Arbeitsgesetz

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Damnam
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Re: Arbeitsgesetz

#21

Beitrag von Damnam »

@Werner, war das Ironie oder verfällst Du nun in Panik? :-o
______________
Chok dee

Damnam

Werner
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Re: Arbeitsgesetz

#22

Beitrag von Werner »

Damnam hat geschrieben:
Di 10. Okt 2023, 19:36
@Werner, war das Ironie oder verfällst Du nun in Panik? :-o
Ironie, nicht wirklich.

Ich habe tatsächlich mal in Bangkok im Hotelzimmer einen Auftrag bearbeitet. Damals, vor mehr als 10 Jahren hatte ich sogar noch einen externen Monitor für die CAD Bearbeitung organisiert. Besonders lustige waren Anrufe meines Auftraggebers der trotz sauberer Einwahl des Vodafone iphones in AIS oft nur irgendeine automatische Ansage auf Thai aufs Ohr bekommen hatte. Es war auch etwas schwierig die 6 Stunden Zeitverschiebung zu koordinieren, nun gut, lange schlafen ist ja nett, aber am Abend wollte ich bei Anrufen dann nicht unbedingt in einer lauten Bar hocken. Also hatte ich meine Ferientage darauf eingerichtet in der normalen deutschen Arbeitszeit von 8:00 bis 17:00 gut und Partymusikfrei erreichbar zu sein, d. h. erst im 23:00 hatte ich mich in das Nachtleben gestürzt. Also alles gut.

So wirklich Sorge hatte ich damals nicht wegen dem Arbeiten vor Ort.

Aber das kommt bei mir immer mal hoch. Der Beitrag handelt ja von Sorge und Problemen. Und ich stecke Stress nicht mehr sehr gut weg.

Wenn ich mal in Thailand leben muss ich sicher auch dort arbeiten. Online natürlich. Und ich bin nicht sicher das dies erlaubt ist. Muss mal die Listen lesen.

W.
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Michaleo
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Re: Arbeitsgesetz

#23

Beitrag von Michaleo »

Werner hat geschrieben:
Di 10. Okt 2023, 20:24
Und ich stecke Stress nicht mehr sehr gut weg.
Das gibt so ein paar urban Legends, die von Foren zu Foren und Member zu Member seit Jahren weitergegeben werden, in der Hoffnung, besonders Thaikompetent zu wirken.

Zum Beispiel, dass alle Häuser mit einem blauen Dach von Ausländer finanziert werden. Oder dass die Ausbildung in DACH in jedem Fall einer in Thailand vorzuziehen ist. Das jemand, der Eiswürfel ins Bier tut kein richtiger Biertrinker ist. Dass alle Bargirls von der gierigen Familie gezwungen werden, mit Westler zu schlafen, und dass das furchtbar ist. Das jeder einzelne Polizist immer bestechlich ist. Dass man Kindern nicht übers Haar streicheln darf. Dass man erst bei entkleiden im Hotelzimmer merkt, dass das sexy Girl in wirklichkeit ein Kathoy ist. Und eben, dass man ausser knallhart Ferien machen, gar nichts, wirklich gar nichts in Thailand arbeiten darf. 8-|
Freundliche Grüsse L-)
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Darkwing
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Re: Arbeitsgesetz

#24

Beitrag von Darkwing »

Farang darf durchaus in Thailand arbeiten. Wenn seine Fähigkeiten wichtig für eine Firma sind, bekommt er eine Erlaubnis, die vor Arbeitsantritt zu beantragen ist.

Auch wenn er mit einer Thai Nation verheiratet ist, bekommt er in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Er muss ja die Familie versorgen können. Auch bei einem ein Mann Reparaturbetrieb geht das ohne weiteres.

Dazu braucht man schon ein O Visum.

