Das scheint mir doch verlockend, zumal man dann über die Jahre hinweg die KK mit hin- und herzügeln kann.Samuel hat geschrieben:Die CSS Versicherung bietet Auslandschweizern den "International Health Plan" an
Merci für den Hinweis, Sämu.
Das scheint mir doch verlockend, zumal man dann über die Jahre hinweg die KK mit hin- und herzügeln kann.Samuel hat geschrieben:Die CSS Versicherung bietet Auslandschweizern den "International Health Plan" an
Das findest Du dort nicht. Dort steht nur, dass die Basisversicherung lediglich Leuten mit Wohnsitz in der Schweiz offen ist. Die Regelung betreffend Wohnsitz ist dann in irgend einem anderen Gesetz - ich bin nicht Jurist, frag mich also nicht wo. Aber trotzdem weiss ich, dass diese Regel besagt, dass der Wohnsitz mit dem Lebensmittelpunkt übereinstimmen muss. Das mit den 182 Tagen ist sicherlich nur eine grobe Richtschnur. Man könnte ja z.B. 4 Häuser in 4 Ländern haben und regelmässig pendeln. Dann ist man tatsächlich an jedem Wohnort weniger als ein halbes Jahr. Wenn man aber gut 11 Monat im Jahr in Thailand ist, und nur ein paar Tage in der Schweiz, dann ist der Lebensmittelpunkt klar nicht in der Schweiz.Samuel hat geschrieben: Im KVG habe ich auf Anhieb dazu nichts gefunden > KVG Stand 01.01.2015
Diese 182 Tage wird auch oft bei Steuerfragen als Richtschnur erwähnt. Im Doppelbesteuerungsabkommen ist der Wohnsitz aber etwas genauer definiert:thedi hat geschrieben:Das mit den 182 Tagen ist sicherlich nur eine grobe Richtschnur.
Doppelbesteuerungsabkommen CH-TH hat geschrieben:1. Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck «eine in einem Vertragsstaat ansässige Person» eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Gründung, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht eine Person, die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat steuerpflichtig ist.
2. Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt folgendes:
a) Die Person gilt als in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte,
so gilt sie als in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);
b) kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine
ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat;
c) hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger
sie ist;
d) ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder keines der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem
Einvernehmen.
Thedi hat es auf den Punkt gebracht. Die "182 Tage Regel" wirkt sich indirekt aus. Der Teufel steckt da auch im Detail. Die KK kennen mehr Tricks als Du Dir vorstellen kannst um nicht zahlen zu müssen .....thedi hat geschrieben:Das findest Du dort nicht. Dort steht nur, dass die Basisversicherung lediglich Leuten mit Wohnsitz in der Schweiz offen ist....Samuel hat geschrieben: Im KVG habe ich auf Anhieb dazu nichts gefunden > KVG Stand 01.01.2015
Kann ich hier gerade gratulieren von erma kenne das Antworten System noch nicht so gut, ah es scheint so , also wir erma kommen aus dem Versicherungs Business in der Schweiz das auswandern ist schon lange im Kopf und die Aussage von grunder ist das was wir uns seit langem vorstellen, danke für deine Aussage,grunder9 hat geschrieben:Ich habe vor 6 Jahren bei Swissinsurance die HealthCare International die Emergency+-Versicherung abgeschlossen http://sio.hostinggroup.info/Health-Plans-/1048 . Mit zwei Vorbehalten wegen gesundheitlichen Problemen bezw. OP's. Die Vorbehalte sind unterdessen (nach 5 Jahren) weggefallen, so dass keine Einschränkungen mehr vorhanden sind. Ambulante Behandlungen muss ich selbst bezahlen, aber für stationäre Behandlungen in einem Spital ist die Versicherungssumme von einer halben Million Dollar schon mal nicht so schlecht. Allerdings beträgt der Selbstbehalt 2'000 Dollar pro Fall!!! Und wenn man nicht in ein Vertragsspital der HealthCare International geht, kommen weitere Selbstbehalte dazu. Da jedoch Healt Care die meisten Bangkok Hospitals auf der Liste hat, ist dies nicht so tragisch. Von dieser Regelung sind natürlich Notfalleinlieferungen ausgenommen. Ich (62 Jahre) zahle aktuell für diese Versicherung 1'369 Dollar im Jahr. Vor 6 Jahren waren es noch um die 700 Dollar. Aber trotzdem, es ist zahlbar und für richtig teuere Spitalaufenthalte ist man abgesichert. Wenn ich in die Schweiz reisen will, schliesse ich temporär eine Versicherung für ambulante ärztliche Behandlungen ab.
Freundliche Grüsse
grunder
Beitrag von Fredfeuerstein »
Nicht ganz, es ist ein DACH- Forum, das von 3/4 Schweizer und 1/4 Deutscher administriert wird.Fredfeuerstein hat geschrieben:Das ist ja hier ein schweizer Forum.
Beitrag von Fredfeuerstein »
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