Das wäre dann im Doppelbesteuerungsabkommen der beiden Länder ersichtlich.Sue Heimchen hat geschrieben: ↑Di 5. Mär 2024, 07:06Natürlich werden die im Wohnsitzland (Heimatland) versteuert, aber Gegenfrage: Wo wird dann die italienische Rente besteuert, wenn man aus Italien auswandert in ein anderes Land und sich ordnungsgemäss aus Italien abmeldet? In Italien oder im Auswanderungsland wo man seinen neuen permanenten Wohnsitz hat? Darum ging es mir ja bei meiner Frage
Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Es ist doch so, dass ganz viele ihre Lebensplanung in Thailand gemacht haben, als noch keine Steuern zu entrichten waren. Die neue, für viele unbekannte Steuerproblematik, die Inflation und allenfalls Währungsprobleme (Entwertung der Heimatwährung zum THB) können so manchen vor echte Probleme stellen, weil sie mittlerweile ohne jegliche Reserven leben. Das sind keine Steuerflüchtlinge. Andere, Wohlhabendere, möchten ihre Steuern sicherlich auf einem Minimum halten und geben das Geld lieber für anderes aus als für Steuern. Das geht wohl allen so, unabhängig davon, wo sie leben.Sue Heimchen hat geschrieben: ↑Di 5. Mär 2024, 03:49Wir sind zwar in einem Thai-Forum, aber wie viele andere Länder haben auch ihre Expats vorallem im Rentenalter, auch ausserhalb Europas evtl. auch mit Sprachverständnisproblemen, die ebenfalls schon immer ihre Rente aus der CH in ihrem neuen Wohnsitz versteuern?
Ich frage nur weil im Netz so viel Shitstorm deswegen gegen dieses wunderschöne Land betrieben wird und nur wegen der Steuern was mir persönlich völlig unverständlich ist. Klingt manchmal so, als wären diese Menschen nur in Thailand um dem Fiskus entgehen zu können
Sprachprobleme (des Verständnisses oder Ausdruckes) machen das Verständnis für die Steuerthematik tatsächlich auch nicht einfacher.
Es wurden Abzugsmöglichkeiten für Rentner ü65 in Höhe von THB 350'000 erwähnt (danke @Sulo). Voraussetzung dazu ist die Überweisung von steuerbaren Renten nach Thailand. Die Zahl setzt sich wie folgt zusammen:
- Persönlicher Abzug: THB 60'000
- Abzug Alter ü65: THB 190'000
- 50% der überwiesenen Rente, höchstens THB 100'000
Wer also mindestens THB 200'000 steuerbare Rente nach Thailand überweist, der darf mit Abzügen von THB 350'000 rechnen. Dazu kommt, dass die ersten THB 150'000 des netto steuerbaren Einkommens (nach Abzügen) zu 0% versteuert werden.
Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Ich beziehe die Bruttorente aus Italien.
Ich habe vor Jahren hier in Thailand eine Steuernummer beantragt, und meiner Rentenversicherung die Belege vom Steueramt vorgelegt. Daraufhin bekam ich die Bruttorente ausbezahlt. Italien hat mit Thailand ja auch ein Doppelbesteuerungsabkommen. Bis dato hat das Steueramt keine Steuer von mir verlangt, was sich leider ändern wird, oder auch nicht.
Gruß Theo
Ich habe vor Jahren hier in Thailand eine Steuernummer beantragt, und meiner Rentenversicherung die Belege vom Steueramt vorgelegt. Daraufhin bekam ich die Bruttorente ausbezahlt. Italien hat mit Thailand ja auch ein Doppelbesteuerungsabkommen. Bis dato hat das Steueramt keine Steuer von mir verlangt, was sich leider ändern wird, oder auch nicht.
Gruß Theo
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Beitrag von ZH-thai-fun »
So auch die Ergänzungsleistungen, die Sozial Schwache auffängt, werden besteuert.
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
EL- Bezüger können ein Steuererlassgesuch stellen, @Max, dem in der Regel statt gegeben wird. Auch dafür gibt es viele Hilfswerke, die dabei behilflich sind.ZH-thai-fun hat geschrieben: ↑Di 5. Mär 2024, 13:23So auch die Ergänzungsleistungen, die Sozial Schwache auffängt, werden besteuert.
