Doppelte Staatsbürgerschaft
Papierkram, Visum, Gesetze, Steuern, Finanzen etc.
Re: Extension of tourist visa - 800 Baht Busse!
Bei der Optionspflicht gem StAG § 29 wird sich in Kuerze einiges aendern. Die allermeisten heute noch von der Optionspflicht Betroffenen werden dieser in naher Zukunft nicht mehr unterliegen. Willis Tochter hat damit aber sowieso nichts zu tun.
Wen es interessiert, der kann hier die beabsichtigte Aenderung nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801312.pdf
Gruss
Caveman
Wen es interessiert, der kann hier die beabsichtigte Aenderung nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801312.pdf
Gruss
Caveman
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Für die Schweizer: Aufgepasst, nicht zu lange warten.
http://www.swissworld.org/de/faq/schwei ... er_werden/
Ich habe Schweizer Vorfahren - wie kann ich das Schweizer Bürgerrecht beantragen?
Wer neben dem schweizerischen Bürgerrecht noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt und im Ausland lebt, muss vor der Vollendung des 22. Altersjahr einer schweizerischen Behörde im Ausland oder Inland melden, dass das Schweizer Bürgerrecht beibehalten werden will.
Wer es verpasst, sich bei den zuständigen Behörden zu melden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Für eine Wiedereinbürgerung muss eine enge Beziehung mit der Schweiz belegt werden.
http://www.swissworld.org/de/faq/schwei ... er_werden/
Ich habe Schweizer Vorfahren - wie kann ich das Schweizer Bürgerrecht beantragen?
Wer neben dem schweizerischen Bürgerrecht noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt und im Ausland lebt, muss vor der Vollendung des 22. Altersjahr einer schweizerischen Behörde im Ausland oder Inland melden, dass das Schweizer Bürgerrecht beibehalten werden will.
Wer es verpasst, sich bei den zuständigen Behörden zu melden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Für eine Wiedereinbürgerung muss eine enge Beziehung mit der Schweiz belegt werden.
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Zu DirtyPetes Beitrag ist zu ergaenzen, dass dies nur im Ausland geborene Kinder eines schweizerischen Elternteils betrifft, die zusaetzlich noch mindestens eine weitere Staatsangehoerigkeit besitzen. Der von diesen geforderten behoerdliche Anmeldung wird beispielsweise bereits durch die Beantragung eines schweizerischen Ausweispapiers genuegt.
Im deutschen Staatsangehoerigkeitsrecht gibt es einen nicht ganz unaehnlichen Fallstrick, der moeglicherweise nicht allen bekannt ist. Er betrifft die Abkoemmlinge von im Ausland geborenen Deutschen mit regelmaessigem Aufenthaltsort im Ausland (also eure Enkel sowie nachfolgende Generationen, wenn eure in Thailand geborenen Kinder weiterhin in Thailand sesshaft sind).
§ 4 Abs. 4 StAG sagt dazu: "Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird; zur Fristwahrung genügt es auch, wenn der Antrag in dieser Frist bei der zuständigen Auslandsvertretung eingeht. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen."
Es ist also wichtig, euren in Thailand geborenen deutschen Kindern rechtzeitig zu erklaeren, dass deren Kinder nur dann ebenfalls die deutsche Staatsangehoerigkeit erhalten, wenn dies innerhalb eines Jahres ab deren Geburt gegenueber der deutschen Botschaft ausdruecklich erklaert wird.
Gruss
Caveman
Im deutschen Staatsangehoerigkeitsrecht gibt es einen nicht ganz unaehnlichen Fallstrick, der moeglicherweise nicht allen bekannt ist. Er betrifft die Abkoemmlinge von im Ausland geborenen Deutschen mit regelmaessigem Aufenthaltsort im Ausland (also eure Enkel sowie nachfolgende Generationen, wenn eure in Thailand geborenen Kinder weiterhin in Thailand sesshaft sind).
§ 4 Abs. 4 StAG sagt dazu: "Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird; zur Fristwahrung genügt es auch, wenn der Antrag in dieser Frist bei der zuständigen Auslandsvertretung eingeht. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen."
Es ist also wichtig, euren in Thailand geborenen deutschen Kindern rechtzeitig zu erklaeren, dass deren Kinder nur dann ebenfalls die deutsche Staatsangehoerigkeit erhalten, wenn dies innerhalb eines Jahres ab deren Geburt gegenueber der deutschen Botschaft ausdruecklich erklaert wird.
Gruss
Caveman
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Beitrag von Werner von »
Vielen Dank Caveman
Von dieser Sache mit den Kindes-Kindern habe ich bisher noch nie etwas gehoert,(hat mich eigentlich auch bisher nicht interesiert).Koennte jedoch ev.mal sehr wichtig werden fuer die Kinder
LG
Wernervon
Von dieser Sache mit den Kindes-Kindern habe ich bisher noch nie etwas gehoert,(hat mich eigentlich auch bisher nicht interesiert).Koennte jedoch ev.mal sehr wichtig werden fuer die Kinder
LG
Wernervon
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Evt. interessant für die deutsche Fraktion hier im Forum:
Optionspflicht
Seit dem 20. Dezember 2014 besteht eine Neuregelung der Optionspflicht.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Link
Optionspflicht
Seit dem 20. Dezember 2014 besteht eine Neuregelung der Optionspflicht.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland
Link
Gruss
Sam UTH
Sam UTH
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
Nein, fuer die "deutsche Fraktion" duerfte dies sicher nicht interessant sein weil sich die Aenderung bei der Optionspflicht lediglich auf in Deutschland geborene Kinder auslaendischer Eltern bezieht (beide Elternteile sind Auslaender). Fuer Abkoemmlinge deutscher Staatsangehoeriger (mindestens 1 Elternteil ist Deutscher) ist diese Aenderung hingegen voellig bedeutungslos.Samuel hat geschrieben:Evt. interessant für die deutsche Fraktion hier im Forum ...
Gruss
Caveman
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