Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

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thedi
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Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#1

Beitrag von thedi »

Wegen lockerer Umgangsprache gibt es bei diesem Thema viele Missverständnisse. Beim plaudern am Stammtisch kann man nachfragen wenn man etwas unklar findet. Beim Lesen fehlt diese Möglichkeit. Kommt dazu, dass oft ohne den nötigen Kontext zitiert wird - und da haben wir dann den Salat. Schlussendlich ist es auch ungünstig, dass Thai Behörden leider auch allem einfach 'visa' sagen - auch wenn es eine Aufenthaltsbewilligung ist.

Die beiden Dinge - Visa und Aufenthaltsbewilligung - sind aber total verschiedene Dinge. Verwirrung stiftet, dass es bei beiden ähnliche Bedingungen und Kategorien gibt. Die sind aber nur ähnlich und nicht gleich. Wenn man verstehen will was Sache ist, muss man wissen ob von Äpfeln oder Birnen gesprochen wird.

Visa

Ein Visa wird von einem Thai Konsulat im Ausland ausgestellt. Es berechtigt zur Einreise nach Thailand, wobei man je nach Visa Kategorie eine kürzere oder längere Aufenthaltsbewilligung bekommen wird.
Non Immigrant O Visa multiple Entry
Non Immigrant O Visa multiple Entry
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Ein Visa hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer. D.h. die Einreise muss vor dem 'must be utilized before' Datum erfolgen. Dieses Datum besagt also mit nichten, dass man sich bis zu diesem Tag in Thailand aufhalten darf - sondern nur, dass man vor diesem Datum einreisen muss.


Aufenthaltsbewilligung

Die Aufenthaltsbewilligung wird von der Immigration in Thailand ausgestellt. Nur sie berechtigt zum Aufenthalt in Thailand (nicht das Visa). Die erste Aufenthaltsbewilligung bekommt man auf dem Flughafen bei der Passkontrolle. Ein viereckiger Stempel im Pass mit Einreisedatum und admitted until: dieses Datum besagt, wie lange man in Thailand bleiben darf.
Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltsbewilligung
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Eine Aufenthaltsbewilligung kann unter Umständen verlängert werden (im Gegensatz zur Gültigkeit eines Visa, die nie verlängert werden kann).
Verlängerung als 'retired' um ein Jahr
Verlängerung als 'retired' um ein Jahr
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Ich will hier nicht detaillierte Anforderungen für Visa oder Aufenthaltsbewilligungen aufzählen - diese sind doch von Ort zu Ort wieder etwas anders - und ändern sich auch immer mal wieder im Detail. Sondern die grundsätzlichen Möglichkeiten und deren Unterschiede aufzeichnen. Details zu Anforderungen und Unterlagen für Visa-Anträge findet man auf Webseiten der verschiedenen Konsulate (leider oft nicht aktuell) - sie sind je nach Ort nicht immer gleich - oder bei http://thaivisa.com - die auch ein Forum unterhalten, in dem oft die aktuellsten Informationen zu finden sind - leider oft unter einem riesigen Schwulst von bla-bla zugemüllt. Angelsachsen im Twitterzeitalter

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thedi
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#2

Beitrag von thedi »

Gängige Visa Kategorien
  • Visa waiver program - für Ferienreisen nach Thailand von weniger als einem Monat
  • Tourist Visa - für etwas längere Ferien als Tourist in Thailand.
  • Non Immigrant O - Other - für längere Aufenthalte, nicht als Tourist, aber ohne in Thailand zu arbeiten.
  • Non Immigrant OA - Other Approved - zum auskundschaften, ob man sich in Thailand als Rentenr niederlassen möchte.
  • Non Immigrant B - Business - kann in Thailand zu einer Arbeitsbewilligung führen.
  • Non Immigrant ED - Education - zum Besuche einer Schule oder eines Studiums in Thailand.
Es gibt noch weitere Kategorien, die aber für unserein kaum in Frage kommen: Diplomaten... Man findet Hinweise dazu auf Webseiten von Thai Botschaften.