Wenn man bei einer z. B. DACH Firma angestellt ist und für diese quasi im Home Office arbeitet, sollte es auch keine Probleme geben, höchstens ab 2024 mit der Steuer bei einem Aufenthalt über 180 Tage. Irgendwann klappt es dann auch mit AIA.
Du nimmst da keinem Thai die Arbeit weg. Nur Aufträge für Thailand würde ich ohne Erlaubnis nicht annehmen.
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atmik
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Re: Arbeitsgesetz

#25

Beitrag von atmik »

Darkwing hat geschrieben:
Mi 11. Okt 2023, 04:05
wenn er mit einer Thai Nation verheiratet ist, bekommt er in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Er muss ja die Familie versorgen können.
Ausgedeutscht: Wenn ich eine Thai heirate darf ich jeder Arbeit nachgehen die ein Thai arbeiten darf? (nachdem ich die Arbeitserlaubnis erhalten habe weil ich eine TH geheiratet habe) Sowas habe ich noch nirgends gelesen....und kann das kaum glauben. Da würden viele Farangs ne Thai (oder einen Thai :D ) heiraten *lach*
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Udo Nthani
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Re: Arbeitsgesetz

#26

Beitrag von Udo Nthani »

Darkwing hat geschrieben:
Mi 11. Okt 2023, 04:05
Farang darf durchaus in Thailand arbeiten. Wenn seine Fähigkeiten wichtig für eine Firma sind, bekommt er eine Erlaubnis, die vor Arbeitsantritt zu beantragen ist.

Auch wenn er mit einer Thai Nation verheiratet ist, bekommt er in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Er muss ja die Familie versorgen können. Auch bei einem ein Mann Reparaturbetrieb geht das ohne weiteres.

Dazu braucht man schon ein O Visum.

Wenn man bei einer z. B. DACH Firma angestellt ist und für diese quasi im Home Office arbeitet, sollte es auch keine Probleme geben, höchstens ab 2024 mit der Steuer bei einem Aufenthalt über 180 Tage. Irgendwann klappt es dann auch mit AIA.
Du nimmst da keinem Thai die Arbeit weg. Nur Aufträge für Thailand würde ich ohne Erlaubnis nicht annehmen.
Da stimmt im zitierten Text aber vieles nicht.

1. Ob mit einer Thai verheiratet oder nicht spielt keine Rolle
2. Einreise mit O Visum nützt nichts es braucht schon bei der Einreise ein B also Business Visum.
3. Einmann Betrieb geht gar nicht man muss in einer Firma mit mindestens 3 Thai Angestellten sein für welche SSO abgerechnet wird.
4. Bei den Steuern spielt die neu diskutierte 180 Tage Regel keine Rolle. Wer als Farang in TH arbeitet zahlt ab dem ersten Monat Steuern. Und zwar auf 50'000 THB monatlich oder 600'000Jährliches Einkommen welches der Farang mindestens verdienen muss.
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phimax
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Re: Arbeitsgesetz

#27

Beitrag von phimax »

Gilt die Liste für Ausländer verbotene Berufe eigentlich noch?
Orwell war ein Optimist :-s
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Darkwing
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Re: Arbeitsgesetz

#28

Beitrag von Darkwing »

Udo Nthani hat geschrieben:
Mi 11. Okt 2023, 16:43
Da stimmt im zitierten Text aber vieles nicht.

1. Ob mit einer Thai verheiratet oder nicht spielt keine Rolle
2. Einreise mit O Visum nützt nichts es braucht schon bei der Einreise ein B also Business Visum.
3. Einmann Betrieb geht gar nicht man muss in einer Firma mit mindestens 3 Thai Angestellten sein für welche SSO abgerechnet wird.
Zumindest kenne ich einen Fall persönlich, wo es so geht. Eventuell Bestandsschutz in irgendeiner Form, Gemauschel oder was auch immer. Aber ja, es geht.

Das Business Visum brauchst du, wenn du zum Zwecke der Arbeitsaufnahme einreist. Wenn du aber mit O Visum verheiratet später arbeiten musst, um Frau und Kind zu versorgen, lässt sich was machen. Naturlich nicht in den Jobs, die ausschließlich Thais vorbehalten sind.
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Udo Nthani
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Re: Arbeitsgesetz

#29

Beitrag von Udo Nthani »


Das Business Visum brauchst du, wenn du zum Zwecke der Arbeitsaufnahme einreist. Wenn du aber mit O Visum verheiratet später arbeiten musst, um Frau und Kind zu versorgen, lässt sich was machen.
Der thailändischen Regierung ist es völlig egal ob Du verheiratet bist und jemanden mit oder ohne Kind versorgen musst/willst.

