Das freut mich sehr, herzliche Gratulation!
Witwenrenten
Papierkram, Visum, Gesetze, Steuern, Finanzen etc.
Re: Witwenrenten
@michel7752
Hallo Michel oder Michu....
Danke für Deine sehr ausführliche Infos betreffend der Witwenrente für "unsere Holden" in TH...
Ich kümmere mich seit einiger Zeit auch um eine Lösung dieses Problems .
Kurz meine Situation:
Alle Bedingungen für Witwenrente sind erfüllt (ohne Kinder) , Heirat in TH & CH registriert, mein Wohnsitz CH , Frau in TH. Meine Frau war bis jetzt nie in CH .
Frage an dich:
War die Thai Frau deines CH Kollegen irgendwann mal in CH und da auch "registriert" ,mit anderen Worten , NICHT als Besucher oder Tourist ,sondern angemeldet als Ehefrau eines CH Bürgers mit Adresse und allem drum und dran in CH (mit entsprechenden Aufenthaltspapiere) ?
Ich habe noch keine Infos gefunden , ob nun eine Frau eines CH Bürgers Anrecht auf Witwenrente hat welche ausserhalb der EU (oder ohne Abkommen mit CH) lebt und nie in CH angemeldet war.
Natürlich habe ich auch sämmtliche Webseiten etc. des Bundes "durchgewühlt" aber keine eindeutige Antwort gefunden.
So , ich freu mich auf Antworten und Hinweisen in dieser Angelegenheit , ich informiere ab und zu , wenn ich weiter gekommen bin ,wird aber dauern ,ihr kennt ja die CH Behörden ,sind nicht viel schneller als die Thais....
Vieleicht gibt es ja im Forum einen pensionierten Anwalt / Notar ,der das besser "nachforschen" kann.
Angemerkt sei hier, dass sich dies NUR auf CH beschränkt , in D / A werden wohl die Bestimmungen anders sein.
Grüsse
Tom
Hallo Michel oder Michu....
Danke für Deine sehr ausführliche Infos betreffend der Witwenrente für "unsere Holden" in TH...
Ich kümmere mich seit einiger Zeit auch um eine Lösung dieses Problems .
Kurz meine Situation:
Alle Bedingungen für Witwenrente sind erfüllt (ohne Kinder) , Heirat in TH & CH registriert, mein Wohnsitz CH , Frau in TH. Meine Frau war bis jetzt nie in CH .
Frage an dich:
War die Thai Frau deines CH Kollegen irgendwann mal in CH und da auch "registriert" ,mit anderen Worten , NICHT als Besucher oder Tourist ,sondern angemeldet als Ehefrau eines CH Bürgers mit Adresse und allem drum und dran in CH (mit entsprechenden Aufenthaltspapiere) ?
Ich habe noch keine Infos gefunden , ob nun eine Frau eines CH Bürgers Anrecht auf Witwenrente hat welche ausserhalb der EU (oder ohne Abkommen mit CH) lebt und nie in CH angemeldet war.
Natürlich habe ich auch sämmtliche Webseiten etc. des Bundes "durchgewühlt" aber keine eindeutige Antwort gefunden.
So , ich freu mich auf Antworten und Hinweisen in dieser Angelegenheit , ich informiere ab und zu , wenn ich weiter gekommen bin ,wird aber dauern ,ihr kennt ja die CH Behörden ,sind nicht viel schneller als die Thais....
Vieleicht gibt es ja im Forum einen pensionierten Anwalt / Notar ,der das besser "nachforschen" kann.
Angemerkt sei hier, dass sich dies NUR auf CH beschränkt , in D / A werden wohl die Bestimmungen anders sein.
Grüsse
Tom
Re: Witwenrenten
Hallo Tom, frag mal hier nach per mail
https://swisslawnet.com/Sozialversicherungsrecht.php
https://swisslawnet.com/Sozialversicherungsrecht.php
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher“
Abert Einstein
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Re: Witwenrenten
Ich habe beim lesen der Bestimmungen für eine Witwenrente nirgends einen Vorbehalt gesehen, dass die Witwe je in der Schweiz gelebt haben müsste und würde daher davon ausgehen, dass sie - falls sie die normalen Bedingungen für eine Witwenrente erfüllt, auch zu so einer berechtigt wäre.
Meine Empfehlung wäre: Antragsformular herunter laden, ausfüllen nach bestem Wissen und Gewissen und nach Genf schicken. Im Formular können (sollten?) alle Arbeitgeber des Verstorbenen angegeben werden. Wenn die nicht bekannt sind, würde ich das einfach leer lassen. Die AHV hat das ja alles schon in ihren Unterlagen aufgrund deren sie die Rente des Verstorbenen berechnete. Das wichtigste ist die AHV Nummer des Verstorbenen.
Die ZAS in Genf ist - je nach Mitarbeiter auf den man trifft - hilfsbereit, bürokratisch oder abweisend. Meine Erfahrungen waren bisher positiv.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Witwenrenten
Es ist nicht relevant, ob die Bezugsberechtigte jemals in der Schweiz angemeldet war oder nicht.
Explizit habe ich das auch weder im Merkblatt
https://www.ahv-iv.ch/p/3.03.d
noch sonstwo gefunden.
Vielleicht diese Antwort des Bundesrates auf eine Interpelation von 2009:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb ... d=20093238
Und hier noch der Link für den entsprechenden Antrag
https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/pa ... ivant.html
Explizit habe ich das auch weder im Merkblatt
https://www.ahv-iv.ch/p/3.03.d
noch sonstwo gefunden.
Vielleicht diese Antwort des Bundesrates auf eine Interpelation von 2009:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb ... d=20093238
Und hier noch der Link für den entsprechenden Antrag
https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/pa ... ivant.html
Re: Witwenrenten
Besten Dank für die Infos von Euch.
So wie es aussieht , kann meine Holde also auch Witwenrente beantragen, aber ich werde das trotzdem noch mal ganz genau abklären in CH.
Mann weiss ja nie was die in Bern so alles noch im Köcher haben um uns Oldies das "restliche" Leben noch schwerer zu machen....
@ Thedi , auch dir danke ,aaaber ich leben noch , ,also kann sie (gottlob) noch nix beantragen.
Wenn ich dann mal alle benötigten Infos zusammen habe , fülle ich das Formular mit meinem Notar in CH aus und hinterlege es dort, damit meine Frau sich dort melden und somit das aktuelle Formular ausfüllen lassen kann , wird etwas kosten , aber Frau spart sich sicher viel Ärger etc.
Melde mich wenn ich dazu mehr Infos habe
Grüsse & bleibt gesund
TomTom
So wie es aussieht , kann meine Holde also auch Witwenrente beantragen, aber ich werde das trotzdem noch mal ganz genau abklären in CH.
Mann weiss ja nie was die in Bern so alles noch im Köcher haben um uns Oldies das "restliche" Leben noch schwerer zu machen....
@ Thedi , auch dir danke ,aaaber ich leben noch , ,also kann sie (gottlob) noch nix beantragen.
Wenn ich dann mal alle benötigten Infos zusammen habe , fülle ich das Formular mit meinem Notar in CH aus und hinterlege es dort, damit meine Frau sich dort melden und somit das aktuelle Formular ausfüllen lassen kann , wird etwas kosten , aber Frau spart sich sicher viel Ärger etc.
Melde mich wenn ich dazu mehr Infos habe
Grüsse & bleibt gesund
TomTom
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- Beiträge: 15
- Registriert: Fr 14. Dez 2018, 13:07
Re: Witwenrenten
Beitrag von michel7752 »
Hallo tomtom,tomtom hat geschrieben: ↑So 16. Jan 2022, 06:40@michel7752
Hallo Michel oder Michu....
Danke für Deine sehr ausführliche Infos betreffend der Witwenrente für "unsere Holden" in TH...
Ich kümmere mich seit einiger Zeit auch um eine Lösung dieses Problems .
Kurz meine Situation:
Alle Bedingungen für Witwenrente sind erfüllt (ohne Kinder) , Heirat in TH & CH registriert, mein Wohnsitz CH , Frau in TH. Meine Frau war bis jetzt nie in CH .
Frage an dich:
War die Thai Frau deines CH Kollegen irgendwann mal in CH und da auch "registriert" ,mit anderen Worten , NICHT als Besucher oder Tourist ,sondern angemeldet als Ehefrau eines CH Bürgers mit Adresse und allem drum und dran in CH (mit entsprechenden Aufenthaltspapiere) ?
Ich habe noch keine Infos gefunden , ob nun eine Frau eines CH Bürgers Anrecht auf Witwenrente hat welche ausserhalb der EU (oder ohne Abkommen mit CH) lebt und nie in CH angemeldet war.
Natürlich habe ich auch sämmtliche Webseiten etc. des Bundes "durchgewühlt" aber keine eindeutige Antwort gefunden.
So , ich freu mich auf Antworten und Hinweisen in dieser Angelegenheit , ich informiere ab und zu , wenn ich weiter gekommen bin ,wird aber dauern ,ihr kennt ja die CH Behörden ,sind nicht viel schneller als die Thais....
Vieleicht gibt es ja im Forum einen pensionierten Anwalt / Notar ,der das besser "nachforschen" kann.
Angemerkt sei hier, dass sich dies NUR auf CH beschränkt , in D / A werden wohl die Bestimmungen anders sein.
Grüsse
Tom
Besser spät als nie. Nein, die Witwe war nie in der Schweiz gewesen.
Die Bestimmungen für die Ehegattin sind hier nochmals aufgeführt:
https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/pa ... -veuf.html
Gruss,
Michel
Re: Witwenrenten
Aber wie @Thedi schreibt, schon mal ausfüllen. Habe ich für mich und Andere auch schon gemacht.
Ich schreibe nur für @Member die mich lesen wollen! Keiner muss das tun, habe damit kein Problem
Re: Witwenrenten
Ich bin es wieder mal,
Folgendes ergab meine Recherche (bezieht sich nur auf CH Recht) :
Nicht EU Ehepartner eines Schweizer Bürgers, welche kein CH Bürgerrecht (Pass) besitzen , haben keinen Anspruch auf AHV & Wittwenrente , wenn der Wohnsitz im Ausland (nicht EU) ist , oder der Wohnsitz von CH ins Ausland (nicht EU) verlegt wird.
Nicht EU Ausländer die in CH leben , eine Aufenthaltsberwilligung haben und AHV Beiträge bezahlten , haben auch keinen Anspruch auf Rente wenn der Wohnsitz ins Ausland (nicht EU) verlegt wird (die bereits bezahlten AHV Beiträge werden dann bei Ausreise zurück erstattet) .
Folgende Info habe ich von meinem Anwalt in CH erhalten : (nicht von einem «Farang Rechtsverdreherbüro» in TH)
Art. 18 des AHV-Gesetzes bestimmt was folgt:
Art. 18 Rentenberechtigung89
1 Anspruch auf Alters- und Hinterlassenenrenten haben Schweizer Bürger, Ausländer und Staatenlose gemäss den nachfolgenden Bestimmungen.90 …91
2 Ausländer sowie ihre Hinterlassenen ohne Schweizer Bürgerrecht sind nur rentenberechtigt, solange sie ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt (Art. 13 ATSG92) in der Schweiz haben.93 Dieses Erfordernis ist von jeder Person, für die eine Rente ausgerichtet wird, einzeln zu erfüllen.94 Vorbehalten bleiben die besonderen bundesrechtlichen Vorschriften über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Staatenlosen sowie abweichende zwischenstaatliche Vereinbarungen, insbesondere mit Staaten, deren Gesetzgebung den Schweizer Bürgern und ihren Hinterlassenen Vorteile bietet, die denjenigen dieses Gesetzes ungefähr gleichwertig sind.95 96
Link dazu : https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/8 ... fn-d6e1905
Wie es bei Pensionskassenrenten ist, weiss ich nicht , vermutlich ähnlich ,da würde ich mich sehr genau informieren ,bevor es zu spät ist.
Gruss an Alle
Tom (der Andere)
Folgendes ergab meine Recherche (bezieht sich nur auf CH Recht) :
Nicht EU Ehepartner eines Schweizer Bürgers, welche kein CH Bürgerrecht (Pass) besitzen , haben keinen Anspruch auf AHV & Wittwenrente , wenn der Wohnsitz im Ausland (nicht EU) ist , oder der Wohnsitz von CH ins Ausland (nicht EU) verlegt wird.
Nicht EU Ausländer die in CH leben , eine Aufenthaltsberwilligung haben und AHV Beiträge bezahlten , haben auch keinen Anspruch auf Rente wenn der Wohnsitz ins Ausland (nicht EU) verlegt wird (die bereits bezahlten AHV Beiträge werden dann bei Ausreise zurück erstattet) .
Folgende Info habe ich von meinem Anwalt in CH erhalten : (nicht von einem «Farang Rechtsverdreherbüro» in TH)
Art. 18 des AHV-Gesetzes bestimmt was folgt:
Art. 18 Rentenberechtigung89
1 Anspruch auf Alters- und Hinterlassenenrenten haben Schweizer Bürger, Ausländer und Staatenlose gemäss den nachfolgenden Bestimmungen.90 …91
2 Ausländer sowie ihre Hinterlassenen ohne Schweizer Bürgerrecht sind nur rentenberechtigt, solange sie ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt (Art. 13 ATSG92) in der Schweiz haben.93 Dieses Erfordernis ist von jeder Person, für die eine Rente ausgerichtet wird, einzeln zu erfüllen.94 Vorbehalten bleiben die besonderen bundesrechtlichen Vorschriften über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Staatenlosen sowie abweichende zwischenstaatliche Vereinbarungen, insbesondere mit Staaten, deren Gesetzgebung den Schweizer Bürgern und ihren Hinterlassenen Vorteile bietet, die denjenigen dieses Gesetzes ungefähr gleichwertig sind.95 96
Link dazu : https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/8 ... fn-d6e1905
Wie es bei Pensionskassenrenten ist, weiss ich nicht , vermutlich ähnlich ,da würde ich mich sehr genau informieren ,bevor es zu spät ist.
Gruss an Alle
Tom (der Andere)
Re: Witwenrenten
mit diesem argument hab ich mene frau damals überzeugt, den einbürgerungsprozess einzuleiten.
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