Beitrag: Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft getreten

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doby
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Beitrag: Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft getreten

#1

Beitrag von doby »

Niederlassungserlaubnis nur noch mit B1


Am 6. Septemer 2013 sind angekündigte Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft getreten. Wir greifen eine gute und eine schlechte Nachricht heraus.

Eine gute Nachricht: Elternteile, die ein Kind bis 16 J. nach Deutschland nachziehen lassen wollen, und die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil im Herkunftsland haben, benötigen von diesem eine Einverständniserklärung. Bisher musste neben der Einverständniserklärung auch die alleinige Sorge gerichtlich nachgewiesen werden.

Eine schlechte Nachricht: zukünftig müssen auch Ehegatten von Deutschen für die Niederlassungserlaubnis ausreichende Deutschkenntnisse (B 1) nachweisen. Bisher genügten einfache Deutschkenntnisse (A 1). Vgl. iaf informationen, Heft 1/2013, Seite 23.

http://www.verband-binationaler.de/file ... eprobe.pdf

Quelle: Verband binationaler Familien und Partnerschaften

hannes
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Re: Beitrag: Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft getret

#2

Beitrag von hannes »

Sich endgültig niederlassen in einem fremden Land, dazu gehören auch ausreichend gute Sprachkenntnisse. Die zu erwerben brauchts ein paar Jahre, aber bis zur Erteilung der Niederlassungsrlaubnis hat man die ja.

Das heißt aber auch, dass für den Fremd-Spracherwerb nicht ausreichend intelligente oder z. B. im Hören Gehandicapte keine Chance haben, eine solche Erlaubnis zu erhalten. :ymsick:

Gruß
hannes

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doby
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Registriert: So 13. Okt 2013, 10:44

Re: Beitrag: Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft getret

#3

Beitrag von doby »

Bitte nicht verwechseln mit Erteilung der Staatsbürgerschaft.

Die Aufenthaltserlaubnis wird auch weiterhin erteilt, aber muß immer wieder neu beantragt und bezahlt werden. Somit läßt sich der/die Ausländer/in
auch ohne B1 dauerhaft in D nieder.
Zumal ja bei verheirateten noch Art 6 des GG der besondere Schutz der Ehe greift.

Entgegen gegen diese Regelung spricht, das Ehepartner von deutschen Staatsbürgern gegenüber Ehepartnern von EU Ausländern benachteiligt werden. Diese brauchen keine deutsch Kenntnisse nachweisen um eine NE zu bekommen.
Zuletzt geändert von doby am Sa 19. Okt 2013, 21:56, insgesamt 1-mal geändert.
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michael59
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Re: Beitrag: Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft getret

#4

Beitrag von michael59 »

Das Sprachkenntnisse dazugehören ist sicher unbestreitbar. Bisher war die B1 Sprachprüfung Voraussetzung für die Einbürgerung. Das Niveau ist recht hoch, besonders auch im Bereich der schriftlichen Kommunikation.
Persönlich sehe ich darin nur eine Geldbeschaffungsmassnahme für die Ämter und die Bundesdruckerei. Nebenbei kann man sich rühmen, es den Ausländern wieder etwas schwerer zu machen. Der Titel des Gesetzes ist für mich ein Hohn!

Ich kenne eine Frau, sie verdient genug Geld um sich alleine zu versorgen, hat die deutsche Fahrerlaubnis, hat schon die 60 Beiträge für die eigene Rentenversicherung überschritten, den A2 geschafft, liest auch aber schreibt nicht. Braucht sie auch nicht. Zukünftig kann sie nicht mehr den Dauerstatus beim Aufenthalt erreichen, sondern muss alle 3 Jahre zum Amt um sich die Karte neu ausstellen zu lassen und zwischendurch auch noch mal, wenn der Pass abgelaufen ist. Jedes mal wird eine Gebühr von 80 Euro ( http://www.landkreis-goeppingen.de/serv ... index.html ) erhoben, davon gehen lt. Wikipedia 30,80 Euro an die Bundesdruckerei. Rund 50 Euro für 10 Minuten abgleichen der Daten und einscannen des Fotos- betriebswirtschaftlich doch in Ordnung.

Nach meiner Meinung reicht A2 verbunden mit dem Besuch des Integrationskurses neben dem schon immer zu führenden Nachweis, das keine nichtbeitragsbezogene Sozialleistungen bezogen werden bzw. die Wahrscheinlichkeit dazu gering ist völlig aus.

bodo9
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Re: Beitrag: Änderungen im Aufenthaltsgesetz in Kraft getret

#5

Beitrag von bodo9 »

Es ist nicht nur so, dass jetzt B1 verlangt wird für eine Niederlassungserlaubnis, sondern zusätzlich sind die Anforderungen für B1 irgendwann auch noch deutlich erhöht worden. Früher mussten nämlich nur 60 % der der möglichen Maximalpunktzahl erreicht werden, während inzwischen 75 % verlangt werden, d.h. die Fehlerquote durfte früher um 60% höher sein als heute! Meine erste Frau hat 2007 noch das B1-Zertifikat erhalten, das sie seinerzeit für die Niederlassungserlaubnis gar nicht benötigt hätte. Demgegenüber hat meine jetzige Frau, die mit Sicherheit nicht schlechter Deutsch spricht als meine erste Frau, nur das A2-Zertifikat erhalten. Daher wird sie von März bis Juni noch einmal die zweite Hälfte des Deutschkurses mit anschließender Prüfung wiederholen. Von mehreren Frauen, die mit ihr zusammen die A1-Prüfung in Bangkok gemacht haben, wissen wir, dass sie inzwischen in Deutschland das A2-Zertifikat besitzen, aber nicht eine hat die B1-Prüfung geschafft!
Meine Frau hatte zusätzlich das Pech, dass sie gerade einmal 8 Wochen nach der Gesetzesänderung nach Deutschland gekommen ist. Ich hatte von der Gesetzesänderung leider auch erst nach ihrer Einreise erfahren, so dass wir jetzt, falls sie es nicht im zweiten Anlauf schafft, damit leben müssen, regelmäßig rund 80 € für die neue befristete Aufenthaltserlaubnis zahlen zu müssen.
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