Thai-Führerschein

Papierkram, Visum, Gesetze, Steuern, Finanzen etc.
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alter mann
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Re: Thai-Führerschein

#21

Beitrag von alter mann »

alter mann hat geschrieben:
satang hat geschrieben:@ alter Mann

Musstest du ein Artztzeugnis vorlegen?
8-}

Johnboy hat die Frage bereits beantwortet. Ich hatte meinen Reisepass dabei. Hier wurde die erste Seite ( die mit dem Passbild ) und die Seite vom aktuellen Visum kopiert. Ferner wurde der Fuehrerschein mit Vorder- und Rueckseite kopiert. Die Wohnsitzbescheinigung der Immi wurde noch benoetigt. Wenn man einen Fuehrerschein fuer das Auto und einen fuer das Motorrad hat, dann klar, immer 2 mal. Mehr habe ich bei der Verlaengerung nicht benoetigt.


Gruesse vom
alten mann

ups, fast haette ich es vergessen. :( Den Fuehrerschein kann man bis zu 3 Monaten vor Ablauf verlaengern. Wenn man jedoch einen Tag nach dem Ablauf kommt, zaehlt es wie eine Neuausstellung. Mit dem bekannten Prozedere wie z.B. Pruefung, Arztzeugniss usw.
man ist so alt, wie man sich fuehlt
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Johnboy
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Re: Thai-Führerschein

#22

Beitrag von Johnboy »

Mal 2 hab ich nicht gebraucht , alles Einfach
Essen und Beischlaf sind die großen Begierden des Mannes - Konfuzius - oder so
ab 60 fällt BEISCHLAF weg !
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ornarnong
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Re: Thai-Führerschein

#24

Beitrag von ornarnong »

alter mann hat geschrieben:
So 12. Aug 2018, 14:46
ups, fast haette ich es vergessen. :( Den Fuehrerschein kann man bis zu 3 Monaten vor Ablauf verlaengern. Wenn man jedoch einen Tag nach dem Ablauf kommt, zaehlt es wie eine Neuausstellung. Mit dem bekannten Prozedere wie z.B. Pruefung, Arztzeugniss usw.
Hallo zusammen

Nicht das ich alter Mann nicht glaube,aber ist das eine neue Regelung? So wie ich es in Erinnerung habe galt bisher das ein Tag vor Ablauf beim Erneuern wieder 5 Jahre bekam. Einen Tag nach dem Ablauf wieder 5 Jahre plus bis zum nächsten Geburtstag also je nach dem faktisch 6 Jahre. Wäre froh um Aufklärung. Danke und schönen Sonntag :)
Gruss Rene
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syntoh
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Re: Thai-Führerschein

#25

Beitrag von syntoh »

Wenn er weniger als ein Jahr abgelaufen ist, kann man verlaengern.
Das mit fast 6 Jahren Gueltigkeit stimmt, wenn man es denn so planen will. Ich weiss allerdings nicht, wieviel Tage ueber das Ablaufdatum hinaus dann eine mehr als 5 jaehrige Verlaengerung bewirkt. Ob da ein Tag schon genuegt? Allerdings faehrt man dann ja eine gweisse Zeit mit einem abgelaufenen Fahrausweis herum. Ob sich das lohnt wegen Busse bezahlen und Verlust von Versicherungsleistungen?

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siggitim
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Re: Thai-Führerschein

#26

Beitrag von siggitim »

Bei den letzten 2 mal meiner 5 Jahresverlängerung ,
bin ich einen Tag nach meinem Geburtstag hin
und habe dann fast 6 Jahre bekommen,
das letzte mal war das allerdings schon
im Januar 2015.
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syntoh
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Re: Thai-Führerschein

#27

Beitrag von syntoh »

siggitim hat geschrieben:
So 16. Sep 2018, 06:52
Bei den letzten 2 mal meiner 5 Jahresverlängerung ,
bin ich einen Tag nach meinem Geburtstag hin
und habe dann fast 6 Jahre bekommen,
Gut zu wissen, nur einen Tag spaeter und man erhaelt 6 Jahre.

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Caveman
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Re: Thai-Führerschein

#28

Beitrag von Caveman »

alter mann hat geschrieben:
So 12. Aug 2018, 14:46
Wenn man jedoch einen Tag nach dem Ablauf kommt, zaehlt es wie eine Neuausstellung. Mit dem bekannten Prozedere wie z.B. Pruefung, Arztzeugniss usw.
Bist du dir da sicher? Dann hat sich das geaendert oder es handelt sich um eine interne Regelung einer einzelnen Fuehrerscheinstelle.

Bei mir war es naemlich genau umgekehrt. Als ich meinen ersten Fuehrerschein (damals noch mit einjaehriger Gueltigkeit) ein paar Tage vor Ablauf verlaengern lassen wollte, hat man mich naemlich weg geschickt und aufgefordert, erst nach Ablauf wieder zu kommen.

Die Begruendung war, man koenne zwar auch sofort verlaengern, dann aber wieder nur um 1 Jahr. Eine Fuenfjahresverlaengerung sei hingegen fruehestens 1 Tag nach Ablauf des einjaehrigen Fuehrerscheins moeglich.

Ist aber ueber 15 Jahre her.

Gruss
Caveman
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syntoh
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Re: Thai-Führerschein

#29

Beitrag von syntoh »

Caveman hat geschrieben:
So 16. Sep 2018, 11:42
Bei mir war es naemlich genau umgekehrt. Als ich meinen ersten Fuehrerschein (damals noch mit einjaehriger Gueltigkeit) ein paar Tage vor Ablauf verlaengern lassen wollte, hat man mich naemlich weg geschickt und aufgefordert, erst nach Ablauf wieder zu kommen.

Die Begruendung war, man koenne zwar auch sofort verlaengern, dann aber wieder nur um 1 Jahr. Eine Fuenfjahresverlaengerung sei hingegen fruehestens 1 Tag nach Ablauf des einjaehrigen Fuehrerscheins moeglich.
Gruss
Caveman
Das war bei meiner ersten Ein-Jahres-Verlaengerung auch so. Die Begruendung war, dass das erste Jahr eine Beobachtungsperiode sei die ganz abgelaufen sein muesse. Das hat sich aber geaendert. Meine Nichte bekam einen "provisorischen" Fahrausweis fuer 2 Jahre. Diesen konnte sie fruehestens 3 Monate vor Ablauf in einen 5-jaerigen tauschen. Das hat sie kuerzlich gemacht. War nur eine Formalitaet, keine Tests, keine Videos schauen.

syntoh
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alter mann
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Re: Thai-Führerschein

#30

Beitrag von alter mann »

ornarnong hat geschrieben:
So 16. Sep 2018, 06:25
Hallo zusammen

Nicht das ich alter Mann nicht glaube,aber ist das eine neue Regelung? ........
Ich bin kommende Woche erneut auf dem Transportoffice um die Steuer fuer mein Moped zu bezahlen. Da frage ich nochmals nach.


Gruesse vom
alten mann
man ist so alt, wie man sich fuehlt
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