Witwenrenten
Papierkram, Visum, Gesetze, Steuern, Finanzen etc.
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Witwenrenten
Witwenrenten sind ein weiteres interessantes Thema. Ich kenne mich aber nicht aus - weiss nur dass sowohl das Alter der Frau wie auch die Ehedauer und ob gemeinsame Kinder vorhanden sind über die Höhe dieser Rente, bzw. ob es überhaupt eine Witwenrente gibt, entscheidet.
Bei uns ist alles im grünen Bereich. Altersunterschied 5 Jahre, 20 Jahre verheiratet, gemeinsame Tochter. Daher habe ich mir die Details nie gemerkt.
Wer weiss gpenaueres?
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Bei uns ist alles im grünen Bereich. Altersunterschied 5 Jahre, 20 Jahre verheiratet, gemeinsame Tochter. Daher habe ich mir die Details nie gemerkt.
Wer weiss gpenaueres?
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Witwenrenten
Auf der Seite der AHV findet man folgende Hinweise dazu:
http://upload.sitesystem.ch/B2DBB48B7E/ ... 0F8F97.pdf
Auch hier steht nichts von einem maximalen Altersunterschied. Kann es sein, dass es diesen rechtlich gar nicht gibt?
Gruss Tom
Von Altersunterschied steht hier somit nichts, nur von der Anzahl Jahre welche man verheiratet gewesen sein muss. Scheinbar wird aber zusätzlich noch zwischen AHV- und BVG-Wittwenrente unterschieden. Ich habe nun diese Information gefunden:Wann erhalten Frauen eine Witwenrente?
Es gelten unterschiedliche Voraussetzungen für verheiratete und geschiedene Frauen von Verstorbenen.
Verheiratete Frauen, deren Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,
- wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder haben oder
- wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet waren.
Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Gatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente,
- wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder
- wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat oder
- wenn das jüngste Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.
Geschiedene Frauen, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.
http://www.avs-ai.info/ahv/00162/00187/ ... ml?lang=de
http://upload.sitesystem.ch/B2DBB48B7E/ ... 0F8F97.pdf
Auch hier steht nichts von einem maximalen Altersunterschied. Kann es sein, dass es diesen rechtlich gar nicht gibt?
Gruss Tom
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Re: Witwenrenten
Wie. gesagt, ich habe mich nie für die Details interessiert, da bei uns der Fall klar ist.
Bei der BVG (Pensionskassen) ist alles von den AGB der Kasse abhängig. Da lässt sich nichts allgemein gültiges sagen.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Bei der BVG (Pensionskassen) ist alles von den AGB der Kasse abhängig. Da lässt sich nichts allgemein gültiges sagen.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Witwenrenten
Hallo zusammen!
Ein Freund von mir hat das Thema Witwenrente via Botschaft BKK letztes Jahr abgeklärt!
Die aussage war die Ehefrau hat anrecht auf eine Wittwenrente, wenn sie mehr als 10 Jahre Verheiratet sind, und der Altersunterschied nicht mehr als 15 Jahre beträgt!
die Restlichen bedingungen siehe oben!
Gruss Burki
Ein Freund von mir hat das Thema Witwenrente via Botschaft BKK letztes Jahr abgeklärt!
Die aussage war die Ehefrau hat anrecht auf eine Wittwenrente, wenn sie mehr als 10 Jahre Verheiratet sind, und der Altersunterschied nicht mehr als 15 Jahre beträgt!
die Restlichen bedingungen siehe oben!
Gruss Burki
Gruss Burki / Urs
Maha Sarakham
Maha Sarakham
Re: Witwenrenten
Hier ist die offizielle Regelung der AHV zu finden:
http://www.zas.admin.ch/org/00723/00726 ... ml?lang=de
Die Regelung beschreibt (vermutlich) den Sachverhalt wo beide Ehepartner Schweizer Bürgerrecht haben.
Ich kann mir vorstellen dass es im Falle von ausländischen Ehepartnerinnen, abhängig von deren Aufenthaltsstatus in der Schweiz, zu Abweichungen kommen könnte.
Das ist aber reine Spekulation meinerseits.
Wir immer ist es wohl ratsam, dass man die eigene individuelle Situation mit der entsprechenden Behörde selber abklärt ..... bevor's zu spät ist.
Gruss aus Udon Thani
Samuel
http://www.zas.admin.ch/org/00723/00726 ... ml?lang=de
Die Regelung beschreibt (vermutlich) den Sachverhalt wo beide Ehepartner Schweizer Bürgerrecht haben.
Ich kann mir vorstellen dass es im Falle von ausländischen Ehepartnerinnen, abhängig von deren Aufenthaltsstatus in der Schweiz, zu Abweichungen kommen könnte.
Das ist aber reine Spekulation meinerseits.
Wir immer ist es wohl ratsam, dass man die eigene individuelle Situation mit der entsprechenden Behörde selber abklärt ..... bevor's zu spät ist.
Gruss aus Udon Thani
Samuel
Gruss
Sam UTH
Sam UTH
Re: Witwenrenten
.....und hier noch der Link vom Formular fuer die Anmeldung einer Hinterlassenen-Rente fuer Leute mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz:
http://www.zas.admin.ch/suchen/index.ht ... ltextsuche (etwas nach unten scrollen!)
Ein 4-seitiges Papierchen das von jeder trauernden Thaiwitwe bestimmt problemlos ausgefuellt werden kann.
Wini
http://www.zas.admin.ch/suchen/index.ht ... ltextsuche (etwas nach unten scrollen!)
Ein 4-seitiges Papierchen das von jeder trauernden Thaiwitwe bestimmt problemlos ausgefuellt werden kann.
Wini
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Re: Witwenrenten
Um Wini's ironische Meldung klar zu stellen: das Formular hat es in sich. Es sieht fast so aus, als ob die Behörden verhindern wollen, dass sich Witwen für die ihnen zustehende Rente anmelden können.
Es ist eine gute Idee, wenn man das einmal herunter lädt und ausfüllt. Je nach der Anzahl Vorehen und Jobs die man im Verlaufe seines Lebens hatte ist das eine recht aufwändige Sache.
Es hilft, wenn man noch eine Kopie des ursprünglichen Antrags auf eine AHV Rente zur Hand hat.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Es ist eine gute Idee, wenn man das einmal herunter lädt und ausfüllt. Je nach der Anzahl Vorehen und Jobs die man im Verlaufe seines Lebens hatte ist das eine recht aufwändige Sache.
Es hilft, wenn man noch eine Kopie des ursprünglichen Antrags auf eine AHV Rente zur Hand hat.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Witwenrenten
Ich habe den heutigen Nachmittag damit verbracht, das Formular auszufüllen.....und hab's geschafft!thedi hat geschrieben:Es ist eine gute Idee, wenn man das einmal herunter lädt und ausfüllt.
Nun ist mir wohler und ich bin ein bisschen Stolz auf mich.
Dank an @Thedi für den Initialschub.
Gruss aus Udon Thani
Samuel
Gruss
Sam UTH
Sam UTH
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Re: Witwenrenten
Verstehe ich das richtig, Du hast das Formular im Voraus ausgefüllt, für den Fall, dass Dir etwas zustösst?Samuel hat geschrieben:Ich habe den heutigen Nachmittag damit verbracht, das Formular auszufüllen.....und hab's geschafft!
Freundliche Grüsse
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