Doppel-Staatsbürgerschaft
Doppel-Staatsbürgerschaft
Im zarten Kükenalter von 9 Wochen, erhielt unsere Tochter im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung zu ihrem Thai-Pass
auch die Deutsche Staatsbürgerschaft. Seitdem "operieren" wir, wie gerade erforderlich, mit beiden Pässen.
Nun wurde ich von einem schlauen Mitbürger angesprochen, für welches Land wir uns nun entscheiden, denn bis zum
14. Lebensjahr müsste diese Entscheidung getroffen werden.
Das Thai-Konsulat sah bei der letztjährigen Pass-Neuausstellung für Frau und Tochter (bei der auch die deutschen Pässe
vorgelegt werden mussten), keine Probleme bzgl. einer Entscheidung (auch für die Zukunft),...ebenso wie das zuständige deutsche Gemeindeamt (bei der der Thai-Pass nicht interessierte).
Handelt es sich bei der Staatsbürgerfestlegung nur um ein Gerücht, oder gibt es handfeste Gesetze und Vorschriften ?
Gruß Marburger
auch die Deutsche Staatsbürgerschaft. Seitdem "operieren" wir, wie gerade erforderlich, mit beiden Pässen.
Nun wurde ich von einem schlauen Mitbürger angesprochen, für welches Land wir uns nun entscheiden, denn bis zum
14. Lebensjahr müsste diese Entscheidung getroffen werden.
Das Thai-Konsulat sah bei der letztjährigen Pass-Neuausstellung für Frau und Tochter (bei der auch die deutschen Pässe
vorgelegt werden mussten), keine Probleme bzgl. einer Entscheidung (auch für die Zukunft),...ebenso wie das zuständige deutsche Gemeindeamt (bei der der Thai-Pass nicht interessierte).
Handelt es sich bei der Staatsbürgerfestlegung nur um ein Gerücht, oder gibt es handfeste Gesetze und Vorschriften ?
Gruß Marburger
Re: Doppel-Staatsbürgerschaft
Meine (vielleicht veraltete) Meinung ist dass Thailand offiziell gar keine doppelte Staatsbürgerschaften akzeptiert. Und letzte Woche habe ich ein Interview eures Innenministers gelesen dass Deutschland auch diesen Weg gehen möchte.
Gruss Tom
Gruss Tom
Re: Doppel-Staatsbürgerschaft
Bezueglich der deutschen Staatsangehoerigkeit gibt es ueberhaupt keine Probleme. Eie durch Abstammung erworbene auslaendische Staatsangehoerigkeit bleibt in Deutschland erhalten. Da muss man sich nicht fuer eine entscheiden.
Bezueglich der thailaendischen Staatsangehoerigkeit sieht es theoretisch etwas anders aus. Das thailaendische Staatsangehoerigkeitsrecht sieht wohl tatsaechlich keine "doppelte" Staatsangehoerigkeit vor. Praktisch wird eine solche aber toleriert.
Das Problem aus thailaendischer Sicht ist halt, dass man einem "Doppelstaatler" dessen auslaendische Staatsangehoerigkeit nicht entziehen kann. Man kann ihm bestenfalls die thailaendische entziehen. Das hat es aber wohl noch nie gegeben. Sogar eine Ausbuergerung auf Antrag ist in Thailand mit derart hohen Huerden verbunden, dass beispielsweise in Deutschland ausnahmsweise eine Einbuergerung thailaendischer Staatsangehoeriger ohne Aufgabe der auslaendischen Staatsangehoerigkeit erfolgen kann und wohl auch regelmaessig erfolgt.
Gruss
Caveman
Bezueglich der thailaendischen Staatsangehoerigkeit sieht es theoretisch etwas anders aus. Das thailaendische Staatsangehoerigkeitsrecht sieht wohl tatsaechlich keine "doppelte" Staatsangehoerigkeit vor. Praktisch wird eine solche aber toleriert.
Das Problem aus thailaendischer Sicht ist halt, dass man einem "Doppelstaatler" dessen auslaendische Staatsangehoerigkeit nicht entziehen kann. Man kann ihm bestenfalls die thailaendische entziehen. Das hat es aber wohl noch nie gegeben. Sogar eine Ausbuergerung auf Antrag ist in Thailand mit derart hohen Huerden verbunden, dass beispielsweise in Deutschland ausnahmsweise eine Einbuergerung thailaendischer Staatsangehoeriger ohne Aufgabe der auslaendischen Staatsangehoerigkeit erfolgen kann und wohl auch regelmaessig erfolgt.
