DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten

Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
Antworten
Benutzeravatar

Themen Starter
thedi
Beiträge: 4978
Registriert: Do 3. Okt 2013, 09:55
Wohnort: Bankok, Manchakiri bei Khon Kaen

DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten

#1

Beitrag von thedi »

Eine Thai, die eigentlich bei ihrem Mann in DE lebt, kam zurück in unser Dorf um ihren schwer kranken Vater zu pflegen. Geplant war ein Aufenthalt von 3 bis 4 Monaten, wegen Corona konnte sie aber nicht nach Deutschland zurück reisen.

Sie hat nun einen Flug für den 4. Juli gebucht. Das ist aber ein paar Tage über die erlaubten 6 Monate im Ausland. Sie macht sich deswegen Sorgen.

Weiss jemand, ob die deutschen Behörden bei ihrer Einreise Schwierigkeiten machen werden - oder ob die auch Corona-Ausnahme-Regeln haben?


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Sanukshg
Deaktiviert
Beiträge: 3074
Registriert: Sa 16. Feb 2019, 11:38
Wohnort: Pluak Daeng

Re: DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten

#2

Beitrag von Sanukshg »

Thedi wie das jetzt bei Corona ist da bin ich überfragt, aber vorher wurde einer Freundin meiner Frau die Einreise verweigert.
Weiß auch nicht wie das ausging,soviel ich noch weiß hat ihr Mann einen Rechtsanwalt eingeschaltet auf jedenfall ging es erst mal zurück nach Thailand.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst
Benutzeravatar

Caveman
Beiträge: 1264
Registriert: Mo 7. Okt 2013, 02:39
Wohnort: Mukdahan

Re: DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten

#3

Beitrag von Caveman »

Da braucht sie sich wohl keine Sorgen zu machen. Angesichts der derzeitigen Situation ist sie dann ja nicht verschuldet laenger als 6 Monate im Ausland gewesen, sondern weil es keine Moeglichkeit zur rechtzeitigen Rueckkehr gab.

Sollte sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sein und gemeinsam mit ihrem deutschen Ehemann in Deutschland leben, wird die "6 Monate Regelung" ohnehin weitgehend obsolet. Dazu AufenthG § 51 Abs. 2 Satz 2: "Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht."
Abs.1 Nr 6 und 7 regeln den Verlust des Aufenthaltstitels bei nicht nur voruebergehendem Auslandsaufenthalt.

Gruss
Caveman
Benutzeravatar

Themen Starter
thedi
Beiträge: 4978
Registriert: Do 3. Okt 2013, 09:55
Wohnort: Bankok, Manchakiri bei Khon Kaen

Re: DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten

#4

Beitrag von thedi »

Danke Caveman, ich werde sie in diesem Sinn beruhigen. Sie hat ja sowieso keine andere Wahl als es zu probieren.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Kurt
Deaktiviert
Beiträge: 3799
Registriert: Di 8. Okt 2013, 09:11

Re: DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten

#5

Beitrag von Kurt »

thedi hat geschrieben:
Sa 6. Jun 2020, 02:02
Eine Thai, die eigentlich bei ihrem Mann in DE lebt, kam zurück in unser Dorf
um ihren schwer kranken Vater zu pflegen.

Weiss jemand, ob die deutschen Behörden bei ihrer Einreise Schwierigkeiten
machen werden - oder ob die auch Corona-Ausnahme-Regeln haben?


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
Ich wuerde mich moeglichst schnell bei der D-Botschaft/Konsulat
in Bangkok melden.


Vielleicht bekommt sie ein "Papier/Dokument" das ihr bei der
Einreise in D hilfreich sein kann und ein Hin und HER ausschliesst.
Benutzeravatar

Caveman
Beiträge: 1264
Registriert: Mo 7. Okt 2013, 02:39
Wohnort: Mukdahan

Re: DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten

#6

Beitrag von Caveman »

Hier mal ein Link zu dem gesamten Paragrafen. Ist nicht fuer jeden leicht verstaendlich, dir, Thedi, traue ich das aber zu ;-)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufe ... /__51.html

Uber den Link "Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis" oben links auf der Seite kommst du zum gesamten Aufenthaltsgesetz. Dort kannst du dann auch die einzelnen §§ nachlesen, auf die in § 51 Bezug genommen wird.

Gruss,
Caveman
Benutzeravatar

doldi51
Beiträge: 792
Registriert: Do 17. Okt 2013, 22:05
Wohnort: Ban Dongmun, Nongkungsi, Kalasin / Nienhagen/Celle&/Niedersachsen
Kontaktdaten:

Re: DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten

#7

Beitrag von doldi51 »

vielleicht passt es hier nicht als unmittelbare Antwort.
Aber Deine Frau kann sich in D vom Ausländeramt eine Genehmigung erteilen lassen, das sie das Land ohne Verlust des Aufenthaltstitels länger als 180 Tage verlassen darf.
Für meine Frau haben wir das nach unserer Hochzeit in 2006 gemacht.
Diese Genehmigung gilt unbefristet solange wir verheiratet sind.
Begründet haben wir den Antrag damals damit das ich bald in Rente gehen werde und ich mich dann mit ihr auch für längere Zeit in Thailand aufhalten werde.
Das hat anstandslos geklappt. In 2011 ist sie nach längerem Heimaturlaub ohne Komplikationen wieder nach D eingereist.
Nächsten Monat wird sie mit mir nach knapp 9 Jahren wieder nach D reisen.
Ich hatte mich sicherheitshalber im vergangenen Jahr beim Ausländeramt nochmal erkundigt ob die Regelung noch gilt. Und da habe ich dann die Auskunft … solange sie verheiratet sind … bekommen.
Gruß, Dieter

Sanukshg
Deaktiviert
Beiträge: 3074
Registriert: Sa 16. Feb 2019, 11:38
Wohnort: Pluak Daeng

Re: DE: Thai Rückreise nach mehr als 6 Monaten

#8

Beitrag von Sanukshg »

@ Dieter das ist gut zu Wissen, den Fall den ich meinte der war in den 90 Jahren.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst
Antworten

Zurück zu „Bürokratie DACH und weltweit“ | Ungelesene Beiträge