Arbeitsgesetz
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Re: Arbeitsgesetz
Wohnung bzw eine Bleibe findet man schnell, wenn es für eine befristete Zeit ist. Und der Arbeitgeber kennt einen vllt schon von früher, oder aufgrund der Arbeitszeugnisse (zB in der Hotellerie und im Braugewerbe) ist eh klar, dass man den Anforderungen entspricht.
Freundliche Grüsse
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Re: Arbeitsgesetz
Ich kannte damals einen grossen ,,Andia" der für TUI, LTU und wie sie alle hießen die Betreuung in den Hotels übernahm, er war den ganzen Tag in Krabi/Phuket unterwegs.
Wenn Euch das Kleingeld oder das ausgebeutet werden nicht so wichtig ist dann seit Ihr in Thailand richtig.
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Ich liebe Thailand.
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Re: Arbeitsgesetz
Beitrag von Udo Nthani »
Ja in etwa richtig zusammen gefasst. Wobei mit Punkt 1 schon viele wenn nicht sehr viele ausgeschlossen werden. ICH kann aus eigener Erfahrung sagen, es ist nicht einfach eine TH Company zu finden welche Ausländer einstellt.
Also etwas kompliziert, nun gut. Hier noch einmal zusammen gefasst.
1. Firma suchen und alles vereinbaren
2. Ausreisen, und zwar schnellstens da man nicht im Land sein darf wenn die Mitarbeiter:in zum Amt geht.
(Es wäre ja praktisch im Land zu bleiben um eine Wohnung zu suchen. Aber das darf man nicht, seltsam)
3. Firma beantragt die Arbeitsbewilligung, sicher ein Dokument, das geht in 3 Tagen, also schnell.
4. Das Dokument zu mir senden lassen, entgegen nehmen und vielleicht andere Dokumente hinzu fügen oder reicht der Pass?
5. Eine Botschaft aufsuchen und dort das Non Immi B Visum ausstellen lassen.
6. Einreisen nach Thailand.
7. Arbeit aufnehmen.
Wenn da Fehler drin sind bitte melden. Danke. Werner.
Punkt 2. Die meisten haben ja bereits einen Wohnsitz. Bei uns in Udon in unserem Betrieb hat unsere Treuhänderin sich um den Papierkram gekümmert.
Danach kommt der Moment wo Du das Land verlässt, egal wo, aber eine Stadt mit Thai Embassy. Wir waren in Vientienne weil am Nächsten ist. Dort beantragt man dann mit dem aktuellen Arbeitsvertrag das Visum B. Gleichzeitig beantragt Deine Firma oder eine Agentur in Thailand beim Arbeitsamt Deine Arbeitserlaubnis. Wenn diese erteilt ist darfst Du wieder einreisen.
Warum das so ist, entzieht sich meiner Kentniss. Kann auch sein, dass es in anderen Provinzen anders läuft. In Udon Thani mussten wir das vor gut 5 Jahren so handhaben. Hat sich aber eventuell auch wieder geändert. TiT. This is Thailand.
Re: Arbeitsgesetz
Super, Danke.Udo Nthani hat geschrieben: ↑Sa 14. Okt 2023, 05:37Ja in etwa richtig zusammen gefasst. Wobei mit Punkt 1 schon viele wenn nicht sehr viele ausgeschlossen werden. ICH kann aus eigener Erfahrung sagen, es ist nicht einfach eine TH Company zu finden welche Ausländer einstellt.
Also etwas kompliziert, nun gut. Hier noch einmal zusammen gefasst.
1. Firma suchen und alles vereinbaren
2. Ausreisen, und zwar schnellstens da man nicht im Land sein darf wenn die Mitarbeiter:in zum Amt geht.
(Es wäre ja praktisch im Land zu bleiben um eine Wohnung zu suchen. Aber das darf man nicht, seltsam)
3. Firma beantragt die Arbeitsbewilligung, sicher ein Dokument, das geht in 3 Tagen, also schnell.
4. Das Dokument zu mir senden lassen, entgegen nehmen und vielleicht andere Dokumente hinzu fügen oder reicht der Pass?
5. Eine Botschaft aufsuchen und dort das Non Immi B Visum ausstellen lassen.
6. Einreisen nach Thailand.
7. Arbeit aufnehmen.
Wenn da Fehler drin sind bitte melden. Danke. Werner.
