Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

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thedi
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#131

Beitrag von thedi »

Wem in der Schweiz die AHV und Pensionskassenrente nicht reicht, hat Anspruch auf sog. Ergänzungsleistungen. Eine Bedingung ist Wohnsitz in der Schweiz - die Ergänzungsleistungen werden von der Wohngemeinde ausgezahlt. Eine andere Bedingung ist, dass man kein Vermögen mehr hat und die Renten zum Leben nicht reichen.

Da sich die Kosten für Ergänzungsleistung seit 2000 verdoppelt haben - Tendenz unaufhaltsam steigend - werden in Bern Massnahmen diskutiert. Das Haupt-Augenmerk ist dabei auf Kapitalbezug von Pensionskassen. Also Kapital statt monatliche Rente. Es wird vermutet, dass so bezogenes Kapital manchmal nicht wirklich für die Altersvorsorge verwendet wird, sondern entweder verdummt oder verjubelt wird. Vorschläge gehen von total-Verbot von Kapitalbezug bis Kürzung der Ergänzungsleistungen, wenn jemand im Alter zu viel Geld ausgegeben hat und daher später Ergänzungsleistungen braucht. Bei letzterem könnten auch 3a Auszahlungen oder sonst wie angespartes Vermögen berücksichtigt werden.

Vorläufig wird erstmal geredet, aber das Problem wird als akut bezeichnet, da eine weitere Verdoppelung der Kosten bis 2030 befürchtet wird.

Im Tagesanzeiger wird das Beispiel "Weltreise" erwähnt, das in Zukunft zu einer Kürzung von Ergänzungsleistungen führen könnte: https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/st ... y/24038810

Für Pensionäre im Traumparadies Thailand könnte so eine neue Regel auf ihren Plan B Einfluss haben: Wenn es in Thailand nicht gut geht, ich dort doch nicht glücklich, oder krank werde, kann ich ja immer noch in die Schweiz zurück. Wenn man seinen Start in Thailand mit einem teilweisen oder ganzen Kapitalbezug der Pensionskasse finanzierte, könnte eine Rückkehr in die Schweiz dazu führen, dass man dort dann wegen reduzierten Ergänzungsleistungen den Gürtel unerwartet stark enger schnallen muss.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Bruninho
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#132

Beitrag von Bruninho »

thedi hat geschrieben:Wem in der Schweiz die AHV und Pensionskassenrente nicht reicht, hat Anspruch auf sog. Ergänzungsleistungen. Eine Bedingung ist Wohnsitz in der Schweiz - die Ergänzungsleistungen werden von der Wohngemeinde ausgezahlt. Eine andere Bedingung ist, dass man kein Vermögen mehr hat und die Renten zum Leben nicht reichen.Thedi
Das ist so nicht ganz richtig: Beim Vermögen gilt ein Freibetrag von CHF 37'500 und bei einem Ehepaar von CHF 60'000.


Wie ich in anderen Threads schon geschrieben habe, läuft seit der Stärkung des rechten Flügels bei den letzten Wahlen eine starke Kampagne gegen bestehende Sozialleistungen. AHV, Pensionskasse, IV, Sozialhilfe und verstärkt Ergänzungsleistungen stehen im (Medien)Fokus. Sie sollen auf breiter Basis abgebaut werden. Dafür macht man mit Extrembeispielen Stimmung in den rechtsbürgerlichen Medien.

Wobei natürlich auch mir klar ist, dass bei den veränderten Voraussetzungen moderate Anpassungen gemacht werden müssen. Ich befürchte einfach, dass dabei eben genau jene auf der Strecke bleiben werden, deren Leben schon heute kein Zuckerschlecken ist...

:wai:
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tom
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#133

Beitrag von tom »

Thedi hat geschrieben:Eine andere Bedingung ist, dass man kein Vermögen mehr hat und die Renten zum Leben nicht reichen.
Dies ist sinngemäss richtig, aber trifft nicht auf alle Fälle zu. Ergänzungsleistungen kann man dann beantragen, wenn man weniger als das Existenzminimum verdient oder als Rente erhält. Das Existenzminimum ist individuell unterschiedlich, grundsätzlich gibt es einen Grundbetrag von CHF 1'100 und dazu rechnet man fixe Kosten wie Miete inkl. Nebenkosten (wobei es hier einen Grenzbetrag gibt), Strom, Arztkosten, Krankenkassenprämien, Versicherungsprämien etc.

