Freiwillige AHV
Papierkram, Visum, Gesetzte, Steuern etc.
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Freiwillige AHV
Vielleicht hatte ja jemand aus der CH schon Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen oder einen Tipp geben.
Nach meiner Frühpensionierung im März 2022 hatte ich mich für die freiwillige AHV angemeldet um Beitragslücken zu vermeiden respektive diese nicht noch grösser werden zu lassen, da ich einige Berufsjahre in Spanien verbrachte.
Für die Veranlagung eines zu zahlenden Betrags wurde ich für das Jahr 2022 befreit (da genug Beiträge im Jan und Febr. 22 überwiesen wurden).
Für das Jahr 2023 hatte ich nun meine Daten inkl. die meiner Ehefrau(Renteneinkommen, Bankvermögen in CH und TH) eingereicht.
Nun schreibt mir die AHV Stelle in Genf,:
Um Ihre AHV/IV-Beiträge berechnen zu können, bitten wir Sie, innert 30 Tagen die folgenden Dokumente in Ihr eCdC-Portal hochzuladen, oder uns die folgenden Informationen zukommen zu lassen:
Vermögen
- Immobilien: Steuerwert per 31. Dezember von Immobilien in der Schweiz und im Ausland, auch der Ehepartnerin/des Ehepartners
- Wenn Sie Mieterin oder Mieter sind: Kopie der Seite Ihres Mietvertrags mit Ihren Personaldaten. Wenn Sie keinen Mietvertrag haben, geben Sie uns bitte an, bei wem Sie wohnen
In Thailand wohnen wir im Haus meiner Frau.
Offiziell ist sie die Eigentümerin sowohl von Haus als auch Grundstück.
Nur hat meine Frau noch nie in ihrem Leben irgendeine Vermögenssteuer bezahlt.
Thailand kennt ja keine Vermögenssteuer (soweit mir bekannt).
Sie hat überhaupt noch nie eine Steuererklärung eingereicht.
Somit kennen wir auch keinen Steuerwert des Hauses.
Was soll ich also der AHV Stelle in Genf antworten?
Wurde von den CH-Forenmitglieder schon mal von der AHV Stelle deswegen kontaktiert?
Danke für ein Feedback.
Beste Grüsse
DonJosé
Nach meiner Frühpensionierung im März 2022 hatte ich mich für die freiwillige AHV angemeldet um Beitragslücken zu vermeiden respektive diese nicht noch grösser werden zu lassen, da ich einige Berufsjahre in Spanien verbrachte.
Für die Veranlagung eines zu zahlenden Betrags wurde ich für das Jahr 2022 befreit (da genug Beiträge im Jan und Febr. 22 überwiesen wurden).
Für das Jahr 2023 hatte ich nun meine Daten inkl. die meiner Ehefrau(Renteneinkommen, Bankvermögen in CH und TH) eingereicht.
Nun schreibt mir die AHV Stelle in Genf,:
Um Ihre AHV/IV-Beiträge berechnen zu können, bitten wir Sie, innert 30 Tagen die folgenden Dokumente in Ihr eCdC-Portal hochzuladen, oder uns die folgenden Informationen zukommen zu lassen:
Vermögen
- Immobilien: Steuerwert per 31. Dezember von Immobilien in der Schweiz und im Ausland, auch der Ehepartnerin/des Ehepartners
- Wenn Sie Mieterin oder Mieter sind: Kopie der Seite Ihres Mietvertrags mit Ihren Personaldaten. Wenn Sie keinen Mietvertrag haben, geben Sie uns bitte an, bei wem Sie wohnen
In Thailand wohnen wir im Haus meiner Frau.
Offiziell ist sie die Eigentümerin sowohl von Haus als auch Grundstück.
Nur hat meine Frau noch nie in ihrem Leben irgendeine Vermögenssteuer bezahlt.
Thailand kennt ja keine Vermögenssteuer (soweit mir bekannt).
Sie hat überhaupt noch nie eine Steuererklärung eingereicht.
Somit kennen wir auch keinen Steuerwert des Hauses.
Was soll ich also der AHV Stelle in Genf antworten?
Wurde von den CH-Forenmitglieder schon mal von der AHV Stelle deswegen kontaktiert?
Danke für ein Feedback.
