Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

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thedi
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#571

Beitrag von thedi »

Michaleo hat geschrieben:
Fr 3. Jun 2022, 21:07
Also so eines, wie ich es gerade erhalten habe.
Nein, eben nicht.

Du hast ein Non Immigrant O Visa, multiple entry. Erteilt vom Konsulat in Bern. Das erlaubt Dir
  • Während der Gültigkeitsdauer des Visa so oft nach Thailand ein und aus zu reisen, wie Du willst.
  • Bei jeder Einreise bekommst Du eine Aufenthaltsbewilligung von 90 Tagen.

Su Heimchen erkundigt sich aber über ein anderes Szenario:
  • Bei ihrer Einreise mit mit einem Non Immigrant O Visa (egal ob single oder multiple entry) bekommt sie eine Aufenthaltsbewilligung von 90 Tagen.
  • Diese Aufenthaltsbewilligung kann sie in Thailand bei einem Immigration Büro verlängern um ein Jahr.
  • Wenn sie Thailand verlässt, erlischt die Aufenthaltsbewilligung, aussert sie beantrage ein Reentry Permit. Dann kann sie bei einer Wiedereinreise die alte Aufenthaltsbewilligung fortsetzen. Sie bekommt also nicht neue 90 Tage, sondern kann ihren Aufenthalt bis zum Ablauf der alten Aufenthaltsbewilligung fortsetzen.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Michaleo
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#572

Beitrag von Michaleo »

Gemäss Thai Enquirer prüfe das Kabinet eine Vereinfachung beim Zettel, den man im Flugzeug ausfüllen muss, den Arrival Card oder Tor Mor 6.
Ob er wohl abgeschafft wird? Dann müsste man keinen Kugelschreiber mehr mit ins Flugzeug nehmen. ;-)

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Freundliche Grüsse L-)
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Andia
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#573

Beitrag von Andia »

Michaleo hat geschrieben:
Di 14. Jun 2022, 13:40
Gemäss Thai Enquirer prüfe das Kabinet eine Vereinfachung beim Zettel, den man im Flugzeug ausfüllen muss, den Arrival Card oder Tor Mor 6.
Ob er wohl abgeschafft wird? Dann müsste man keinen Kugelschreiber mehr mit ins Flugzeug nehmen. ;-)


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Oder sich beim nächsten Flug 2 Vordrucke geben lassen dann kannst du beim übernächsten Flug vorarbeiten. :ymsmug:
Ich liebe Thailand. :-
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Joe
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#574

Beitrag von Joe »

Andia hat geschrieben:
Di 14. Jun 2022, 13:47
Oder sich beim nächsten Flug 2 Vordrucke geben lassen dann kannst du beim übernächsten Flug vorarbeiten. :ymsmug:
Ja...die Dinger liegen ja meist auch noch irgendwo kurz vor der Immigration aus, damit die, die das Formular im Flugzeug verpennt haben, noch eine Chance bekommen. Früher hatte ich immer eine Hand voll davon zu Hause, um sie beim nächsten Flug bereits daheim ausfüllen zu können. Jetzt habe ich aber leider keine aktuelle Version mehr...
Michaleo hat geschrieben:
Di 14. Jun 2022, 13:40
Gemäss Thai Enquirer prüfe das Kabinet eine Vereinfachung beim Zettel, den man im Flugzeug ausfüllen muss, den Arrival Card oder Tor Mor 6.
Ob er wohl abgeschafft wird?
Was könnte man vereinfachen? Gut - die Frage nach der ersten Übernachtungsadresse (das Hotel den Gast ja sowieso melden) und die Frage nach Beruf und wiederholter Einreise vielleicht. Ansonsten ist da ja nicht viel auszufüllen.

Ich denke kaum, dass sie ihn abschaffen (lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen). Es war ja sogar davon die Rede, dass (nach Abschaffung des Thailand-Passes) dort die Impfinformationen eingetragen werden sollen (?)

Eigentlich finde ich den Thailand-Pass ja gar nicht schlecht. Ist es doch eine Möglichkeit, mit der ich die Daten bereits zu Hause in Ruhe eintragen kann, während sie vor Ort schnell digital gelesen werden können. Vielleicht wäre das eine Idee für die Thai-Immigration. Man ersetzt das TM6 durch ein eTM6, das man zu Hause ausfüllt und automatisch (also ohne einen echten Genehmigungsschritt) einen QR-Code erhält. Wer diesen hat, muss kein TM6 mehr ausfüllen.

