Todesfall - Hilfe

Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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Samuel
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Todesfall - Hilfe

#1

Beitrag von Samuel »

Ein wirklich tragischer Fall:

In Udon Thani ist Ende letzten Jahres ein Schweizer verstorben.
Er war mit seiner Thai-Frau knapp 5 Monate verheiratet.
Die Ehe wurde in BKK eingetragen.

Soweit ich gehört habe war die Witwe bereits bei der CH-Botschaft in BKK.
Dort konnte/wollte man ihr offenbar nicht weiterhelfen.
Das sie als Witwe aufgrund der kurzen Dauer der Ehe keine Witwenrente der AHV bekommt ist bereits klar.
Die Witwe sucht aber auch Hilfe bei folgenden Fragen:
  • Wie wird die Erbschaft geregelt?
  • Wie bekommt die Witwe Zugriff auf das Thai-Bankkonto ihres verstorbenen Ehemannes?
  • Wohin muss sich die Witwe melden, damit sie bei einer allfälligen Nachlassverwaltung in der Schweiz erbberechtigt ist?
Weiss jemand Rat?
:wai:
Gruss
Sam UTH

Khun Hans
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Re: Todesfall - Hilfe

#2

Beitrag von Khun Hans »

Wer hat den Totenschein?
Nur mit Totenschein bekommt Sie Zugriff aufs Thaikonto. Eventuell verlangt die Bank ein Richter-Urteil, da müsste Sie mit den Totenschein aufs Amphoe um die Papiere zu bekommen, dass Sie zum Richter im Changwat kann, dazu aber am besten zu einem Anwalt, und mit dem aber gleich den Preis von Anfang an aushandeln. Kosten ca. 5000.- beim Anwalt.

Hat der Mann noch Erben in der Schweiz? Wenn nein, ist klar, ist Sie Alleinerbin!

Dann müsste auch in der Schweiz, Heimatort, einen Erbschein / Erbgang verlangt werden, denn wenn noch Konten in der Schweiz vorhanden sind, hätte Sie als Alleinerbin auch da Zugriff.
Dazu braucht es aber den Totenschein. Beglaubigt durch die Botschaft ( 1420.- Baht)
Die Richter in der Schweiz werden sagen, dass da ein Gericht in Thailand zuständig sei.
Da gibt’s eine gute Ausrede:
Der Mann war auf der Botschaft gemeldet, also Hoheitsgebiet der Eidgenossenschaft. Steuern hat Er hier keine Bezahlt, (nehme ich an), so war Er nur bei der Immigration gemeldet.
Wie soll jetzt ein Thairichter richten können wenn der Mann gar nie gemeldet war in Thailand, darf Er auch nicht!
So habe ich einen Fall gelöst, damit mein Mandantin den Erbgschein bekam, und damit das Erbe in der Schweiz antreten konnte, also die Bankkonten auflösen und das Geld bekam.
Geht eigentlich alles ganz einfach, man muss nur rausfinden welches Gericht in der Schweiz zuständig ist, und dann auf dieses Gericht schreiben. Die sind schnell und geben gut Auskunft.
Ist Sie nicht alleinige Erbin, müsste nur am Gericht nachgefragt werden, bis wann Sie den Erbschein erhält, wo die Teilung drauf steht, und man sieht wieviel % Sie zu Gute hat.
Gruss Khun Hans
Nur wer viel gibt, bekommt auch viel.
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Samuel
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Re: Todesfall - Hilfe

#3

Beitrag von Samuel »

@Khun Hans
Vielen Dank für Deine Ausführungen.

Totenschein
Der Todesfall wurde der CH-Botschaft mittels Totenschein gemeldet. Jedenfalls wurde die Leiche zur Kremation freigegeben. Ich hatte selber daran teilgenommen. Ob der Totenschein von der CH-Botschaft beglaubigt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Werde diese Anforderung weiterleiten.

Erbschein
Der Kanton ZH schreibt dazu auf seiner Webseite (Link):
Die Kosten des Erbscheins bemessen sich nach dem Wert des gesamten Erbschaftsvermögens und dem Zeitaufwand des Gerichts.
Sie betragen in der Regel Fr. 250.- bis Fr. 7'000.-.
Zusätzlich werden die Barauslagen für die Erbenermittlung (wie Kosten für Zivilstandsurkunden etc.) in Rechnung gestellt.


Das bedeutet dann wohl konkret, dass die Witwe zuerst versuchen muss, Zugang zum Thai-Bankkonto ihres verstorbenen Ehemannes zu erhalten.
Sie ist - wen wundert's - momentan faktisch mittellos. Das ist eine echt traurige Situation - 5 Monate verheiratet, dann plötzlich Todesfall, und nun kein Zugriff auf Bargeld.

