Doppelte Staatsbürgerschaft
Papierkram, Visum, Gesetze, Steuern, Finanzen etc.
Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Du hast offensichtlich den ersten Satz des von dir zitierten Textes nicht richtig verstanden: "Wenn ein Kind durch das Geburtsortsprinzip die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat ..."
Deine Tochter hat aber die deutsche Staatsangehoerigkeit doch nicht aufgrund des Geburtsortprinzips erhalten sondern aufgrund des Abstammungsprinips (mindestens 1 Elternteil war zum Geburtszeitpunkt deutscher Staatsangehoeriger). Die Optionspflicht gilt aber nur - solange es sie ueberhaupt noch gibt - beim Geburtsortprinzip (in Deutschland geborene Kinder auslaendischer Eltern, also beide Elternteile sind Auslaender). Beim Abstammungsprinzip gibt es hingegen KEINE Optionspflicht.
Gruss
Caveman
Deine Tochter hat aber die deutsche Staatsangehoerigkeit doch nicht aufgrund des Geburtsortprinzips erhalten sondern aufgrund des Abstammungsprinips (mindestens 1 Elternteil war zum Geburtszeitpunkt deutscher Staatsangehoeriger). Die Optionspflicht gilt aber nur - solange es sie ueberhaupt noch gibt - beim Geburtsortprinzip (in Deutschland geborene Kinder auslaendischer Eltern, also beide Elternteile sind Auslaender). Beim Abstammungsprinzip gibt es hingegen KEINE Optionspflicht.
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Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Beitrag von borussenbuddha »
Stimmt, du hast recht.Caveman hat geschrieben:Du hast offensichtlich den ersten Satz des von dir zitierten Textes nicht richtig verstanden...
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Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Beitrag von Willi Wacker »
...heisst das, dass in diesem fall die doppelte staatsangehörigkeit auch über das 23' zigste lebensjahr nach deutschem gesetz bei behalten werden kann?borussenbuddha hat geschrieben:Stimmt, du hast recht.Caveman hat geschrieben:Du hast offensichtlich den ersten Satz des von dir zitierten Textes nicht richtig verstanden...
Oder verstehe ich das nicht?
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Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Sali Willi,
Ich kenne mehrere Deutsche, die das Schweizer Bürgerrecht erworben haben - nachdem sie lange dort lebten und arbeiteten - aber das Deutsche Bürgerrecht behielten. Das war nicht immer möglich. Aber vor ein paar Jahren hat ein EU Gericht entschieden, dass das Deutsche Verbot für Doppelbürger nicht EU kompatibel sei. Seither wurde das geändert. Heute können Deutsche durchaus auch ein weiteres Bürgerrecht erwerben - ohne das Deutsche aufzugeben.
Für ein mal hat die EU also auch Otto NormalbenutzerInnen etwas gebracht.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Ich kenne mehrere Deutsche, die das Schweizer Bürgerrecht erworben haben - nachdem sie lange dort lebten und arbeiteten - aber das Deutsche Bürgerrecht behielten. Das war nicht immer möglich. Aber vor ein paar Jahren hat ein EU Gericht entschieden, dass das Deutsche Verbot für Doppelbürger nicht EU kompatibel sei. Seither wurde das geändert. Heute können Deutsche durchaus auch ein weiteres Bürgerrecht erwerben - ohne das Deutsche aufzugeben.
Für ein mal hat die EU also auch Otto NormalbenutzerInnen etwas gebracht.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Aber wie verfährt Thailand mit Doppelbürgern? Dürfen Thais Doppelbürge sein? Ich hab da glaub mal was gelesen, bin aber nicht sicher. Thai ist Thai und nichts anderes!
Wer weiss mehr?
PS: Reicht es nicht, wenn man bei der Einreise auf der Immigrationcard seinen Aufenthaltsort angibt?
Wer weiss mehr?
PS: Reicht es nicht, wenn man bei der Einreise auf der Immigrationcard seinen Aufenthaltsort angibt?
Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Die Thai Gesetze sind wieder einmal mehrdeutig. Einerseits steht, dass Kinder mit zwei Bürgerrechten sich mit 20 für das eine oder andere entscheiden müssen. Anderseits ist es fast unmöglich das Thai Bürgerrecht aufzugeben. Auch wenn man das möchte.DirtyPete hat geschrieben:Dürfen Thais Doppelbürge sein?
Status quo: es kümmert sich niemand darum. Thai Doppelbürger gibt es noch und nöcher und niemand stört sich daran.
