Thai Führerschein (Erstausstellung)

Papierkram, Visum, Gesetze, Steuern, Finanzen etc.
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Samuel
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#11

Beitrag von Samuel »

@dogmai
Wie gesagt, das war 2012 in Udon. Damals hatten sie mich mit dem 3-monatigen Touristenvisum nach Hause geschickt.
Come back when you have visa......
;)

Geh doch nächstes Mal einfach vorbei und erkundige Dich was dann von Dir aktuell verlangt wird.
This is Thailand.
:wai:
Gruss
Sam UTH
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mr gung
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#12

Beitrag von mr gung »

Samuel hat geschrieben:
dogmai hat geschrieben:Was ist eigentlich die Voraussetzung dafür, daß man seinen Internationalen Führerschein umschreiben lassen kann?
In Udon Thani waren es 2012:
  • gültiger internationaler Führerschein
  • gültiger nationaler Führerschein
  • gültiges Non-O Visum (also kein Tourist)
  • Gesundheitszeugnis (Arzt der Krankenhaus)
  • Wohnsitzbescheinigung der Immigration oder gelbes Hausbuch
  • bestandener Farbtest
Kann gut sein, dass dies andernorts oder heute etwas variert.
:wai:
In Surin erfolgt aktuell die Neuausstellung eines Thai-Führerscheines mit folgenden Unterlagen:
- gültiger internationaler Führerschein
- Pass mit gültigem Non-O Visum (wg. kein Tourist)
- gelbes Hausbuch
- Gesundheitszeugnis
Beim Amt musste ich mir dann den 45-Minuten-Lehrfilm ansehen und den Farbtest auf der Tafel bestehen (Rot/Grün-Blindheit).
Fotos wurden gemacht und nach Zahlung der Gebühren war ich nach ca. 4 Stunden (inkl. eine Stunde Wartezeit wg. Mittagspause) fertig.
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Michaleo
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#13

Beitrag von Michaleo »

In dem Fall sind die Anforderungen gleich geblieben, danke für Dein Post, mr Gung.
Muss ich eigentlich für meinen Roller auch einen Fahrausweis haben?
Ich wurde schon mehrmals von der Polizei angehalten, aber noch nie danach gefragt.
Freundliche Grüsse L-)
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thedi
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#14

Beitrag von thedi »

Michaleo hat geschrieben:Muss ich eigentlich für meinen Roller auch einen Fahrausweis haben?
Ja, natürlich brauchst Du einen Fahrausweis um einen Roller zu fahren. Falls Du einen Thai Fahrausweis für Autos hast, dann reicht der nicht zum Töffli fahren - und umgekehrt auch nicht. Man braucht dann also zwei: einen für Auto und einen für Motorrad.

Bedeutend einfacher ist es hingegen wenn man mit grossen Motorrädern fahren will. Dazu reicht der Ausweis für kleine Töffli. Thais machen keinen Unterschied zwischen einer 100 ccm Honda Dream und einem 1300 ccm Yahama Royal Star. Sozusagen One size fits all - solange es nur 2 Räder hat.

Was mit 3-rädrigen - saam lor oder TukTuk - ist, weiss ich nicht.

Falls Du einen Schweizer Fahrausweis hast, dann wird der akzeptiert - sowohl für Auto wie auch für den Roller. Man muss die Frage, ob der international sei, bejahen - dann geht das in der Praxis. Ich bin jahrelang kreuz und quer durch den Isaan gefahren und hatte deswegen nie Probleme. Offiziell darf man mit einem Schweizer Ausweis nur 6 Monate in Thailand fahren - aber das kontrolliert natürlich niemand. Offiziell muss es ein internationaler Ausweis sein. Wobei nicht ganz klar ist, ob man den grauen internationalen haben muss, oder ob der Schweizer Ausweis international gültig sein muss. Ich habe mich immer auf den letzteren Standpunkt gestellt und bin damit immer durchgekommen. Ich konnte den 'international gültigen' sogar in einen nationalen Thai Ausweis umschreiben lassen. So einen Thai Führerschein zu machen kann ich nur empfehlen. Der ist handlich und wird praktisch überall als Ausweis akzeptiert.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Adi
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#15

Beitrag von Adi »

Ein Bekannter von mir hat ein Wohnsitz in der Schweiz und in Deutschland. Er ist in der Geschäftsleitung von je einer Firma in der Schweiz und in Deutschland. Er hat einen deutschen Führerschein und ein Auto, das in Deutschland zugelassen ist.