Thai Botschaften bekommen vom Thai Aussenministerium Vorgaben, welche Bedingungen für welche Visa Kategorie zu erfüllen sind. Aufgrund dieser Vorgaben bestimmen sie die Bedingungen, die in den ihnen zugeteilten Konsulaten gelten. Diese machen dann mehr oder weniger das was ihnen gesagt wurde.

Thai Beamte haben einen grossen Entscheidungsspielraum. Das - zusammen mit der Kommandohierarchie - führt dazu, dass es für den Einzelnen so aussieht, als würden nicht überall die gleichen Regeln gelten. Tatsächlich ist dieser Eindruck durchaus richtig.

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thedi
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#3

Beitrag von thedi »

Wo kann ich ein Visa bekommen?

Visa werden auf Thai Konsulaten ausgestellt. Idealerweise holt man ein Visa im Heimatland ein (korrekt gesagt: Land des Wohnsitzes). Dort ist es in der Regel am einfachsten, denn die Konsularbeamten sehen, dass man immer noch einen Bezug zum Wohnsitz Land hat.

In Thai Konsulaten in Nachbarländern von Thailand können auch Visa für Thailand beantragt werden. Die Bedingungen sind hier restriktiver, denn es besteht zum vornherein der Verdacht, dass sich hier Leute um Tourist Visa bemühen, die eigentlich gar nicht mehr Touristen sind, sondern sich in Thailand schon etwas mehr etabliert haben.

Die Bedingungen in den Nachbarländern sind ständig etwas im Fluss. In http://thaivisa.com/forum gibt es praktisch täglich neue Meldungen von 'dort abgelehnt', 'da doch wieder ein Visa bekommen'. Sagen wir es positiv: wer als DACH-ler Thai Visas in Südostasien holt, muss Freude an Überraschungen, einer gewissen Unsicherheit und vor allem flexible Reisepläne haben.

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thedi
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#4

Beitrag von thedi »

Welches Visa ist für mich das richtige?

Das richtige Visa wäre natürlich dasjenige das der Absicht für den Aufenthalt entspricht. Für Badeferien mit etwas Tempel anschauen ist das visa waiver program oder - falls es etwas länger sein darf - ein Tourist Visa. Wer bei seiner Freundin ein paar Monate chillen möchte sollte sich um ein Non Immigrant O Visa bemühen. Dito wer sich in Thailand seinen wohl verdienten Ruhestand leisten kann. Wer gar in Thailand arbeiten möchte (wovon ich immer abrate), braucht ein Non-Immigrant B Visa und eine Arbeitsbewilligung.


Tatsächlich gehen aber fast alle von der anderen Seite an das Problem heran: mit welchem Visa kann ich für so-und-so lange in Thailand bleiben? Bzw: welches Visa kann ich mit möglichst kleinem Aufwand bekommen und wie gross ist das Risiko, wenn ich die Sache dann etwas zurecht biege.

Dieser Approach ist nicht im Sinne des Erfinders und wird dann zu Frust führen, wenn die Erfinder (Thai Gesetzgeber, Minister oder Immigration Beamte unter Ausnützung ihres Ermessensspielraum) die Bedingungen so justieren, dass Leute, die mit einer falschen Absicht im Land sind, die eine oder andere Visa-Kategorie oder Aufenthaltsbewilligung nicht mehr bekommen. So geschehen gerade jetzt mit dem Verbot für visa runs (kurze Aus- und Wiedereinreise) für Leute die mit dem visa waiver program in Thailand sind.

Bei jeder dieser Aktionen - und die finden regelmässig statt - gibt es jeweils ein grosses Geschrei von Betroffenen. Das sind Leute, die eigentlich - aus der Sicht der Erfinder - nie in Thailand hätten leben sollen. Sie gingen den Weg, weil es der einziger Ausweg schien. Zuerst vielleicht nur um etwas länger beim Schätzli zu bleiben, dann etwas Nebenverdienst, etwas investieren, noch etwas mehr und mehr, bis sie plötzlich so tief drin sind, dass sie nur mit grossen Verlusten wieder raus können. Verlusten übrigens, die oft nicht nur finanzieller Natur sind.

