DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten
Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten
Eine Thai, die eigentlich bei ihrem Mann in DE lebt, kam zurück in unser Dorf um ihren schwer kranken Vater zu pflegen. Geplant war ein Aufenthalt von 3 bis 4 Monaten, wegen Corona konnte sie aber nicht nach Deutschland zurück reisen.
Sie hat nun einen Flug für den 4. Juli gebucht. Das ist aber ein paar Tage über die erlaubten 6 Monate im Ausland. Sie macht sich deswegen Sorgen.
Weiss jemand, ob die deutschen Behörden bei ihrer Einreise Schwierigkeiten machen werden - oder ob die auch Corona-Ausnahme-Regeln haben?
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Sie hat nun einen Flug für den 4. Juli gebucht. Das ist aber ein paar Tage über die erlaubten 6 Monate im Ausland. Sie macht sich deswegen Sorgen.
Weiss jemand, ob die deutschen Behörden bei ihrer Einreise Schwierigkeiten machen werden - oder ob die auch Corona-Ausnahme-Regeln haben?
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten
Thedi wie das jetzt bei Corona ist da bin ich überfragt, aber vorher wurde einer Freundin meiner Frau die Einreise verweigert.
Weiß auch nicht wie das ausging,soviel ich noch weiß hat ihr Mann einen Rechtsanwalt eingeschaltet auf jedenfall ging es erst mal zurück nach Thailand.
Weiß auch nicht wie das ausging,soviel ich noch weiß hat ihr Mann einen Rechtsanwalt eingeschaltet auf jedenfall ging es erst mal zurück nach Thailand.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst
Ernst
Re: DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten
Da braucht sie sich wohl keine Sorgen zu machen. Angesichts der derzeitigen Situation ist sie dann ja nicht verschuldet laenger als 6 Monate im Ausland gewesen, sondern weil es keine Moeglichkeit zur rechtzeitigen Rueckkehr gab.
Sollte sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein und gemeinsam mit ihrem deutschen Ehemann in Deutschland leben, wird die "6 Monate Regelung" ohnehin weitgehend obsolet. Dazu AufenthG § 51 Abs. 2 Satz 2: "Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht."
Abs.1 Nr 6 und 7 regeln den Verlust des Aufenthaltstitels bei nicht nur voruebergehendem Auslandsaufenthalt.
Gruss
Caveman
Sollte sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein und gemeinsam mit ihrem deutschen Ehemann in Deutschland leben, wird die "6 Monate Regelung" ohnehin weitgehend obsolet. Dazu AufenthG § 51 Abs. 2 Satz 2: "Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht."
Abs.1 Nr 6 und 7 regeln den Verlust des Aufenthaltstitels bei nicht nur voruebergehendem Auslandsaufenthalt.
Gruss
Caveman
Re: DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten
Ich wuerde mich moeglichst schnell bei der D-Botschaft/Konsulatthedi hat geschrieben: ↑Sa 6. Jun 2020, 02:02Eine Thai, die eigentlich bei ihrem Mann in DE lebt, kam zurück in unser Dorf
um ihren schwer kranken Vater zu pflegen.
Weiss jemand, ob die deutschen Behörden bei ihrer Einreise Schwierigkeiten
machen werden - oder ob die auch Corona-Ausnahme-Regeln haben?
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
in Bangkok melden.
Vielleicht bekommt sie ein "Papier/Dokument" das ihr bei der
Einreise in D hilfreich sein kann und ein Hin und HER ausschliesst.
Re: DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten
Hier mal ein Link zu dem gesamten Paragrafen. Ist nicht fuer jeden leicht verstaendlich, dir, Thedi, traue ich das aber zu
https://www.gesetze-im-internet.de/aufe ... /__51.html
Uber den Link "Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis" oben links auf der Seite kommst du zum gesamten Aufenthaltsgesetz. Dort kannst du dann auch die einzelnen §§ nachlesen, auf die in § 51 Bezug genommen wird.
Gruss,
Caveman
https://www.gesetze-im-internet.de/aufe ... /__51.html
Uber den Link "Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis" oben links auf der Seite kommst du zum gesamten Aufenthaltsgesetz. Dort kannst du dann auch die einzelnen §§ nachlesen, auf die in § 51 Bezug genommen wird.
Gruss,
Caveman
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Re: DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten
vielleicht passt es hier nicht als unmittelbare Antwort.
Aber Deine Frau kann sich in D vom Ausländeramt eine Genehmigung erteilen lassen, das sie das Land ohne Verlust des Aufenthaltstitels länger als 180 Tage verlassen darf.
Für meine Frau haben wir das nach unserer Hochzeit in 2006 gemacht.
Diese Genehmigung gilt unbefristet solange wir verheiratet sind.
Begründet haben wir den Antrag damals damit das ich bald in Rente gehen werde und ich mich dann mit ihr auch für längere Zeit in Thailand aufhalten werde.
Das hat anstandslos geklappt. In 2011 ist sie nach längerem Heimaturlaub ohne Komplikationen wieder nach D eingereist.
Nächsten Monat wird sie mit mir nach knapp 9 Jahren wieder nach D reisen.
Ich hatte mich sicherheitshalber im vergangenen Jahr beim Ausländeramt nochmal erkundigt ob die Regelung noch gilt. Und da habe ich dann die Auskunft … solange sie verheiratet sind … bekommen.
Gruß, Dieter
Aber Deine Frau kann sich in D vom Ausländeramt eine Genehmigung erteilen lassen, das sie das Land ohne Verlust des Aufenthaltstitels länger als 180 Tage verlassen darf.
Für meine Frau haben wir das nach unserer Hochzeit in 2006 gemacht.
Diese Genehmigung gilt unbefristet solange wir verheiratet sind.
Begründet haben wir den Antrag damals damit das ich bald in Rente gehen werde und ich mich dann mit ihr auch für längere Zeit in Thailand aufhalten werde.
Das hat anstandslos geklappt. In 2011 ist sie nach längerem Heimaturlaub ohne Komplikationen wieder nach D eingereist.
Nächsten Monat wird sie mit mir nach knapp 9 Jahren wieder nach D reisen.
Ich hatte mich sicherheitshalber im vergangenen Jahr beim Ausländeramt nochmal erkundigt ob die Regelung noch gilt. Und da habe ich dann die Auskunft … solange sie verheiratet sind … bekommen.
Gruß, Dieter
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