Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

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Colothani
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Re: AHV versichert

#41

Beitrag von Colothani »

tom hat geschrieben: Aber dass es möglich ist nach Auswanderung freiwillig (mit einem einzuzahlenden Minimalbetrag) in der AHV versichert zu bleiben ...
Wird dies überhaupt oft gemacht und lohnt es sich allenfalls?
Ja, ist möglich.
Zwei Expatkollegen aus der Schweiz praktizieren dies mit der AHV seit ihrer Auswanderung vor zig-Jahren mit monatlichen Minimalbeiträgen. Die Pensionkasse haben sie sich auszahlen lassen.
2003 betrug die monatl. Einzahlung ca. 70 sFr. Seitdem ist aktuell der Betrag auf 96 sFR. gestiegen. Dies wurde mir gerade diese Woche bei einem Treffen mitgeteilt als wir dieses Thema besprachen.
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tom
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#42

Beitrag von tom »

Js. Das ist mir schon bekannt Colo. Ich meinte damit aber die PK.

Gruss Tom

Rihnteler
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#43

Beitrag von Rihnteler »

Da meine Frau und ich in etwa drei Jahren nach Thailand auswandern wollen, mache ich mir natürlich Gedanken darüber, ob ich dann die Pensionskassen-Rente oder das Kapital beziehen soll.

Ich möchte dazu noch folgenden Aspekt einbringen. Die AHV-Rente kann man sich ja auf eine Bank in irgendeinem Land überweisen lassen. Bei der Rente der Pensionskassen hingegen ist das abhängig von deren Reglement. Wenn die Auszahlung einer PK-Rente nur auf ein Konto bei einer Bank in der Schweiz möglich ist, könnte es problematisch werden, wenn man keinen Wohnsitz mehr hat in der Schweiz. Die Banken stellen sich ja bekanntlich ziemlich quer, einem Auslandschweizer ein Bankkonto zu geben.
Wer nun also mit dem Gedanken spielt, sich eine PK-Rente auszahlen zu lassen und keinen Wohnsitz in der Schweiz mehr haben wird, sollte sich bei seiner Pensionskasse erkundigen, ob eine Rentenzahlung ins Ausland möglich ist und zu welchen Bedingungen.

Meine Pensionskasse beispielsweise wollte sich da nicht genau festlegen. In ihrer Antwort steht unter anderem: „Solange die Überweisung in CHF und ohne Überweisungskosten erfolgen kann, würden wir sicher eine Lösung finden“.

Klar finden die eine Lösung, irgendeine Lösung findet sich immer, fragt sich nur welche. Für mich ist eine solche Aussage ein weiteres Argument für einen Kapitalbezug.

Gruss
Rihnteler
Gruss aus dem Aargau und noch einen schönen Tag
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Michaleo
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#44

Beitrag von Michaleo »

Ich interpretiere diese kryptische Information so, dass eine Rentenauszahlung schon möglich sein wird.
Allerding rate ich sehr von einem kapitalisierten Bezug ab, obwohl die Zinsen in Thailand höher sind.
Es kommt allerdings sehr auf den Einzelfall und auf die zu erwartende Lebensdauer an.
Freundliche Grüsse L-)
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thaithom
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#45

Beitrag von thaithom »

Auszahlen oder nicht hängt natürlich immer von der persönlichen Situation ab.
Ich habe mich für den Bezug des Kapitals entschieden, da für mich die Nachteile einer Rente zu hoch waren.
Mit dieser Lösung muss ich mir keine Gedanken mehr machen über Steuerpflicht, ständig sinkenden Umwandlungssatz oder eben Überweisungsmodalitäten.
Zudem: Nachdem die "grossen" Investitionen für Haus, Hof und Auto getätigt sind, deckt meine AHV-Einzelrente unsere gesamten Lebenshaltungskosten.
Das Kapital dient nur noch für extravagantere (Reise-) Wünsche - und zur Beruhigung.
Gruss Thomas
"Kun Chang"
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tom
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#46

Beitrag von tom »

Ich habe vor kurzem genau diese Frage an meine Pensionskasse gestellt (über meinen Arbeitgeber), weil sie bei mir auch einmal aktuell sein wird. Die Antwort war klar und eindeutig: wenn ich in der Schweiz meinen Lebensmittelpunkt habe, dann ist eine monatliche Rentenauszahlung ab meinem 60. Lebensjahr möglich. Dann natürlich mit geringeren Auszahlungen als wenn ich die ordentlichen 65 Jahre erreicht hätte. Und: eine Rentenauszahlung ins Ausland ist bei meiner PK nicht möglich.

Somit stellt sich bei mir die Frage gar nicht und auch die persönliche Situation hat an und für sich nur mit dem Hauptlebensort zu tun und nicht etwa mit gesundheitlichen Punkten oder Lebenserwartung.

Gruss Tom
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tom
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#47

Beitrag von tom »

Ich poste das Schreiben meiner Pensionskasse nachstehend mal rein. Natürlich ohne Namens und Franken-Angaben... ;)
Was die monatlichen Auszahlungen (siehe obiges Posting) ins Ausland betrifft, so habe ich die Info nur telefonisch erhalten. Es kann also auch sein, dass diese vielleicht nicht korrekt ist und monatliche Auszahlungen möglich sein könnten. Ich habe aber dann nicht mehr nachgefragt, weil es doch noch ein paar Jahre nicht relevant ist.