Mir sind persönlich Fälle bekannt in welchen ältere alleinstehende Personen ohne Pensionskassengelder ihre AHV-Rente von rund CHF 2'400 mit Ergänzungsleistungen auf CHF 2'900 erhöhen konnten. Da sie aber schon in höherem Alter und nicht mehr wirklich mobil waren, war bei ihnen den Grundbetrag von CHF 1'100 zu hoch bemessen, d.h. sie wären auch ohne Ergänzungsleistungen und somit unterhalb ihres Existenzminimums über die Runden gekommen. Aber natürlich haben sie von ihrem Recht Gebrauch gemacht und konnten sich dadurch ab und zu noch ein paar Urlaubstage im Tessin ermöglichen. Ich muss dazu aber sagen dass es sich um Personen handelt welche um die 75 Jahre alt waren und 99% ihrer Zeit zuhause verbrachten.

Ich kann mir nicht vorstellen dass es politisch durchsetzbar sein wird, dass in der Schweiz Menschen unter ihrem Existenzminimum werden leben müssen.

Gruss Tom
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Michaleo
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#134

Beitrag von Michaleo »

Die Sozialhilfe konnten wir jeweils um 15% kürzen, in den vergangenen Jahren bei extrem krassen Situationen sogar bis zu 30%. Ich nehme an, dass es bei den Ergänzungsleistungen aufs gleiche hinaus kommt. Natürlich muss eine Kürzung immer verhältnismässig sein, sonst hat sie im Falle einer Beschwerde keine Chance bei der oberen Instanz.
Freundliche Grüsse L-)

Werner
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#135

Beitrag von Werner »

Ja, ich finde auch, man sollte keine Sozialleistungen mehr zahlen, wenn die Rente nicht reicht. Dann gibt man dem verarmten Rentnern (Bewusst sage ich hier nicht das Wort Menschen oder sogar Schweizer) die Wahl:

1. Der Strick. Überall werden elegante Galgen über einer Grube aufgehängt an denen sich die Rentner aus ihrer prekären Lage befreien können. Besonders auch vor den Arztpraxen und Kliniken, wo die mittellosen Rentner bald nicht selten über 48 Stunden warten müssen bis sie einen Aushilfsarzt sehen sind solche Stricke sehr beliebt.
2. Der Sturz. Besonders in der Schweiz gibt es ja tiefe Schluchten, hohe Brücken und die Möglichkeit nahe zum Wohnort so einen Sturz anzubringen, von wo sich die Rentner in die Tiefe stürzen können. Diese Positionen sollten unbedingt für Sehbehinderte und Gehbehinderte ausgestattet sein damit die nicht einfach irgendwo hin stürzen sondern die vorbereitete Grube treffen.
3. Die Schwarze Kapsel: Diese liegt in allen Arztpraxen als günstige Alternative zur Hüftoperation und Krebsbehandlung aus. Diese Kapsel ist teuer, sie kostet 10,98 CHF und einnehmen darf man sie erst, wenn die Entsorgung nach der Entleibung geregelt ist. Diese kostet noch einmal deswegen interessanter für Rentner die zwischen 1.000 und 2.000 CHF Rente erhalten.

Wichtig: Alle anderen Formen sind verboten. Wer möchte dann schon Tote überall rum liegen haben.

Aber es gibt auch die Alternative die in Deutschland sehr beliebt ist:
Das Dosenpfand, 25 Cent je Getränkedose, PET Flasche. Damit kann der Rentner seine Lage aufbessern. Nach lässigen 10 Stunden Spazierengehen hat der Rentner so das Geld für den Tag zusammen gesammelt und kann sich richtig was leisten. Ein Minister meinte sogar, dass man das Pfand auf 50 Cent erhöhen sollte um den Rentnern ein besseres Auskommen zu ermöglichen.
Dazu wird dem Schweizer Rentner angeraten nach Deutschland auszuwandern wo es noch viele Dosen zum Aufsammeln gibt, habe erst letzte Woche nachts um 3:00 eine gesehen, mitten in der Stadt.
Ein Auswandern nach Thailand wird nicht geraten. Dort gibt es kein Dosenpfand und somit keine Einnahmequelle für die Rentner.

Die Möglichkeit die Sozialhilfe um 30% zu kürzen, also das Existenzminimum um 30% zu kürzen gibt es in Deutschland auch. Es wird einfach mal so gemacht, wenn z. B. ein Arbeitnehmer eine Kündigung mit dem Wort "fristlos" erhält, egal ob dies sich später vor Gericht als unrechtmäßig erweist oder nicht. Dann wird das Arbeitslosengeld gestrichen und die Stütze gekürzt.

W.