Von daher empfehle ich jedermann sich um das richtige Visa zu bemühen. Und wenn es nicht geht, das zu akzeptieren statt darum herum zu wursteln. Visa sind nun einmal dazu da, dass Behörden eines Landes unerwünschte Besucher fern halten können. Und nur diese Behörden entscheiden, wer erwünscht ist und wer nicht. Wenn der Sinn und Zweck von Visa-Reglen umgangen werden können, dann doch nur so lange, bis das Loch gestopft wird. Wenn man dann zu viel investiert hat, sind die Verluste schmerzhaft.

Aus Sicht der Behörden ist jemand, der das Land aufgrund des visa waiver program besucht ein Tourist der einmal nach Thailand zu kommen beabsichtigt (oder zu beabsichtigen vor gibt). 30 Tage Touristen gehen an die Beach, besuchen Tempel - aber bauen keine Häuser und schenken auch nicht einer Zufallsbekannten ein Haus - einfach so. Wenn das jemand trotzdem macht, geht er ein Risiko ein, denn seine Aufenthaltsbewilligung ist nicht garantiert. Auch wenn er schon 10 mal aufgrund des visa waiver program je für ein paar Wochen in Thailand war - niemand hat je versprochen, dass das Programm für ihn ewig fortgesetzt würde. Mit einem Non Immigrant Visa sähe die Sache deutlich besser aus.



Stempel im Pass und Einträge im Computer der Immigration.

Die Stempel sind Sichtvermerke, damit der Besitzer des Passes sieht was die Immigration ihm erlaubt hat. Auch Konsulate und Immigration können sich an diesen Stempeln orientieren - viel wichtiger als die Stempel sind aber die Einträge im Computer. Die guten alten Zeiten, in denen man nach Ärger mit einer Immigration einfach einen neuen Pass machen liess und wieder von vorne beginnt, sind vorbei.

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thedi
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#5

Beitrag von thedi »

Visa waiver program

Gedacht für reine Touristen: Badeferien vielleicht kombiniert mit einer Rundreise.

41 Nationalitäten können ohne Visa einreisen und bekommen je nach Nationalität und Grenz-Übergang 15 oder 30 Tage Aufenthaltsbewilligung bei der Einreise. DACH-ler bekommen auf dem Flughafen 30 Tage; D und A auch bei Landübergängen, CH bei Landübergängen nur 15 Tage.

Bei der Einreise können - in seltenen Fällen - Unterlagen verlangt werden: Ticket für Weiterreise innert der gegebenen Frist, genügend Bargeld für den Aufenthalt, Nachweis von Buchungen von Hotels oder Rundreisen usw. Solche Unterlagen werden in der Praxis nur dann verlangt, wenn die Beamten den Verdacht haben, dass man nicht als Tourist nach Thailand reist, sondern versucht das visa waiver program für dauernde Aufenthalte (mit Visaruns) zu missbrauchen.

Die Immigration startet momentan eine Aktion um diesen Leuten Visa Runs zu verbieten. Ab August 2014 soll gelten: wer zwecks Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung kurz über eine Grenze und dann gleich wieder zurück reist, wird einen sog. O-I Stempel (Out-In Stempel) in den Pass bekommen und soll damit von nun an vom visa waiver program ausgeschlossen sein. D.h. er muss in Zukunft für Reisen nach Thailand vorher ein Visa auf einem Konsulat einholen. Ein O-I Stempel hat kein Verfalldatum. Er würde also lebenslänglich gelten. Aber schaun-mer-mal: wie das dann tatsächlich umgesetzt wird, muss sich erst noch weisen.

Aufenthalte aufgrund des visa waiver program können eigentlich nicht verlängert werden. Die Immigration bietet aber ein Schlupfloch: man kann einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung machen, der dann mit Sicherheit abgelehnt wird. Aber zuerst gibt es einmal einen Stempel 'under consideration' mit 7 Tage Frist. Innert diesen 7 Tagen muss man dann aber gehen, denn der Antrag wird mit Sicherheit abgelehnt - man muss den Entscheid also gar nicht mehr abholen, sondern nur noch gehen. Nach dieser letzten Frist würde nur noch das Immigration Detention Center (Gefängnis) bis zum definitiven Abflug warten.

Wer mit einer Thai verheiratet ist, kann ein mal eine Verlängerung um 60 Tage bekommen (Begründung: visit Thai wife). Diese kann dann nicht mehr verlängert werden.


Statt visa waiver program wird fälschlicherweise auch oft 'visa on arrival', '30-Tage Visa' oder gar '30 Tage Tourist Visa' gesagt. Diese Ausdrücke sind technisch falsch, denn man kommt ohne Visa. Es gibt aber tatsächlich auf dem Flughafen BKK einen Schalter für visa on arrival. Der ist für Leute, die in einem Land wohnen, das kein Thai Konsulat hat, die aber auch nicht ohne Visa einreisen dürfen. Ein Sonderfall, der mit Sicherheit nie auf einen von uns zutreffen wird.

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thedi
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#6

Beitrag von thedi »

Tourist Visa

Mit einem Tourist Visa bekommt man bei der Einreise eine Aufenthaltsbewilligung von 60 Tagen. Diese kann auf einem Immigrationbüro in Thailand ein mal um 30 Tage verlängert werden.

Je nach Konsulat gibt es Tourist Visa für nur eine oder für zwei oder gar drei Einreisen. Je mehr Einreisen, desto länger ist das Visum gültig (to be utilized before im Visa Stempel) - d.h. desto länger hat man Zeit für die Einreisen. Auf jeden Fall bekommt man aber jedes mal 60 Tage Aufenthaltsbewilligung (admitted until im viereckigen Einreisestempel, der als erste Aufenthaltsbewilligung gilt).

Es gibt also keine 90-Tage Tourist Visa. Vielmehr sind Tourist Visa für eine Einreise (single entry) 90 Tage gültig. Was eben besagt, dass man innert 90 Tagen einreisen kann. Tourist Visa mit drei Entries sind 180 Tage gültig. So oder so - die Aufenthaltsbewilligung wird 60 Tage sein. Wenn schon, dann sind es 60-Tage Tourist Visa. Es gibt keine andere Tourist Visa.

Wenn man sich für ein Tourist Visa bewirbt, besagt man damit, dass man Thailand als Tourist zu besuchen gedenkt. Also Ferien in Thailand machen will. Weder Arbeit noch einen Daueraufenthalt beabsichtigt. Wer mehr als ein Tourist sein will, sollte sich für ein Non Immigrant Visa interessieren. Siehe weiter unten.


Voraussetzungen für ein Tourist Visa
  • Pass noch mind. 6 Monate gültig
  • Bestätigung für Return Ticket
  • Formular ausfüllen
  • Gebühr
Es können zusätzliche Unterlagen verlangt werden. Im Wohnsitzland (DACH) reicht das aber in der Regel. Hier bekommt man praktisch unbeschränkt Tourist Visas, auch für zwei oder drei Einreisen.

Komplikationen gibt es bei Thai Konsulaten in den Nachbarländern Thailands wenn man schon mehrere Visa im Pass hat. Ein spezielles Augenmerk haben sie auf Leute, die vorher mehrmals mit visa waiver program in Thailand waren, und nun ein Tourist Visa wollen. Konsulate in Laos, Malaysia, Vietnam und Kambodscha warnen solchen Kunden mit einem roten Stempel im Pass, als nächste Stufe verweigern sie Tourist Visa mit mehreren Einreisen, und schlussendlich jegliches weitere Visa. Die Bedingungen ändern hier dauernd und werden für Interessenten in http://thaivisa.com/forum zeitnah und im Detail dokumentiert. Schlussendlich geht es aber immer um das gleiche: Tourist Visa sollen Touristen vorbehalten sein - sie sind nicht für Daueraufenthalter.



Verlängerung der 60 Tage Aufenthaltsbewilligung aufgrund eines Tourist Visa

In jedem Immigration Büro kann man die 60 Tage Aufenthaltsbewilligung um 30 Tage verlängern. Es muss in der Regel nichts nachgewiesen werden - obwohl die Beamten Unterlagen wie Weiterflug Ticket, genügend Bares, aktuelle Unterkunft usw. verlangen können. Solche Komplikationen gibt es, wenn man zu viele Aufenthalte in Thailand hat. Was zu viel ist, liegt im Ermessen der Beamten.

