RENTE in Deutschland - Informationen
Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
Sonderfall Pflegeversicherung
Wer nach der Rückkehr, warum auch immer wieder krankenversichert ist, ist ja auch automatisch in der Pflegeversicherung. Während die KK egal ob privat oder in der GKV ab Aufnahme auch leistungspflichtig ist, ist dies in der Pflegeversicherung nicht so. Man ist zwar versichert und bezahlt Beiträge, aber leistungspflichtig ist die Pflegeversicherung erstmal nicht. Ja versichert sein und Leistungen erhalten sind zwei Paar Stiefel.
Pflegeversichert über die GKV
Hier gilt folgende Regelung: Wer nach Wiedereintritt in die Pflegeversicherung nach seiner Rückkehr Leistungen erhalten will muss in den 10 Jahren davor mindestens 2 Jahre Beiträge in die Pflegeversicherung geleistet haben. Bsp. Jemand war bis 64 ganz normal in der KK und damit auch in der Pflegeversicherung. Hat er sich dann mit 64 abgemeldet und kehrt dann im Alter von 71 Jahren zurück und ist wider versichert, geht die Rechnung so: 71-10 Jahre macht 61. Von 61 bis 64 hat er drei Jahre in die Pflegeversicherung einbezahlt – er erhält also sofort auch Leistungen. Kehrt er erst mit 73 zurück hat er ja in den letzten 10 Jahren nur 1 Jahr Beiträge gezahlt (von 63 bis 64). Der erhält dann keine Leistungen aus der Pflegeversicherung und muss erst wieder 1 Jahr Beiträge zahlen um auf die 2 Jahre zu kommen.
Private Pflegeversicherung
Hier ist es anderst. Unabhängig von den Vorversicherungszeiten muss eine Wartezeit erfüllt werden. Seit 1.1.2000 liegt die bei 5 Jahren. Wer also nach seiner Rückkehr wieder neu in die private Pflegeversicherung aufgenommen wird, muss 5 Jahre Beiträge bezahlen bis er auch Leistungen beanspruchen kann.
Quellen:
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 24682.html
https://www.versigate.de/wartezeiten-in ... sicherung/
Wer nach der Rückkehr, warum auch immer wieder krankenversichert ist, ist ja auch automatisch in der Pflegeversicherung. Während die KK egal ob privat oder in der GKV ab Aufnahme auch leistungspflichtig ist, ist dies in der Pflegeversicherung nicht so. Man ist zwar versichert und bezahlt Beiträge, aber leistungspflichtig ist die Pflegeversicherung erstmal nicht. Ja versichert sein und Leistungen erhalten sind zwei Paar Stiefel.
Pflegeversichert über die GKV
Hier gilt folgende Regelung: Wer nach Wiedereintritt in die Pflegeversicherung nach seiner Rückkehr Leistungen erhalten will muss in den 10 Jahren davor mindestens 2 Jahre Beiträge in die Pflegeversicherung geleistet haben. Bsp. Jemand war bis 64 ganz normal in der KK und damit auch in der Pflegeversicherung. Hat er sich dann mit 64 abgemeldet und kehrt dann im Alter von 71 Jahren zurück und ist wider versichert, geht die Rechnung so: 71-10 Jahre macht 61. Von 61 bis 64 hat er drei Jahre in die Pflegeversicherung einbezahlt – er erhält also sofort auch Leistungen. Kehrt er erst mit 73 zurück hat er ja in den letzten 10 Jahren nur 1 Jahr Beiträge gezahlt (von 63 bis 64). Der erhält dann keine Leistungen aus der Pflegeversicherung und muss erst wieder 1 Jahr Beiträge zahlen um auf die 2 Jahre zu kommen.
Private Pflegeversicherung
Hier ist es anderst. Unabhängig von den Vorversicherungszeiten muss eine Wartezeit erfüllt werden. Seit 1.1.2000 liegt die bei 5 Jahren. Wer also nach seiner Rückkehr wieder neu in die private Pflegeversicherung aufgenommen wird, muss 5 Jahre Beiträge bezahlen bis er auch Leistungen beanspruchen kann.
Quellen:
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 24682.html
https://www.versigate.de/wartezeiten-in ... sicherung/
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
Kleine Falle:
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/52a.html
Das kann dazuführen, wenn du ohne Anwartschaft krank zurück kommst, weil du Krebs hast oder ein neues Organ benötigst....
das du zwar aufgenommen wirst, aber dieser akute Krankheitsfall nicht versichert ist und auch nicht übernommen wird.