Erbverfahren in der Schweiz
Ich war der Ansicht, dass wenn ein CH-Auswanderer im Ausland verstirbt und die Botschaft informiert wird, diese dann automatisch die Meldung an die CH-Behörden macht (AHV Ausgleichskasse, letztes Zivilstandsamt, etc.) und dann in der Schweiz automatisch ein "Suchauftrag" betrefffend möglicher Erben gestartet wird. Demnach hätte die Witwe von der Schweiz aus angeschrieben werden müssen.
  • Liege ich da falsch?
Gruss
Sam UTH
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Bliemli
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Re: Todesfall - Hilfe

#4

Beitrag von Bliemli »

Samuel hat geschrieben: Erbverfahren in der Schweiz
Ich war der Ansicht, dass wenn ein CH-Auswanderer im Ausland verstirbt und die Botschaft informiert wird, diese dann automatisch die Meldung an die CH-Behörden macht (AHV Ausgleichskasse, letztes Zivilstandsamt, etc.) und dann in der Schweiz automatisch ein "Suchauftrag" betrefffend möglicher Erben gestartet wird. Demnach hätte die Witwe von der Schweiz aus angeschrieben werden müssen.
  • Liege ich da falsch?
Wenn die Ehe in der Schweiz eingetragen wurde sollte das wohl so sein. Das zuständige Zivilstands-Amt müsste das wissen, eventuell dort mal nachfragen. Wir haben von dort automatisch eine entsprechende Urkunde (vormals Familienbüchlein) erhalten.

Khun Hans
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Re: Todesfall - Hilfe

#5

Beitrag von Khun Hans »

Bliemli hat geschrieben:
Samuel hat geschrieben: Erbverfahren in der Schweiz
Ich war der Ansicht, dass wenn ein CH-Auswanderer im Ausland verstirbt und die Botschaft informiert wird, diese dann automatisch die Meldung an die CH-Behörden macht (AHV Ausgleichskasse, letztes Zivilstandsamt, etc.) und dann in der Schweiz automatisch ein "Suchauftrag" betrefffend möglicher Erben gestartet wird. Demnach hätte die Witwe von der Schweiz aus angeschrieben werden müssen.
  • Liege ich da falsch?
Wenn die Ehe in der Schweiz eingetragen wurde sollte das wohl so sein. Das zuständige Zivilstands-Amt müsste das wissen, eventuell dort mal nachfragen. Wir haben von dort automatisch eine entsprechende Urkunde (vormals Familienbüchlein) erhalten.
AHV ist klar, das macht die Botschaft. Da aber der Verstorbene abgemeldet war, ist nicht mehr der letzte Wohnort zuständig, sondern die Heimatgemeinde. Die wird nicht benachrichtigt, von der Botschaft her. Das muss die Witwe machen.
Und es ist wirklich zuerst ab zu klären, ob noch andere Erben, da sind, dass kann nur die Heimatgemeinde, deswegen, da mal nachfragen, man kann sich ja da auch ein wenig dumm stellen, und mal fragen was alles zu tun ist, denn jeder Kanton ist wohl wieder anders.

Ist keine ATM Karte da? Ein Bankbuch? Damit, und dem Totenschein zur Bank, und auch da gleich zum Direktor, und fragen wie es bei Ihnen läuft, damit man da ans Geld kommt, am besten ist da, wenn ein Farang mit kommt, denn sonst wird die Witwe einfach weggeschickt..., lange Hosen Hemd zwingend, denn auch da....Kleider machen Leute..

Wegen den Kosten, in ZH würde ich mir keine Sorgen machen, die stellen den Aufwand in Rechnung, und diese kann man auch abbezahlen, wenn es zuviel ist.
Viel wichtiger ist, bevor man so was in Auftrag gibt, ist es sicher, das noch Kontos in der CH sind, das kann man via Totenschein auch rausfinden, man schreibt die Bank an, oder ruft an, die Bestätigen dass noch ein Konto da ist, sagen aber nicht wieviel drauf ist.
Sollte die Bank keine Auskunft geben, bitte den Namen der Person merken, die gesagt hat, es gibt keine Auskunft, dann ein paar Stunden später anrufen, es nimmt grantiert Jemand anders ab, und sagen "die Person mit Namen hat versprochen retour zu rufen, aber macht nichts, Sie können mir das ja sicher auch sagen...." bei der UBS habe ich das dreimal machen müssen, bis ich die Bestätigung hatte, dass der Verstorbene da noch ein Konto hat.
Beider Post Finance einmal, und bei der Berner Kantonal Bank zweimal, aber es hat immer geklappt. :-)

Ans Geld kommt man aber nur, wenn der Totenschein und der Erbschein vorgelegt wird.

