Ihren Thailändischen Führerausweis wieder in einen aktuellen schweizerischen Führerausweis umtauschen.
KANTON LUZERN
Strassenverkehrsamt
Frage ist, ob beim Umtausch der alte Schweizer Führerausweis berücksichtigt wird, ansonsten man eine Kontrollfahrt machen muss und, falls beim alten Schweizer Führerausweis vorhanden, die Kategorie Anhänger und beschränkte Motorräder verliert.
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mungg
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Re: Schweizer Fahrausweis abmelden?

#20

Beitrag von mungg »

Sehr geehrte Frau ......

Vielen Dank für Ihr E-Mail.

So lange Sie noch im Besitz eines CH-Führerausweis sind, können wir Sie nicht "abmelden" sonst verliert Ihr Führerausweis die Gültigkeit. Der Wegzug wurde jedoch bei uns registriert.
Wir bitten Sie, sich in Thailand zu informieren, ob der Führerausweis umgetauscht werden muss in Thailand. Sobald Sie im Besitz eines neuen ausländischen Führerausweises sind,
können Sie uns eine Kopie von diesem zusenden und wir werden den Führerausweis annullieren.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
S.......
Verkehrsamt des Kantons Schwyz
Bei mir wurde der FS nicht eingetauscht. Ich habe einen Zusätzlichen bekommen. Somit ist das Thema für mich vom Tisch.
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