„Sehr geehrter Herr Bundesrat“ hat sich bei mir bewährt. Natürlich sah der Herr Bundesrat meinen Schreib nie, aber er hat ein paar Hilfskräfte die solche Briefe beantworten müssen. Wenn man sein Anliegen höflich, korrekt und möglichst kurz aber doch vollständig darlegen kann, wird man auch nicht einfach abgewimmelt. Wenn bei einer bummelnden Amtsstelle eine Rückfrage aus Bern kommt, läuft dort in der Regel dann doch plötzlich etwas.mungg hat geschrieben: ↑Mi 21. Apr 2021, 11:53Diese Frage habe ich mir auch gestellt und habe überlegt, welche Stelle den IV-Stellen vorgesetzt sein könnte. Ich habe das Bundesamt für Sozialversicherungen kontaktiert...Die FRAGE waere....: "An wen wendet sich ein betroffener Schweizer im Ausland ?"
Kein Cc, sondern nur an den Herr bzw Frau Bundesrat*in schreiben. OT eines Chefbeamten: „Cc werden ausgedruckt, gelocht und abgelgt.“ Ein weiteres Problem mit Cc kann sein, dass jeder annimmt, dass sich andere dem Problem annehmen werden.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi