Landbesitz ab welchem Alter?

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Caveman
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Landbesitz ab welchem Alter?

#1

Beitrag von Caveman »

Ab welchem Alter kann man in Thailand als Thai Land erwerben bzw. Eigentuemer werden? Ab welchem Alter kann ein Chanot auf einen thailaendischen Nachkommen umgeschrieben werden?

Gruss
Caveman
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manaM
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Re: Landbesitz ab welchem Alter?

#2

Beitrag von manaM »

Caveman hat geschrieben:
Di 17. Sep 2019, 01:46
Ab welchem Alter kann man in Thailand als Thai Land erwerben bzw. Eigentuemer werden? Ab welchem Alter kann ein Chanot auf einen thailaendischen Nachkommen umgeschrieben werden?
Dafuer gibts kein Mindestalter.
Aber bevor das Kind 20 ist kann es mit dem Land oder Immobilien-Eigentum nichts anfangen/veraendern ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten (normalerweise Vater und Mutter*), bzw. Vormund oder zustaendigem Gericht im Fall von Muendeln oder Waisen.

* wichtig ist zu beachten, dass immer beide, Vater und Mutter zustimmen muessen. Ein Elternteil alleine kann gar nix ausrichten, bzw. erlauben oder entscheiden.
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Sanukshg
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Re: Landbesitz ab welchem Alter?

#3

Beitrag von Sanukshg »

So weit mir bekannt ist geht das erst mit 21 da das Kind ab da erst als volljährig zählt in Thailand, wie gesagt so war es früher deshalb mussten wir damals unser Haus ja auch auf die Schwester meiner Frau das Haus schreiben lassen da auch meine Frau kein Land besitzen durfte weil Sie mit einem Ausländer verheiratet war, hat sich dann ja 1996 glaube ich geändert.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst

hannes
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Re: Landbesitz ab welchem Alter?

#4

Beitrag von hannes »

manaM hat geschrieben:
Di 17. Sep 2019, 02:20
Caveman hat geschrieben:
Di 17. Sep 2019, 01:46
Ab welchem Alter kann man in Thailand als Thai Land erwerben bzw. Eigentuemer werden? Ab welchem Alter kann ein Chanot auf einen thailaendischen Nachkommen umgeschrieben werden?
Dafuer gibts kein Mindestalter.
Aber bevor das Kind 20 ist kann es mit dem Land oder Immobilien-Eigentum nichts anfangen/veraendern ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten (normalerweise Vater und Mutter*), bzw. Vormund oder zustaendigem Gericht im Fall von Muendeln oder Waisen.

* wichtig ist zu beachten, dass immer beide, Vater und Mutter zustimmen muessen. Ein Elternteil alleine kann gar nix ausrichten, bzw. erlauben oder entscheiden.
Ich kenne das anders:
Das Kind muss einen Ausweis, eine ID-Card haben, welcher aber erst ab einem bestimmten Alter ausgestellt wird. Ob mit 7 oder 9 Jahren oder erst noch später, ist mir leider entfallen.
Selbst entscheiden, was mit dem Grundstück passieren soll, darf ein Kind natürlich nicht. Allerdings genügt die Zustimmung des Sorgberechtigten, wenn es nur einer ist (z.B. bei Geschiedenen)
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manaM
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Re: Landbesitz ab welchem Alter?

#5

Beitrag von manaM »

hannes hat geschrieben:
Di 17. Sep 2019, 03:13
Selbst entscheiden, was mit dem Grundstück passieren soll, darf ein Kind natürlich nicht. Allerdings genügt die Zustimmung des Sorgberechtigten, wenn es nur einer ist (z.B. bei Geschiedenen)
Gerade bei Geschiedenen muss mit allem notwendigen Aufwand der andere Ex-Partner aufgefunden werden und zu seiner Zustimmung gebracht werden, was der sich sehr oft mit sehr viel Geld bezahlen laesst.
Ausnahme ist, wenn der Ex-Partner nachweislich tot ist.