Fredfeuerstein
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#136

Beitrag von Fredfeuerstein »

Hauptsache, man kann denen, die eh schon nix haben, noch ein bisschen mehr wegnehmen bzw. ihnen noch ein bisschen weniger geben!
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Michaleo
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#137

Beitrag von Michaleo »

Also bei uns wurde nicht fahrlässig gekürzt, und zudem immer nur während 6 Monate, nachher wurde die Verfügung aufgehoben. Zudem eigentlich nicht wegen vergangenen Vergehen, wie hier im Zusammenhang mit der EL diskutiert wird, sondern weil jemand z.B. eine zumutbare Stelle nicht antreten, eine Therapie nicht durchführen oder verlangte Angaben nicht machen will. Beispiele: ein Koch will nicht als Pizzaiolo arbeiten, ein Alkoholabhängiger weigert sich, eine Therapie zu machen, oder jemand weigert sich, ein Konto im Ausland offenzulegen. Alles eigentlich Verhalten, die man entweder nicht nachvollziehen kann, oder die auf Betrug hindeuten.

Beim Kapitalbezug und abfluss ins Ausland ist ja auch nicht immer sicher, ob das Geld wirklich verbraucht ist, oder nur auf ein anderes Konto landete.
Freundliche Grüsse L-)
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ZH-thai-fun
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#138

Beitrag von ZH-thai-fun »

Welcher Rentner lebt besser? Ich vergleiche das immer so:

Wer in einem Topf mit klebrigem- Honig schwimmen darf, lechzt genau so nach Wasser wie der in einem Topf mit staubigem- Sand buddeln muss. Aber am meisten lechzt der nach Wasser, der in einem leeren- Topf einsam leben muss.
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.

furisto
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#139

Beitrag von furisto »

Vor zwei Jahren stand ich auch vor dieser Frage, Rente oder Kapitalbezug. Ich habe mich dann aus folgenden Gründen für den Kapitalbezug entschieden:

Bei meiner Pensionskasse war es so, dass wenn ich vor meiner Frau sterben würde, sie nur 60% meiner Rente erhalten hätte. Da ihre AHV-Rente in diesem Fall dann aber auch kleiner ist, wäre das monatliche Einkommen einiges tiefer. Und wenn ich nach meiner Frau sterbe, wäre das allfällig noch vorhandene Kapital in der Pensionskasse geblieben, also keine Auszahlung an Erben. Und sind wir ehrlich: Wenn man rund vierzig Jahre einbezahlt hat, ist es doch schön, über das Geld endlich auch verfügen zu können, egal ob man es braucht oder nicht.
Ein weiterer Aspekt ist, AHV-Renten werden problemlos auf ein Konto im Ausland ausbezahlt, was bei meiner Pensionskasse nicht möglich gewesen wäre. Ich hätte also weiterhin ein Bankkonto in der Schweiz haben müssen.

Nun habe ich dieses Kapital natürlich nicht auf mein Bankkonto in Thailand transferiert, sondern auf meinem Konto in der Schweiz gelassen. Etwa einen Drittel davon sind für zehn Jahre in einem Fondsparplan angelegt. Der Rest ist zum Verzehr, was ja auch Sinn der Sache ist. Wobei der Verzehr mit einem dreistelligen CHF-Betrag sehr gering ist, da ich ja noch die AHV-Rente habe. Diese lasse ich - zumindest mal vorläufig noch - auf mein Bankkonto in der Schweiz auszahlen. Das hat den Vorteil, dass wir per eBanking das Geld für unseren Lebensunterhalt dann auf das thail. Bankkonto transferieren können, wenn der Wechselkurs günstig ist, und dann immer gleich für einige Monate.

Freundliche Grüsse
furisto
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Freehome
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Re: Monatliche Rente oder Kapitalbezug?

#140

Beitrag von Freehome »

furisto hat geschrieben:
Do 22. Jul 2021, 10:52
Nun habe ich dieses Kapital natürlich nicht auf mein Bankkonto in Thailand transferiert, sondern auf meinem Konto in der Schweiz gelassen. Etwa einen Drittel davon sind für zehn Jahre in einem Fondsparplan angelegt.
Hallo furisto

Ich stehe genau vor dem gleichen Dilemma. Voraussichtlich am 01.04.2023 werde ich in Rente gehen. Ich bin nun am abklären in welcher Form ich das Kapital in der Schweiz anlegen kann. Bis zum heutigen Zeitpunkt bekomme ich von allen Banken die gleiche Antwort.
Nach dem Abmelden in der Schweiz (Wohnsitz in Thailand) kann nur noch ein Privatkonto und ein Sparkonto behalten werden. Jegliche Art von Anlagen sind nicht mehr erlaubt und würden wenn vorhanden sofort aufgelöst.
Zudem fallen bereits ab ca. CHF 100'000 Negativzinsen an.
Darum erstaunt mich, dass du Fondsparpläne machen konntest.

Ich weiss, dass könnte ja der Bank den "Wohnortwechsel" nicht angeben. Gleiche Postadresse und Handynummer beibehalten.
Aber dieses Verhalten entspricht nicht ganz den ABG's, darum kommt dies eigentlich für mich eher nicht in Frage.

Gruss aus der Ostschweiz
Erich :wai:
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