Ein QR-Code würde locker ausreichen, alle benötigten Informationen zu speichern. Mit ein bisschen intelligenter Programmierung könnte man es so gestalten, dass die notwendigen Daten (bis zur Einreise) nicht bei der Thai-Behörde, sondern nur im QR-Code gespeichert werden. Und den QR-Code dann so verschlüsseln, dass Unbefugte die Daten nicht "im Vorbeigehen" auslesen können. Vielleicht sollte ich Berater für die Thai-Immigration werden... :D
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yuaho
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#575

Beitrag von yuaho »

Joe hat geschrieben:
Di 14. Jun 2022, 17:20

Eigentlich finde ich den Thailand-Pass ja gar nicht schlecht. Ist es doch eine Möglichkeit, mit der ich die Daten bereits zu Hause in Ruhe eintragen kann, während sie vor Ort schnell digital gelesen werden können. Vielleicht wäre das eine Idee für die Thai-Immigration. Man ersetzt das TM6 durch ein eTM6, das man zu Hause ausfüllt und automatisch (also ohne einen echten Genehmigungsschritt) einen QR-Code erhält. Wer diesen hat, muss kein TM6 mehr ausfüllen.

Ein QR-Code würde locker ausreichen, alle benötigten Informationen zu speichern. Mit ein bisschen intelligenter Programmierung könnte man es so gestalten, dass die notwendigen Daten (bis zur Einreise) nicht bei der Thai-Behörde, sondern nur im QR-Code gespeichert werden. Und den QR-Code dann so verschlüsseln, dass Unbefugte die Daten nicht "im Vorbeigehen" auslesen können. Vielleicht sollte ich Berater für die Thai-Immigration werden... :D
Nun da ich seit Jahren alles tippe, habe ich eine sogenannte Ärzte Handschrift.
Finde ich auch besser, am Airport nur noch schnell scannen ob denn alles seine Richtigkeit hat.
Ob der die Beamt/in nun nochmal mühsehlig alles abtippen oder vergleichen muss ?
Man könnte extra Schalter zum abfertigen einrichten, wenn sowiso schon alles klar ist.
Ich habe mir bei jedem Flug auch immer 3 oder 4 Formulare im Flugzeug geben lassen.
Die konnte ich in Schönschrift vor dem nächsten Flug ausfüllen.
War dann aber nix, wenn ich mich recht erinnere hat sich das Format geändert.
Obwohl die Fragen waren mehr oder weniger das Gleiche.
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Sue Heimchen
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#576

Beitrag von Sue Heimchen »

Wenn ich das hier richtig verstanden habe, ist der Unterschied zwischen non-immi-O und O-A, dass ich mit weniger Papieraufwand mit dem O-A ein Jahr lang in Thailand bleiben kann, ohne all diese Forderungen wie Bankdepot in Thailand, Wohnsitz- bzw. Vermieterbescheinigung + Skizze und und und, was ja nur bei Aufenthaltsbewilligungen bzw. nur bei der Immigration verlangt wird. Ausserdem kann man vor Ablauf des O-A Visums aus Thailand ausreisen oder in die Schweiz reisen, und bei der Einreise verlängert sich das O-A wieder um ein Jahr wenn man rechtzeitig vor Ablauf wieder in Thailand ankommt, oder nicht?.
Ausserdem hätte man mit O-A viel mehr Zeit wenn man doch ein Bankkonto einrichten, einen festen Wohnsitz suchen etc. als nur diese 90 Tage.
Oder irre ich mich jetzt wieder?
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Caveman
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#577

Beitrag von Caveman »

Grundsaetzlich hast du das (fast) richtig verstanden. Allerdings verlaengert sich das Visum selbst nicht um 1 Jahr, wenn du kurz vor Ablauf wieder einreist. Du bekommst dann lediglich eine neue Aufenthaltsberechtigung fuer 1 weiteres Jahr. Anders als waehrend des einjaehrigen Gueltigkeitszeitraums des Visums berechtigt dich diese dann aber nicht zu weiteren Einreisen. Wenn du dann also im 2. Jahr aus- und wieder einreisen willst, brauchst du dafuer Re-Entry Permits.

Die Voraussetzungen fuer ein Non immigrant O-A sind auch deutlich anspruchsvoller als die fuer ein O. Zudem benoetigst du fuer die Verlaengerung der Aufenthaltsgenehmigung auf Basis eine O-A auch eine anerkannte Krankenversicherung, die du bei O (bislang?) nicht brauchst.

Wenn es dir nur um mehr Zeit fuer die Wohnungssuche und das Bankkonto geht, waere vielleicht ein O Multiple Entry (also ohne "A") eine Ueberlegung wert.

Gruss
Caveman
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thedi
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#578

Beitrag von thedi »

Sue Heimchen hat geschrieben:
Mi 15. Jun 2022, 12:16
der Unterschied zwischen non-immi-O und O-A
Das 'A' von 'OA' kommt von 'approved'. D.h. das ausstellende Konsulat hat schon kontrolliert dass Du die Bedingungen für eine Jahresaufenthaltsbewilligung erfüllst.

