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Vererben nach Thailand

Verfasst: So 23. Dez 2018, 21:34
von Westfale
Wer hat Erfahrungen damit, von D nach TH zu vererben.
Im konkreten Fall geht es nicht um Immobilien, lediglich um Vermögenswerte. Ansprüche weiterer Erben sind im Testament geregelt, die werden mit den Pflichtanteilen abgegolten.

Ich stelle mir das so vor:
Die Erbin in Thailand sollte über den geregelten Ablauf in D nach dem Tod des Erblassers seitens des zuständigen Amtsgerichts informiert werden. Sprich das beim Zentralregister hinterlegte Testament erhalten.

Sofern dies nicht zum Erhalt der vererbten Leistungen bei den betreffenden Stellen ausreicht, wäre ein Erbschein seitens der Erbin beim Amtsgericht in D zu beantragen und zu bezahlen. Dies könnte notfalls unterstützt durch die D-Botschaft geschehen?

Darauf sollte die Erbin einen Erbschein erhalten ... mit dem sie dann die zustehenden Leistungen in D beziehen kann, sprich diese in Geldform nach TH übertragen lassen kann.

Sofern die Post funktioniert, sollte das so insgesamt funktionieren ??

Sehe ich den Ablauf so richtig? Gibt es irgendwelche weitern Probleme oder zu beachtende Dinge?