Das war dann ein sog. "and" Konto. Bei einem solchen Konto sind nur beide Kontoinhaber gemeinsam verfuegungsberechtigt und nicht auch jeder einzeln fuer sich. Ein solches Konto hatte ich zusammen mit meiner Frau vor vielen Jahren auch (Krung Thai Bank). Aber nur kurz. Nachdem ich naemlich das gleiche Problem hatte wie du (Geld gibt's nur, wenn beide unterschreiben), haben wir das Konto gemeinsam in ein "or" Konto aendern lassen. Ging voellig problemlos. Bei dem kann dann jeder allein abheben.
Inzwischen habe ich mit jedem Familienmitglied (Frau, 2 Soehne) solche Konten. Vor allem aus dem Grund, dass diese nach meinem Tod schnell auf Mittel zugreifen koennen und nicht abwarten muessen, bis die ganze Erbschaft abgewickelt wurde. So eine Erbschaftsabwicklung kann sich ja ganz schoen in die Laenge ziehen. Dies ganz besonders, wenn im Ausland befindliche Vermoegenswerte dabei sind. So sind sie aber auch in der Uebergangszeit bis zur endgueltigen Abwicklung nicht mittellos. Ausserdem gibt's oft auch deutlich bessere Zinsen oder fuer Auslaender gar nicht verfuegbare Finanzprodukte, wenn ein Thai Inhaber oder Mitinhaber des Kontos ist (der Thai muss dafuer aber zumindest bei der Krung Thai Bank als erster Name im Buch stehen, anders rum gibt's nur die Zinsen fuer Auslaender).
Gruss
Caveman