Aber wie bei so vielem anderen in Thailand wird das regional/lokal sehr unterschiedlich gehandhabt...
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Caveman
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Re: Landbesitz ab welchem Alter?

#6

Beitrag von Caveman »

Das ging ja schnell. Vielen Dank fuer die Antworten!

Dass ein Minderjaehriger (also unter 20) ohne Zustimmung des (wenn es nur einen gibt) bzw. der Sorgeberechtigten seinen Grundbesitz nicht veraeussern und wahrscheinlich auch nicht beleihen kann, hatte ich bereits vermutet. Sicher war ich mir halt nicht, ob ein Minderjaehriger bereits als Eigentuemer eingetragen werden kann. Das scheint aber zu gehen.

Gruss
Caveman

hannes
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Re: Landbesitz ab welchem Alter?

#7

Beitrag von hannes »

manaM hat geschrieben:
Di 17. Sep 2019, 03:24
Gerade bei Geschiedenen muss mit allem notwendigen Aufwand der andere Ex-Partner aufgefunden werden und zu seiner Zustimmung gebracht werden, was der sich sehr oft mit sehr viel Geld bezahlen laesst.
Korrekt - wenn es keine Sorgerechtsvereinbarung gibt. Hat aber (so wie von mir geschrieben) nur noch einer das Sorgerecht (durchs Gericht bestätigt), dann entfällt dieser Zeit- und Geldaufwand.
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Caveman
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Re: Landbesitz ab welchem Alter?

#8

Beitrag von Caveman »

manaM hat geschrieben:
Di 17. Sep 2019, 03:24
Gerade bei Geschiedenen muss mit allem notwendigen Aufwand der andere Ex-Partner aufgefunden werden und zu seiner Zustimmung gebracht werden ...
Das ist klar. Mir geht es allerdings nur darum, ob ich fuer meine minderjaehrigen Soehne Land kaufen oder bereits vorhandener Grundbesitz (meiner Frau)auf diese umgeschrieben werden kann. Scheidung steht nicht zur Debatte.

Gruss
Caveman

Sanukshg
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Re: Landbesitz ab welchem Alter?

#9

Beitrag von Sanukshg »

Caveman hat geschrieben:
Di 17. Sep 2019, 03:33
manaM hat geschrieben:
Di 17. Sep 2019, 03:24
Gerade bei Geschiedenen muss mit allem notwendigen Aufwand der andere Ex-Partner aufgefunden werden und zu seiner Zustimmung gebracht werden ...
Das ist klar. Mir geht es allerdings nur darum, ob ich fuer meine minderjaehrigen Soehne Land kaufen oder bereits vorhandener Grundbesitz (meiner Frau)auf diese umgeschrieben werden kann. Scheidung steht nicht zur Debatte.

Gruss
Caveman
Die Kinder sind ja im Grundbuchamt also Blaes Hausbuch eingetragen und sind automatisch ja auch erbberechtigt,nur wenn es mehrere Kinder sind müssen sie im Todesfall alle zu Grundbuchamt hin und klären wer wie viel bekommt musste meine Frau letztes Jahr schon aber da ein Bruder nicht konnte oder wollte war dieses Jahr ein neuer Termin ging um das Land von er Mutter die leider verstorben ist.
Gruß aus Pluak Daeng
Ernst
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Caveman
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Re: Landbesitz ab welchem Alter?

#10

Beitrag von Caveman »

@Sanukshg
Vielen Dank auch fuer deine Antworten. Nur haben die allesamt nichts mit meiner Frage zu tun. Es geht weder um die eine mit einem Auslaender verheiratete Thai betreffenden Regelung aus dem vergangenen Jahrhundert, noch geht es um irgendwelche Erbschaftsauseinandersetzungen. Es geht schlicht darum, ob meine minderjaehrigen thailaendischen Soehne bereits Land auf ihre eigenen Namen besitzen koennen oder nicht.

Gruss
Caveman
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