Bei CH-Banken auf der Abschussliste

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chang noi
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Bei CH-Banken auf der Abschussliste

#1

Beitrag von chang noi »

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http://www.srf.ch/konsum/themen/geld/au ... n-comments

Auslandschweizer: Bei Banken auf der Abschussliste


Viele Auslandschweizer fühlen sich von Schweizer Banken diskriminiert. Der Grund: Die meisten Finanzinstitute verrechnen diesen Kunden immer höhere Gebühren oder kündigen sogar die Geschäftsbeziehungen. «Espresso» hat 13 grössere Finanzinstitute verglichen und sagt, was Betroffene tun können.

Über 700 000 Schweizerinnen und Schweizer leben im Ausland. Die meisten davon haben noch immer eine Verbindung zu ihrem Heimatland. Zum Beispiel ein Konto auf einer Schweizer Bank. Doch: Das ist gar nicht mehr so einfach. Für viele einheimische Banken scheint das Geschäft mit Auslandschweizern nicht mehr interessant zu sein. Das zeigen diverse Meldungen an die «Espresso»-Redaktion.

«… und jetzt wirf man mich einfach raus!»

Zum Beispiel jene, von Thomas Käslin: Er lebt seit 15 Jahren in Nagoya in Japan. Er ist langjähriger Kunde bei der Nidwaldner Kantonalbank (NKB). Doch nicht mehr lange. Vor einigen Wochen schickte ihm diese einen Brief: «Die Bank schrieb mir, dass mir und meiner 8-jährigen Tochter die Geschäftsverbindung auf September gekündigt werde und dass ich einen anderen Platz für mein Geld suchen müsse.» Grund sei das veränderte, regulatorische Umfeld.

Der 50-jährige Auswanderer fühlt sich vor den Kopf gestossen: «Dieses Vorgehen ist für mich absolut inakzeptabel. So kann man doch nicht mit Kunden umgehen! Es gab keinen Lösungsvorschlag – nichts. Ich bin seit über 30 Jahren Kunde bei dieser Bank, und jetzt wirft man mich einfach raus.»

Auf Anfrage von «Espresso» schreibt die Nidwaldner Kantonalbank: «Durch das ausländische Kundendomizil wird ein deutlich höherer administrativer Aufwand im direkten Kundengeschäft, aber auch im Backoffice und in der Compliance verursacht. Aufgrund der unterschiedlichen geltenden Rechten in allen Ländern ist es der NKB – aufgrund ihrer Grösse – nicht möglich für jedes Land ein Team zu engagieren, welches sich mit den jeweiligen Gesetzgebungen auskennt.» Weiter heisst es, die NKB werde deshalb in Zukunft nur noch sehr wenige Beziehungen zu Personen mit Domizil im Ausland unterhalten. Ausserdem kündigt die NKB für das kommende Jahr eine Erhöhung der Kontoführungsgebühren für Auslandkunden auf 300 Franken pro Kundenbeziehung an.

Preisüberwacher kann nichts tun

Auch die Auslandschweizer-Organisation (ASO) hat diesbezüglich viele Klagen erhalten. Von Diskriminierung ist die Rede. In einer Resolution schreibt die ASO, es sei inakzeptabel, dass Schweizer mit Wohnsitz im Ausland keine Bankbeziehungen mehr haben können. Oder wenn, dann nur zu überhöhten Gebühren oder zu sehr hohen Mindesteinlagen. Sie fordert deshalb von Banken und Behörden eine Lösung. Ausserdem gelangte die ASO mit diesem Problem an den Preisüberwacher.

Dieser hat sich letztes Jahr der Sache angenommen und verschiedene Bankangebote unter die Lupe genommen. Er sieht allerdings keine Möglichkeit einzugreifen, denn die Gebühren sind von Bank zu Bank sehr unterschiedlich. Daraus schliesst der Preisüberwacher, dass der Wettbewerb spielt, wie er in einer Stellungnahme schreibt. Er empfiehlt den Auslandschweizern, die verschiedenen Bankangebote miteinander zu vergleichen.

Bank-Angebote im Vergleich

Einen solchen Vergleich hat «Espresso» mit 13 Finanzinstituten gemacht. Und auch hier: 6 von 13 Bank nehmen Schweizer mit Wohnsitz in gewissen Ländern nicht mehr in ihren Kundenstamm auf oder wenn, dann nur mit gewissen Einschränkungen. Auffallend: Viele Banken kennen bei in den USA lebenden Schweizern kein Pardon mehr. Grund ist der Steuerstreit, der Schweizer Banken zünftig unter Druck setzt.

Die Gebühren fallen sehr unterschiedlich aus. Oft kommt es auf das Domizil an. In der Regel sind sie für Schweizer mit Wohnsitz in einem Nachbarland tiefer, als für jene die weiter weg leben. Verrechnet werden im Schnitt zwischen 20 und 30 Franken pro Monat. Am wenigsten verlangt die Migros Bank, nämlich 5 Franken für Schweizer mit Domizil in einem OECD-Land. An der Spitze liegen die Credit Suisse und die Valiant-Bank. Dort bezahlen Auslandschweizer 40 Franken pro Monat.

Unter den angefragten Banken gab es lediglich eine, die komplett auf spezielle Gebühren für Kontoinhaber mit Domizil im Ausland verzichtet. Die Thurgauer Kantonalbank. Allerdings konzentriert sich diese auf Schweizer Kunden aus Deutschland und Österreich.

Keine rosigen Aussichten

Aber: Zwar gibt es im Moment noch Banken, welche auf höhere Gebühren verzichten. Allerdings ist zu befürchten, dass auch diese bald nachziehen werden. Das sagt Finanzexperte Marc Weber vom VZ Vermögenszentrum: «Die zunehmende Regulierung führt dazu, dass eine Schweizer Bank auch das ausländische Recht befolgen muss. Das führt zu einer höheren Komplexität, vor allem, wenn eine Bank mehrere Länder betreut. Das hat steigende Kosten zur Folge.»

Er ist sich sicher, dass nach den grösseren Banken bald auch die kleinen Institute mit einer Spesen-Erhöhung aufwarten werden. Oder noch rigoroser: «Ich würde sogar davon ausgehen, dass es sich für kleine bis mittelgrosse Banken nicht mehr lohnt, Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland zu führen und darum viele Kundenbeziehungen aufgelöst werden.»

Und so bleibt nur noch eins: Wer im Ausland lebt und ein Konto bei einer Schweizer Bank haben will, der muss die wenigen Angebote vergleichen und für sich die beste Lösung wählen. Dabei sollte man nicht nur die Kontogebühren prüfen, sondern das gesamte Dienstleistungspaket.

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Die meisten Expats haben ein Konto bei der Postfinance. Bei welcher Bank seid ihr untergebracht und was für Erfahrungen macht ihr aktuell? Werdet ihr auch aufgefordert, die Bankverbindung aufzulösen?
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borussenbuddha
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Re: Bei CH-Banken auf der Abschussliste

#2

Beitrag von borussenbuddha »

Wenn das Schule macht, wird es dazu führen, dass es demnächst jeden Menge Scheinadressen in der Schweiz von im Ausland lebenden Schweizern gibt?
Ich würde es auf jeden Fall so machen, wenn ich unbedingt ein Konto in der Schweiz benötigen würde.
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chang noi
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Re: Bei CH-Banken auf der Abschussliste

#3

Beitrag von chang noi »

borussenbuddha hat geschrieben:demnächst jeden Menge Scheinadressen in der Schweiz von im Ausland lebenden Schweizern gibt
das gibt es schon! Aber nicht primär im Zusammenhang mit dem Bankkonto, sondern vielmehr mit der Absicht, weiterhin in der Schweiz krankenversichert zu sein. Die Rechnung ist relativ einfach... kein Einkommen in der Schweiz, somit keine Steuerbelastung. Aufgrund der 0 CHF-Steuerbelastung erhält der Schweizer eine individuelle Prämienverbilligung auf der Krankenkasse (Krankenversicherung), die mehr oder weniger die Grundprämie deckt. Entsprechend fallen in der CH keine Kosten an und man ist trotzdem krankenversichert (weltweit) B-)

Aber die Krankenkassen sind ja auch nicht blöd... hatte vor ca. 2 Jahren einen Schweizer kennengelernt, der nach einem Unfall längere Zeit in TH hospitalisiert war. Die Krankenkasse hatte den teuren Aufenthalt im privaten Krankenhaus in TH übernommen, aber nach erfolgreicher Heilung den Schweizer gezwungen, sich in der Schweiz abzumelden, nachdem die Krankenkasse seinen Pass eingefordert und festgestellt hat, dass er sich hauptsächlich in TH aufgehalten hat. Solange man nicht krank wird oder einen Unfall hat, mag diese Variante funktionieren, andernfalls ist man jedoch schnell am Ende der Fahnenstange ;)

p.s. bin mal gespannt, was Kurt dazu zu sagen hat...
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Joe
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Re: Bei CH-Banken auf der Abschussliste

#4

Beitrag von Joe »

chang noi hat geschrieben:nachdem die Krankenkasse seinen Pass eingefordert und festgestellt hat, dass er sich hauptsächlich in TH aufgehalten hat.
Hat die Krankenkasse in der Schweiz da ein Recht dazu? Ansonsten muss man den Pass eben schnell verlieren und einen neuen beantragen...
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chang noi
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Re: Bei CH-Banken auf der Abschussliste

#5

Beitrag von chang noi »

Joe hat geschrieben:Hat die Krankenkasse in der Schweiz da ein Recht dazu?
guckst du in google...

http://www.weltreiseinfo.ch/vorbereitung/wohnsitz.shtml

"Je nach Gemeinde gibt es verschiedene Vorschriften. Bei den meisten Gemeinden ist eine Abmeldung Pflicht, wenn der Auslandaufenthalt mehr als ein Jahr beträgt."

Ich vermute jedoch, dass man sich bei einen 'definitiven' Auslandaufenthalt von mehr als einem halben Jahr theoretisch (< 183 Tage, Absicht dauernden Verbleibens) abmelden müsste...

... darauf wird sich wahrscheinlich die Krankenkasse berufen haben...

p.s. Definition Scheindomizil... guckst du hier:

http://www.scheindomizile.ch/de/index.p ... Itemid=110

Einen steuerrechtlichen Wohnsitz begründet eine Person gemäss dem harmonisierten Steuerrecht von Bund und Kantonen1 in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtssprechung zu Art. 127 Abs. 3 BV dort, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält und wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet2. Der steuerrechtliche Wohnsitz entspricht im Wesentlichen dem zivilrechtlichen Wohnsitz, weicht aber in einigen Punkten davon ab3.

Als Mittelpunkt der Lebensinteressen gilt derjenige Ort, zu dem eine Person die intensivsten persönlichen Beziehungen unterhält, wobei die privaten Interessen in der Regel stärker gewichtet werden als die beruflichen Beziehungen. Der steuerrechtliche Wohnsitz setzt grundsätzlich einen physischen Aufenthalt an diesem Ort voraus. Zu welchem Ort die steuerpflichtige Person die stärksten Beziehungen unterhält, ist auf Grund der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Abzustellen ist auf die objektiven, von aussen wahrnehmbaren Umstände, nicht bloss auf die erklärten Wünsche und gefühlsmässigen Bevorzugungen der steuerpflichtigen Person. Massgebend sind also nur die objektiv verifizierbaren Willenskundgebungen. Insofern ist der Steuerwohnsitz nicht frei wählbar4. Dem polizeilichen Domizil, wo die steuerpflichtige Person ihre Schriften hinterlegt hat und die politischen Rechte ausübt, kommt keine entscheidende Bedeutung zu.

Ein Scheindomizil ist vor diesem Hintergrund der fingierte Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person. Es ist ein Ort, zu dem intensive Beziehungen vorgetäuscht werden, um hier den (steuerrechtlichen) Wohnsitz begründen zu können, während sich der tatsächliche Schwerpunkt der persönlichen Interessen an einem anderen Ort befindet. Ein Scheindomizil liegt vor, wenn künstlich äussere Umstände geschaffen werden, welche die behauptete Wohnsitznahme beweisen sollen, ohne dass sich die steuerpflichtige Person dort aufhält und es an der Absicht des dauernden Verbleibens am entsprechenden Ort fehlt.

Quelle: Prof. Dr. Markus Reich, Definition des Begriffs Scheindomizil, Küsnacht 28.1.2003
1 Art. 3 Abs. 2 StHG; Art. 3 Abs. 2 DBG; § 4 Abs. 2 SZ StG
2 dazu und zum Folgenden BGE 125 I 54; BGer 17. Oktober 1997, StE 1998 A 24.21 Nr. 11; ERNST HÖHN/PETER MÄUSLI, Interkantonales Steuerrecht, 4. A. Bern 2000, 81 ff.; PETER LOCHER, Einführung in das interkantonale Steuerrecht, Bern 1999, 45 ff.
3 MAJA BAUER-BALMELLI/MARKUS NYFFENEGGER, Kommentar StHG, 2. A., Basel 2002, N 5 zu Art. 3 StHG
4 BGer 29. Juli 2002, StE 2003 A 24.21 Nr. 13

wini
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Re: Bei CH-Banken auf der Abschussliste

#6

Beitrag von wini »

Kranken-, Unfallkassen immer die selbe Leier.....
waere doch ein solcher separater Thread sicher angebracht :-\ oder nicht?

