http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen zeigt welche Länder mit welchen Vorbehalten am Schengener Vertrag mit machen.
Insbesondere:
Türkei: nicht dabei.
England: kooperiert bei der Polizeifahndung, ist aber beim freien Personenverkehr nicht dabei.
Schweiz: ist voll dabei
Der Schengenerraum ist nicht identisch mit der EU - wie obige Ausnahmen zeigen - es gibt noch viele mehr: einerseits sind nicht alle EU Länder im Schengenerraum, anderseits sind Nicht-EU-Länder wie die Schweiz oder Norwegen voll dabei.
In Schengenerländern kann Deine Frau (mit Niederlassung in DE) sich frei bewegen, so wie Du. Es gibt keine Grenzkontrollen - d.h. es gibt an der Grenze keine Passkontrolle. Es kann aber je nach dem, ob zwischen den Ländern auch ein Zollabkommen besteht, Zollkontrollen geben. Das ist z.B. zwischen DE und CH der Fall: da gibt es an der Grenze Zollkontrollen. Die Zöllner dürfen aber nicht Ausweise kontrollieren, nur mitgeführte Wahren. Ausweiskontrollen dürfen nicht an der Grenze statt finden, sondern nur im Rahmen von 'normalen' Verkehrs- oder Personen-Kontrollen im Land. Es ist sogar eine minimale Distanz zur Grenze definiert, in der keine Auswaeiskontrollen statt finden dürfen.
In den Flughäfen von Schengener Ländern sind zwei getrennte Bereiche: einer ist für inner-Schengener-Verkehr, der andere ist für Verkehr der den Schengener Raum verlässt. In inner-Schengener-Verkehr dürfen vom Staat keine Ausweise kontrolliert werden - wohl aber von der Airline beim Checkin und/oder Boarding, das sind Sicherheits-Kontrollen. Im Ausser-Schengener-Verkehr muss jeder Passagier kontrolliert werden. Das bestimmt das Schengener Abkommen: bei jedem, der eine Schengener-Aussengrenze übertritt, muss kontrolliert werden, ob er allfällig benötigte Visa oder Aufenthaltsbewilligungen hat.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi