thedi hat geschrieben: 'Married to a Thai national' ist als eine Art soziale Institution gedacht, für diejenigen, welche 'retired' nicht hin kriegen.
Das mag aus heutiger Sicht vielleicht manchem so erscheinen, ist meiner Ansicht nach aber eine sehr vereinfachte - wenn nicht gar verfaelschte - Sichtweise. Grundsaetzlich hat der Aufenthaltsstatus "Retired" rein gar nichts mit dem Aufenthaltsstatus "Thai Wife" zu tun. "Retired" ist fuer Personen
ab 50 Jahre mit entsprechendem Einkommen und/oder Vermoegen. Hierfuer ist es voellig egal, ob der Auslaender mit einer Thai verheiratet ist oder nicht.
"Thai Wife" ist hingegen fuer Auslaender
jeden Alters, die mit einer Thai verheiratet sind. Die zu erfuellenden Voraussetzungen sind bekanntermassen unterschiedlich. Das Alter des Auslaenders spielt bei "Thai Wife" jedoch keine Rolle.
Es handelt sich somit nach wie vor um voellig verschiedene eigenstaendige Aufenthaltsgruende.
Da sich beide Personenkreise teilweise - aber eben nicht vollstaendig - ueberschneiden, liegt in der Natur der Sache. Auch ueber 50 jaehrige Auslaender sind mit thailaendischen Frauen verheiratet. Erfuellen diese Personen nun die finanziellen Voraussetzungen fuer beide Aufenthaltsgruende, koennen sie sich aussuchen, auf welcher Basis sie ihre Jahresverlaengerung beantragen.
Bis vor einigen Jahren optierten wohl die meisten ueber 50 jaehrigen mit einer Thai verheirateten Auslaender fuer "Thai Wife". Der Vorteil war (und ist es nach wie vor), dass hierfuer ein deutlich geringeres Einkommen/Bankguthaben gefordert wird als fuer "Retired". Der Nachteil ist, dass die Ehefrau mit zur Beantragung muss, dort befragt wird und Dokumente zum Nachweis der Ehe vorzulegen sind. "Thai Wife" ist etwas aufwendiger, "Retired" erfordert einen hoeheren Bonitaetsnachweis. Die weitere Verfahrensweise war damals aber gleich: Der angenommene Verlaengerungsantrag wurde mit allen dazugehoerigen Dokumenten nach Bangkok geleitet und dort entschieden. Nach i.d.R. knapp 1 Monat kam dann die Genehmigung aus Bangkok und man musste wieder zur oertlich zustaendigen Immigration, um sich diese abzuholen. Ausser den oben genannten Nachteilen (Ehefrau wird bei der Beantragung befragt, es muessen mehr Dokumente eingereicht werden) hatte eine Beantragung auf der Basis "Thai Wife" keine weiteren gegenueber der Basis "Retired", sehr wohl aber den Vorteil des deutlich geringeren Bonitaetsnachweises.
Dies hat sich geaendert, als den regionalen Immigrationbueros die Befugnis erteilt wurde, Jahresverlaengerungen auf der Basis "Retired" selbst auszustellen. Die Antraege muessen also inzwischen nicht mehr nach Bangkok sondern werden sofort vor Ort entschieden. Bei "Thai Wife" hat sich hingegen nichts geaendert und die Antraege koennen nach wie vor nur in Bangkok bewilligt werden.
"Retired" geht also seit einigen Jahren sehr viel schneller und macht den regionalen Immigrationbueros weniger Arbeit. Ein weiterer fuer die regionalen Immigrationbueros sicher sehr wichtiger Punkt ist, dass Antraege auf der Basis "Retired" nicht mehr von einer vorgesetzten Stelle geprueft werden und bei diesen somit kaum noch eine Gefahr besteht, man koenne wegen irgendeines Fehlers geruegt werden. Klar, dass die regionalen Immigrationbueros jetzt lieber "Retired Antraege" bearbeiten als "Thai Wife" und auch versuchen, moeglichst viele Personen, die sowohl die Voraussetzungen fuer "Retired" wie auch die fuer "Thai Wife" erfuellen, zur Antragstellung "Retired" zu bewegen. Klar auch, dass sich viele dieser Personen mit Wahlmoeglichkeit inzwischen fuer "Retired" statt "Thai Wife" entscheiden. Es ist halt viel einfacher und geht viel schneller.
"Thai Wife" nun aber als "soziale Institution fuer mit einer Thai verheiratete Auslaender mit fuer 'Retired' zu geringem Einkommen/Vermoegen" zu bezeichnen, ist sowohl sachlich wie auch historisch falsch. Beide Aufenthaltsgruende haben nichts miteinander zu tun. Personen, die die Voraussetzungen fuer beide erfuellen, koennen sich lediglich aussuchen, auf welcher Basis sie ihre Antraege stellen wollen.
Gruss
Caveman