Bliemli hat geschrieben:Samuel hat geschrieben:
Erbverfahren in der Schweiz
Ich war der Ansicht, dass wenn ein CH-Auswanderer im Ausland verstirbt und die Botschaft informiert wird, diese dann automatisch die Meldung an die CH-Behörden macht (AHV Ausgleichskasse, letztes Zivilstandsamt, etc.) und dann in der Schweiz automatisch ein "Suchauftrag" betrefffend möglicher Erben gestartet wird. Demnach hätte die Witwe von der Schweiz aus angeschrieben werden müssen.
Wenn die Ehe in der Schweiz eingetragen wurde sollte das wohl so sein. Das zuständige Zivilstands-Amt müsste das wissen, eventuell dort mal nachfragen. Wir haben von dort automatisch eine entsprechende Urkunde (vormals Familienbüchlein) erhalten.
AHV ist klar, das macht die Botschaft. Da aber der Verstorbene abgemeldet war, ist nicht mehr der letzte Wohnort zuständig, sondern die Heimatgemeinde. Die wird nicht benachrichtigt, von der Botschaft her. Das muss die Witwe machen.
Und es ist wirklich zuerst ab zu klären, ob noch andere Erben, da sind, dass kann nur die Heimatgemeinde, deswegen, da mal nachfragen, man kann sich ja da auch ein wenig dumm stellen, und mal fragen was alles zu tun ist, denn jeder Kanton ist wohl wieder anders.
Ist keine ATM Karte da? Ein Bankbuch? Damit, und dem Totenschein zur Bank, und auch da gleich zum Direktor, und fragen wie es bei Ihnen läuft, damit man da ans Geld kommt, am besten ist da, wenn ein Farang mit kommt, denn sonst wird die Witwe einfach weggeschickt..., lange Hosen Hemd zwingend, denn auch da....Kleider machen Leute..
Wegen den Kosten, in ZH würde ich mir keine Sorgen machen, die stellen den Aufwand in Rechnung, und diese kann man auch abbezahlen, wenn es zuviel ist.
Viel wichtiger ist, bevor man so was in Auftrag gibt, ist es sicher, das noch Kontos in der CH sind, das kann man via Totenschein auch rausfinden, man schreibt die Bank an, oder ruft an, die Bestätigen dass noch ein Konto da ist, sagen aber nicht wieviel drauf ist.
Sollte die Bank keine Auskunft geben, bitte den Namen der Person merken, die gesagt hat, es gibt keine Auskunft, dann ein paar Stunden später anrufen, es nimmt grantiert Jemand anders ab, und sagen "die Person mit Namen hat versprochen retour zu rufen, aber macht nichts, Sie können mir das ja sicher auch sagen...." bei der UBS habe ich das dreimal machen müssen, bis ich die Bestätigung hatte, dass der Verstorbene da noch ein Konto hat.
Beider Post Finance einmal, und bei der Berner Kantonal Bank zweimal, aber es hat immer geklappt.
Ans Geld kommt man aber nur, wenn der Totenschein und der Erbschein vorgelegt wird.
Die AHV gibt übrigens Auskunft, wohin die die Rente des Verstorbenen jeweils gesendet haben.
Habe ich auch nur per Telefon rausgefunden.
Gruss Khun Hans
Nur wer viel gibt, bekommt auch viel.