Arbeitsgesetz


Fredfeuerstein
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Arbeitsgesetz

#41

Beitrag von Fredfeuerstein »

Ist das wirklich ausgeschlossen?
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Michaleo
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#42

Beitrag von Michaleo »

Fredfeuerstein hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2024, 10:23
Ist das wirklich ausgeschlossen?
Ich halte das für ziemlichen Unsinn. Eine Arbeitsbewilligung hat nichts mit dem Visum zu tun. Unser Belgier Nicolas, Chocolatier im Central Plaza, ist nicht verheiratet, sondern hat mit zwei Thailänder eine Firma gegründet, an denen er mit 49% und die Thais mit je 25.5% beteiligt sind. Diese Firma hat ihn angestellt weil er belgische Schokolade fabrizieren kann, was ein Thailänder wohl nicht kann.
Freundliche Grüsse L-)
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syntoh
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#43

Beitrag von syntoh »

Michaleo hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2024, 10:54
Ich halte das für ziemlichen Unsinn. Eine Arbeitsbewilligung hat nichts mit dem Visum zu tun.
Das ist kein Unsinn sondern Tatsache. Hat vor Jahren auch ein Anwalt mal so nebenbei erläutert.
Ein Ausländer mit Verheiraten-Visum darf hier arbeiten. Aber natürlich nur die für Ausländer erlaubten Tätigkeiten.
Mit dem Visum hat das sehr wohl zu tun. Die Visabestimmungen legen fest was man tun muss und was man nicht darf.
Mit Pensionierten-Visum ist das Geldverdienen mit Arbeit verboten, steht so irgendwo in den Bestimmungen.
Beim Verheirateten-Visum ist das nicht erwähnt, also nicht verboten.
Ich kenne auch einen Schweizer der sich diese Regelung zu Nutzen machte und mehrere Jahre legal eine Einmannfirma führte.

syntoh
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Michaleo
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#44

Beitrag von Michaleo »

syntoh hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2024, 11:49
Mit Pensionierten-Visum ist das Geldverdienen mit Arbeit verboten, steht so irgendwo in den Bestimmungen.
Beim Verheirateten-Visum ist das nicht erwähnt, also nicht verboten.
Ah okay, danke für die Korrektur, in dem Fall hatte ich nicht recht.
Aber warum dann die ewigen Unkenrufen, wenn ein Ausländer etwas auf dem Land seiner Frau arbeiten will?
Freundliche Grüsse L-)

Fredfeuerstein
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#45

Beitrag von Fredfeuerstein »

Danke, @syntoh , genau so meine ich das auch.

Und nein, @atmik , es ist nicht "einfach nur falsch", und es ist auch nicht zum Lachen, sondern einfach Fakt!

Aber warum dann die ewigen Unkenrufen, wenn ein Ausländer etwas auf dem Land seiner Frau arbeiten will?
Eben deshalb, weil zu viele Leute mit großer Selbstsicherheit, aber leider wenig Ahnung, Behauptungen aufstellen, auf die man, wenn man vertrauensselig ist, leicht reinfällt.
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Michaleo
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Re: Arbeitsgesetz

#46

Beitrag von Michaleo »

atmik hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2024, 05:06
...darum tue ich das unter diesem Thema... Noch nicht gelacht... mal hier rein
@atmik, ich habe Deinen Beitrag und die folgende, interessante Diskussion hierhin, zum Thema "arbeiten in Thailand", verschoben.
Freundliche Grüsse L-)
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syntoh
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Re: Arbeitsgesetz

#47

Beitrag von syntoh »

@Michaleo
Da mein Beitrag #43 (zu recht) verschoben wurde, gilt eigentlich die "Off Topic" Markierung nicht mehr.
Kann man diese entfernen? Ich selber kann es nicht mehr ändern.

syntoh
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Michaleo
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Re: Arbeitsgesetz

#48

Beitrag von Michaleo »

syntoh hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2024, 14:04
Da mein Beitrag #43 (zu recht) verschoben wurde, gilt eigentlich die "Off Topic" Markierung nicht mehr. Kann man diese entfernen?
Klar, habe ich gerne gemacht.
Freundliche Grüsse L-)
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ernte
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Re: Arbeitsgesetz

#49

Beitrag von ernte »

Die Arbeit ist bei Heiratsvisum erlaubt, trotzdem wird eine Arbeitserlaubnis benötigt. Und zwar vor Aufnahme der Arbeit.
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tom
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Re: Arbeitsgesetz

#50

Beitrag von tom »

syntoh hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2024, 11:49
Das ist kein Unsinn sondern Tatsache. Hat vor Jahren auch ein Anwalt mal so nebenbei erläutert.
Ein Ausländer mit Verheiraten-Visum darf hier arbeiten. Aber natürlich nur die für Ausländer erlaubten Tätigkeiten.
Richtig. Dies habe ich bei meinen aktuellen "Auswanderungssondierungen" auch so gelesen. Allerdings gilt es nicht nur für die für Ausländer erlaubten Tätigkeiten, die Tätigkeit muss auch noch genehmigt werden. Wohl so ähnlich wie es damals war als meine Frau in der Schweiz noch die B-Aufenthaltsbewilligung hatte. Sie hatte damals das Recht einer bezahlten Arbeit nachgehen zu dürfen, der Arbeitgeber musste diese aber vorgängig anmelden und genehmigen lassen.

Gruss Tom
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