Gruss Tom

Gerne beantworten wir die Fragen von Herr Tom wie folgt;
 
Wie gross ist die Vorlaufzeit wenn man sich die Pensionskassengelder wegen Auswanderung ausbezahlen lassen möchte?
Sobald wir im Besitz sämtlicher Unterlagen sind, wird die Austrittsleistung innerhalb ca. 5  Arbeitstagen ausbezahlt. Wir benötigen die Austrittsmeldung vom Arbeitgeber sowie eine Abmeldebestätigung der entsprechenden Wohngemeinde. Falls Sie verheiratet sind benötigen wir zusätzlich noch die Unterschrift Ihrer Ehefrau auf dem Austrittsformular. Bitte beachten Sie, dass sowohl Ihre wie auch die Unterschrift Ihrer Ehefrau notariell beglaubigt werden muss.
 
Wie gross wäre der Betrag welchen man sich ausbezahlen lassen kann (100% oder weniger)?
Dies kommt darauf an in welches Land die Auswanderung stattfindet. Grundsätzlich kann die gesamte Austrittsleistung bezogen werden ausser es handelt sich um eine Auswanderung in ein EU oder EFTA-Staat. Dann kann lediglich der überobligatorische Teil Ihrer Freizügigkeitsleistung bezogen werden. Der BVG-Anteil verbleit weiterhin in der Schweiz und wird auf ein Freizügigkeitskonto vergütet. Per 31.12.2012 beträgt Ihre Austrittsleistung CHF xxx'xxx davon ist CHF xxx'xxx BVG. Sind Sie in diesem EU oder EFTA-Staat nicht obligatorisch versichert, so kann bei der Verbindungsstelle (Sicherheitsfonds) ein Antrag gestellt werden um Auszahlung des BVG-Anteils. Die Zentralstelle übernimmt die Abklärungen mit dem entsprechenden Land und klärt ab, ob  eine Auszahlung des BVG-Anteils möglich ist.
 
Wie hoch wäre der Betrag bei mir wenn dies per 31.12.2013 der Fall wäre?
Ihre Austrittsleistung beträgt voraussichtlich per 31.12.2013 CHF xxx'xxx.
Wie hoch wäre der Betrag bei mir wenn dies per 31.12.2015 der Fall wäre?
Ihre Austrittsleistung beträgt voraussichtlich per 31.12.2015 CHF xxx'xxx.
Wie hoch wäre der Betrag bei mir wenn dies per 31.12.2020 der Fall wäre?
Ihre Austrittsleistung beträgt voraussichtlich per 31.12.2020 CHF xxx'xxx.
 
Kann man sich den Betrag auch bei vorzeitigem Bezug/Auswanderung als monatliche Rente überweisen lassen?
Nein, der Bezug in Rentenform ist erst bei Pensionierung möglich.
 
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um provisorische Zahlen handelt, welche auf den uns zum heutigen Zeitpunkt bekannten Daten basieren.
 
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Freundliche Grüsse
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Marburger
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#48

Beitrag von Marburger »

Michaleo hat geschrieben: Es kommt allerdings sehr auf den Einzelfall und auf die zu erwartende Lebensdauer an.
Bezogen auf private Altersabsicherung...
das Spiel der Spiele bei dieser Kapitalentscheidung. Am liebsten, so ein ehrlicher Vertreter der Versichungsbranche,
sollte das Kapital im Topf der Gesellschaft verweilen. Dies nicht, weil gutherzig dem Versichrungsnehmer ein langes und
sorgenfreies Leben mit gleichmäßigen Zahlungen gegönnt wird, sondern...man ahnt Übles ! :D, ...exaktes Zahlenmaterial
über Sterblichkeiten vorliegen. Nur selten ist ein gesegneter "langlebiger" Mitspieler in dieser Runde der Gewinner.
"Lockangebote" mit wenigen Promille über den üblichen Bankzinsen sollen meist den Ausschlag zum Verbleib des Kapitals
geben.
Ausgehend von einer "bedachten" Lebensweise, sollte jeder selbst mit seinem Kapital "spielen", Gewinne/Verluste verarbeiten...und (hoffentlich) den satten Grundstock, über sein Leben hinaus, seiner Familie erhalten.
Mein bedauernswerter Freund, der seine Anlage in der Schweiz nach Ablauf auf "Rentenbasis" umgestellt hatte, konnte sich nur 16 Monate an der Zusatzrente erfreuen. Ca. 400.000,-- Fränkli heimsten die (glücklichen) Manager der Gesellschaft ein.

Gruß Marburger
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Colothani
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#49

Beitrag von Colothani »

Nach Thailand kann immer noch alles mit genommen werden, so lese ich dies aus dem zitierten.
...kommt darauf an in welches Land die Auswanderung stattfindet. Grundsätzlich kann die gesamte Austrittsleistung bezogen werden - ausser es handelt sich um eine Auswanderung in ein EU oder EFTA-Staat. Dann kann lediglich der überobligatorische Teil Ihrer Freizügigkeitsleistung bezogen werden.
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Damnam
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#50

Beitrag von Damnam »

Nun werde ich mich mal schlau machen morgen. Bin nun 52 Jahre alt und beabsichtige mit 58 (ist Stand heute das früheste Pensionsalter) nach Thailand zu gehen.

OK, vielleicht auch mit 59, kommt auf die Ausbildung meines (Stief-) Sohnes an. ;;)

Mit ca. 2'500.00 monatlich kann ich in Thailand leben, abzüglich Minimaleinzahlung (auf meinem letzten Lohn gerechnet) für AHV. Die kommt dann mit 65 noch dazu.
Zuletzt geändert von Damnam am So 27. Aug 2017, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Chok dee

Damnam
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