Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??


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LungTom
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Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#1

Beitrag von LungTom »

Hallo,
da der nächste TH Aufenthalt näher rückt beschäftigt mich nun eine Sache die ich in den letzten Jahren nicht auf dem Radar hatte. In einigen SzN gibt es immer mal einen Bericht das man sich auf der Imi anmelden müsste. Für mich war das bei den letzten Reisen eigentlich mit dem ausfüllen des Einreiseformulars (Arrivalcard , hier wird ja die Homeadresse in TH eingetragen) im Flugzeug und beim Zoll/Einreisecheck am Airport BKK erledigt. Jetzt beschleicht mich so das Gefühl das hier auch am Zielort die Anmeldung bei der Behörde erfolgen sollte.... :-\ Zwingent notwendig oder kann dies vernachlässigt werden bzw. kanns Probleme geben? Wie handhabt ihr das? :-\
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tom
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#2

Beitrag von tom »

Ich habe auch schon gelesen, dass dies an und für sich innerhalb von 24 Stunden geschehen sollte. Es gibt auch ein entsprechendes Formular dazu, das "TM30".... Ich lade es mal hoch.

Würde mich auch interessieren, was wirklich verlangt wird und zu tun wäre. Ich selber habe noch nie sowas gemacht... Eventuell könnte man auch mal eine thailändische Botschaft oder ein Konsulat anschreiben.

Gruss Tom
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Udo Nthani
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#3

Beitrag von Udo Nthani »

Also ich reise jeden dritten Monat nach Thailand. Mal für 30 Tage mal für 60 Tage. Bin dann immer einige Tage in meinem Condo in Bkk und Cha Am und dann mindestens 3 Wochen im Haus welches ich auf dem Land meiner Frau habe bauen lassen. Habe mich die letzten 7 Jahre noch nie irgendwo gemeldet. Hatte auch noch nie Probleme damit. Schon möglich das ein beklopptes Gesetz gibt das man sowas machen müsste. Aber eben wo keine schlafenden Hunde geweckt werden wird auch nicht gebissen :D

Gruss Jan
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drfred
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#4

Beitrag von drfred »

da ich in thailand immer aus dem koffer lebe, halte ich mich an die vorgaben für touristen - und nehme mir auch ein stückweit deren rechte raus; sobald ich irgendwo einchecke weise ich mich entsprechend aus. um jemanden privat zu besuchen halte ich einen amtsgang nicht für angezeigt. ausser auf bitten (eines uniformietern).
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Caveman
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#5

Beitrag von Caveman »

Grunsaetzlich ist jeder Gastgeber verpflichtet, auslaendische Uebernachtungsgaeste innerhalb von 24 Stunden bei der oertlich zustaendigen Immigration zu melden. Gibt es keine Immigration am Ort, darf die Meldung auch bei der oertlichen Polizei erfolgen (die aber meist nichts mit einer solche Meldung anfangen kann und einen dann doch wieder an die Immigration verweist). Hierzu ist das von Tom hochgeladene Formular TM30 in Verbindung mit dem Formular TM30APP zu verwenden (TM 30 allein reicht nicht!). Ausser einer Passkopie des Auslaenders werden Kopien der ID Card sowie des Hausbuchs vom Gastgeber verlangt.

Es spielt hierfuer keine Rolle, ob es sich um einen privaten oder um einen gewerblichen Gastgeber handelt (gewerbliche koennen das aber auch online erledigen). Gastgeber ist der, der ueber die betreffende Unterkunft verfuegt. Das kann sowohl der Eigentuemer wie auch der Mieter der betreffenden Unterkunft sein. Besitzt ein Auslaender ein Condo, ist er selbst Gastgeber und muss sich als Gastgeber selbst anmelden.

Manche Immigration Diensstellen scheinen diese Anmeldung immer wieder neu zu verlangen, wenn der Auslaender mal eine Nacht wo anders uebernachtet hat (wird dort beispielsweise durch eine Meldung eines Hotels oder Krankenhauses bekannt). Andere sehen das nicht so eng und behandeln Hotel- und Krankenhausmeldungen getrennt von der Meldung eines bereits bekannten Wohnsitzes.

In letzter Zeit hoert man zunehmend von Problemen bei der Verlaengerung von Aufenthaltsgenehmigunge oder auch nur bei der 90 Tage Meldung, wenn der betreffende Auslaender nicht mittels der genannten Formulare angemeldet wurde. Vereinzelt wurden in solchen Faellen anscheinend auch schon 90 Tage Meldungen abgewiesen und Verlaengerungen verweigert.

