Arbeitsgesetz

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Baxida
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Re: Arbeitsgesetz

#11

Beitrag von Baxida »

Ich denke, weis nicht aber vermute, dass Leute die ohne AB in Thailand einer Arbeit nachgehen und erwischt werden einfach ein "Teegeld" zahlen und gut ist.
Mit freundlichen Gruessen:

Baxida
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thedi
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Re: Arbeitsgesetz

#12

Beitrag von thedi »

Ohne dass ich einen konkreten Fall selbst kennen würde, lese und höre ich immer wieder von Ausländern die im Touristen-Sektor arbeiteten und dabei Ärger bekamen. Bar Owner, Restaurant auf Name der Frau, Resort in Touristen-Destinationen, Tauchschule etc. Ebenfalls nur vom hören sagen: normalerweise wurden sie von einem Konkurrenten verpfiffen.

Selbst gesehen habe ich jedoch:
  • Einen Italiener, der täglich auf dem Markt in Manchakiri gebratene Tintenfisch-Spiessli verkaufte. Er kehrte die Spiessli auf seinem kleinen Grill, seine Frau verkaufte und kassierte. Umsatz ca 400 Baht im Tag. Er macht das direkt vor der Polizeistation und hat nie Ärger.
  • Ein Farang der mit seiner Frau und Sippe im Isaan Landwirtschaft betreibt. Tatsächlich kenne ich drei solche Fälle. Zwei davon sind bestens bekannt, haben Connections zur Uni Khon Kaen, werden als Musterbetriebe von Schulklassen besucht. Einer tritt sogar hie und da im TV auf. No Problem.
  • Einer kocht regelmässig für Gäste. Er hat eine Menuekarte mit Preisen. Zielpublikum nur Farangs die er kennt. Keine Werbung, kein Schild. Er hat nur zwei/drei Tische im Garten. Keine Probleme.
  • Ich selbst habe früher, als ich noch rank und schlank war, meiner Frau und Sippe auf den Reisfeldern geholfen. No Problem.
  • Zwei 'Bangala' (Burmesen), die hier eine Aufenthaltsbewilligung haben, aber keine Arbeitsbewilligung. Beide verkaufen unabhängig voneinander 'Roti' (eine Art Crepes) mit ihrem Motorrad - Küche auf dem Seitenwagen, Frau die kassiert auf dem Rücksitz. Beide sagen mir, dass sie ohne ihre Frau dabei zu haben nicht verkaufen dürften. Sie dürfen aber alles machen, nur kassieren muss die Frau.
Meine Meinung: wenn man mit niemanden aneckt, geht fast alles. Wenn man aber irgend wie ins Rampenlicht gerät, dann finden sie schnell irgend einen Vorwand. Ins Rampnelicht gerät man, wenn man Thais (oder Farang) konkurriert oder ihnen ihr Geschäft vermiest.

Definitiv in die Kategorie urbane Legenden gehören Geschichten, dass man in Thailand ohne Arbeitsbewilligung nicht einmal in den Ferien eine geschäftliche eMail beantworten dürfe - oder den eigene Rasen mähen dürfte - oder das eigene Auto waschen dürfe. Tatsächlich könnte man die Thai Gesetze so auslegen. Aber niemand legt sie so aus. Es gibt wie immer in Thailand einen Ermessensspielraum - und das heisst nicht Korruption, sondern gesunden Menschenverstand walten lassen.

Dort ist dann auch die Kehrseite. Wenn jemand auf den Radar gerät, auffällt, dann könnte es tatsächlich genügen, wenn sie ihn beim Entladen eines Pickups beobachten, um ihn hops zu nehmen. Behörden brauchen nicht eine Kette von unwiderlegbaren Beweisen. Eine Anzeige, ein Verdacht und ein Hinweis genügen schon - wenn sie sowieso zuschlagen wollen. Wollen sie aber wie gesagt im Normalfall nicht.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Samuel
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Re: Arbeitsgesetz

#13

Beitrag von Samuel »

thedi hat geschrieben:Eine Anzeige, ein Verdacht und ein Hinweis genügen schon - wenn sie sowieso zuschlagen wollen. Wollen sie aber wie gesagt im Normalfall nicht.
Also in Udon Thani steht seit mindestens Mai 2013 folgendes Plakat draussen an der Hauptstrasse vor der Immigration. Das ist zumindest eine Aufforderung Hinweise zu liefern.
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Gruss
Sam UTH

Haempu
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Arbeitsgesetz

#14

Beitrag von Haempu »

Noch ein kleines Muesterchen:

Als nachdem Tsunami zahlreiche Helfer ins Königreich kamen, wurde offiziell mitgeteilt, dass diese eigentlich keine Hilfsleistungen ausführen dürften, da dies Bewilligungspflichtig sei. Also ich spreche hier nicht von Personen die im Nachgang respektive zur Wiederaufbau-Hilfe kamen sondern die Sofort-Helfer. Darunter Ärzte, Forensiker, Polizisten, etc. Es brauchte damals eine "Sondergenehmigung" der Regierung, welche nachträglich erteilt wurde. Dieses Vorgehen, welches -Irrtum vorbehalten- drei Tage nach dem Tsunami schriftlich mitgeteilt worden ist, löst damals grosses Unverständnis und Kopfschütteln aus.

Rein rechtlich gesehen, war das Vorgehen jedoch korrekt, da Aufgaben im Auftrag eines anderen Staates auf dem Hoheitsgebiet des Königreiches ausgeführt wurden.

Wie Thedi schon bemerkte, solange der Farang dem Thai nicht ins Gehege kommt, werden die Augen zugedrückt. Sobald jedoch ein Konflikt oder sogar nur ein Konkurrenzverhalten vorliegt, wird der "Hammer" hervorgeholt. Ist übrigens nicht viel anders in der Schweiz (Deutschland und Oesterreich kenne ich nicht), die zahlreichen -sans Papiers- (Vermutungen zufolge ca. 80'000) gehen ebenfalls zum groessten Teil einer -schlecht bezahlten, da illegalen- Beschäftigung nach. Hingegen wird in der Schweiz der "Hammer" hoechst selten hervorgeholt.

Mit dem Inkrafttreten der neuen ASEAN-Regelungen könnten eigentlich Staatsangehörige der ASEAN-Laender in jedem der Mitgliedsländer einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zu diesem Zweck müssten sie sich jeweils im entsprechenden Land anmelden und die Arbeitsbewilligung beantragen analog der Personenfreizügigkeit im EU / EFTA Raum. Funktioniert aber nicht, da einige ASEAN Länder immer noch Berufssparten haben, in welchen ausländische Staatsangehörige nicht tätig sein dürfen. In Thailand kommt mir zur Zeit nur die Tätigkeit im Schönheitsbereich (Beauty Salon) in den Sinne. Coiffeure sind m.W. auch immer noch den Thais vorbehalten, obwohl ich im Januar in Bangkok Werbung für einen ausländischen Star-Coiffeur gesehen habe (Chalakol ist Thai).

In diesem Sinne...................Arbeiten im Paradies gibt es nicht :)
"
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Johnboy
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Re: Arbeitsgesetz

#15

Beitrag von Johnboy »

Baxida hat geschrieben:Ich denke, weis nicht aber vermute, dass Leute die ohne AB in Thailand einer Arbeit nachgehen und erwischt werden einfach ein "Teegeld" zahlen und gut ist.

nicht wirklich .

meine Kollegen wurden vor 2 jahren "erwischt " , die fehlende Workpermit war nicht so ausschlaggebend - beanstandet wurde die Einreise mit Touristenvisum !

ein Tag im Knast am DMK , dann Ausweisung und Abschiebung nach Singapore , kurz darauf waren sie mit Visum B wieder da :-?
Essen und Beischlaf sind die großen Begierden des Mannes - Konfuzius - oder so
ab 60 fällt BEISCHLAF weg !
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thedi
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Re: Arbeitsgesetz

#16

Beitrag von thedi »

Die Bestimmungen für ein Work Permit wurden überarbeitet und gelockert.

http://thailandtip.info/2018/07/31/thai ... uslaender/

Während bisher ein Workpermit nur für eine genau beschriebene Tätigkeit in einer bestimmten Firma gültig war, sind diese Einschränkungen nun gelockert worden. Wie das in Zukunft dann konkret gehandhabt wird, muss sich noch zeigen, aber die Hoffnung besteht, dass man die Firma wechseln könnte und auch andere Tätigkeiten ausüben dürfte.

Ausdrücklich wird weiterhin auf die Liste von für Ausländer verbotenen Tätigkeiten hingewiesen. Diese Liste soll auch überarbeitet werden. Vorläufig gilt noch die alte, die einer Aufzählung fast aller möglichen Tätigkeiten gleich kommt.

Es ist meiner Meinung nach noch zu früh zum jubeln. Zuerst mal schauen, wie das dann in der Praxis umgesetzt wird. Insbesondere die Interpretation, dass man in Zukunft auch für sich selbst arbeiten könne - ohne Anstellung bzw. ohne "company" mit einer minimalen Anzahl Thai Angestellten - ist wohl eher ein Wunschdenken.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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atmik
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Re: Arbeitsgesetz

#17

Beitrag von atmik »

Wie ist es denn wenn man ein Haus bauen lässt und zwischendurch selber Hand anlegt? Ich würde die Erdungsstäbe gerne selber einsetzen und mit den Armierungseisen verbinden....und ein Teil der Elektrik würde ich auch lieber selbst machen....und dies und das nach gutdünken auch noch.....

Also arbeiten am eigenen Haus? Auf dem Land wo das Haus draufsteht (max 1 Rai) Grünzeugs bearbeiten?
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Udo Nthani
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Re: Arbeitsgesetz

#18

Beitrag von Udo Nthani »

NO PROBLEM. Im eigenen Haus, Garten oder Land kannst Du machen was Du willst. Darfst Dir einfach nicht selber einen Lohn auszahlen und Dich dabei erwischen lassen 😁😁😁

Werner
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Re: Arbeitsgesetz

#19

Beitrag von Werner »

Danke.

Wie sieht es aus wenn ich wie Hancock nach Thailand reise und dann im Home Office arbeite. Z. B. weil ein Auftraggeber in Deutschland etwas benötigt. Und wie ist es wenn ich das mit dem Macbook bearbeite. Dann würde ich ja erst einmal ganz still bleiben und das niemand erzählen, dann fällt das ja nicht wirklich auf.

Aber was ist es wenn ich noch zeichnen muss, also z. B. einen kleinen Drucker und viel Papier kaufe und jede Menge Skizzen mache die im Zimmer herum liegen. Und ich habe plötzlich ein paar Aktenordner und Stapel voller Papiere im Zimmer liegen? Das könnte dann ja nach Arbeit aussehen und jedem auffallen. Wie ist es wenn das Personal dies dann sieht?

Und das ganze mit einer Touristeneinreise für 30 Tage.

Sollte man dann sehr gut aufpassen dass es nicht auffällt das man im Zimmer hockt und arbeitet statt im Filme anzuschauen oder hier im Forum zu texten? Oder ist dies völlig egal und interessiert die Immi nicht?

W.
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Gothai
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Re: Arbeitsgesetz

#20

Beitrag von Gothai »

Sind Neider in dar Nähe, wird das Interesse der Immi eventuell von denen geweckt....
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