Testament: Farang in Thailand

Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
Antworten
Benutzeravatar

Themen Starter
Samuel
Deaktiviert
Beiträge: 5091
Registriert: Do 10. Okt 2013, 03:26
Wohnort: Udon Thani

Testament: Farang in Thailand

#1

Beitrag von Samuel »

Als Ergänzung zum Thread "Kremation von Farangs in Thailand" (Link) wäre es sehr interessant, wenn hier der Ablauf dokumentiert werden könnte, wie ein Farang vorgehen muss um ein in Thailand gültiges Testament zu verfassen.
  • Leider kann ich dazu selber inhaltlich noch nichts beitragen.
:wai:
Gruss
Sam UTH
Benutzeravatar

Themen Starter
Samuel
Deaktiviert
Beiträge: 5091
Registriert: Do 10. Okt 2013, 03:26
Wohnort: Udon Thani

Re: Testament: Farang in Thailand

#2

Beitrag von Samuel »

Ich versuche mal den Ablauf zu skizzieren und bin dankbar wenn dies dann durch andere Member ergänzt oder korrigiert wird.

Szenario 1
DACH-Farang ist mit Thai-Frau verheiratet und wohnt zusammen in Thailand

Ablauf
  1. Der Farang schreibt handschriftlich ein Testament. Darin listet er auf, welche Vermögenswerte an welche Personen zu vererben sind.
  2. Idealerweise ist das handschriftliche Testament auf Thai oder Englisch übersetzt und evt. beglaubigt.
  3. Das handschriftliche Testament und die Übersetzung müssen von einem Zeugen in Anwesenheit des Testamentars unterschrieben werden. Evt. kann dies der Puchaiban (Quartierpräsident) unterschreiben.
  4. Das handschriftliche Testament kann auf der Gemeinde am Wohnsitz des Farangs amtlich eingetragen werden. Dazu ist die Anwesenheit des Testamentars und des Puchaiban (Quartierpräsident) notwendig.
  5. Das handschriftliche Testament kann auch alternativ in einem Safe, Bankschliessfach, bei einem Rechtsanwalt oder bei einer Vertrauensperson aufbewahrt werden.
  6. Das handschriftliche Testament kann auch alternativ auf der CH-Botchaft in Bangkok hinterlegt werden. Soweit ich weiss werden dazu Gebühren von ca. CH 85.00 pro Jahr verlangt. Ob das bei D und A auch geht weiss ich nicht.
  • Frage: Ist dieser Ablauf soweit korrekt?
Gruss
Sam UTH

El Lute

Re: Testament: Farang in Thailand

#3

Beitrag von El Lute »

Samuel hat geschrieben:Als Ergänzung zum Thread "Kremation von Farangs in Thailand" (Link) wäre es sehr interessant, wenn hier der Ablauf dokumentiert werden könnte, wie ein Farang vorgehen muss um ein in Thailand gültiges Testament zu verfassen.
  • Leider kann ich dazu selber inhaltlich noch nichts beitragen.
:wai:
Naja, dabei ist viel zu beachten...

Vielleicht jemanden machen lassen, der sich damit auskennt?

Ich habe es da gemacht.

Und hinterlegt werden sollte es!
Dateianhänge
Testament, Hinterlegung.pdf
(68.11 KiB) 158-mal heruntergeladen

Christian Ubon
Beiträge: 85
Registriert: Mo 21. Okt 2013, 11:45

Re: Testament: Farang in Thailand

#4

Beitrag von Christian Ubon »

Hallo. Du kannst auch selbst erben und dauerhaft behalten.
Alles was über 1 Rai für Wohnzwecke oder 10 Rai für z.B. Landwirtschaft ist, musst du innerhalb von 1 Jahr auf einen Thai umschreiben.
Hierfür müssen natürlich alle rechtlich relevanten Schritte eingehalten werden.
Habe an dieser Stelle bereits einmal alles geschildert...
http://www.isaan-thai.ch/viewtopic.php? ... 4&start=10
LG
Christian

Kawadetti
Beiträge: 83
Registriert: Mo 21. Okt 2013, 07:38

Re: Testament: Farang in Thailand

#5

Beitrag von Kawadetti »

Zum selber Erben musst du aber zum Thaianwalt gehen und ein Testament deiner Fau machen lassen und eine Übersetzung machen lassen von einem vereidigten Übersetzer, hab das zusammen mit einem Ehevertrag machen lassen, kostet um die 10 KBaht.
Benutzeravatar

alter mann
Beiträge: 753
Registriert: Do 27. Nov 2014, 08:45

Re: Testament: Farang in Thailand

#6

Beitrag von alter mann »

Hallo zusammen

Wir, meine Th-Ehefrau und ich waren vor ca. 3 Jahren bei einem Th-Rechtsanwalt und haben ein gemeinsames Testament erstellen lassen. Der Preis war damals ohne Uebersetzung und ohne Ehevertrag ( s. oben ) bei 4.000,-- Bath. Nach Auskunft des Rechtsanwaltes muessen in Th bei einem Testament auch Zeugen unterschreiben. Dies war bei unserem Falle der Angestellte der Kanzlei.

Dieses Testament habe ich in einem anerkannten Ueberzetzungsbuero ins deutsche uebersetzen lasse. Dies hat pro DIN A 4 Seite 1.000,-- Bath gekostet. Diese Uebersetzung liegt in D fuer meine Werte dort. Die Th-Fassung liegt hier in Th.

So haben wir es geloest.

alter mann
man ist so alt, wie man sich fuehlt

El Lute

Re: Testament: Farang in Thailand

#7

Beitrag von El Lute »

alter mann hat geschrieben:Hallo zusammen

Wir, meine Th-Ehefrau und ich waren vor ca. 3 Jahren bei einem Th-Rechtsanwalt und haben ein gemeinsames Testament erstellen lassen. Der Preis war damals ohne Uebersetzung und ohne Ehevertrag ( s. oben ) bei 4.000,-- Bath. Nach Auskunft des Rechtsanwaltes muessen in Th bei einem Testament auch Zeugen unterschreiben. Dies war bei unserem Falle der Angestellte der Kanzlei.

Dieses Testament habe ich in einem anerkannten Ueberzetzungsbuero ins deutsche uebersetzen lasse. Dies hat pro DIN A 4 Seite 1.000,-- Bath gekostet. Diese Uebersetzung liegt in D fuer meine Werte dort. Die Th-Fassung liegt hier in Th.

So haben wir es geloest.

alter mann
Ich hab bei uns einen Fall erlebt (Engländer), der hat das auch beim Thai-Anwalt machen lassen und wurde mächtig über den Tisch gezogen (seine Frau ist vor ihm gestorben und das meiste ist weg).

Wir haben das alles (Nießbrauch, Testament) in Deutsch bekommen, es dann zur Übersetzung in Thai gegeben und dann alles gemeinsam unterschrieben.

Die Zeugen müssen dafür unterschreiben, daß keiner zur Unterschrift gezwungen wurde.
Antworten

Zurück zu „Bürokratie DACH und weltweit“ | Ungelesene Beiträge