Der Beamte auf der Botschaft sagte uns,Ferien und ausländischer Wohnsitz kein Problem.für junge Doppelbürger.
Ansonsten ,mit festem Wohnsitz in Th Wehrpflichtig.Gilt bis 30 Jahre.
Da kommt dann wohl deine Variante ins Spiel.
Hatten wir schon vor ca.3 Jahren probiert,(war günstig)ob es was genutzt hat ??? seitdem nichts gehört .Wobei wir ja nun schon im 2.Corona Jahr nicht mehr in TH waren.
Der Fehler war ja das unser Sohn im blauen Hausbuch registriert ist.Auf Wunsch der Mutter,sonst würde er garnicht bei den Behörden bekannt sein.und,aus dem Hausbuch löschen geht scheinbar nicht.
Wernervon
Thail. Wehrdienst - wann Verlust D Staatsangehoerigkeit?
Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
-
- Beiträge: 396
- Registriert: Mo 21. Okt 2013, 21:40
- Wohnort: Romanshorn, KK
Re: Thail. Wehrdienst - wann Verlust D Staatsangehoerigkeit?
Eine Ergaenzung scheint mir hier angebracht, auch wenn der Thread schon etwas aelter ist.Caveman hat geschrieben: ↑Fr 20. Jul 2018, 09:25Heute wurde mir nun mitgeteilt, dass diese Stellungnahme inzwischen vorliege und die schulbegleitende freiwillige militaerische Ausbildung in der Oberschule (Matthayom 4-6) sehr wohl einen freiwilligen Eintritt in die thailaendischen Streitkraefte darstelle, der ohne vorherige Genehmigung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit fuehre.
Geregelt ist der Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit bei freiwilligem Eintritt in die Streitkraefte eines anderen Staates, dessen Staatsangehoerigkeit man ebenfalls besitzt, in § 28 Abs. 1 StAG (https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__28.html). Voellig uebersehen hatte ich damals aber dann den Absatz 2 des gleichen Paragrafen. Der lautet dann: "Der Verlust nach Absatz 1 tritt nicht ein, 1. wenn der Deutsche noch minderjährig ist oder ..."
Da die Verpflichtung zur schulbegleitenden militaerischen Ausbildung aber vor Eintritt der Volljaehrigkeit erfolgt und diese Ausbildung dann wohl meist auch schon vor der Vollendung des 18. Lebensjahres beendet ist, tritt der Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit wohl doch nicht ein.
Unklar ist mir allerdings noch, wie es sich verhaelt, wenn der deutsch/thailaendische Doppelstaatler sich verhalten muss, wenn die militaerische Ausbildungan seinem 18. Geburtstag noch nicht beendet ist. Muss er sie dann rechtzeitig vorher beenden? Kann er das dann ueberhaupt? Oder ist hier nur der Zeitpunkt entscheidend, zu dem er sich verpflichtet hat?
Gruss
Caveman
Zurück zu „Bürokratie DACH und weltweit“ | Ungelesene Beiträge
Gehe zu
- Über dieses Forum
- ↳ Informationen zum Forum
- ↳ * Vorstellungsthread
- Thailand & Südostasien
- ↳ Isaan
- ↳ Amnat Charoen
- ↳ Bueng Kan
- ↳ Buriram
- ↳ Chaiyaphum
- ↳ Kalasin
- ↳ Khon Kaen
- ↳ Loei
- ↳ Maha Sarakam
- ↳ Mukdahan
- ↳ Nakhon Phanom
- ↳ Nakhon Ratchasima (Korat)
- ↳ Nong Bua Lamphu
- ↳ Nong Khai
- ↳ Roi Et
- ↳ Sakhon Nakhon
- ↳ Sisaket
- ↳ Surin
- ↳ Ubon Ratchathani
- ↳ Udon Thani
- ↳ Zentralthailand mit Bangkok
- ↳ Hotels, Restaurants und Bars
- ↳ Pattaya und Ostküste
- ↳ Bangkok allgemein
- ↳ Südthailand
- ↳ Hotels, Restaurants und Bars
- ↳ Nordthailand
- ↳ Hotels, Restaurants und Bars
- ↳ Südostasien und Thailand allgemein
- ↳ ** Politik und Brisantes
- ↳ ** Expats und Residenten
- ↳ ** Reiseberichte
- ↳ Hotels/Restaurants und Ausflugsziele auf GoogleMap
- ↳ ** Bauen
- ↳ Bürokratie Thailand
- ↳ Visum & Aufenthalt
- ↳ Arbeiten in Thailand
- ↳ Finanzen
- ↳ Gesetze
- ↳ Austauschplattform Thailand
- Allgemeine Diskussionen zu diversen Themen
- ↳ Das Thema der Woche
- ↳ DACH & die Welt
- ↳ Bürokratie DACH und weltweit
- ↳ Finanzen
- ↳ ** Reiseberichte weltweit
- ↳ ** Gesellschaft, Beziehungen, Liebe, Gesundheit
- ↳ Umwelt
- ↳ Sport
- ↳ Fussball
- ↳ Formel 1
- ↳ Sport in Thailand
- ↳ * Kultur & Musik
- ↳ Kino und TV
- ↳ Literatur
- ↳ Photographie, Computer & Technik
- ↳ Flohmarkt
- Foren-Übersicht
- Alle Zeiten sind UTC+02:00
- Alle Cookies löschen
- Datenschutzerklärung
- Impressum
- Kontakt