Die Schweizer verlangen, dass er sein Auto in die Schweiz importiert und auch den Führerschein in der Schweiz beantragt. Die Deutschen Behörden sagen, wenn er für mehr als sechs Monate einen Schweizer Führerschein hat, dann darf er in Deutschland nicht mehr Autofahren und wenn er mit seinem Auto nach Deutschland fahren würde würde dies als reimport erachtet und er müsste das Auto erneut verzollen... das alles nur weil er in DE und CH einen ständigen Wohnsitz hat...

Also egal was er macht, es ist in jedem Fall falsch...


Ist das ähnlich wenn man einen Wohnsitz DACH und in TH hat, dass Führerschein noch zu einem Problem werden könnte?

grunder9
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#16

Beitrag von grunder9 »

Adi hat geschrieben: Ist das ähnlich wenn man einen Wohnsitz DACH und in TH hat, dass Führerschein noch zu einem Problem werden könnte?
Ich bin zur Zeit in der Schweiz angemeldet, wie auch bei der Thai-Immi mit Jahresaufenthalt. Jedoch nicht bei der Schweizer Botschaft in Thailand.
Und ich habe auch beide Führerausweise. Das kümmert niemanden.
Freundliche Grüsse
grunder
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SomTam
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#17

Beitrag von SomTam »

thedi hat geschrieben: Offiziell muss es ein internationaler Ausweis sein. Wobei nicht ganz klar ist, ob man den grauen internationalen haben muss, oder ob der Schweizer Ausweis international gültig sein muss.
Habe mich dies auch schon einige male gefragt. Der internationale Führerausweis ist ja eigentlich nur eine Übersetzung ins Englische, da aber der Kreditkartenformat-Führerschein auch englisch ist, wäre der Internationale hinfällig. Ich bin mit dem Kreditkartenformatausweis nur einmal von einem Polizisten belästigt worden, er hat mir dann einen russischen internationalen Führerschein gezeigt und gesagt, dass ich sowas benötige. Ansonsten kam ich mit meinem Führerschein immer durch und die internationalen Autovermietungen akzeptieren diesen auch, dies ist ein Indikator für mich, dass ich nichts falsch mache.
Es Grüsst
SomTam

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
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Adi
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#18

Beitrag von Adi »

SomTam hat geschrieben:Habe mich dies auch schon einige male gefragt. Der internationale Führerausweis ist ja eigentlich nur eine Übersetzung ins Englische...
Ich habe es bisher ein einziges mal erlebt, dass in einer Kontrolle mein CH Führerschein im Kreditkartenformat nicht ausreichte und der Internationale verlangt wurde. Der Polizist hat diesen aber gar nicht gross angeschaut, es ging vermutlich nur darum dass man einen hat.... Oder es wurde einen Grund für eine Busse gesucht... ;)
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Michaleo
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#19

Beitrag von Michaleo »

thedi hat geschrieben:Falls Du einen Schweizer Fahrausweis hast, dann wird der akzeptiert - sowohl für Auto wie auch für den Roller. Man muss die Frage, ob der international sei, bejahen - dann geht das in der Praxis.
Ja, ich habe einen schweizer Fahrausweis inkl. Motorrad bis 125 cc.
Er sieht sehr international aus, daher mache ich es wohl so, wie alles am besten geht: einfach mit dem weiterfahren.
Freundliche Grüsse L-)
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Udo Nthani
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#20

Beitrag von Udo Nthani »

Kurze Frage:

Wenn eine Thai in Thailand den Führerschein macht wie lange geht es bis sie den int. Führerschein beantragen kann. Im Netz kursieren Zahlen von sofort bis 5 Jahren...

Ist es richtig, dass in der Schweiz der int. Thai Führerschein nach Absolvierung des Nothelfer Kurses in einen Schweizer Führerausweis umgeschrieben werden kann?

Thanks und Gruss Jan
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