Müsste jetzt noch Urteile dazu raussuchen.
Am besten, kommt gesund zurück und die Erkrankung wird zufällig 2 Monate später festgestellt.
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/52a.html
Das kann dazuführen, wenn du ohne Anwartschaft krank zurück kommst, weil du Krebs hast oder ein neues Organ benötigst....
das du zwar aufgenommen wirst, aber dieser akute Krankheitsfall nicht versichert ist und auch nicht übernommen wird.
Müsste jetzt noch Urteile dazu raussuchen.
Am besten, kommt gesund zurück und die Erkrankung wird zufällig 2 Monate später festgestellt.
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- Registriert: Mi 24. Jul 2019, 11:07
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Re: RENTE in Deutschland - Informationen
Dann bleib ich lieber in Thailand und lebe noch meine letzten Tage.
Was soll ich in einem Pflegeheim dahin schimmeln?
Aber ja einige Member sind zurück, die Gründe würden mich interessieren.
Was soll ich in einem Pflegeheim dahin schimmeln?
Aber ja einige Member sind zurück, die Gründe würden mich interessieren.
Ich liebe Thailand.
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
Ich habe auf die Schnelle ein aktuelles Urteil von 2018 gefunden.
https://openjur.de/u/2279289.html
Im schnellen Überblick, wenn ihr krank zurück kommt, ist es sehr hilfreich, wenn die Ehe in Thailand kaputt ging oder das Visum nicht verlängert wurde und ihr ausreisen musstet. Und dauerhaft in Deutschland bleiben müsst, weil ihr die Visums Bedingungen nicht mehr erfüllen könnt.
In diesem Fall kehrt ihr nicht wegen der Leistung der KV zurück, sondern aus anderen Gründen.
Entscheidungen höher Instanzen fand ich jetzt nicht.
Wer kann, sollte den ganzen Beschluss und die Begründung durchlesen, es ging genau darum, das jemand krank wegen der Krankenversicherung zurückkehrte.
https://openjur.de/u/2279289.html
Im schnellen Überblick, wenn ihr krank zurück kommt, ist es sehr hilfreich, wenn die Ehe in Thailand kaputt ging oder das Visum nicht verlängert wurde und ihr ausreisen musstet. Und dauerhaft in Deutschland bleiben müsst, weil ihr die Visums Bedingungen nicht mehr erfüllen könnt.
In diesem Fall kehrt ihr nicht wegen der Leistung der KV zurück, sondern aus anderen Gründen.
Entscheidungen höher Instanzen fand ich jetzt nicht.
Wer kann, sollte den ganzen Beschluss und die Begründung durchlesen, es ging genau darum, das jemand krank wegen der Krankenversicherung zurückkehrte.
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
In D biste rund um Krankenversichert! Deshalb bin ich zurück 2009!
Und das war die richtige entscheidung!
Sonst wäre ich hier nicht mehr schreiben!
-
- Beiträge: 4894
- Registriert: Do 19. Mai 2016, 18:58
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
Beitrag von Fredfeuerstein »
Was hast du davon, wenn du rundum krankenversichert bist, aber keinen Termin beim FA kriegst?
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
Feuerzeug dann ab ins Krankenhaus bei (Akut)die haben alles!Fredfeuerstein hat geschrieben: ↑Sa 30. Sep 2023, 13:28Was hast du davon, wenn du rundum krankenversichert bist, aber keinen Termin beim FA kriegst?
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- Beiträge: 4894
- Registriert: Do 19. Mai 2016, 18:58
Re: RENTE in Deutschland - Informationen
Beitrag von Fredfeuerstein »
Notaufnahme?
Ja, wenn du ein Notfall bist.
Und sonst? - Frozen Shoulder. Sehr schmerzhaft. "Es tut uns leid, nächster freier Termin wäre am 14. April 2024. Soll ich Sie schon mal eintragen?"
Da war ein Griff ins Klo. Da bleibste besser hier, gehst morgen zum Krankenhaus, hast zwei Stunden später deine CT-Untersuchung und zahlst eben 600 THB.
Ja, wenn du ein Notfall bist.
Und sonst? - Frozen Shoulder. Sehr schmerzhaft. "Es tut uns leid, nächster freier Termin wäre am 14. April 2024. Soll ich Sie schon mal eintragen?"
Da war ein Griff ins Klo. Da bleibste besser hier, gehst morgen zum Krankenhaus, hast zwei Stunden später deine CT-Untersuchung und zahlst eben 600 THB.
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