Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

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Navamin
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#651

Beitrag von Navamin »

Off Topic
@ GermanGent
schreiben, schreiben, Beiträge mit vielen Links bolzen, es wäre empfehlenswert manchmal vielleicht auch zu studieren was man postet. z.B bezüglich Elefantiasis ;;)
mfg
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GermanGent
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#652

Beitrag von GermanGent »

@Navamin: Dies war kein Link und dennoch mußte meckern ? Was nicht von Interesse für Dich brauchst Du nicht zu beachten oder bewerten. Für Krankheiten gibts den Hausarzt. Ich hab nie behauptet, Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Dein Beispiel hatte ich mit einem Frage- und keinem Ausrufezeichen versehen. Dann trage doch konstruktiv bei.
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Andia
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#653

Beitrag von Andia »

Dort steht auch Alkoholismus. :-?
Ich darf nie wieder einreisen. :D
Ich liebe Thailand. :-
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Damnam
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#654

Beitrag von Damnam »

Ganz kurz - hatte schon viel geschrieben, dann falsche Taste und alles weg.... - braucht man nun für ein Visa O eine Krankenversicherung?

Visa O für Retirement, über 50. Bin zwar verheiratet, aber möchte den Zirkus mit Fotos, Wegbeschreibung, Hausbesucht etc.vermeiden.
Die 800K sind kein Problem.

Ich war bis anhin der Meinung nein, auf der Seite der CH Thaibotschaft heisst es ja, aber auf dem zu benutzenden Link https://thaievisa.go.th/ für Retirement dann wieder nein.

???

Hat jemand eine Auflösung?
______________
Chok dee

Damnam

Schalker
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#655

Beitrag von Schalker »

für ein Non-O-Visum muss man eine Krankenversicherung haben.
für den gesammten Aufenthalt.
Wichtig
die Police muss man auch in Englischer Schrift haben.

Schalker
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Navamin
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90 Tage Meldung

#656

Beitrag von Navamin »

Folgende Situation

1. Eine Person ist am 18. Juni 2022 in Thailand per Flugzeug eingereist, hatte ein Visum und die Permit to stay bis am 18. August 2022 erhalten.
2. Die permit to stay wurde dann rechtzeitig auf der IMMI um 2 Monate verlängert bis am 18. Oktober 2022
Meine Frage:
Diese Person hat sich am 16. September 2022 für 90 Tage in Thailand aufgehalten, muss diese Person eine 90 Tage Meldung machen?
(so wie z.B. die Jahresaufenthalter).

Wenn ich die Seite der Immigration über die 90 Tage Meldung studiere, so muss das m. E. jeder Ausländer unabhängig von der Art der Auenthaltsbewilligung machen. Ist das richtig?

mfg Navamin
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Damnam
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#657

Beitrag von Damnam »

Schalker hat geschrieben:
Do 22. Sep 2022, 05:08
ür ein Non-O-Visum muss man eine Krankenversicherung haben.
für den gesammten Aufenthalt.
Danke, aber auf der Seite der Immigration wo man das E-Visum beantragen soll, wieder nicht.

Und bei einer Extension of stay?
Es hiess immer bei Extendion of stay aufgrund Non-O muss keine KV nachgeweisen werden.

Oder nur für sie 90 Tage für's Visa O?
______________
Chok dee

Damnam
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syntoh
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Re: 90 Tage Meldung

#658

Beitrag von syntoh »

Navamin hat geschrieben:
Do 22. Sep 2022, 15:27
Diese Person hat sich am 16. September 2022 für 90 Tage in Thailand aufgehalten, muss diese Person eine 90 Tage Meldung machen?
(so wie z.B. die Jahresaufenthalter).
Ja das ist so.
Jeder "nicht Thai Bürger" muss diese Meldung machen wenn er 90 Tage Anwesenheit erreicht hat und das Land nicht verlässt.

syntoh
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Caveman
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Re: 90 Tage Meldung

#659

Beitrag von Caveman »

Navamin hat geschrieben:
Do 22. Sep 2022, 15:27
Diese Person hat sich am 16. September 2022 für 90 Tage in Thailand aufgehalten
Wenn sie am 18. Juni eingereist ist, ist bereits der 15. September der 90. Tag. Der Einreisetag zaehlt mit. Man muss daher Einreisetag (oder Tag der letzten 90 Tage Meldung) plus 89 Tage rechnen, nicht plus 90.

Die 90 Tage Meldung musste hier also spaetestens am 21. September erfolgen (90. Tag plus 6 Karrenztage).

Gruss
Caveman

Schalker
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#660

Beitrag von Schalker »

Damnam hat geschrieben:
Do 22. Sep 2022, 17:00
Schalker hat geschrieben:
Do 22. Sep 2022, 05:08
ür ein Non-O-Visum muss man eine Krankenversicherung haben.
für den gesammten Aufenthalt.
Danke, aber auf der Seite der Immigration wo man das E-Visum beantragen soll, wieder nicht.

Und bei einer Extension of stay?
Es hiess immer bei Extendion of stay aufgrund Non-O muss keine KV nachgeweisen werden.

Oder nur für sie 90 Tage für's Visa O?
ich habe vor knapp zwei Monaten eine Agentur beauftragt,
die haben mir gesagt,
das ich auf jeden Fall eine Krankenversicherung brauche,
und zwar für den gesammten Aufenthalt.
Ich meine auf der Konsulatseite in Frankfurt steht es auch so.
Begeistert war ich auch nicht.

Schalker
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