Gruss
Caveman
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- Registriert: Do 19. Mai 2016, 18:58
Re: Doppel-Staatsbürgerschaft
Beitrag von Fredfeuerstein »
Ja, war auch bei meiner Frau so. Sie hat jetzt beide Pässe.Sogar eine Ausbuergerung auf Antrag ist in Thailand mit derart hohen Huerden verbunden, dass beispielsweise in Deutschland ausnahmsweise eine Einbuergerung thailaendischer Staatsangehoeriger ohne Aufgabe der auslaendischen Staatsangehoerigkeit erfolgen kann und wohl auch regelmaessig erfolgt.
Re: Doppel-Staatsbürgerschaft
Grundsätzlich sind dies auch meine Informationen.Caveman hat geschrieben: Bezueglich der deutschen Staatsangehoerigkeit gibt es ueberhaupt keine Probleme.
... Das thailaendische Staatsangehoerigkeitsrecht sieht wohl tatsaechlich keine "doppelte" Staatsangehoerigkeit vor. Praktisch wird eine solche aber toleriert.
Was D betrifft, kann wohl kein Gesetz meine Tochter zur Aufgabe der anderen Staatsbürgerschaft zwingen.
Ebenso meine Frau, die diesen Satz...siehe Anhang...im amtlichen Dokument stehen hat:
- passvermerk.jpg (62.94 KiB) 4213 mal betrachtet
In TH sind sie wohl auf Dauer, auf das Wohlwollen der TH Behörden angewiesen, was mich allerdings langfristig gesehen, nicht unbedingt beruhigt..denn sämtliche Grundstückskäufe in TH sind mit beider Namen getätigt worden...und beide werden mit Sicherheit den D-Pass nicht abgeben.
Gruß Marburger
Re: Doppel-Staatsbürgerschaft
Diese Wahl gibt es schon- zB. für Vietnamesen- die müssen in einem entsprechendem Alter dann eine der beiden Staatsbürgerschaften aufgeben ( hier in D geboren) oder bei der Einbürgerung die vietnamesische aufgeben. So eine Bekannte die hier einen Imbiss betreibt und bei deren Kinders das so war.
Re: Doppel-Staatsbürgerschaft
Nein, kein Geruecht. Es kommt entscheidend darauf an, auf welche Art die deutsche Staatsangehoerigkeit erworben wurde. Wurde diese - wie bei deiner Tochter - durch Abstammung erworben, koennen beide Staatsangehoerigkeiten bis zum Lebensende beibehalten werden.Marburger hat geschrieben:Offenbar scheint die "Altersgrenze", zumindest in D, nur ein Gerücht zu sein.
Nur wenn die deutsche Staatsangehoerigkeit durch Inlandsgeburt erworben wurde (beide Elternteile keine Deutschen), gibt es in bestimmten Faellen die sog. "Optionspflicht" und man muss nach der Vollendung des 21. Lebensjahres auf eine der beiden Staatsangehoerigkeiten verzichten.
Geregelt ist das im Staatsangehoerigkeitsgesetz § 29 https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__29.html
Ich wuerde auch nicht sagen, dass deine Tochter auf das Wohlwollen der thailaendischen Behoerden angewiesen sein wird. Meines Wissens sieht das thailandische Staatsangehoerigkeitsrecht schlicht keine Sanktionen fuer die Nichtaufgabe einer zusaetzlichen auslaendischen Staatsangehoerigkeit vor und erst Recht keine Zwangsausbuergerung (jedenfalls konnte mir bisher noch niemand eine entsprechende Gesetzesstelle nennen). Weiterhin besitzen neben zahlreichen thailaendischen Ehegatten und Abkoemmlingen von Auslaendern auch viele gesellschaftlich hoeher gestellte Thais eine zusaetzliche auslaendische Statsangehoerigkeit. Wir haben es also mit einem Status Quo zu tun, der nicht nur Verwandte von Auslaendern beguenstigt sondern auch zahlreiche Thais in hohen Positionen.