Beste Grüsse
DonJosé
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Re: Freiwillige AHV
Hast Du so ein eCdC- Portal?
Falls nicht und Du möchtest eingeschrieben schicken: ich fliege am Dienstag zurück in die Schweiz und könnte schon einen Brief für Dich mitnehmen.
Freundliche Grüsse
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Re: Freiwillige AHV
Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Mit letzterem sind wohl Waisen und Witwen gemeint.
Freundliche Grüsse
Re: Freiwillige AHV
Bei der Steuererklärung in der CH hätte Ihr immer auch sämtliche Vermögenswerte und Grundstücke im Ausland angeben sollen. Gemäss Doppelbesteuerungsabkommen wird dann zwar keine Vermögenssteuer erhoben, aber es wirkt sich auf die Progression aus.DonJosé hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2024, 09:41In Thailand wohnen wir im Haus meiner Frau.
Offiziell ist sie die Eigentümerin sowohl von Haus als auch Grundstück.
Nur hat meine Frau noch nie in ihrem Leben irgendeine Vermögenssteuer bezahlt.
Thailand kennt ja keine Vermögenssteuer (soweit mir bekannt).
Sie hat überhaupt noch nie eine Steuererklärung eingereicht.
Somit kennen wir auch keinen Steuerwert des Hauses.
Wir haben einfach der damalige Kaufpreis vom Grundstück jährlich in der Steuererklärung abgefüllt.
Eventuell beim lokalen Landamt nachfragen.
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Re: Freiwillige AHV
Beitrag von Sue Heimchen »
Hallo, ich bin auch gerade dran mit der Anmeldung an die freiwillige AHV, habe aber keinen solchen eCdC Portal? Wie bekommt man die?
Re: Freiwillige AHV
Hallo DonJosé
Ich habe die gleiche Rückfrage im Januar von der Ausgleichskasse erhalten.
Für den Verkehrswert der Grundstücke und Liegenschaften bekommt meine Frau
jeweils bei der Bezahlung der Grundstücks / Liegenschaftssteuer das beigelegte
Schriftstück. Dort sind die Schätzwerte der Grundstücke und
Liegenschaften aufgeführt.
Ich habe es mit meinen Bemerkungen ergänzt und an die
Ausgleichstelle gesendet.
Ebenfalls habe ich ihnen mitgeteilt das ich im Haus meiner Ehefrau wohne und keine Miete bezahle
Mit dieser Aussage und dem beigelegtem PDF waren sie zufrieden und haben mir die Abrechung gesendet.
Vermögenssteuer bezahlen wir ebenfalls nicht in Thailand, aber eben diese Grundstückssteuer.
Frage einmal deine Frau und dann auf dem Amt welches die Grundsteuer erhebt, falls ihr eine bezahlt.
Ich kann dir nicht sagen ob dies in allen Bezirken gleich gehandhabt wird.
Gruss Erich
- 2023 Schätzwerte Eigentum in Thailand.pdf
- (91.34 KiB) 22-mal heruntergeladen
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Re: Freiwillige AHV
Hier der link, zuerst muss Du dich registrieren:Sue Heimchen hat geschrieben: ↑Mi 13. Mär 2024, 02:38Hallo, ich bin auch gerade dran mit der Anmeldung an die freiwillige AHV, habe aber keinen solchen eCdC Portal? Wie bekommt man die?
https://ecdc.zas.admin.ch/public
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Re: Freiwillige AHV
Hallo Erich,
Vielen Dank für die Rückmeldung und ausführliche Erklärungen.
Wir, respektiv meine Frau, bezahlen keine solche Grundsteuer.
Hatte heute morgen dies noch ausführlich mit unserem thail.Onkel besprochen, und er erklärte mir, dass ausserhalb der City und beiGrundstücken kleiner als 5 Rai keine solche Grundsteuer erhoben wird, Und somit haben wir natürlich auch keinen ,offiziellen, Schätzwert, und auch kein Dokument, welches ich einreichen könnte.
Werde es nun so handhaben, dass ich den Kaufpreis des Grundstückes sowie die Baukosten des Hauses mitteilen werde und daraus einen Schätzwert selbständig kalkuliere (analog Posting von Adi).
Beste Grüsse
DonJosé
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