Wenn Du eine Firma findest die Dich als Ausländer einstellt muss diese Firma eine Arbeitbewilligung für Dich beantragen. Dauer ca. 3 Tage. In dieser Zeit darfst Du Dich nicht im Königreich Thailand aufhalten sondern Du musst im Ausland sein und mit den entsprechenden Papieren das Non Immi "B" beantragen. Du darfst erst wieder einreisen wenn die Arbeitbewilligung der Firma erteilt wurde.

Thtats the rules, sorry. Ist aber immer gut und evtl. von Vorteil wenn man jemanden kennt der einen kennt wo es anders geklappt hat.

Werner
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Re: Arbeitsgesetz

#30

Beitrag von Werner »

Udo Nthani hat geschrieben:
Fr 13. Okt 2023, 17:08
Wenn Du eine Firma findest die Dich als Ausländer einstellt muss diese Firma eine Arbeitbewilligung für Dich beantragen. Dauer ca. 3 Tage.

In dieser Zeit darfst Du Dich nicht im Königreich Thailand aufhalten sondern Du musst im Ausland sein.
Sehr vielen Dank für die Ausführung.

Man würde ja nach Thailand reisen und dort eine Firma suchen und finden die einen einstellt und die Arbeitsbewilligung beantragt, das macht man z. B. in den Ferien.

Die Beantragung dauert 3 Tage, das ist schnell. Man muss also schnellstens das Land verlassen bevor die Firma dies beantragt. Und dann gibt es die Papiere.
Udo Nthani hat geschrieben:
Fr 13. Okt 2023, 17:08
Und mit den entsprechenden Papieren das Non Immi "B" beantragen.
Brauche ich da ein Papier der Firma dass sie zu mir ins Ausland senden muss?

Die "entsprechenden Papiere" sind welche? Wahrscheinlich die Arbeitsbewilligung die der Arbeitgeber in Thailand erhalten hat?
Benötige ich vielleicht noch andere Dokumente die ich ausdrucken sollte, Diplom oder so, oder reicht der Pass?

Und dieses "Non Immi "B" Visum" beantragt man bei einer Botschaft, nehme ich an.
Wo?
Geht das z. B. auch in Kuala Lumpur, Penang oder Singapur wo man für kleines Geld hin kommt oder muss das in Deutschland, Schweiz passieren?

Oder reicht es aus wenn man in Thailand bleibt während die Papiere beantragt werden und damit dann kurz ausreist und wieder einreist um dann das "Non Immi B Visum" zu erhalten. Z. B. an einer der Außengrenzen oder an einem der Flughäfen?
Udo Nthani hat geschrieben:
Fr 13. Okt 2023, 17:08
Du darfst erst wieder einreisen wenn die Arbeitbewilligung der Firma erteilt wurde.
Also etwas kompliziert, nun gut. Hier noch einmal zusammen gefasst.
1. Firma suchen und alles vereinbaren
2. Ausreisen, und zwar schnellstens da man nicht im Land sein darf wenn die Mitarbeiter:in zum Amt geht.
(Es wäre ja praktisch im Land zu bleiben um eine Wohnung zu suchen. Aber das darf man nicht, seltsam)
3. Firma beantragt die Arbeitsbewilligung, sicher ein Dokument, das geht in 3 Tagen, also schnell.
4. Das Dokument zu mir senden lassen, entgegen nehmen und vielleicht andere Dokumente hinzu fügen oder reicht der Pass?
5. Eine Botschaft aufsuchen und dort das Non Immi B Visum ausstellen lassen.
6. Einreisen nach Thailand.
7. Arbeit aufnehmen.

Wenn da Fehler drin sind bitte melden. Danke. Werner.
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