Schweiz: ZAS, SUVA, AHV, IV, Witwen-Rente, Kinder-Rente

Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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Alwaro
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Re: Schweiz: ZAS, SUVA, AHV, IV, Witwen-Rente, Kinder-Rente

#41

Beitrag von Alwaro »

mungg hat geschrieben:
Do 22. Apr 2021, 23:15
Weiss zufällig jemand, wie es sich mit den Fristen verhält? Gilt der Poststempel oder muss es bis zur Deadline bei der ZAS eintreffen?
Jedes einsprachefähige Dokument muss eine Rechtsmittelbelehrung aufweisen.

Erst wird ein Vorbescheid eröffnet. Dort ist folgende Rechtsmittelbelehrung vorhanden:

Sollten Sie mit diesem Vorbescheid nicht einverstanden sein, können Sie innert 30 Tagen ab Datum des Erhaltes ......... Einwand erheben.
Ohne Antwort Ihrerseits werden wir nach Ablauf der Frist eine beschwerdefähige Verfügung im erwähnten Sinne erlassen.


Die Frist von 30 Tagen beginnt somit ab Erhalt des Vorbescheides. Es ist zu beachten, dass der Einwand gegen den Vorbescheid nur schriftlich möglich ist E-Mail werden nicht akzeptiert.

Rechtsmittelbelehrung der Verfügung
grafik.png
grafik.png (252.15 KiB) 1431 mal betrachtet
Wo die Beschwerde einzureichen ist, ist in der Rechtsmittelbelehrung festgehalten.

Kann es sein, dass du bloss eine vorabinformation erhalten hast?

Meistens ist diese so formuliert, die ZAS zieht in Erwägung eine Rentenrevision einzuleiten. Dies ist bloss eine Information, dass die Akten studiert werden, hat jedoch noch keine rechtliche Konsequenzen und ist auch nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.
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syntoh
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Re: Schweiz: ZAS, SUVA, AHV, IV, Witwen-Rente, Kinder-Rente

#42

Beitrag von syntoh »

Situation:
Eine Bekannte, Staatsangehörigkeit Th und Ch wohnt seit etwa 15 Jahren in Thailand.
Sie erhält seit August 2021 eine AHV Rente. Ihr Mann ist jünger und hat noch keine Rente.
Nun ist der Mann weg, wohnt seit etwa 10 Monaten bei einer Masseurin in Pattaya.
Kürzlich hat sie mit einem Anwalt das Scheidungsverfahren eingeleitet.

Sie hat nun eine Frage an uns gestellt:
Erhalte ich die Rente nach der Scheidung weiterhin?
Das kann ganz klar mit JA beantwortet werden, aber wieviel wird es dann noch sein?
Ändert sich mit der Scheidung auch der ausbezahlte Betrag?

Sie hat nur knapp Geld und eine Reduktion wäre sehr hart für sie.
Weiss jemand wie die Regeln sind?

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Klonko
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Re: Schweiz: ZAS, SUVA, AHV, IV, Witwen-Rente, Kinder-Rente

#43

Beitrag von Klonko »

Da der Mann noch keine Rente erhält, erhält sie eine AHV-Einzelrente, die unabhängig vom Zivilstand ist (S.E.&O.).
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Alwaro
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Re: Schweiz: ZAS, SUVA, AHV, IV, Witwen-Rente, Kinder-Rente

#44

Beitrag von Alwaro »

syntoh hat geschrieben:
Fr 30. Sep 2022, 14:01
Ändert sich mit der Scheidung auch der ausbezahlte Betrag?
Ja. Die AHV wird neu berechnet.
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syntoh
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Re: Schweiz: ZAS, SUVA, AHV, IV, Witwen-Rente, Kinder-Rente

#45

Beitrag von syntoh »

Danke für die Antworten

Allerdings sind die Antworten von @Klonko und @Alwaro gegensätzlich.

Die Google Suchresultate sind auch nicht eindeutig.

Es wird wohl vom Zeitpunkt des Splittings abhängig sien. Das Thema ist scheinbar etwas komplex.

Warten wir es ab, ändern kann man sowieso nichts.

syntoh
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Alwaro
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Re: Schweiz: ZAS, SUVA, AHV, IV, Witwen-Rente, Kinder-Rente

#46

Beitrag von Alwaro »

syntoh hat geschrieben:
Sa 1. Okt 2022, 06:37
Es wird wohl vom Zeitpunkt des Splittings abhängig sien. Das Thema ist scheinbar etwas komplex.
Es ist wahrlich komplex.

Eine Neuberechnung kann auch nach gerichtlichen Trennung erfolgen.