Es gibt Immigration Büros, die das so sagen: die Adresse, welche man auf der 'Arrival Card' angegeben hat, gilt auch als Adressmeldung.DirtyPete hat geschrieben:Reicht es nicht, wenn man bei der Einreise auf der Immigrationcard seinen Aufenthaltsort angibt?
Anderseits ist es aber so, dass die TM30 Adressmeldung gar nicht von Dir gemacht werden müsste, sondern von Deinem Landlord (Hotel oder Vermieter). Es gibt also auch Immigration Büros welche auf eine Meldung durch den Land Lord Wert legen.
Schlussendlich gibt es auch Immigration Büros, die mit den 90-Tage Adressmeldungen den Fall als erledigt betrachten. Also weder von Deinem Land Lord eine TM 30 noch von Dir eine TM 28 Meldung wollen.
Oft wird es unterschiedlich gehandhabt, ob Du in einem kommerziellen Betrieb (Hotel, Resort, Guest House, Residence) wohnst, oder im Haus Deiner Frau.
Das ganze Thema Adressmeldungen ist so stark von den einzelnen Immigration Büros abhängig, dass sich keine allgemein gültigen Aussagen machen lassen.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Genau das heisst es!Willi Wacker hat geschrieben:...heisst das, dass in diesem fall die doppelte staatsangehörigkeit auch über das 23' zigste lebensjahr nach deutschem gesetz bei behalten werden kann?
Die Optionspflicht fuer Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehoerigkeit nach dem Geburtsortprinzip erworben haben, wird in Kuerze ueberigens auch ganz erheblich gelockert und wird dann in den allermeisten Faellen entfallen.
Gruss
Caveman
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Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Beitrag von Willi Wacker »
thedi hat geschrieben:Sali Willi,
Ich kenne mehrere Deutsche, die das Schweizer Bürgerrecht erworben haben - nachdem sie lange dort lebten und arbeiteten - aber das Deutsche Bürgerrecht behielten. Das war nicht immer möglich. Aber vor ein paar Jahren hat ein EU Gericht entschieden, dass das Deutsche Verbot für Doppelbürger nicht EU kompatibel sei. Seither wurde das geändert. Heute können Deutsche durchaus auch ein weiteres Bürgerrecht erwerben - ohne das Deutsche aufzugeben.
Thedi
Danke Thedi, danke CaveCaveman hat geschrieben: Genau das heisst es!
Die Optionspflicht fuer Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehoerigkeit....
Mir geht es hierbei um meine/unsere Tochter welche nun 20 Jahre alt ist.
In Thailand geboren, Thai bis Heute mit Pass und I.D. Card
im Alter von einem ( 1 ) Jahr die Deutsche Staatsangehörigkeit in D.erhalten.
hat Reisepass und Perso.
Vater D., Mutter Thai., wir leben in D.
Geht das nun automatisch so weiter mit der Doppelstaatsangehörigkeit
ohne bei den Behörden vorstellig zu werden ?
Ich lese da …ab 23 J. automatisch die Deutsche aberkannt .
Habt ihr einen Link oder könnt ihr mir sonst irgendwie weiter helfen ?
>>>>>>( vor ein paar Jahren hat ein EU Gericht entschieden ....)<<<<<<
oder soll ich das Ausländeramt mal konsultieren ?
Ich tue mich ein bischen schwer mit der Materie da ich seit 20 Jahren so gut wie nix mehr damit zu tun hatte.
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Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Willi, die Optionspflicht regelt § 29 StAG. Absatz 1 regelt, wer ueberhaupt optionspflichtig ist. Dies sind Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehoerigkeit entweder nach StAG § 4 Abs. 3 (Geburt im Inland, beide Elternteile sind Auslaender) oder aber durch Einbuergerung nach StAG § 40b erhalten haben. Von einer Optionspflicht fuer Deutsche mit zusaetzlicher auslaendischer Staatsangehoerigkeit, die ihre deutsche Staatsangehoerigkeit aus einem anderen Grund erworben haben, ist im StAG nirgends die Rede. Deine Tochter wird also von der Optionspflicht des StAG § 29 gar nicht erfasst.
Hier ein Link zum Staatsangehoerigkeitsgesetz. Dort kannst du an den angegebenen Stellen selbst nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/rusta ... 30913.html
Gruss
Caveman
Hier ein Link zum Staatsangehoerigkeitsgesetz. Dort kannst du an den angegebenen Stellen selbst nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/rusta ... 30913.html
Gruss
Caveman
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Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Beitrag von Willi Wacker »
...danke cave.!
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