Ja.Fredfeuerstein hat geschrieben: ↑Mo 19. Apr 2021, 12:35Was heißt das, diese Revision? Dass man Deine IV-Rente u.U. kürzt oder gar streicht?
Schweiz: ZAS, SUVA, AHV, IV, Witwen-Rente, Kinder-Rente
Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Viele "Vielleichts". Solange ich keinen definitiven Entscheid habe, bin ich hier handlungsunfähig. Ich müsste aufgrund meiner Beschwerden in Anpassungen meiner Wohnsituation investieren. Ich habe keine Ahnung, wie lange die ZAS sich mit dem Prozedere Zeit nimmt. Sie antworten ja nicht. Mir hat gestern jemand erzählt, dass er einen Freund hat, der von der ZAS revidiert wurde. Sie haben ihm die halbe Rente gestrichen. Für mich sieht das alles nach einem Hintertürchen aus, um Renten an die Kaufkraft des Aufenthaltslandes anzupassen. Mit einer halben Rente könnte ich hier nicht mehr leben....Michaleo hat geschrieben: ↑Mo 19. Apr 2021, 12:361. Vielleicht macht die Ausgleichskasse Genf das standardmässig, einfach nur, um mal einen Blick auf die eingehenden Dossiers zu werfen.
2. Vielleicht beurteilt die Revisionstelle Deine Invalidität nur "sur Dossier", wie wir dem jeweils sagten. Davon merkst Du nichts.
3. Vielleicht bitten sie einen Vertrauensarzt in Pattaya, Dir einen Termin zu geben, damit er einen Bericht erstellen kann.
Diese drei Varianten würden nicht bedeuten, dass Du zurück zur Beurteilung in die Schweiz fliegen musst.
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Nicht nur, je nach Höhe des bisherigen Invaliditätsgrades kann es auch eine Erhöhung der Rente geben.Fredfeuerstein hat geschrieben: ↑Mo 19. Apr 2021, 12:35Was heißt das, diese Revision? Dass man Deine IV-Rente u.U. kürzt oder gar streicht?
Meine IV Rente ist am 1.4.2021 ausgelaufen. Ausgewiesen ist eine Erwerbsunfähigkeit von 45%.
45% berechtigen zu einer 1/4 Rente. 1/4 Renten werden jedoch nur in der Schweiz, in der EU und im EWR Raum (nicht jedoch in Thailand) ausbezahlt.
Mehrfach habe ich die ZAS in Genf aufgefordert, eine Rentenrevision vorzunehmen. Dazu weigern sie sich jedoch. Warum wohl ? Sie befürchten, dass meine Erwerbsunfähigkeit 50% übersteiget und sie somit erneut eine Rente ausbezahlen müssen.
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Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Beitrag von Fredfeuerstein »
Schöner Verbrecherhaufen! Sorry, ist in der Schweiz, trotzdem, kommt mir vom Hören-Sagen auch in Deutschland irgendwie bekannt vor.
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Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Beitrag von GermanGent »
Besteht keine Aussicht mit Gutachten und Anwältin die 5% mehr rechtlich zu erstreiten ? Ein Freund mit MS geht grade diesen Weg. In D soll nur das Einsprucheinlegen oft zu 10% Grad-Erhöhung geführt haben. Kann ich auch aus eigener Erfahrung bestätigen. Wünsch Dir Glück !!!
LG Acki
Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
ich hoffe auf einen positiven ausgang der prüfung bei @mungg. dass solche periodisch durchgeführt werden, liegt auch im interesse der anspruchsberechtigten.
indirekte schilderungen würde ich mir möglichst fernhalten. sie sind als aussenstehender ohne detailkentnisse nur schwer einzuordnen.
Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Sehe ich auch so. Nur ärgert mich, dass letztes Jahr eine Revision anstand und Schwyz darauf verzichtete. Dann hätte ich nämlich eine Weile Ruhe gehabt. Letztes Jahr bestätigte mir Schwyz den Verzicht auf weitere Revisionen in einem Mail wie folgt:
Das klingt so absolut und nicht regional bezogen, worauf sie sich jetzt berufen. Ich frage mich, ob ich nicht doch weitere Abklärungen hätte machen müssen.Hiermit beziehen wir uns auf das heutige Telefongespräch und bestätigen Ihnen, dass von Amtes wegen keine
Revision der Invalidenrente mehr vorgesehen ist.
Na ja, es sind schon einige Abklärungen am Laufen. Die ZAS hüllt sich noch in Schweigen. Die Fragen betreffend Formular ausfüllen wurden auch noch nicht beantwortet. Wenn sie sich nicht melden, werde ich das Formular halt so unterschreiben und abschicken wie es ist. Sonst läuft die Frist ab.
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Das ZAS hüllt sich nicht in Schweigen. Was die mit Ihren Kunden veranstalten ist unter jeder Sau.
Ich versuche seit Mai 2019!!!!!!! einen Individuellen Kontoauszug zu erhalten. Bis jetzt hab ich deren 5 erhalten wobei jeder Fehlerhaft ist.
Der letzte weisst eine Beitragslücke von sage und schreibe 25 Jahren auf. Interessant ist, dass mir beim Splitting infolge Scheidung Beiträge zu Gunsten der Ex abgezogen wurden und ich Beiträge zu Lasten der Ex erhalten habe.
Denen ist nicht aufgefallen, dass wenn mir Beiträge abgezogen wurden, ein Betrag vorher auf dem Konto gewesen sein muss.
Was solls, ich hab ja Zeit, Ich werde erst 2026 pensioniert 55555
Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
A.
Ja....das ist so....ich hatte mehrfache "Einsicht in Akten" bei Betroffenen.
B.
Verstehe nicht...warum diese "Sachbearbeiter" (?) das OHNE Konsequenzen seit Jahren machen duerfen ?!
C.
Die FRAGE waere....: "An wen wendet sich ein betroffener Schweizer im Ausland ?"
zB. ...auf in Thailand Lebende Schweizer bezogen ?
- Botschaft(erin) in Bangkok ?
- unseren "Ausland Schweizer Rat" in Bangkok, Herr Gerber ?
- SSS Swiss Support Swiss ?
- Schweizer Club ?
- Amts-Stelle in der Schweiz ?
- Schweizer Anwalt in Pattaya ?
- Anwalt in der Schweiz /
Re: Pattaya 4.0 oder für immer?
Diese Frage habe ich mir auch gestellt und habe überlegt, welche Stelle den IV-Stellen vorgesetzt sein könnte. Ich habe das Bundesamt für Sozialversicherungen kontaktiert, das mir auch schon mit einer Rückfrage geantwortet hat, damit sie die ZAS kontaktieren können. Mal sehen, was das bringt. Halte euch auf dem Laufenden. Von der ZAS immer noch keine Reaktion. Na ja, sind erst drei Tage.....Die FRAGE waere....: "An wen wendet sich ein betroffener Schweizer im Ausland ?"
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
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