Normalerweise braucht man aber nur:
  • Pass mit Departure Card
  • Kopien des Passes (Fotoseite, Einreisstempel, Visa, Departure Card)
  • Passfoto
  • 1900 Baht
Danach wird erwartet, dass man nun wieder weiter reist. Es könnte noch das 7-Tage Schlupfloch (siehe oben bei visa waiver) oder eine 60-Tage married to a thai wife Verlängerung versucht werden. Die beiden sollten nur für Notfälle verwendet werden.

Jede Verlängerung - egal ob nur für 7 Tage oder um ein Jahr - kostet übrigens immer gleich viel: 1900 Baht.


Visa Run mit Tourist Visa double Entry

Visa Runs sind momentan bei Thai Politikern und Ministerien nicht pobulär. Anderseits ist bis jetzt noch kein Fall bekannt, bei dem jemanden mit einem Tourist Visa double (oder triple) Entry die Wiedereinreise nach einem Visa Run verboten wurde. In einem offiziellen Statement gab die Immigration bekannt, dass Visa Runs erlaubt seien, sofern man nachweisen kann, dass man als Tourist unterwegs ist. Also z.B. Hotels und Rundreisen gebucht hat.

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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#7

Beitrag von thedi »

Non Immigrant O Visa

Bei der Einreise bekommt man eine Aufenthaltsbewilligung von 90 Tagen. Diese kann beim für den Wohnort zuständigen Immigration Büro auf jährlicher Basis verlängert werden - sofern man die entsprechenden Bedingungen erfüllt.

Diese Visa Kategorie ist für Daueraufenthalter vorgesehen. Es sind aber Bedingungen daran gebunden. Diese sind von Konsulat zu Konsulat verschieden. In DACH gilt in der Regel:
  • Multiple Entry bekommt man nur wenn man mit einer Thai verheiratet ist und auch dann nicht bei allen Konsulaten.
  • Single Entry Non-Im-O bekommt man auch wenn man nicht mit einer Thai verheiratet ist, aber schon in Rente ist.
  • Pass
  • Gebühr
  • Flugreservations-Bescheinigung
  • Falls verheiratet ein entsprechender Nachweis.
  • Einige Konsulate verlangen manchmal auch noch einen Nachweis der benötigten Finanzen.
In den Konsulaten in den Nachbarländern Thailand gibt es höchstens ein Non-Immigrant-O single entry. Dazu wird man aufgefordert Unterlagen vorzuweisen. Heiratsurkunde, Bankbüchlein, Wohnsitznachweis ... je nach dem.

Die 90-Tage Aufenthaltsbewilligung aufgrund eines Non-Immigrant O Visa kann in Thailand verlängert werden. Dazu ist ein separater Artikel nötig - denn es gibt wiederum verschiedene Optionen.

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thedi
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#8

Beitrag von thedi »

Non Immigrant OA Visa

OA steht für 'Other Approved' und ist genau das: ein Non Immigrant O Visa bei dem die Bedingungen für eine jährliche Verlängerung schon vom Konsulat geprüft wurden. Entsprechend bekommt man bei der Einreise ein Jahr Aufenthaltsbewillgung, statt nur 90 Tage wie beim 'O' ohne 'A'.

Dafür muss das Konsulat mehr prüfen. Nebst den Unterlagen für ein 'O' wird noch verlangt:
  • Alter 50+
  • Finanzieller Hintergrund
  • Hie und da ein Leumundszeugnis
  • Manchmal auch noch ein ärztliches Zeugnis
Da 'OA' in der Praxis nur zur Abklärung ob man als Rentner in Thailand leben möchte erteilt werden, orientieren sich die Anforderungen an der 'retired' Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung. Der grosse Vorteil ist jedoch, dass das Geld noch nicht nach Thailand transferiert werden muss. Man muss zeigen dass man den Gegenwert von 800'000 Baht auf einem Konto hat, das auch im Wohnsitzland sein kann. Rentennachweise im Gegenwert von 65'000 Baht/Monat werden als Alternative auch oft akzeptiert. Rabatt für Verheiratete gibt es nicht.

Anträge für OA können nicht von allen Konsulaten bewilligt werden. Einige schicken die Unterlagen an ein ihnen vorgesetztes Konsulat - andere wimmeln Antragssteller ab oder empfehlen ein gewöhnliches 'O' - was sowieso in den meisten Fällen die bessere Lösung ist.

