Das Krankenkassen-Dilemma

Papierkram, Visum, Gesetze, Steuern, Finanzen etc.
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Michaleo
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Re: Das Krankenkassen-Dilemma

#141

Beitrag von Michaleo »

Adi hat geschrieben:
Do 3. Jan 2019, 23:37
In der CH Abmelden aber weiterhin die CH Krankenkasse bezahlen bringt also nichts
War das ein einfacher Mutationsfehler bei der Krankenkasse, welche nach der Abmeldung vergessen hat, die Mitgliedschaft und Rechnungsstellung aufzuheben, oder hat Hans Steiner versucht, seine Auswanderung gegenüber der Krankenkasse zu verschleiern?
Freundliche Grüsse L-)
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thedi
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Re: Das Krankenkassen-Dilemma

#142

Beitrag von thedi »

Wenn ich mich richtig erinnere, musste ich selbst der Krankenkasse kündigen, nachdem ich mich bei der Gemeinde Meilen nach Thailand abgemeldet hatte.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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tom
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Re: Das Krankenkassen-Dilemma

#143

Beitrag von tom »

Bei meiner Krankenkasse steht in den AGB's dass ich mich vor einem Wegzug ins Ausland mit der Kasse in Verbindung setzen soll um alles weitere zu besprechen. Dann sind einige Beispiele aufgeführt... Grenzgänger, temporäre Arbeit im Ausland, Auswanderung...

Dies habe ich noch zum Thema gefunden:
Abmeldung in der Schweiz – Was geschieht mit der KVG-Deckung?

Grundsatz: Mit dem Wegzug aus der Schweiz (Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde) endet auch die Schweizer Krankenversicherung. Danach besteht weder das Recht noch die Pflicht, weiterhin im KVG versichert zu sein. Auch die Zusatzversicherungen können (i.d.R.) nicht weitergeführt werden. Hier kommt die internationale Krankenversicherung zum Tragen.

Ausnahmen von dieser Regel:

Von einem Schweizer Arbeitgeber entsandte Arbeitnehmer (Verbleib AHV)
AHV-Rentner mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Land
Studenten mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Land
Personen die sich in keinem anderen Land anmelden
Diese Kategorien von Personen bleiben KVG-pflichtig. Bitte beachten Sie aber die zeitliche Beschränkung (je nach Entsendungsland 2 Jahre, maximal 6 Jahre).

Bei Wohnsitz in einem EU/EFTA-Land kommen spezielle EU-KVG-Prämien zur Anwendung (pro Krankenkasse und Land gibt es eine eigene Prämie).

http://www.priminfo.ch/praemien/praemie ... /index.php

Nähere Informationen zum Thema „Entsendungen“ finden Sie hier: http://www.bsv.admin.ch/themen/internat ... ml?lang=de

Trotz KVG-Pflicht besteht auch für diese Personenkategorien Bedarf an einer internationalen Krankenversicherung, da das KVG (je nach neuem Wohnsitzland und persönlichen Bedürfnissen des Versicherten) keinen zufriedenstellenden Versicherungsschutz gewährt.

Quelle: http://www.auslandkrankenkasse.ch/rechtliche-hinweise/
Gruss Tom
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Michaleo
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Re: Das Krankenkassen-Dilemma

#144

Beitrag von Michaleo »

Personen die sich in keinem anderen Land anmelden
... wäre das eine eventuelle Lösung?
Weltenbummler?
Freundliche Grüsse L-)
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thedi
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Re: Das Krankenkassen-Dilemma

#145

Beitrag von thedi »

Als ich mich in Meilen abmeldete, wurde ich natürlich gefragt wohin. Sie machten mich dann darauf aufmerksam, dass ich mich bei der Botschaft in BKK melden müsse.

Wenn man dauerhaft in Thailand lebt, kommt man nicht um diese Meldung herum. Passerneuerung steht bei mir dieses Jahr z.B. an. Ohne Meldung bei der Botschaft geht das nicht.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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SomTam
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Re: Das Krankenkassen-Dilemma

#146

Beitrag von SomTam »

Abmeldung in der Schweiz – Was geschieht mit der KVG-Deckung?

Grundsatz: Mit dem Wegzug aus der Schweiz (Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde) endet auch die Schweizer Krankenversicherung. Danach besteht weder das Recht noch die Pflicht, weiterhin im KVG versichert zu sein. Auch die Zusatzversicherungen können (i.d.R.) nicht weitergeführt werden. Hier kommt die internationale Krankenversicherung zum Tragen.

Ausnahmen von dieser Regel:

Von einem Schweizer Arbeitgeber entsandte Arbeitnehmer (Verbleib AHV)
AHV-Rentner mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Land
Studenten mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Land
Personen die sich in keinem anderen Land anmelden
Diese Kategorien von Personen bleiben KVG-pflichtig. Bitte beachten Sie aber die zeitliche Beschränkung (je nach Entsendungsland 2 Jahre, maximal 6 Jahre).

Bei Wohnsitz in einem EU/EFTA-Land kommen spezielle EU-KVG-Prämien zur Anwendung (pro Krankenkasse und Land gibt es eine eigene Prämie).
Wenn es bei EU/EFTA-Land funktioniert, wäre es nicht eine Überlegung wert für die Krankenkassen, dies auch in anderen Länder anzubieten? Manch ein Land hat güstigere Behandlungskosten als die Schweiz, mit einer Grundversciherung plus eine Zusatzversicherung Ausland oder so. Voraussetzung evtl. dass man Jahrelang eine KK in der Schweiz hatte.
Gehe mal davon aus, dass die KKs dies sicherlich schon durchgerechnet haben, wahrscheinlich die Zahlen angeschaut haben und sich gedacht haben, na dann sind wir die "Jungs" los, denn mehrheitlich sind es ältere Menschen, die Auswandern und den Lebensabend nicht in der Schweiz verbringen möchten. Oder warum bieten die KKs nicht auch andere Länder als EU an? :-? :-? :-?
Es Grüsst
SomTam

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein

otaku2019
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Re: Das Krankenkassen-Dilemma

#147

Beitrag von otaku2019 »

Ich möchte ausdrücklich von der BDAE abraten. Das ist mir nun ein echtes Anliegen, da ich selbst einmal über Foren auf sie gestoßen war. Mein Gefühl ist, dass sie Leute darauf ansetzt, in diversen Foren für sich zu werben. Details kommen da meist aber nicht. Daher ein paar von mir.

