Doppelte Staatsbürgerschaft
Papierkram, Visum, Gesetze, Steuern, Finanzen etc.
Doppelte Staatsbürgerschaft
So richtig spannend wird"s bei uns werden, wenn uns die Tochter meiner Frau aus erster Ehe mal besuchen wird. Sie lebt bei ihrem Vater in Deutschland und hat - soweit ich weiss - weder eine thailaendische ID Card, noch einen Thai-Pass. Natuerlich ist sie in Thailand grundsaetzlich eine Thai. Es existiert auch eine thailaendische Geburtsurkunde und sie steht sogar mit im (blauen) Hausbuch. Allerdings wird sie als Deutsche einreisen (mit deutschem Pass).
Da sie nun als Deutsche einreisen wird, unterliegt sie dann auch erst einmal den fuer Deutsche gueltigen auslaender- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Da sie aber auch die thailaendische Staatsangehoerigkeit besitzt, ist sie ja in Thailand nicht als Auslaender zu behandeln sondern als Thai.
Werden wir diese mit deutschem Pass eingereiste thailaendische Staatsabgehoerige ohne thailaendische ID Card und ohne thailaendischen Pass nun als Auslaenderin, die sogar mit im blauen Hausbucht steht, bei der Immigration anmelden muessen oder nicht?
Ich wette, da werden sogar bei der Immigration selbst die Koepfe maechtig rauchen, wenn wir da mit den vollstaendigen Unterlagen (incl. Hausbuch und Geburtsurkunde) auftauchen und fragen, welches Formular denn in diesem Fall auszufuellen ist und ob ueberhaupt
Gruss
Caveman
Da sie nun als Deutsche einreisen wird, unterliegt sie dann auch erst einmal den fuer Deutsche gueltigen auslaender- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Da sie aber auch die thailaendische Staatsangehoerigkeit besitzt, ist sie ja in Thailand nicht als Auslaender zu behandeln sondern als Thai.
Werden wir diese mit deutschem Pass eingereiste thailaendische Staatsabgehoerige ohne thailaendische ID Card und ohne thailaendischen Pass nun als Auslaenderin, die sogar mit im blauen Hausbucht steht, bei der Immigration anmelden muessen oder nicht?
Ich wette, da werden sogar bei der Immigration selbst die Koepfe maechtig rauchen, wenn wir da mit den vollstaendigen Unterlagen (incl. Hausbuch und Geburtsurkunde) auftauchen und fragen, welches Formular denn in diesem Fall auszufuellen ist und ob ueberhaupt
Gruss
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Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Beitrag von borussenbuddha »
Wieso sollte sie thailändische Staatsangehörige sein, wenn sie einen Deutschen Pass besitzt und wahrscheinlich auch in Deutschland geboren ist?Caveman hat geschrieben: Werden wir diese mit deutschem Pass eingereiste thailaendische Staatsabgehoerige ohne thailaendische ID Card und ohne thailaendischen Pass nun als Auslaenderin, die sogar mit im blauen Hausbucht steht, bei der Immigration anmelden muessen oder nicht?
Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Aufgrund des auch in Thailand gueltigen Abstammungsprinzips. Die Mutter ist Thai!borussenbuddha hat geschrieben: Wieso sollte sie thailändische Staatsangehörige sein, wenn sie einen Deutschen Pass besitzt und wahrscheinlich auch in Deutschland geboren ist?
Gruss
Caveman
Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Aber sie reist mit dem deutschen Pass ein, ergo ist sie Ausländerin.
Vieleicht ein wenig OT:
Eine Freundin Thai mit CH-Pass wolte auch mal auf Madame machen und ist mit dem CH-Pass in Thailand eingereist. 30 Tage Stempel als Tourist. Nach 3 Monaten ausgereist und für 2 Monate Overstay bezahlt. Ihren Einwand, sie sei doch Thai, wurde mit einem Lächeln abgeschmettert. Den Thaipass wollte sie gar nicht sehen. Also mit was man einreist, das ist man.
Vieleicht ein wenig OT:
Eine Freundin Thai mit CH-Pass wolte auch mal auf Madame machen und ist mit dem CH-Pass in Thailand eingereist. 30 Tage Stempel als Tourist. Nach 3 Monaten ausgereist und für 2 Monate Overstay bezahlt. Ihren Einwand, sie sei doch Thai, wurde mit einem Lächeln abgeschmettert. Den Thaipass wollte sie gar nicht sehen. Also mit was man einreist, das ist man.
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Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Beitrag von borussenbuddha »
Das verstehe ich nicht. Meine Ex-Frau ist auch Thai, aber unsere gemeinsame Tochter ist Deutsche und wird auch nie was anderes sein.Caveman hat geschrieben: Aufgrund des auch in Thailand gueltigen Abstammungsprinzips. Die Mutter ist Thai!