Wenn man sich immer nur kurz im Land aufhaelt und ausser bei der Ausreise nicht mit der Immigration in Beruehrung kommt, scheint es bislang fuer den Auslaender keine Probleme zu geben. Sobald man aber irgendetwas von der Immigration benoetigt, sollte man auch angemeldet sein. Welche Konsequenzen dem Gastgeber bei Nichtanmeldung eines auslaendischen Uebernachtungsgastes drohen, weiss ich nicht.

Gruss
Caveman

dogmai
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#6

Beitrag von dogmai »

Die vorwiegende Meinung ist also (ich glaube, das war hier auch schon einmal das Thema), daß man thailändische Gesetze ruhig mal ingnorieren kann. Es ist ja noch nie was passiert. Nun, ich habe mich schon einige Male dabei erwischt, ohne auf den Verkehr besonders zu achten, die Straße zu überqueren. Mich hat noch nie ein Auto erwischt.

Wüßte gerne mal was passiert, wenn ein quengeliger Nachbar, dem der Aufenthalt des ungeliebten Farangs ein Dorn im Auge ist, seinen Freund bei der Polizei, und welcher Thai hat den nicht, auf diesen Ausländer aufmerksam macht, und der kontrolliert halt mal so nebenbei.

Dabei schließe ich mich nicht aus, denn wenn ich in unserem Haus in Korat wohne, ob für Tage, Wochen oder Monate, habe ich mich auch noch nie angemeldet, aber immer schon mal daran gedacht.
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ZH-thai-fun
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#7

Beitrag von ZH-thai-fun »

dogmai hat geschrieben:... Wüßte gerne mal was passiert, wenn ein quengeliger Nachbar, dem der Aufenthalt des ungeliebten Farangs ein Dorn im Auge ist, seinen Freund bei der Polizei, und welcher Thai hat den nicht, auf diesen Ausländer aufmerksam macht, und der kontrolliert halt mal so nebenbei. ...
... och da gibt es tausende, in welche Zeitspanne könnte ich nur raten. Aber wenn ich selber schon mindestens drei persönlich gekannt habe denen dies nachweislich widerfahren ist so kann diese Zeitspanne nicht allzu-lange sein. Es passiert täglich, nur hört man von den wenigsten den auch Farang hat ein Gesicht zu verlieren. Und dann überlege ich mal, was ich alleine schon nur in DACH-Thailand Foren in den letzten 10 Jahren über solche Fälle gelesen habe. ... :-\

Um auf die Frage zu antworten. Um die 1997 herum, da gab es mal in Phuket ein Wirt. Der machte es so gut das er bald den Gebäude-Teil über seinem Restaurant auch noch erwerben konnte. Dann wollte er hinter dem Gebäude etwas Anbauen, weil alles so gut und "erträglich" lief. Das passte den Nachbarn nicht. Neid? Jedenfalls wurde er plötzlich wegen Königsbeleidigung angeklagt. Während der Haft wurde er "irgendwie" enteignet. Das Restaurant läuft heute noch gut. Der Farang aber lief danach als armer Rentner in der Schweiz herum. ... Es ist halt teuer sich frei zu kaufen um wenigstens wie geschmiert in die Heimat zu kommen. ...
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
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Udo Nthani
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#8

Beitrag von Udo Nthani »

Caveman hat geschrieben:Grunsaetzlich ist jeder Gastgeber verpflichtet, auslaendische Uebernachtungsgaeste innerhalb von 24 Stunden bei der oertlich zustaendigen Immigration zu melden. Gibt es keine Immigration am Ort, darf die Meldung auch bei der oertlichen Polizei erfolgen (die aber meist nichts mit einer solche Meldung anfangen kann und einen dann doch wieder an die Immigration verweist). Hierzu ist das von Tom hochgeladene Formular TM30 in Verbindung mit dem Formular TM30APP zu verwenden (TM 30 allein reicht nicht!). Ausser einer Passkopie des Auslaenders werden Kopien der ID Card sowie des Hausbuchs vom Gastgeber verlangt.

Es spielt hierfuer keine Rolle, ob es sich um einen privaten oder um einen gewerblichen Gastgeber handelt (gewerbliche koennen das aber auch online erledigen). Gastgeber ist der, der ueber die betreffende Unterkunft verfuegt. Das kann sowohl der Eigentuemer wie auch der Mieter der betreffenden Unterkunft sein. Besitzt ein Auslaender ein Condo, ist er selbst Gastgeber und muss sich als Gastgeber selbst anmelden.

