Jedes einsprachefähige Dokument muss eine Rechtsmittelbelehrung aufweisen.
Erst wird ein Vorbescheid eröffnet. Dort ist folgende Rechtsmittelbelehrung vorhanden:
Sollten Sie mit diesem Vorbescheid nicht einverstanden sein, können Sie innert 30 Tagen ab Datum des Erhaltes ......... Einwand erheben.
Ohne Antwort Ihrerseits werden wir nach Ablauf der Frist eine beschwerdefähige Verfügung im erwähnten Sinne erlassen.
Die Frist von 30 Tagen beginnt somit ab Erhalt des Vorbescheides. Es ist zu beachten, dass der Einwand gegen den Vorbescheid nur schriftlich möglich ist E-Mail werden nicht akzeptiert.
Rechtsmittelbelehrung der Verfügung
Wo die Beschwerde einzureichen ist, ist in der Rechtsmittelbelehrung festgehalten.
Kann es sein, dass du bloss eine vorabinformation erhalten hast?
Meistens ist diese so formuliert, die ZAS zieht in Erwägung eine Rentenrevision einzuleiten. Dies ist bloss eine Information, dass die Akten studiert werden, hat jedoch noch keine rechtliche Konsequenzen und ist auch nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.