Gruss
Caveman
Re: Doppel-Staatsbürgerschaft
@michael59
Die Optionspflicht nach StAG § 29 wie auch die die Aufgabe der auslaendischen Staatsangehoerigkeit als Voraussetzung fuer eine Einbuergerung (StAG § 10 Abs. 1 Nr. 4) haben nichts mit der jeweiligen auslaendischen Nationalitaet zu tun. Diese Regelungen gelten grundsaetzlich fuer alle auslaendischen Staatsangehoerigkeiten gleichermassen.
Thailaender fallen jedoch z.Zt. unter die Ausnahmeregelung des StAG § 12, nach der eine Beibehaltung der auslaendischen Staatsangehoerigkeit dann hinzunehmen ist, wenn die Aufgabe dieser nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen moeglich ist (gilt gem. StAG § 29 Abs. 4 auch fuer die Optionspflicht).
Gruss
Caveman
Die Optionspflicht nach StAG § 29 wie auch die die Aufgabe der auslaendischen Staatsangehoerigkeit als Voraussetzung fuer eine Einbuergerung (StAG § 10 Abs. 1 Nr. 4) haben nichts mit der jeweiligen auslaendischen Nationalitaet zu tun. Diese Regelungen gelten grundsaetzlich fuer alle auslaendischen Staatsangehoerigkeiten gleichermassen.
Thailaender fallen jedoch z.Zt. unter die Ausnahmeregelung des StAG § 12, nach der eine Beibehaltung der auslaendischen Staatsangehoerigkeit dann hinzunehmen ist, wenn die Aufgabe dieser nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen moeglich ist (gilt gem. StAG § 29 Abs. 4 auch fuer die Optionspflicht).
Gruss
Caveman
Re: Doppel-Staatsbürgerschaft
Danke @Caveman für Deine ausführliche, verständliche Erklärung in beiden Beiträgen.Caveman hat geschrieben: Thailaender fallen jedoch z.Zt. unter die Ausnahmeregelung des StAG § 12, nach der eine Beibehaltung der auslaendischen Staatsangehoerigkeit dann hinzunehmen ist, wenn die Aufgabe dieser nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen moeglich ist (gilt gem. StAG § 29 Abs. 4 auch fuer die Optionspflicht).
Obige "Ausnahmeregelung" (vielleicht interessant für Member die eine Einbürgerung ihrer Ehefrau noch vornehmen wollen), haben wir in der Form in Anspruch genommen, das bereits im Antragsformular klar formuliert wurde, das der Antrag nur unter der Bedigung einer doppelten Staatsbürgerschaft gestellt wird.
Begründung: Verlust erheblicher Vermögenswerte.
Vielleicht wurde dadurch der entscheidente Satz "Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit tritt nicht ein"
erzwungen, denn Hilfestellung oder Amts- Hinweise auf diesen Ausnahmeregel-§ sollte man nicht erwarten.
Gruß Marburger
Re: Doppel-Staatsbürgerschaft
Ich glaube kaum, dass die Begruendung "Verlust erheblicher Vermoegenswerte" hier ein besonderes Gewicht haben kann. Wie soll sich dieser Verlust denn darstellen? Selbst Landbesitz ginge ja nicht ersatzlos verloren. Das Land koennte schliesslich verkauft und somit ein erheblicher Vermoegensverlust vermieden werden.
Ausschlaggebend ist hier vielmehr der ungeheuer langwierige, sehr komplizierte und ausserordentlich teure Prozess der Aufgabe der thailaendischen Staatsangehoerigkeit. Dies ist den deutschen Behoerden bekannt und daher wird inzwischen/zur Zeit in aller Regel die Beibehaltung der thailaendischen Staatsangehoerigkeit genehmigt.
Gruss
Caveman
Ausschlaggebend ist hier vielmehr der ungeheuer langwierige, sehr komplizierte und ausserordentlich teure Prozess der Aufgabe der thailaendischen Staatsangehoerigkeit. Dies ist den deutschen Behoerden bekannt und daher wird inzwischen/zur Zeit in aller Regel die Beibehaltung der thailaendischen Staatsangehoerigkeit genehmigt.
Gruss
Caveman
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