Manche Immigration Diensstellen scheinen diese Anmeldung immer wieder neu zu verlangen, wenn der Auslaender mal eine Nacht wo anders uebernachtet hat (wird dort beispielsweise durch eine Meldung eines Hotels oder Krankenhauses bekannt). Andere sehen das nicht so eng und behandeln Hotel- und Krankenhausmeldungen getrennt von der Meldung eines bereits bekannten Wohnsitzes.

In letzter Zeit hoert man zunehmend von Problemen bei der Verlaengerung von Aufenthaltsgenehmigunge oder auch nur bei der 90 Tage Meldung, wenn der betreffende Auslaender nicht mittels der genannten Formulare angemeldet wurde. Vereinzelt wurden in solchen Faellen anscheinend auch schon 90 Tage Meldungen abgewiesen und Verlaengerungen verweigert.

Wenn man sich immer nur kurz im Land aufhaelt und ausser bei der Ausreise nicht mit der Immigration in Beruehrung kommt, scheint es bislang fuer den Auslaender keine Probleme zu geben. Sobald man aber irgendetwas von der Immigration benoetigt, sollte man auch angemeldet sein. Welche Konsequenzen dem Gastgeber bei Nichtanmeldung eines auslaendischen Uebernachtungsgastes drohen, weiss ich nicht.

Gruss
Caveman

jeztz haben wirs! Derjenige der ab und zu ein und ausreist muss es also nicht machen und derjenige der eh schon in BKk oder im Isaan oder sonst wo angemeldet ist kann doch problemlos einige Tage auf eine Insel oder in eine andere Stadt zu einer Freundin oder einem Freund reisen. Wer will das denn kontrollieren.

Lustig wird es aber sicher für die Edel Backpackers mit den grossen tollen Wohnmobilen :D .Aus diesem Grund will der Phuket Gouvenör die Dinger ja von der Halbinsel verbannen. Aber im Rest des Landes sind die Home Mobiles ja noch erlaubt..., das wird aber dann ein Stress mit den An- und Abmeldungen :-o
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tom
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#9

Beitrag von tom »

Na ja, Caveman schreibt am Schluss von "es scheint keine Probleme" zu geben... Mir sind in der Tat auch noch nie welche zu Ohren gekommen. Deshalb interessiert mich an Cavemans letzter Aussage insbesondere, was es für Situationen geben kann in welchen Kurzurlauber mit der Immigration in Kontakt kommen könnten. Hat da jemand Beispiele was dies sein könnte?

Die Aussage hier:
In letzter Zeit hoert man zunehmend von Problemen bei der Verlaengerung von Aufenthaltsgenehmigunge oder auch nur bei der 90 Tage Meldung, wenn der betreffende Auslaender nicht mittels der genannten Formulare angemeldet wurde. Vereinzelt wurden in solchen Faellen anscheinend auch schon 90 Tage Meldungen abgewiesen und Verlaengerungen verweigert.
ist dann aber wieder auch für andere sehr interessant...

Gruss Tom

PS. Ich habe das Thema mal aus dem Forum "Surin" in ein anderes verschoben...
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Caveman
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Re: Privataufenthalt bei Familie beim Amt anmelden ??

#10

Beitrag von Caveman »

tom hat geschrieben: ... was es für Situationen geben kann in welchen Kurzurlauber mit der Immigration in Kontakt kommen könnten. Hat da jemand Beispiele was dies sein könnte?
Der Klassiker schlechthin duerfte wohl der verlorene Reisepass sein. Dann muss man ja mit dem von der Botschaft erhaltenem Dokument zur Immigration, um dort seine Aufenthaltsdaten eintragen und sich eine neue Departure Card ausstellen zu lassen.

Dies waere durchaus ein Beruehrungspunkt, der bei einer weiteren Verschaerfung bei der Durchsetzung der Meldepflicht zu Problemen fuehren koennte. Das ist bisslang aber reine Spekulation. Ich habe jedenfalls noch nie von derartigen Problemen gehoert. Bislang scheinen also wirklich nur Langzeitaufenthaltler betroffen zu sein und dies auch nur in den Zustaenigkeitsbereichen bestimmter Immigration Dienststellen.

Gruss
Caveman
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