Thai Führerschein (Erstausstellung)

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Marburger
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#21

Beitrag von Marburger »

Udo Nthani hat geschrieben:Kurze Frage:
Wenn eine Thai in Thailand den Führerschein macht wie lange geht es bis sie den int. Führerschein beantragen kann. Im Netz kursieren Zahlen von sofort bis 5 Jahren...
2009 haben wir in TH kein Amt gefunden das einen int. Führerschein ausstellen konnte (oder wollte).
Die in D vorgelegte Thai-Linzenz war für die Tonne. Ergo € 2.500 hinblättern für D Lizenz.
Kann mir vorstellen, das es in CH nicht anders aussieht.
Im Vertrauen gesagt, war mir das auch (für mein Leben) lieber, als neben einem Fahranfänger D im Rechtsverkehr zu sitzen...

Gruß Marburger

chili
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#22

Beitrag von chili »

Mit dem Thaiführerschein,kann man in D 6 Monate Autofahren !!
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Marburger
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#23

Beitrag von Marburger »

chili hat geschrieben:Mit dem Thaiführerschein,kann man in D 6 Monate Autofahren !!
Nie und nimmer...oder bis man (frau) erwischt wird..und dann wirds teuer (Fahren ohne Führerschein..locker mal € 1000,--
B-) Noch teuer wirds bei Unfall..keine Versicherung löhnt.. ohje,ohje toller Spaß für Farang.

chili
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#24

Beitrag von chili »

Marburger hat geschrieben:
chili hat geschrieben:Mit dem Thaiführerschein,kann man in D 6 Monate Autofahren !!
Nie und nimmer...oder bis man (frau) erwischt wird..und dann wirds teuer (Fahren ohne Führerschein..locker mal € 1000,--
B-) Noch teuer wirds bei Unfall..keine Versicherung löhnt.. ohje,ohje toller Spaß für Farang.
Du kennst dich halt nicht aus,macht ja nix. :)) :))
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artike ... hland.html

=)) :))
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Marburger
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#25

Beitrag von Marburger »

Kenne mich nur soweit aus..das ich das Gezetere bereits 2009 mitgemacht habe.. ;) ..obwohl es auch da schon die
"Fahrerlaubnisverordnungen" nach §§ 28 gab.
Tip und Empfehlung.. um Gezänke zu vermeiden: "Einfach mit dem Thai Führerschein zur Verkehrsbehörde maschieren".
Die wissen schon..was Sache ist und sagen auch gleich den Straftatbestand bei Zuwiderhandlung... :D
Nachtrag in eigener Sache: Wer setzt schon seine Frau/Freundin, Andere, oder sich selbst dieser Gefahr aus, ein Auto hier, ohne Erfahrung zu steuern ???

chili
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#26

Beitrag von chili »

"Einfach mit dem Thai Führerschein zur Verkehrsbehörde maschieren".
Aber vorher Übersetzen lassen,die Amtssprache ist Deutsch. ;)
Und dann üben üben im Wald oder auf dem Acker. :)) =))

grunder9
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#27

Beitrag von grunder9 »

Udo Nthani hat geschrieben:Kurze Frage:
Ist es richtig, dass in der Schweiz der int. Thai Führerschein nach Absolvierung des Nothelfer Kurses in einen Schweizer Führerausweis umgeschrieben werden kann?
Thanks und Gruss Jan
Nein. Nach einem Jahr, in dem man (oder Frau) mit einem thailändischen Führerausweis in der Schweiz herumfahren kann, sofern eine deutsche, französische, oder englische beglaubigte Übersetzung der Lizenz oder der intern. Führerausweis vorliegt, muss der ausländische Ausweis gegen einen schweizerischen umgetauscht werden. Die Bedingungen dazu sind kantonal verschieden. Sie gehen von einer Bestätigung der Fahrpraxis über einen Fahrtest bis zu einer neuen Führerprüfung(meist ohne Theorie aber mit Nothelferkurs). Bei ganz neuen Thai-Ausweisen wird generell eine normale Fahrprüfung verlangt.

Freundliche Grüsse
grunder
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Udo Nthani
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#28

Beitrag von Udo Nthani »

Marburger hat geschrieben:D
Nachtrag in eigener Sache: Wer setzt schon seine Frau/Freundin, Andere, oder sich selbst dieser Gefahr aus, ein Auto hier, ohne Erfahrung zu steuern ???
Also meine Frau, damalige Freundin hat schon bei ihrem ersten Urlaub in der Schweiz zuerst den Firmen Smart zum üben und dann den privaten Benz durch Zürich gesteuert, wüsste nicht warum das eine Gefahr hätte sein sollen.

Warum sollte ein Fahrer oder eine Fahrerin der/die tausende von Kilometer in Bangkok (fast stehend) und gleich viele Kilometer auf den zum Teil gefährlichen Strassen Richtung Süden, Norden, Osten gemacht hat nicht hier in Europa zurechtkommen. Mit den neuen Autos mit allen möglichen Fahrhilfen sollte dies nun wirklich kein Problem sein.

ABER ZURÜCK ZUR KERNFRAGE: Ab wann gibt es in TH einen int. Führerausweis? Gibt es nach dem Bestehen der ordentlichen Fahrprüfung eine Art "Probezeit" bis zur Ausstellung. Im Netz komme ich bis anhin nicht weiter, weder in englisch noch in thai...

Gruss Jan
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Udo Nthani
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#29

Beitrag von Udo Nthani »

Eben dies vom Strassenverkehrsamt Zürich gefunden.
Ausländischer Führerausweis

Innerhalb von einem Jahr (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.
Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzelfällen längere Zeit in Anspruch nehmen können. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D, D1 oder zum berufsmässigen Personentransport führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.

Werden Führerausweise akzeptiert, die im Ausland von Personen erworben wurden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben?

Im Ausland erworbene Führerausweise werden anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.
Scheint also, dass man gar keinen int. Führerausweis für die Umschreibung braucht....
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Marburger
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Re: Thai Führerschein (Erstausstellung)

#30

Beitrag von Marburger »

Udo Nthani hat geschrieben: Scheint also, dass man gar keinen int. Führerausweis für die Umschreibung braucht....
;) ..jo das sehe ich auch so! Warum auch den Umweg ?..die Vorschriften zur Landeslizenz werden schon vom jeweiligen Land vorgegeben.
Bzgl. der Fahrtauglichkeit in DACH, sollte/muss jeder selbst entscheiden. Meine Liebe ist jedenfalls, selbst nach Erwerb des
D-Führerscheins, noch 2 x (nach Restaurantbesuchen :!! )( zu meinem Entsetzen) in die linke Gegenspur abgebogen.
Inzwischen hat sie es (nach 40.000 km) gelernt...und ich kann ruhig daneben sitzen... :D
Gruß Marburger
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