Danach kommt der Moment wo Du das Land verlässt, egal wo, aber eine Stadt mit Thai Embassy. Wir waren in Vientienne weil am Nächsten ist. Dort beantragt man dann mit dem aktuellen Arbeitsvertrag das Visum B. Gleichzeitig beantragt Deine Firma oder eine Agentur in Thailand beim Arbeitsamt Deine Arbeitserlaubnis. Wenn diese erteilt ist darfst Du wieder einreisen.
Warum das so ist, entzieht sich meiner Kentniss. Kann auch sein, dass es in anderen Provinzen anders läuft. In Udon Thani mussten wir das vor gut 5 Jahren so handhaben. Hat sich aber eventuell auch wieder geändert. TiT. This is Thailand.
Punkt 1 müsste ich mal sehen was geht als Designer, vielleicht in einem Büro oder in der Lehre. Mein guter Freund aus Chicago hatte als Hochbau Ingenieur auch eine Bewerbung bei einer Hochbaufirma erhalten.
Punkt 2. Also mit dem aktuellen Arbeitsvertrag reist man aus. Dann wird die Erlaubnis erteilt und man darf wieder einreisen. Muss man diese Arbeitserlaubnis bei der Botschaft für das Visum vorlegen oder bei der Einreise vor legen oder läuft das automatisch und man erhält von der Botschaft das Visum ohne dieses Dokument? Das ist ja etwas schwierig weil die Arbeitserlaubnis, das Dokument in Thailand dem Arbeitgeber übergeben wird und man es in Vientianne nicht vorliegen hat.
Das war eine der Fragen die offen sind.
Gruß, Werner.
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Re: Arbeitsgesetz
Das ist aber nur eine Trockenübung, oder, @Werner?
Du wirst ja wohl kaum vor der Pensionierung Deine Zukunft aufs Spiel setzen.
Off Topic
Vor 50 Jahren, als ich frisch die Handelsmatura und den Wirtekurs abgeschlossen hatte und viersprachig war...
Ja, damals hätte ich wohl in einem grossen Hotel in Thailand eine Chance als Hotelsekretär mit Aufstiegschancen gehabt.
Aber mein Leben verlief anders, und das ist auch gut.
Ja, damals hätte ich wohl in einem grossen Hotel in Thailand eine Chance als Hotelsekretär mit Aufstiegschancen gehabt.
Aber mein Leben verlief anders, und das ist auch gut.
Freundliche Grüsse
Re: Arbeitsgesetz
Grundsätzlich passen alle Erläuterungen von Jan mit dem was ich bisher bezüglich Arbeiten in Thailand gelernt habe zusammen. Alles andere ist meines Wissens nicht legal.
Hab ein diesem Jahr das Visum "Temporary Work" für Australien beantragt. Dazu war vor allem wichtig, dass ich entsprechende Dokumente vom Auftraggeber beilegen konnte dass die Notwendigkeit dargelegt hatte. Danke, dass es in Thailand ähnlich sein wird...
Ein Visum erlaubt Dir vorerst mal in das Land für einen bestimmten Zweck einzureisen. Bei der Einreise gibt es dann aufgrund dem Visum eine entsprechend befristete Aufenthaltserlaubnis. D.h. Visum und Aufenthaltserlaubnisse sind zweierlei dinger... Es gibt dann noch die Ausnahme von der Visumsfreien Einreise, was auch wieder etwas anderes ist, als das Visa on Arrival. Wenn Du für Thailand in einer Botschaft das Business Visum "B" beantragst, muss Du dazu auch plausible Gründe darlegen mit entsprechenden Dokumenten. Also je mehr und besser man den Sachverhalt belegen kann, desto einfacher ist es das Visum zu erhalten. Das "B" Visum ist aber nicht nur für die Arbeitsaufnehme sondern auch für andere Zwecke. Wenn Du z.B. nach Thailand aus beruflichen Gründen an eine Fachmesse gehst braucht man auch ein "B" Visum und kein Touristenvisum. Dann benötigt man aber Bestätigung für den Messebesuch wie z.B. das bezahlte Ticket oder so. Bei einer Arbeitsaufnahme braucht es als Belege dass man auch in einer bestimmten Firma eine legale Beschäftigung erhalten wird.