Die AHV gibt übrigens Auskunft, wohin die die Rente des Verstorbenen jeweils gesendet haben.
Habe ich auch nur per Telefon rausgefunden.

Gruss Khun Hans
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Marburger
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Re: Todesfall - Hilfe

#6

Beitrag von Marburger »

Khun Hans hat geschrieben:
Ist keine ATM Karte da? Ein Bankbuch? Damit, und dem Totenschein zur Bank, und auch da gleich zum Direktor, und fragen wie es bei Ihnen läuft, damit man da ans Geld kommt...

Ans Geld kommt man aber nur, wenn der Totenschein und der Erbschein vorgelegt wird.
Totenchein vorlegen...und RazzFazz Konto leerräumen... =))
In Hinterwald-Groß Tupfingen mag sowas vielleicht noch möglich sein.
Ohne Erbschein (und der wird in DACH ,für einen DACHbürger, von einem ordentlichen Gericht erst nach Auwertung vorhandener Dolumente (evtl. Testament /Erbrangfolge), ausgestellt), läuft auch in TH (Rechtsabkommen) abolut gar nix. Alles andere wäre Betrug an weiteren vorhandenen Erbberechtigten.
Bei nur 5 Monaten Ehe, werden in der Schweiz schon bei allen Erbberechtigten "sämtliche Glocken läuten" und die leidende Ehefrau dürfte sich auf langwierige Anwaltsdebatten
einstellen.

Gruß Marburger
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alter mann
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Re: Todesfall - Hilfe

#7

Beitrag von alter mann »

Marburger hat geschrieben: Totenchein vorlegen...und RazzFazz Konto leerräumen... =))
In Hinterwald-Groß Tupfingen mag sowas vielleicht noch möglich sein.
Ohne Erbschein (und der wird in DACH ,für einen DACHbürger, von einem ordentlichen Gericht erst nach Auwertung vorhandener Dolumente (evtl. Testament /Erbrangfolge), ausgestellt), läuft auch in TH (Rechtsabkommen) abolut gar nix. .............
Gruß Marburger
Bist du dir da sicher ? Oder besser, hast du entsprechende Quellen dafuer ?

Ein Rechtsabkommen zwischen D und Th in Sachen Erbschaft.... das ist mir neu. Helfe bitte mal einen alten mann weiter.

Gruesse
man ist so alt, wie man sich fuehlt
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chang58
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Re: Todesfall - Hilfe

#8

Beitrag von chang58 »

Erst einmal sollte sie feststellen, ob der Verstorbene Schuldenfrei ist.
Das ist sehr wichtig. Zumindenst in D.
Ich hatte jetzt den Fall. Ich sollte erben.
Durch Recherchen habe ich herausgefunden, daß es nichts zu erben gibt. Außer Schulden.
Ich habe dann eine Erbausschlagung gemacht. Dafür hatte ich da ich im Ausland wohne 6 Monate Zeit.
Dafür musste ich aber extra zur deutschen Botschaft und dort die Erbausschlagung unterschreiben.
Ich weiß nich wie es in der CH ist. Ich würde mich aber auf jeden Fall erkundigen bevor sie einen Franken vom Konto abhebt. Denn dann hat sie die Erbschaft angenommen.
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Samuel
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Re: Todesfall - Hilfe

#9

Beitrag von Samuel »

Marburger hat geschrieben:Bei nur 5 Monaten Ehe, werden in der Schweiz schon bei allen Erbberechtigten "sämtliche Glocken läuten" und die leidende Ehefrau dürfte sich auf langwierige Anwaltsdebatten einstellen.
Jede Ehe fängt bekanntermassen bei Null an. Manche dauern ein Leben lang.
Das kann, wer will, im vorliegenden Fall zwar doppeldeutig verstehen - es ist aber ganz sicher nicht ironisch gemeint.
Dazu ist der Fall hier einfach nur tragisch.
:wai:
Gruss
Sam UTH
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tom
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Re: Todesfall - Hilfe

#10

Beitrag von tom »

chang58 hat geschrieben:Ich weiß nich wie es in der CH ist. Ich würde mich aber auf jeden Fall erkundigen bevor sie einen Franken vom Konto abhebt.
Dies ist in der Schweiz auch so. Unter Schulden gehören insbesondere auch noch offene Rechnungen.

Gruss Tom
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