Die BDAE ist nur Vermittler. Meine Expat Global P Krankenversicherung lag zunächst bei der Allianz, von deren von mir als arrogant empfundenem Ton ich Kenntnis durch die Weiterleitung einer email bekam. Im Lauf der 5 Jahre wechselte das Konstrukt zur Swiss Life in Frankreich. Die monatlichen Beiträge erhöhten sich in dieser Zeit um über 40 Prozent, als Gegenleistung kam nicht viel mehr als eine lächerliche Zahnreinigung pro Jahr dazu.

Ich bin, das vorab, heute bei der Hanse Merkur, die nur die Hälfte kostet, bei 25 Euro Selbstbeteiligung pro Fall. Die Hanse Merkur hat z.B. eine unmittelbar nach Versicherungsbeginn auftretende Prostatastörung mitsamt aller Untersuchungen (Restharn, PSA usw.) anstandslos bezahlt, ohne auch nur nachzufragen (es wäre zwar sowieso keine Vorerkrankung gewesen, aber hier nun der Vergleich ...).

Die BDAE hingegen hat sehr viele Papiere verlangt, diverse Ärzte und meine alte KV (die TK) mussten von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, weil kurz nach Versicherungsbeginn ein extrem hoher Blutdruck bei mir festgestellt wurde (auch hier mit den üblichen kardiologischen Untersuchungen). Ich muss seitdem ein Kombimedikament nehmen. Die BDAE, also letztlich die Allianz, verweigerte die Zahlung und versuchte – obwohl kein Kontakt in Deutschland das bestätigen konnte – das Ganze zur Vorerkrankung zu erklären. Ich bin nach Jahren vor Gericht gezogen, nach inständigen Bitten, dies doch durch Zahlung zu vermeiden. Inzwischen lag die Vers. ja bei der Swiss Life. Für meinen Anwalt war das so undurchschaubar (da ich ja stets mit der BDAE kommunizieren musste), dass er auch diese und die Allianz verklagte. Letztlich habe ich gewonnen, die Swiss Life – die die Behandlungskosten über 5 Jahre nachzahlen musste – schickte nicht mal jemanden zur Verhandlung. Sehr wohl aber die Allianz, die sich ihren Anwalt ebenso bezahlen ließ wie die BDAE als Mitbeklagte. Beide kamen also ungeschoren davon, obwohl sie in meinen Augen die Hauptverantwortung trugen. Da die Swiss Life zwar einen deutschen Anwalt hatte, die Dokumente aber ins Französische übersetzt werden mussten, kamen für mich 1.500 Euro Vorkasse hierfür hinzu. Auf einem Großteil dieser Kosten bin ich sitzengeblieben, so dass ich zwar ca. 2000 Euro, die man mir für Medikamente etc. über die Jahre schuldete, bekam, jedoch der ganze Rechtsstreit das Geld wieder auffraß.

Wie gesagt, das ist nicht alles, diese eine interne email mit dem herablassenden Tonfall habe ich in Erinnerung. Ich werde in meinem Leben jedes Produkt, das die Genannten Allianz, BDAE oder Swiss Life vermarkten, boykottieren, soweit ich davon Kenntnis habe.

Noch ein Beispiel gefällig? Ich hatte einen Pilz in der Armbeuge. Vor zig Jahren schon mal so was gehabt, den Arzt gab es aber nicht mehr, deshalb auch nicht die genaue Diagnose. Das reichte der Versicherung (also BDAE/Allianz), um die Behandlungskosten abzulehnen, da Vorerkrankung. Wegen der geringen Kosten hab ich nichts gesagt, aber da Pilze Lebewesen sind und bei der damaligen Behandlung ausgerottet wurden, ist das natürlich absurd. Das wäre so, wie wenn man einen Beinbruch nicht bezahlt, weil jemand sich vor zehn Jahren schon mal das Bein gebrochen hat.
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tom
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Re: Das Krankenkassen-Dilemma

#148

Beitrag von tom »

Für Interessierte: ein Thread über BDAE im Forum findet man hier: viewtopic.php?f=17&t=3611

Gruss Tom
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Johnboy
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Re: Das Krankenkassen-Dilemma

#149

Beitrag von Johnboy »

Ich möchte ausdrücklich von der BDAE abraten
Ich möchte ausdrücklich die BDAE empfehlen ! Sehr gute Erfahrungen seit 15 Jahren. OP kosten in Dland und TH wurden anstandslos in Höhe von 40.ooo€ übernommen. Abrechnung direkt mit Krankenhaus. Mit Papierkram hätte ich nichts zu tun.

Wie man sieht, 2 vollkommen unterschiedliche Sichtweisen .... und nun ?
Essen und Beischlaf sind die großen Begierden des Mannes - Konfuzius - oder so
ab 60 fällt BEISCHLAF weg !

juehoe
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Re: Das Krankenkassen-Dilemma

#150

Beitrag von juehoe »

Ich und meine Familie nun seit ein paar Jahren bei LUMA versichert und ganz zufrieden damit.
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