In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

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Tube
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#81

Beitrag von Tube »

hallo alter mann

Vielen Dank. Das ist interessant zu wissen. In meiner Familie hatten wir zum Glück noch nicht so einen Fall.

Viele Grüße
Hans-Jürgen
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mungg
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#82

Beitrag von mungg »

Dem von Thedi im ersten Beitrag erwähnten Ehepaar geht es besser, seit sie sich im Pflegeheim in der Schweiz eingelebt und eine ordentliche medizinische Versorgung haben. Habe heute ein Feedback von Angehörigen in der Schweiz bekommen. Mit der Rente von Fr. 5600.- monatlich hätten sie hier gut leben können - wäre da nicht das Risiko von Spitalaufenthalten ohne KV und mit erheblicher Sprachbarriere gewesen. Leider wurde das Geld vermutlich von der "Vertrauensperson" (Schweizer Angehöriger) zweckentfremdet. Es wurde immer mit den Kosten für die Putzfrau argumentiert. So oft und lange scheint die aber nicht gekommen zu sein.
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Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
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Michaleo
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#83

Beitrag von Michaleo »

alter mann hat geschrieben:
Do 21. Mär 2019, 14:12
Die Betroffenen waren sich ihrer misslichen Lage voll bewust. Spaeter sah es dann anders aus.
Das sind gute Fallbeispiele.

Bei meinem Vater war es anfänglich noch so, dass er gegegentlich helle Momente hatte, da konnte meine Schwester ihm erklären, dass sie die Zahlungen übernehmen wird, und er hat die Vollmacht für die Bank unterschrieben. Mehr brauchte es nicht, andere Vollmachten waren nie nötig. Gegen Ende hat er gar nicht mehr mitbekommen, was finanziell ablief.

Aber die Situation war natürlich auch sehr Mainstream, 90-jährig, im Altersheim, Tochter und Sohn machen die Verwaltung. Wenn wir einen grossen Betrag einfach so abgehoben hätten, hätte die Bank wohl rebelliert, denke ich, es war eine Kleinbank.
Freundliche Grüsse L-)
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thedi
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#84

Beitrag von thedi »

grunder9 hat geschrieben:
Do 21. Mär 2019, 12:33
Mein Plan A für eine Zeit wo andere über mich bestimmen müssten, ist seit langem die Mitgliedschaft bei EXIT. Und damit nichts schief geht habe ich die Patientenverfügung von EXIT immer bei mir. Da kann nicht mal meine Frau etwas daran ändern. Und da ich jetzt wieder einen Wohsitz in der Schweiz habe, brauche ich keinen Plan B.
Wer einen festen Wohnsitz in der Schweiz hat, ist bei der schweizer Organisation EXIT gut aufgehoben. Sowohl eine Grossmutter wie auch meine Mutter wurde von EXIT geholfen, obwohl nicht todkrank, sondern nur sehr sehr alt.

Für Leute mit Wohnsitz in Thailand gibt es eine fast gleichnamige Organisation: Exit international. Die darf keine Sterbebegleitungen anbieten, aber sie gibt Informationen zur Selbsthilfe - unabhängig von Wohnort oder irgend welchen Einschränkungen. Mitgliedschaft ist aber erst ab 50 möglich. Umgangssprache ist dort englisch, aber ihr wesentliches Informationsmaterial „Peaceful Pill Handbook“ wird sogar auf Deutsch übersetzt und - wenn in elektronischer Form abonniert - monatlich aktualisiert.

Empfehlenswert - und sei es nur zur Information oder als Option für einen Plan D.

——

Patientenverfügungen werden sogar in DACH von gewissen Ärzten ignoriert. Hier in Thailand ist das gänzlich unbekannt. In Thailand darf ein Spital lebenserhaltende Apparate nicht abstellen, unabhängig von irgend welchen Verfügungen oder Aussagen von Angehörigen. Es ist aber Angehörigen erlaubt einen Patienten nach Hause zu nehmen um ihn dort weiter zu pflegen - auch wenn dort keine Apparate vorhanden sind.


Mit freunldichen Grüssen

Thedi
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Tube
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Re: In Thailand keine KV: Plan B zurück in die Schweiz

#85

Beitrag von Tube »

thedi hat geschrieben:
Fr 22. Mär 2019, 00:32



Patientenverfügungen werden sogar in DACH von gewissen Ärzten ignoriert. Hier in Thailand ist das gänzlich unbekannt. In Thailand darf ein Spital lebenserhaltende Apparate nicht abstellen, unabhängig von irgend welchen Verfügungen oder Aussagen von Angehörigen. Es ist aber Angehörigen erlaubt einen Patienten nach Hause zu nehmen um ihn dort weiter zu pflegen - auch wenn dort keine Apparate vorhanden sind.
Wie weit reichen denn die nahen Angehörigen, bis zum Schwager und dessen Kinder, wenn die Ehefrau schon verstorben ist?

Was passiert mit Leuten ohne Krankenversicherung und ohne Angehörigen?

Viele Grüße
Hans-Jürgen
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