Eigentlich hatte ich sachliche Dinge erläutert, die im Anhang nochmals genauer erklärt werden.flox hat geschrieben: Vergiss was Marburger erzählt. Marburger hat wohl noch nie ein CH-Standesamt von innen gesehen ................ aber er w.................
Wobei sich die Schweiz sicher nicht weit von diesen Vorschriften unterscheidet. Man braucht ergo kein schweizer Standesamt "von innen" gesehen zu haben.
Warum also der lächerliche Abschluß Deines Beitrages ?
Bitte um Aufklärung was die Vielzahl der Buchstaben/Punkt-Kombination im Abschlußsatz aussagen soll
https://www.lingoking.com/de/ratgeber/d ... ochzeiten/
Auszug aus dieser Website:
Der Standesbeamte muss dabei sicherstellen, dass sowohl bei der Anmeldung zur Eheschließung als auch bei der anschließenden standesamtlichen Trauung die Ehepartner alle Inhalte sowie die rechtlichen Aspekte vollständig verstehen. Dabei hat die Behörde auch einen gewissen Spielraum. Daher sollten sie sich frühzeitig informieren, ob sie einen Dolmetscher für die standesamtliche Trauung tatsächlich benötigen. Dabei ist es auch wichtig zu wissen, dass bereits beim Termin zur Anmeldung der Eheschließung ein Dolmetscher notwendig sein wird, da dort bereits rechtliche Punkte durchgesprochen werden und der Standesbeamte sicherstellen muss, dass diese Punkte von beiden Ehepartnern verstanden werden. Bitte beachten Sie auch, dass auch Trauzeugen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen müssen, da sie ansonsten nicht als offizieller Zeuge fungieren dürfen und somit nicht unterschriftsberechtigt sind.
Gruß Marburger