Hab ein diesem Jahr das Visum "Temporary Work" für Australien beantragt. Dazu war vor allem wichtig, dass ich entsprechende Dokumente vom Auftraggeber beilegen konnte dass die Notwendigkeit dargelegt hatte. Danke, dass es in Thailand ähnlich sein wird...
Re: Arbeitsgesetz
Na, eher eine Informationsbeschaffung. Es ist nun ja nicht mehr "vor 50 Jahren".Michaleo hat geschrieben: ↑Sa 14. Okt 2023, 13:13Das ist aber nur eine Trockenübung, oder, @Werner?
Du wirst ja wohl kaum vor der Pensionierung Deine Zukunft aufs Spiel setzen.
Off TopicVor 50 Jahren, als ich frisch die Handelsmatura und den Wirtekurs abgeschlossen hatte und viersprachig war...
Ja, damals hätte ich wohl in einem grossen Hotel in Thailand eine Chance als Hotelsekretär mit Aufstiegschancen gehabt.
Aber mein Leben verlief anders, und das ist auch gut.
Off Topic
Ich werde ja nicht pensioniert sondern nur Rente erhalten. Den Unterschied hatte ich ja schon beschrieben. Pensioniert werden Beamte, die hatten nie einen Euro für die Pension einbezahlt und alles wird vom Staat aus Steuermitteln bezahlt, oder besser von mir und anderen Werktätigen der ich etwa ein halbes Jahr nur für den Staat arbeite, also 800 Stunden, damit es den Pensionären gut geht. Der Rentner, wie ich es bin, hat für seine Rente ein Leben lang eingezahlt und erhält das was die Rentenkasse ihm auszahlt.
Derzeit kämpfe ich noch und beantrage derzeit den "Grad der Behinderung" weil es mir gesundheitlich echt ziemlich schlecht geht und ich gerne früher in Rente gehen möchte und das ohne Abschläge. Und dann werde ich gerne weiter arbeiten wenn ein Unternehmen meint dass ich der richtige Designer für ihre Aufgabe bin. Das ist ja meine Arbeit die ich mit Leidenschaft mache, die mir Spaß macht und mit der Unternehmen Gewinn machen. Und da ich sehr viel Erfahrung und besondere Fähigkeiten habe ist es gut möglich dass ich weiterhin Aufträge bekomme.
Nur den anderen Teil meiner selbstständigen Arbeite, die Power Akquisition und das unendliche Rum Gemache mit übergriffigen Einkäufern wer den Größeren hat würde ich mir gerne ersparen.
Nun gut. Mit einer Grundversorgung durch die Rente wird alles einfacher und lässiger und das ist wahrscheinlich 2024 soweit. Und dann ist auch Thailand möglich. Dort ist es durchaus realistisch dass ich dort arbeite. Nicht als Jung Designer, Start Up oder Berufseinsteiger aber sehr wohl als Senior Designer oder Consultant oder in der Lehre. Mal sehen was geht.
Gruß, Werner.
Arbeitsgesetz
Ich möchte keinen thread erstellen deswegen, der Autor dieses Beitrages schreibt doch tatsächlich, dass man mit Heirat auch eine Arbeits Bewilligung bekommt. Das kann unmöglich Stimmen, darum tue ich das unter diesem Thema... Noch nicht gelacht... mal hier rein ( und die Suche wird nicht verfälscht und Leute bekommen keine falsche Hoffnungen) ich nehme an, das ist einfach nur falsch, was da geschrieben wird:
https://www.wochenblitz.com/panorama/vi ... eiratsvisa
https://www.wochenblitz.com/panorama/vi ... eiratsvisa
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Arbeitsgesetz
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass das Heiratsvisum in Thailand die Möglichkeit bietet, Arbeit im Land aufzunehmen. Antragsteller können eine Arbeitserlaubnis beantragen, um legal in Thailand zu arbeiten. Dies ist besonders nützlich, wenn der ausländische Ehepartner in Thailand arbeiten möchte, um das Familieneinkommen zu unterstützen.
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