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Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Beitrag von Christian Ubon »
Man muss nur z.B. in Deutschland auf die Botschaft (wir waren in Berlin) und eine Geburtsanzeige nach thailändischem Recht machen.borussenbuddha hat geschrieben:Das verstehe ich nicht. Meine Ex-Frau ist auch Thai, aber unsere gemeinsame Tochter ist Deutsche und wird auch nie was anderes sein.Caveman hat geschrieben: Aufgrund des auch in Thailand gueltigen Abstammungsprinzips. Die Mutter ist Thai!
http://www.thaigeneralkonsulat.de/de/co ... zeige.html
Und schon hat das Kind beide Staatsbürgerschaften!
Was mir aufgefallen ist, Kinder (glaube bis 8 Jahre oder so?) müssen kein Overstay bezahlen, wenn sie mit Deutschen Pass ein- und ausreisen.
LG
Christian
Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Das stimmt und sollte unbedingt beachtet werden.DirtyPete hat geschrieben:Aber sie reist mit dem deutschen Pass ein, ergo ist sie Ausländerin.
Die Thai Immigration verlangt, dass man mit demselben Pass wieder ausreist, wie man eingereist ist (aussert der Pass ging verloren, dann mit einem Ersatzpass mit derselben Nationalität). Man muss bei der Ein- und Ausreise die zu dem Pass gehörenden Bedingungen erfüllen was Visa und Aufenthaltsbewilligung betrifft.
Anderseits könnte ein Doppelbürger in Thailand mit einer Thai ID Karte jederzeit auch als Thai auftreten - unabhängig davon, mit welchem Pass er eingereist ist: Land kaufen, neue ID Karte machen usw. Alles problemlos und legal.
Aber bei der immigration kann man nicht Chamäleon spielen. Übrigens auch in DACH nicht. Doppelbürger sollten ihren Pass nur im Flugzeug DACH <-> TH wechseln. Mindestens was Immigration betrifft. Um die Sache nicht unnötig zu komplizieren, verwende man immer nur einen Pass. Typischerweise ist man in der Schweiz Schweizer und in Thailand Thai. Wechsel der Nationalität im Flugzeug. Oder man hat überhaupt nur einen Pass und vergisst die andere Nationalität.
---
Zum Fall von Caveman: Wenn er für Besucher aus dem Ausland TM30 Meldungen macht, dann wäre der Besuch der Tochter seiner Frau ein klarer Fall: er macht für sie eine TM30 Meldung, ohne zu erwähnen dass sie auch Thai Bürgerin ist. Das tut dann nämlich nicht zur Sache, da sie mit einem DE Pass eingereist ist und mit demselben DE Pass wieder ausreisen wird. Sie ist aus Sicht der Immigration eine Deutsche Touristin. Nichts anderes.
Wenn Caveman noch ein Hausbuch mit dem Namen der Tochter mit auf die Immigration nimmt, wird das im besten Fall ignoriert. Im schlimmsten Fall gibt es ein Theater. Wer gerne Theater hat, wohlan: jeder liegt so wie er sich selbst bettet.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Das will und wird ihr ja auch niemand nehmen. Dennoch solltest du dafuer sorgen, dass ihre thailaendische Staatsangehoerigkeit registriert wird und sie eine thailaendische ID Card sowie einen thailaendischen Pass erhaelt. Nachteile bringt das ausser den erforderlichen Behoerdengaengen keine, dafuer aber einige Vorteile.borussenbuddha hat geschrieben:... unsere gemeinsame Tochter ist Deutsche und wird auch nie was anderes sein.
Vielleicht besitzt deine Frau ja Land in Thailand (oder sie erbt mal Land) und moechte dies spaeter eurer Tochter vererben? Als Auslaender muss eure Tochter das Land dann wieder verkaufen, als Thai kann sie es hingegen behalten.
Mit beiden Staatsangehoerigkeiten sind auch viele Vereinfachungen beim Reisen verbunden. Zwar kann sie weltweit mit ihrem deutschen Pass (noch?) weitaus mehr anfangen als mit einem Thai Pass, in manchen suedostasiatischen Laendern ist es aber genau umgekehrt. Ausserdem weiss man ja nie, was sich so im weiteren Leben ergeben wird. Vielleicht zieht es sie ja aus privaten oder aus beruflichen Gruenden irgendwann mal gerade in ein solches Land, in dem sie als Thai mehr Moeglichkeiten und Rechte hat als als Deutsche. Ich denke auch, dass die ASEAN Staaten mittelfristig dem Beispiel der EU folgen werden und sich bei den aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen nach aussen hin zunehmend abschotten, nach innen aber weiter oeffnen werden. Erste Ansaetze der inneren Oeffnung sind ja bereits deutlich erkennbar (Freizuegigkeit und Arbeitserlaubnis). Da kann es sicher nicht schaden, ihr die ihr als "Doppelstaatlerin" zustehenden Moeglichkeiten und Rechte auch zu sichern.
