Sie müssten es nicht aufkündigen, sondern nur umsetzen.bukeo hat geschrieben:...ich denke nicht, das die Thais das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland aufkündigen. ...
Bei der Schweiz sieht das so aus - Das DE-TH Doppelversteuerungsabkommen ist analog. Dort heissen die Dinge einfach etwas anders:
Laut Doppelbesteuerungsabkommen müssen Renten aus öffentlich-rechtlichen Pensionskassen in der Schweiz versteuert werden, während Renten aus privat rechtlichen Pensionskassen im Wohnland (also Thailand) versteuert werden. AHV Renten werden im Wohnland versteuert (also auch in Thailand).
Ich bekomme eine Rente aus einer öffentlich-rechtlichen Pensionskasse - da ich beim Staat arbeitete. Bei der werden mir in der Schweiz schon Quellensteuern abgezogen. Hingegen wird bei der AHV-Rente keine Quellensteuer abgezogen, da diese laut Abkommen in Thailand zu besteuern ist. Vorläufig - aus 'technischen Gründen' - werden in Thailand von Farang Rentnern keine Steuern eingezogen. De facto, versteure ich also meine AHV Rente nicht - entgegen dem Doppelbesteuerungsabkommen.
Die technischen Gründe haben mit den Thai Gesetzen zu tun. Vielmehr mit den Schwierigkeiten diese umzusetzen. Das Thai Gesetz besagt, dass
- wer mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand ist
- ALLE seine Einkünfte in Thailand versteuern muss
- bei Einkünften die aus dem Ausland stammen aber nur die, welche nur welche im gleichen Jahr nach Thailand überwiesen werden. Von diesen können dann im Ausland schon bezahlte Steuern abgezogen werden. D.h. man bezahlt in Thailand nur die Differenz zum höheren Steuersatz als man in DACH schon bezahlte.
- Steuerfrei sind Vermögenstransfers. Geld das man im Ausland angelegt hat und nun in Thailand ausgeben will.
Somit stimmt das Argument von Kurt durchaus: Rentner sind hier de facto steuerfrei - mindestens teilweise. Wenn das die Thais so definierten und so belassen, dann spielen da vernünftige Überlegungen mit. Offensichtlich wird der Geldfluss DACH -> TH als positiv und förderungs-würdig empfunden.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi