Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut
Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut
Die jährliche Aufenthaltserlaubnis musste erneuert werden.
Das Formular kenne ich mittlerweile im Schlaf, also vor einem Monat flux ausgefüllt
und den Antrag abgegeben. Gestern konnten wir das Plastikkärtchen abholen.
Der Schreck war gross, zuhause hat meine Frau gesehen, die Erlaubnis war nur bis März 23 erteilt worden.
Da sind wir noch in Thailand, die Wiedereinreise konnten wir so vergessen.
Gleich das Ausländeramt angerufen und wollte meinem Unmut Luft machen.
Die Sachbearbeiterin hat mich dann darauf hingewiesen, dass der thailändische Reisepass
meiner Frau nur bis März 23 gültig ist. Daher die kurze Laufzeit der deutschen Aufenthaltserlaubnis.
Ich Trottel habe einfach meine gewohnten Daten ins Antrags-Formular eingetragen.
Das es da einen Zusammenhang gibt, habe ich auch nicht gewusst.
Zum Glück haben wir schon einen neuen Reisepass vorliegen.
Also nochmal zum Amt, da haben wir einen Aufkleber in den Pass bekommen 6 Monate gültig, soll
aber wie das Ausländeramt sagt vollwertig die 1 jährige Erlaubnis intern ersetzen.
Das Formular kenne ich mittlerweile im Schlaf, also vor einem Monat flux ausgefüllt
und den Antrag abgegeben. Gestern konnten wir das Plastikkärtchen abholen.
Der Schreck war gross, zuhause hat meine Frau gesehen, die Erlaubnis war nur bis März 23 erteilt worden.
Da sind wir noch in Thailand, die Wiedereinreise konnten wir so vergessen.
Gleich das Ausländeramt angerufen und wollte meinem Unmut Luft machen.
Die Sachbearbeiterin hat mich dann darauf hingewiesen, dass der thailändische Reisepass
meiner Frau nur bis März 23 gültig ist. Daher die kurze Laufzeit der deutschen Aufenthaltserlaubnis.
Ich Trottel habe einfach meine gewohnten Daten ins Antrags-Formular eingetragen.
Das es da einen Zusammenhang gibt, habe ich auch nicht gewusst.
Zum Glück haben wir schon einen neuen Reisepass vorliegen.
Also nochmal zum Amt, da haben wir einen Aufkleber in den Pass bekommen 6 Monate gültig, soll
aber wie das Ausländeramt sagt vollwertig die 1 jährige Erlaubnis intern ersetzen.
Mit freundlichen Grüssen
Horst
https://horstpfrommer.lima-city.de
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut
In Baden-Württemberg immer nur ein Jahr. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Leider.
Mit freundlichen Grüssen
Horst
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut
Kann nicht stimmen. Ich habe mich mal bei der übergeordneten Behörde meiner Kreisstadt (Regierungspräsidium) über Willkür bei meiner Stadt beschwert.chili hat geschrieben: ↑Fr 4. Nov 2022, 19:07Ha Ha,
das ist über all das gleiche mit dem Ausländergesetz.
juraforum.de/lexikon/auslaend ...
War aber nix Böswilliges von seiten meines Amtes, es ist in Baden-Württemberg tatsächlich so festgelegt.
Die haben mir die entsprechenden Paragrafen per PDF zugeschickt.
Ich habe mich auch gewundert. Die einen sagen so, die anderen meinetwegen in Niedersachsen so. Aber anscheinend ist das Länder- nicht Bundessache.
Mit freundlichen Grüssen
Horst
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut
Der Link ergibt nur Error 404.chili hat geschrieben: ↑Fr 4. Nov 2022, 19:07Ha Ha,
das ist über all das gleiche mit dem Ausländergesetz.
juraforum.de/lexikon/auslaend ...
Schön wär's mit überall gleich. Ich habe die Erfahrung gemacht, die deutschen Ausländerämter sind kein bisschen besser als die Thailändischen Imigrations. Es kommt auf das Bundesland, das örtliche Amt und nicht zuletzt auf den gegenüber sitzenden Beamten an, wie viele Jahre einem zugestanden werden. Meine Frau bekommt auch nach neun Jahren Ehe wegen fehlenden B1 immer nur ein Jahr. Früher hatte sie schon Mal 3 Jahre, aber wegen irgendwelcher Vorschriftenänderungen (nicht wegen irgendwelcher Verfehlungen unsererseits) wurde das auf ein Jahr reduziert. Vielleicht möchte man auch einfach öfter Gebühren kassieren.
Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut
es gibt eine vereinbarung der innenminister , damit in allen bundesländern das alg gleich gehandhabt wird. die ist auch veröffentlicht -ich kann es aber auf die schnelle nicht finden.
als es für und wichtig war, stichwort einbürgerung/doppelstaatsbürgerschaft habe ich es als pdf runtergeladen und dann zur einbürgerungsbeauftragten mitgenommen.
als es für und wichtig war, stichwort einbürgerung/doppelstaatsbürgerschaft habe ich es als pdf runtergeladen und dann zur einbürgerungsbeauftragten mitgenommen.
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut
Beitrag von Kurt Singer »
Ich verstehe mal wieder was nicht. Von welcher Art Aufenthaltserlaubnis wird hier geredet? Eure Ehefrauen sind doch schon länger in Deutschland, wieso haben sie keinen Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis?
Diese hier wird immer dann neu ausgestellt, wenn ein neuer Reisepass da ist. D.h. ich muss meine Frau alle 5 Jahre neu kaufen
- Aufenthaltstitel.jpg (91.56 KiB) 760 mal betrachtet
Herzliche Grüsse
Kurt Singer
Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
Thailandnostalgie
Kurt Singer
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Re: Aufenthaltserlaubnis - Habe Mist gebaut
In Deutschland scheint es etwas anders zu sein als in der Schweiz.
Meine Frau bekam zuerst eine Aufenthaltsbewilligung B. Diese galt für 5 Jahre und musste jedes Jahr erneuert werden.
Nach Ablauf dieser 5 Jahre bekam sie dann die Niederlassungsbewilligung C (ich bin mir nicht sicher, aber die 5 Jahre gelten in der Schweiz bei Drittstaaten-Angehörigen nur für Ehepartner eines Schweizers, wäre dem bei meiner Frau nicht so gewesen hätte sie die Niederlassungsbewilligung C erst nach 10 Jahre bekommen. Bitte korrigiert mich wenn es nicht stimmt). Bei dieser gilt in der Schweiz folgendes:
Gruss Tom
Meine Frau bekam zuerst eine Aufenthaltsbewilligung B. Diese galt für 5 Jahre und musste jedes Jahr erneuert werden.
Nach Ablauf dieser 5 Jahre bekam sie dann die Niederlassungsbewilligung C (ich bin mir nicht sicher, aber die 5 Jahre gelten in der Schweiz bei Drittstaaten-Angehörigen nur für Ehepartner eines Schweizers, wäre dem bei meiner Frau nicht so gewesen hätte sie die Niederlassungsbewilligung C erst nach 10 Jahre bekommen. Bitte korrigiert mich wenn es nicht stimmt). Bei dieser gilt in der Schweiz folgendes:
Die Niederlassungsbewilligung wird hingegen entzogen, wenn die Person nachweislich mehr als 6 Monate pro Jahr ausserhalb der Schweiz lebt. Der entsprechende Ausweis gilt jeweils für 5 Jahre, danach muss er auf dem Ausländeramt der Einwohnergemeinde erneuert werden. Dies geschieht formlos (zumindest bei uns war es jeweils so... meine Frau bekam ein Schreiben dass die Karte abläuft, musste dann ein Formular ausfüllen und mit ihrem thailändischen Pass auf die Einwohnergemeinde gehen. Dadurch dass die Daten erfasst sind bekommt sie jeweils auch rechtzeitig ein Schreiben wenn ihr Pass demnächst abläuft. Dann wird sie jeweils dazu aufgefordert eine Kopie des neuen Passes an die Einwohnergemeinde auszuhändigen, was wiederum persönlich vor Ort geschieht).Drittstaatsangehörige
In der Schweiz lebenden Personen ausländischer Herkunft, kann nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren die Niederlassungsbewilligung erteilt werden.
Für Niedergelassene ist das Aufenthaltsrecht unbeschränkt und wird nicht an Bedingungen geknüpft.
Gruss Tom
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