Ein 'OA' ist aufwändig. Der einzige Vorteil gegenüber 'O' und dann jährliche Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung in Thailand ist, dass das Geld nicht gleich nach Thailand überwiesen werden muss. Das ändert aber nichts daran, dass nach Ablauf der ersten einjährigen Aufenthaltsbewilligung der normale Antrag um Verlängerung begangen wird - genau gleich wie wenn man mit einem 'O' eingereist wäre - nur einfach 9 Monate später.


Zwei wesentliche Punkte zur Beachtung für 'OA' Besitzer:
  • Wenn man Thailand verlässt, verliert man die Aufenthaltsbewilligung - aussert man hat ein Reentry Permit geholt. Es gibt in einigen Konsulaten multiple Entry Visa - und auf jeden Fall in Thailand multiple Entry Reentry Permits. Eines von beiden sollte man haben, sonst kann die Freude kurz sein.
  • Wenn man mehr als 90 Tage am Stück in Thailand ist, muss man 90-Tage Reports machen - genau gleich wie mit irgend einem Non Immigrant Visa.

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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#9

Beitrag von thedi »

Non Immigrant ED Visa

Gedacht für Studenten die in Thailand ihr Studium absolvieren wollen.

Die erste Aufenthaltsbewilligung von 3 Monaten kann typischerweise in 3 oder 6 Monat-Schritten bei Immigration Büros in Thailand verlängert werden. Es wird ein Nachweis für den Besuch einer Schule verlangt. Das kann auch nur eine Sprachschule sein. Es gibt sogar Schulen, bei denen der Unterricht mit Skype von zu Hause aus besucht werden kann. Bei Verlängerungen wird daher bei Sprachschulen ab einem gewissen Zeitpunkt kontrolliert, ob man nun Thai spricht. Wenn das ungenügend erscheint, kann die Verlängerung abgelehnt werden.

Diese Visa Kategorie wird viel missbraucht. Daher hat die Immigration ein Auge auf diese Kunden - die Regeln werden immer mal wieder etwas geändert um Weizen von Spreu zu trennen. Anderseits haben die spezialisierten Schulen natürlich die aktuellsten Informationen und kennen alle Tricks.

Wer eine solche 'Sprachschule mit garantiertem Visa' sucht, findet deren Werbung in thaivisa.com und in den diversen Farang Presse-Erzeugnissen in Phuket oder Pattaya.

Aufenthalte aufgrund dieses Visa sind aber auf jeden Fall zeitlich auf ein paar Jahre begrenzt. Es ersetzt also höchstens mittelfristig ein Non Immigrant O mit seinen Verlängerungsmöglichkeiten (und Bedingungen) der Aufenthaltsbewilligung.

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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#10

Beitrag von thedi »

Non Immigrant B Visa

Diese Visa ist Voraussetzung um in Thailand eine Arbeitsbewilligung zu bekommen. Man beachte: es ist selbst keine Arbeitsbewilligung. Anderseits kann dann bei der Ausreise ein Nachweis über bezahlte Steuern verlangt werden.

Die Arbeitsbewilligung muss vom Arbeitgeber eingeholt werden.

Eine Arbeitsbewilligung ist immer an einen bestimmten Job gebunden. Wenn man den verliert, ist die Arbeitsbewilligung auch erloschen. Zudem ist die Aufenthaltsbewilligung an die Arbeitsbewilligung gebunden. D.h. man verliert bei einer Kündigung auch die Aufenthaltsbewilligung und hat gerade noch 7 Tage Zeit um seine sieben Sachen zu packen und zu gehen.

Für den Antrag eines Non Immigrant B Visa wird vom Konsulat ein Nachweis für einen Job in Thailand verlangt. D.h. man muss zuerst einen Arbeitgeber finden, dann erst das Visa beantragen.

Oft reisen also Interessenten zuerst einmal mit einer anderen Visa Kategorie nach Thailand, suchen sich einen Job (Sprachlehrer) und machen erst dann einen kurzen Ausflug in ein Nachbarland um in einem Thai Konsulat das für die Arbeitsbewilligung benötigte Non Immigrant B Visa zu beschaffen.


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