Mit anderen Worten: Bei einem OA wird Deine Bonität in Deinem Heimatland vom Konsulat kontrolliert, während beim 'O' ohne 'A' das Konsulat weniger genau hin schauen muss und Deine Jahresaufenthalts-Würdigkeit erst bei einem entsprechenden Antrag von einem Immigration Büro in Thailand überprüft wird.

Konsulate und Immigration Büro in Thailand haben ähnliche, aber nicht identische Kriterien. Bei beiden muss eine Begründung angegeben werden, die dann die Detail Bedingungen bestimmen. Das ist entweder 'married to a Thai national' oder 'retired'. Wenn ich das richtig verstanden habe, bist Du nicht mit einem 'Thai national' verheiratet und somit kommt für Dich nur 'retired' in Frage.

Bei 'retired' ist eines der von vielen gefürchteten Kriterien Deine finanzielle Bonität. Dabei will die Immigration sehen dass Du Geld in Thailand zur Verfügung hast. Also Bankkonto in Thailand oder Renten bzw. Einkommensnachweis, entweder von Deiner Botschaft bestätigt oder aus regelmässigen Gutschriften auf Deinem Thai Bankkonto ersichtlich. Wohingegen das Konsulat sich damit begnügt, dass Du das nötige Einkommen oder Geld auf der Bank hast, egal wo die Bank ist. Also in der Praxis: beim Visa-Antrag kann Dein Geld auf einem Bankkonto in DACH sein, während bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung in Thailand das Geld in Thailand sein muss.

Wohnsitzbescheinigung bzw. Mietvertrag wird sowohl vom Konsulat wie von der Immigration verlangt. Beim Konsulat natürlich eine Wohnsitzbescheinigung in DACH (DACH-Pass genügt normalerweise) während die Immigration in Thailand wissen will, wo Du in Thailand wohnst. Wie das im Detail nachzuweisen ist, ist wiederum von Immigration zu Immigration verschieden. Das mit der Skizze habe ich nur bei Begründung 'married to a Thai national' gehört. Aber wer weiss? Bei mir genügte damals eine Quittung der Elektrisch-Rechnung, andere sind überzeugt dass sie dazu ein gelbes Hausbuch brauchen (ich habe immer noch keines gemacht).

OA hat den Ärger mit der Krankenversicherungspflicht. Falls Du weiterhin einen Wohnsitz in DACH hast, mit entsprechender Krankenkasse, ist das für Dich allerdings kein Problem. Übrigens kann man auch eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund eines OA in Thailand verlängern. Die Bedingungen sind die gleichen wie beim O, nur dass ev. (je nach Büro) noch die Krankenversicherung kontrolliert wird.

Der langen Rede kurzer Sinn: ob der OA oder der O Weg für Dich einfacher ist, hängt von Deinen Umständen ab. Solange Du pendelst ist OA durchaus praktisch. Wenn Du dauernd in Thailand bleiben willst - also Deine Aufenthaltsbewilligung in Thailand verlängern willst, kommst Du nicht um die Immigration herum. Und wie gesagt: die macht aussert mit der Krankenversicherung keinen Unterschied zwischen O oder OA.

Für mich ist O eindeutig besser. Seit über 12 Jahren mache ich nun Verlängerungen basierend auf einem 'O mit 'retired'. Das dauert bei mir jeweils 15 bis 30 Minuten (plus je nach Andrang etwas Wartezeit). Ich muss ein paar Formulare ausfüllen, ein Passfoto und die Bankbestätigung dabei haben. Eine Kopie des Hausbuchs meiner Frau wurde auch schon gewünscht. Basta, das war's bis jetzt immer. Also sicherlich nicht aufwändig. Aber Khon Kaen gilt als freundlich, andere Büro mögen anders sein.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi
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Sue Heimchen
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#579

Beitrag von Sue Heimchen »

Wenigstens kenne ich jetzt den Unterschied zwischen Visa und Aufenthaltsbewilligung, bzw. non-O und non-OA etc.
Es hat lange gebraucht aber jetzt habs sogar ich verstanden. ;-)
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Alwaro
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Re: Visa und Aufenthaltsbewilligungen für Thailand

#580

Beitrag von Alwaro »

thedi hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 11:13
In der Schweiz ist das scheinbar nur noch das Thai Konsulat das der Botschaft in Bern angeschlossen ist.
Es ist die Konsularische Abteiilung der Thailändischen Botschaft in Bern. (Auch die Schweiz hat in BKK eine konsularische Abteilung)-

thedi hat geschrieben:
Do 2. Jun 2022, 11:13
In Deutschland unterscheiden Thais zwischen Konsulat und Generalkonsulat.
Der Unterschied ist Honorar- und Generalkunsulat. Auch in Deutschland dürfen Visas nur von einem Generalkonsulat oder der konsularischen Abteilung der Botschaft) ausgestellt werden.
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