Tom hat geschrieben:Ich schlage vor dass Du das nächste Mal wie die meisten anderen Member es auch tun mit dem entsprechenden Button den zu beanstandenden Beitrag der Moderation meldest. Mit der entsprechenden Begründung. Geht ganz einfach, es gibt sogar voreingestellte Gründe ohne dass man noch was dazu schreiben müsste. Dann hättest Du auch eine kompetente Antwort erhalten, ohne hier ein weiteres Mal eine ot-Diskussion anzuzetteln.
Um noch eine Antwort zu geben: das Bild und die Art der Verbreitung ist nicht zu beanstanden.
Bildnutzungsrechte
Verschiedenste Informationen zu diesem Forum. Auch für Fragen und Vorschläge.
Re: Bildnutzungsrechte
Re: Bildnutzungsrechte
Eingestellte und öffentlich zugängliche Bilder mit Quellenangabe sind nicht geklaut.
Nennt sich auch Hotlinking (was bei der Quelle unterbunden werden kann).
Mir scheint, du möchtest gerade etwas zupfen...
Orwell war ein Optimist
Re: Bildnutzungsrechte
Mal wieder was gesetzliches... Das revidierte Schweizer Urheberrechtsgesetz (gilt seit 1. April 2020) untersagt kategorisch, fremde Fotos auf Social Media zu verwenden. Im Bereich der Fotografie hat die Schweiz nun ein sehr weitgehendes Urheberrecht, das mit dem deutschen «Lichtbildschutz» vergleichbar ist: Ob Amateur oder Profi, stets darf die fotografierende Person bestimmen, was mit ihren Bildern geschieht.
- Fotos die nicht von einem selber stammen dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers gepostet werden
- Eigene Fotos mit fremden Personen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn diese Personen ihr Einverständnis gegeben haben
- Fotos von fremden Plattformen wie Facebook, Instagram etc. dürfen nur weiterverbreitet werden, wenn die darauf erkennbaren Personen ihr Einverständnis gegeben haben
- Fotos von fremden Plattformen dürfen hingegen verlinkt werden, wenn die Nutzungsrechte nach wie vor beim fremden Account bleiben
- Wenn eine Bekannte ein Foto von euch oder von Personen die ihr kennt gemacht hat, darf es nur mit deren Einverständnis weiterverbreitet werden
- Alles was vor dem 1.4.20 gepostet wurde, ist von dem neuen Gesetz nicht tangiert.
Entsprechend werden wir im Forum auch weiterhin je nach dem unkommentiert das eine oder andere Bild entfernen. Euch allen danken wir natürlich, dass ihr euch an die gesetzlichen Bestimmungen haltet.
Gruss Tom
- Fotos die nicht von einem selber stammen dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers gepostet werden
- Eigene Fotos mit fremden Personen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn diese Personen ihr Einverständnis gegeben haben
- Fotos von fremden Plattformen wie Facebook, Instagram etc. dürfen nur weiterverbreitet werden, wenn die darauf erkennbaren Personen ihr Einverständnis gegeben haben
- Fotos von fremden Plattformen dürfen hingegen verlinkt werden, wenn die Nutzungsrechte nach wie vor beim fremden Account bleiben
- Wenn eine Bekannte ein Foto von euch oder von Personen die ihr kennt gemacht hat, darf es nur mit deren Einverständnis weiterverbreitet werden
- Alles was vor dem 1.4.20 gepostet wurde, ist von dem neuen Gesetz nicht tangiert.
Entsprechend werden wir im Forum auch weiterhin je nach dem unkommentiert das eine oder andere Bild entfernen. Euch allen danken wir natürlich, dass ihr euch an die gesetzlichen Bestimmungen haltet.
Gruss Tom
Re: Bildnutzungsrechte
Oft wird man gefragt, welche Bilder man bei der Google-Bildersuche veröffentlichen und weitergeben darf und welche nicht. Dafür gibt es Einstellungen:
Am Schluss entsprechend auswählen... z.B. "Frei zu nutzen oder weiterzugeben", je nachdem was man möchte... und dann bekommt man die Resultate.
Gruss Tom
- google1.JPG (24.33 KiB) 2492 mal betrachtet
- google2.JPG (36.47 KiB) 2492 mal betrachtet
- google3.JPG (34.25 KiB) 2492 mal betrachtet
- google4.JPG (84.67 KiB) 2492 mal betrachtet
Gruss Tom
-
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- Registriert: Mi 24. Jul 2019, 11:07
- Wohnort: Nürnberg & Paktob (30km östlich Udorn)
Re: Bildnutzungsrechte
Im Moment verzweifle ich an den Bild Nutzungsrechten.
Habe für einen Beitrag seltene Fotos aus Bangkok aber bin mir unsicher sie veröffentlichen zu dürfen.
1. Einige Fotos auf Flickr. com: der Inhaber ist verstorben.
2. Zu einem Foto gibt es nur einen Verweis mit einer Mail Adresse. Reicht das oder brauche ich per Mail seine Erlaubnis?
3.Skizzen, Lagepläne bzw. Schemen ohne Veröffentlicher zur Veranschaulichung sind erlaubt oder brauche ich den Herausgeber?
4.Verjährt eine Recht auf ein Bild?
5.Wie z.B. hier im Forum müssen die Admin's gerade stehen oder könnt Ihr weiter leiten: Andia war's?
6.Reicht es wie z.B.: Bangkok Post?
Habe für einen Beitrag seltene Fotos aus Bangkok aber bin mir unsicher sie veröffentlichen zu dürfen.
1. Einige Fotos auf Flickr. com: der Inhaber ist verstorben.
2. Zu einem Foto gibt es nur einen Verweis mit einer Mail Adresse. Reicht das oder brauche ich per Mail seine Erlaubnis?
3.Skizzen, Lagepläne bzw. Schemen ohne Veröffentlicher zur Veranschaulichung sind erlaubt oder brauche ich den Herausgeber?
4.Verjährt eine Recht auf ein Bild?
5.Wie z.B. hier im Forum müssen die Admin's gerade stehen oder könnt Ihr weiter leiten: Andia war's?
6.Reicht es wie z.B.: Bangkok Post?
Ich liebe Thailand.
Re: Bildnutzungsrechte
1. Die Nutzungsmöglichkeiten der Fotos, gehen nach dem Tod des Fotograf auf dessen Erben über. Lichtbilder und Fotos sind mindestens für 50 Jahre nach Ihrem ersten Erscheinen geschützt und maximal bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
2. Erlaubnis einholen
3. Nutzungsrechte gelten auch bei Skizzen, Plänen etc
4. 70 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers
5. Verantwortlich bin schlussendlich ich... aber wir haben eine Klausel in den Nutzungsrechten im Forum die Dich auch belangt und die Du akzeptiert hast
6. Nur wenn nicht urheblich geschützt
Gruss Tom
2. Erlaubnis einholen
3. Nutzungsrechte gelten auch bei Skizzen, Plänen etc
4. 70 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers
5. Verantwortlich bin schlussendlich ich... aber wir haben eine Klausel in den Nutzungsrechten im Forum die Dich auch belangt und die Du akzeptiert hast
6. Nur wenn nicht urheblich geschützt
Gruss Tom
Re: Bildnutzungsrechte
Wenn die Bilder öffentlich zugänglich sind (siehe #63):
- Fotos von fremden Plattformen dürfen hingegen verlinkt werden, wenn die Nutzungsrechte nach wie vor beim fremden Account bleiben.
Orwell war ein Optimist
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