Gruss
Caveman
Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Guten Morgen Thedi,
natuerlich will hier niemand Theater und selbsstverstaendlich werden wir sie dann auch als Deutsche bei der Immigration anmelden. Wenn sie moechte, kann sie dann ja waehrend ihres Aufenthalts eine thailaendische ID Card und - wenn die Zeit reicht - auch einen Thai Pass beantragen. Vielleicht will sie das aber auch gar nicht, keine Ahnung.
Ausreisen wird sie dann natuerlich auch wieder mit dem deutschen Pass.
Mir ging es hier auch mehr um die juristische Betrachtungsweise, nicht um die praktische. Auch wenn die Immigration genau so handelt, wie du es beschrieben hast, frage ich mich doch, auf welcher rechtlichen Grundlage ein Thai in Thailand als Auslaender behandelt werden kann.
Im Grunde duerfte es ja bereits einen Rechtsverstoss darstellen, wenn ein Thai seine thailaendische Staatsangehoerigkeit gegenueber thailaendischen Behoerden verschweigt und sich statt dessen als Auslaender ausweist. In Deutschland waere es jedenfalls einer und vermutlich ist es in Thailand nicht anders.
In gewohnt pragmatischer Weise wird dieser angenommene Rechtsverstoss nun durch die Immigration dadurch "geheilt", dass sie den mit auslaendischem Pass eingereisten Thai nun auch als Auslaender behandelt. Ist dies aber juristisch wirklich einwandfrei?
Natuerlich ist das eine fruchtlose Diskussion weil es ist nun mal so, wie es ist und wie es von den jeweils zustaendigen Behoerden halt gehandhabt wird.
Gruss
Caveman
natuerlich will hier niemand Theater und selbsstverstaendlich werden wir sie dann auch als Deutsche bei der Immigration anmelden. Wenn sie moechte, kann sie dann ja waehrend ihres Aufenthalts eine thailaendische ID Card und - wenn die Zeit reicht - auch einen Thai Pass beantragen. Vielleicht will sie das aber auch gar nicht, keine Ahnung.
Ausreisen wird sie dann natuerlich auch wieder mit dem deutschen Pass.
Mir ging es hier auch mehr um die juristische Betrachtungsweise, nicht um die praktische. Auch wenn die Immigration genau so handelt, wie du es beschrieben hast, frage ich mich doch, auf welcher rechtlichen Grundlage ein Thai in Thailand als Auslaender behandelt werden kann.
Im Grunde duerfte es ja bereits einen Rechtsverstoss darstellen, wenn ein Thai seine thailaendische Staatsangehoerigkeit gegenueber thailaendischen Behoerden verschweigt und sich statt dessen als Auslaender ausweist. In Deutschland waere es jedenfalls einer und vermutlich ist es in Thailand nicht anders.
In gewohnt pragmatischer Weise wird dieser angenommene Rechtsverstoss nun durch die Immigration dadurch "geheilt", dass sie den mit auslaendischem Pass eingereisten Thai nun auch als Auslaender behandelt. Ist dies aber juristisch wirklich einwandfrei?
Natuerlich ist das eine fruchtlose Diskussion weil es ist nun mal so, wie es ist und wie es von den jeweils zustaendigen Behoerden halt gehandhabt wird.
Gruss
Caveman
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Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Beitrag von borussenbuddha »
Ich bin mir nicht sicher, ob das so einfach ist. Ich hatte mich mal mit dem Thema beschäfigt und dazu folgendes gefunden:Caveman hat geschrieben:Dennoch solltest du dafuer sorgen, dass ihre thailaendische Staatsangehoerigkeit registriert wird und sie eine thailaendische ID Card sowie einen thailaendischen Pass erhaelt. Nachteile bringt das ausser den erforderlichen Behoerdengaengen keine, dafuer aber einige Vorteile.
Wenn ein Kind durch das Geburtsortsprinzip die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat und gemäß des Abstammungsprinzips auch eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, gilt das Optionsmodell. Das bedeutet, das Kind muss sich nach dem mit Erreichen des 18. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahrs für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden. Die bis dahin behaltene doppelte Staatsbürgerschaft geht mit dieser Entscheidung verloren.Hat das Kind sich bis zum 23. Lebensjahr noch nicht für eine Staatsangehörigkeit entschieden, oder erklärt es, dass es die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte, so verliert es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Möchte es hingegen die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, ist es verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
Es gibt eine Ausnahmeregelung, durch die die doppelte Staatsbürgerschaft behalten werden kann: Wenn die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder unzumutbar ist, muss spätestens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden. In diesem Fall kann Mehrstaatigkeit hingenommen werden.
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