Um beim Thema CH-Banken zu bleiben, klar geht das mit Scheinadressen, bezw. Adresse bei Familienangehoerigen usw.
Hat eben alles seine Vor- und Nachteile, doch was nun viele dieser armen Schweizerbanken auf dem Buckel von Auslandschweizern austragen,
ist ganz schlicht gesagt, eine "Schweinerei", Frech- und Respektlosigkeit gegenueber ihrer Kunden.

Ich habe bis Anhin ein Mitglieder-Sparkonto auf einer Raiffeisenbank schon seit einigen Jahrzehnten. Da ist man mit einer kleinen Einlage Genossenschafter geworden und somit nebst anderen Vorteilen, von Kontofuehrungsgebuehren befreit, wenigstens bis jetzt.
Fuer Ueberweisungen ins Ausland jedoch, da wird auch eine Kommissionsgebuehr verrechnet.
Doch Gelegenheit macht Schule, ich weiss nicht wie lange es noch dauert, dass auch diese Bank mit entsprechenden Kontofuehrungsgebuehr aufwarten wird.

E-Banking, geht mit dieser Bank teilweise schon lange nicht mehr, da denen TH ein zu hohes Risiko sei.
Kontobewegungen usw. kann man schon einsehen, aber keine Zahlungsauftraege usw. machen.

Wini
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tom
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Re: Bei CH-Banken auf der Abschussliste

#7

Beitrag von tom »

Zum Thema Krankenkasse geht es hier

http://www.isaan-thai.ch/viewtopic.php? ... 1348#p1348

weiter.

Gruss Tom
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chang noi
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Re: Bei CH-Banken auf der Abschussliste

#8

Beitrag von chang noi »

wini hat geschrieben:Ich habe bis Anhin ein Mitglieder-Sparkonto auf einer Raiffeisenbank
E-Banking, geht mit dieser Bank teilweise schon lange nicht mehr, da denen TH ein zu hohes Risiko sei.
Kontobewegungen usw. kann man schon einsehen, aber keine Zahlungsauftraege usw. machen.
Ein Kunde von mir, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, ist geschäftlich oft in SOA. Er hat sein Privatkonto sowie Geschäftskonto bei der Raiffeisenbank, E-Banking inkl. Möglichkeit Zahlungsaufträge auszuführen, Kreditkarte und diverse EC-Karten. Nachdem er in SOA 4 x am gleichen ATM Geld abgehoben hatte, wurde die EC-Karte gesperrt. Eine Nachfrage beim zuständigen Betreuer der Raiffeisenbank hat ergeben, dass die Bank die EC-Karten länderspezifisch freischalten müssen. Im Falle eines Betruges trägt (zur Zeit noch) die Raiffeisenbank den Schaden. Deshalb ist die Raiffeisenbank sehr vorsichtig bei der Freischaltung von EC-Karten. Laut seinen Aussagen, geht der jährliche Schaden alleine für die Raiffeisenbank in die Millionenhöhe.
Warum man Zahlungsaufträge mit dem E-Banking nicht ausführen können sollte, ist für mich nicht nachvollziehbar, da beim E-Banking nicht wirklich das Risiko eines Betruges besteht, sofern man die Sicherheitsvorschriften einhält. Analog müssten man ja bei Schweizern, die den Wohnsitz in der CH haben und Urlaub in SOA machen, dann temporär ebenfalls die Option Zahlungsaufträge sperren. Ganz im Gegensatz zu den EC-Karten, wo die Schweizer Banken empfehlen, die EC-Karten nur temporär für ein bestimmtes Gebiet freischalten zu lassen.
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chang noi
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Re: Bei CH-Banken auf der Abschussliste

#9

Beitrag von chang noi »

Nachtrag: die Schweizer Banken sind verpflichtet die Vorschriften über die Geldwäscherei einzuhalten. Entsprechend muss die Bank sämtliche Transaktionen nachvollziehen können. Insbesondere bei Transaktionen mit verdächtigen Ländern (vorallem SOA) werden nicht selten Belege bzw. Nachweise für Richtigkeit der Transaktion eingefordert. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass keine Zahlungsaufträge über E-Banking ausgeführt werden können. Nicht das Risiko ist das Problem, sondern die ständige Überprüfung der einzelnen Transaktionen. Ein grosser Aufwand für die Bank...

wini
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Re: Bei CH-Banken auf der Abschussliste

#10

Beitrag von wini »

EC-Card

Ich hatte in SOA mit der EC-Karte der Raiffeisenbank/Maestro, noch nie ein Problem, auch hier in Thailand, landesweit....,
Man muss eben die vereinbarten Bezugslimiten einhalten.

Gruss Wini
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