Die Pflicht sich obligatorisch der Krankenkasse anzuschliessen gilt für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.tom hat geschrieben:Also bei meiner Krankenkasse ist es genau so wie Samuel geschrieben hat respektive im verlinkten Artikel erwähnt ist. Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif der allgemeinen Abteilung des Wohnkantons oder gemäss bilateralem Abkommen im EU-/EFTA-Bereich. Dies gilt aber für die Grundversicherung mit Schweizer Wohnsitz und wird somit bei allen Kassen gleich sein.thaithom hat geschrieben:Da steht aber jetzt wieder generell "Ausland" und nicht "Ferien und Reisen im Ausland".Samuel hat geschrieben: 1.4 Ausland
Die Auslegung dieses Unterschieds bei den KK würde sicher nicht nur mich interessieren.
Dass sich die Leistungen so oder so auf Notfälle beschränken, ist schon klar.
Die rechtlichen Grundlagen zum Wohnsitz habe ich hier detailliert beschrieben:
http://www.isaan-thai.ch/viewtopic.php? ... ssen#p1336
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland besteht keine Versicherungspflicht:
http://www.bag.admin.ch/themen/krankenv ... ml?lang=de
Personen mit Wohnsitz im Ausland
Bei der Wohnsitzverlegung ins Ausland endet grundsätzlich mit der Abreise aus der Schweiz der Versicherungsschutz im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Gemäss den Bilateralen Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft und dem EFTA-Abkommen gibt es jedoch für gewisse Personengruppen Ausnahmen (Rentnerinnen und Rentner, Arbeitslose, Grenzgängerinnen und Grenzgänger usw.).
Zudem können die Versicherer (müssen aber nicht!) Personen, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstellt waren, auf vertraglicher Basis eine Fortdauer des Versicherungsschutzes anbieten. Der Vertrag kann beim gleichen oder bei einem anderen Versicherer abgeschlossen werden. Die Versicherungsverhältnisse unterliegen dann dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag.
hierzu noch ein konkretes Beispiel:
Vor 5 Jahren habe ich auf der Rückreise in die Schweiz mit einem Schweizer gesprochen, der mit seiner verheirateten Thaifrau seit Jahren hauptsächlich in Thailand lebt. Er hatte einen Unfall mit dem motorbike erlitten und sich dabei schwer am Knie verletzt. Er wurde darauf hin monatelang im privaten Krankenhaus in Thailand behandelt. Die Krankenkasse hatte in diesem Fall sämtliche Kosten übernommen, aber genauere Abklärungen getroffen. U.a. musste er die Pässe der Krankenkasse einreichen, die dann festgestellt haben, dass der eigentliche Wohnsitz in Thailand ist. Die Krankenkasse hat dann das Ehepaar aufgefordert den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, andernfalls die Krankenkasse in einem neuen Schadenfall keine Kosten übernehmen werde. Dem Ehepaar blieb dann nichts anderes übrig als in die Schweiz zu reisen und sich abzumelden.
sonnige Grüsse aus dem angenehm kühlen Isaan
chang noi