Freundliche Grüsse
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Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Beitrag von ZH-thai-fun »
... ach? Dass wusste ich nicht. Bin ja auch kein Rappenspalter ...
Nur wer Negatives wahr'nimmt, kann auch Positive genießen.
Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Off Topic
Ja, das habe ich dank Michus Hinweis eingeleitet, als meine Mutter noch lebte und der Vater starb. Wurde anstandslos angenommen, die Einwohnergemeinde war sogar behilflich dabei. Meine Mutter hat dadurch Zehntausende von Franken gespart bis sie starb.
Gruss Tom
Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Ich weiss, ist auch Off-Topic, aber...tom hat geschrieben: ↑Di 5. Mär 2024, 18:02Off Topic
Ja, das habe ich dank Michus Hinweis eingeleitet, als meine Mutter noch lebte und der Vater starb. Wurde anstandslos angenommen, die Einwohnergemeinde war sogar behilflich dabei. Meine Mutter hat dadurch Zehntausende von Franken gespart bis sie starb.
Gruss Tom
Leider gibt es diesbezüglich keine allgemein gültige schweizweite Regelung.
Die Gemeinden können das individuell handhaben, es gibt nur Empfehlungen von den Kantonen.
Meine Erfahrungen sind die, dass in früheren Jahren diese Gesuche von mittellosen Personen mehrheitlich angenommen wurden, in den letzten Jahren aber vielerorts diese Praxis geändert, sprich verschärft, wurde und bei Nichtbezahlung der Rechtsweg beschritten wird.
Ich persönlich kenne 2 Personen die davon betroffen sind:
Bei einer Person wurde nach Ablehnung und Nichtbezahlung jeweils der Betreibungsweg eingeleitet und ein Verlustschein ausgestellt.
Dies jetzt schon im dritten oder vierten Jahr... Diesem Bekannten, gegen Ende 70, ist das allerdings egal, weil ja AHV und Ergänzungsleistungen nicht gepfändet werden können und so lediglich Kosten für das Betreibungsamt entstehen. Damit im Fall seines Todes seine Nachfahren nicht mit der aufgelaufenen Steuerschuld belangt werden können, hat er diese rechtzeitig über seine finanziellen Verhältnisse informiert, damit sie eine Erbschaft rechtzeitig ausschlagen werden.
Der 2. Bekannte hat ein Gesuch im Kt.St.Gallen gestellt, darauf einige Formulare erhalten und Forderungen von Kopien von Finanzbewegungen der letzten Jahre, auch aus seiner letzten Zeit als Arbeitnehmer und das ist auch schon etwa 13 Jahre her. Das hatte ihn völlig überfordert und er stottert jetzt auch schon lange mit monatlichen Raten seine Steuerschulden ab. Zwischendurch konnte er jeweils die Raten wieder nicht bezahlen und wurde betrieben...
Ich denke solche Fälle wird es noch viele geben...
Ich meine darum, verarmte Personen, die nur AHV und Ergänzungsleistungen haben und über keinerlei Vermögenswerte verfügen, sollten von der Steuer befreit sein!
Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Jetzt hat es das Thema auch in die deutschen Nachrichten geschafft:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ve ... d-100.html
Ich habe diesen Thread nicht wirklich gelesen, da eine Auswanderung aktuell (weder möchte meine thail. Partnerin zurück, noch möchte ich immer dort leben) nicht geplant ist. Daher meine Frage: ist schon etwas über die Höhe der Steuer bzw. über mögliche Freigrenzen oder -beträge bekannt?
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ve ... d-100.html
Ich habe diesen Thread nicht wirklich gelesen, da eine Auswanderung aktuell (weder möchte meine thail. Partnerin zurück, noch möchte ich immer dort leben) nicht geplant ist. Daher meine Frage: ist schon etwas über die Höhe der Steuer bzw. über mögliche Freigrenzen oder -beträge bekannt?
Orwell war ein Optimist
Re: Steuern für Schweizer Rentner in Thailand
Ich habe jetzt mal ein paar Artikel zum Thema gelesen und nirgends den Begriff Rente gefunden. Hier sind z.B. vier Einkommenskategorien beschrieben, Rente wird nicht erwähnt. Wären Rentner somit steuerbefreit?
Orwell war ein Optimist
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