Falls der Ehemann in der Schweiz gearbeitet hat, kann die Rente sogar höher ausfallen und Falls eir in die 2. Säule einbezahlt hat, gehört ihr auch die Hälfte des während der Ehe erzielten Kapitals (wenn er schlau war, hat er mit ihrem Einverständnis das Kapital bezogen).

Schnellstmöglich die Scheidung beantragen und die Vermögen in der Schweiz blockiere.
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Michaleo
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Re: Schweiz: ZAS, SUVA, AHV, IV, Witwen-Rente, Kinder-Rente

#47

Beitrag von Michaleo »

syntoh hat geschrieben:
Sa 1. Okt 2022, 06:37
Warten wir es ab, ändern kann man sowieso nichts.
Es mag hart sein zu warten, aber es ist so.

Ich habe es seit länger aufgegeben, AHV-Renten im Voraus zu berechnen, es ist zu kompliziert, und die Chancen, das man etwas übersieht sind zu gross. Spontan dachte ich aber auch, dass die Rente nach der Scheidung wohl eher, wie @Alwaro erwähnt, leicht höher ausfallen wird.
Freundliche Grüsse L-)

Klonko
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Re: Schweiz: ZAS, SUVA, AHV, IV, Witwen-Rente, Kinder-Rente

#48

Beitrag von Klonko »

Darum S.E.&O. Während der Ehe werden die Einkommen während der Zeit, in der beide Eheleute bei der AHV versichert waren, gesplittet. Wenn die Frau weniger als der Mann verdient hat, bekommt sie nach der Scheidung eine höhere AHV Einzelrente, sonst eine tiefere.

Songbaht
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Re: Schweiz: ZAS, SUVA, AHV, IV, Witwen-Rente, Kinder-Rente

#49

Beitrag von Songbaht »

Die Schweizer Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» fordert eine 13. AHV-Altersrente.

Diese Woche wurde über diese Initiative im Parlament in Bern darüber abgestimmt. Der Nationalrat lehnte die Initiative mit 163 zu 67 Stimmen deutlich ab. Der Grund sei, dass die Erhöhung der Renten die finanzielle Situation der AHV weiter verschlechtere. Die Initiative wird jedoch im nächsten Jahr vor dem Volk zur Abstimmung kommen.

Für viele Schweizer Rentner in Thailand wäre diese 13. AHV-Altersrente natürlich ein willkommener finanzieller Zuschuss.
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Bruninho
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Re: Schweiz: ZAS, SUVA, AHV, IV, Witwen-Rente, Kinder-Rente

#50

Beitrag von Bruninho »

In Österreich erhalten Rentner sogar 14 Renten, zusätzlich zu den 12 monatlichen gibt es noch ein Urlaubs- und ein Weihnachtsgeld!

Und es ist auch nicht so, dass diese Renten kleiner sind als die AHV:
Die durchschnittliche Jahresbruttorente liegt in Österreich bei 26'577 Euro, ausbezahlt in 14 Renten zu 2214 Euro!

In der Schweiz ist die monatliche Maximalrente ab 2023 2390 CHF, also jährlich neu 29'400 CHF.
Wobei ja sehr viele nicht auf diese Maximalrente kommen!

Ich meine, ein 13er, wie sie in der Schweiz die Arbeitnehmer erhalten, wird für die Rentner eine Illusion bleiben.
Die Schweizer werden, wie immer, den Angstmachereien der bürgerlichen Parteien folgen und die Vorlage hochkant ablehnen.

Man lese nur die Kommentarspalten in den Zeitungen zur Debatte im Parlament...

Kein Geld sei da, jetzt musste man ja die Frauen schon länger im Arbeitsprozess behalten und die Mehrwertsteuer erhöhen...

Nein, das Geld wäre schon da! Man müsste eben die Bundesfinanzen anders verteilen. Die kleine Schweiz braucht nicht jährlich Milliarden für eine Phantomarmee auszugeben. Und die Entwicklungshilfe könnte/müsste auch reduziert werden. Es macht einfach keinen Sinn ständig (zu viel) Geld in korrupte Staaten zu pumpen, wo eben diese Gelder vielfach zweckentfremdet werden und in die Taschen der Despoten und Eliten der Länder fliesst.
Man könnte die Pauschalbesteuerung abschaffen, eine vernünftige Erbschaftssteuer einführen, Stiftungen besteuern (immer noch eines der wichtigsten Mittel von Schwerreichen, ihre grossen Vermögen unangetastet von Steuerbehörden zu lassen).

Usw.

Die eigenen Bürger, die grosse Masse, kurz zu halten, wirkt sich dauerhaft bestimmt nicht wirklich positiv auf die Stabilität des Landes aus.

:wai:
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