Doppel-Staatsbürgerschaft

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Marburger
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Re: Doppel-Staatsbürgerschaft

#11

Beitrag von Marburger »

Caveman hat geschrieben: ... und daher wird inzwischen/zur Zeit in aller Regel die Beibehaltung der thailaendischen Staatsangehoerigkeit genehmigt.
Wäre interessant zu erfahren, ob dieser "Passus" auch ohne "Beantragung" des Sonder- §, in den Einbürgerungsurkunden bzw. Anlagen (freiwillig), vermerkt wird.
Welche Erfahrung haben andere Member ?
Caveman hat geschrieben:Ich glaube kaum, dass die Begruendung "Verlust erheblicher Vermoegenswerte" hier ein besonderes Gewicht haben kann.
Zumindest war dies damals (2013), der Rat unseres Sachbearbeiters, der offenbar "gegriffen" hat.
Vielleicht hat sich bis heute vieles geändert.

Gruß Marburger
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michael59
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Re: Doppel-Staatsbürgerschaft

#12

Beitrag von michael59 »

Es gab in einigen Bundesländern schon länger Ausnahmeregeln bis vor einiger Zeit auf einer Konferenz der Innenminister eine einheitliche Regelung abgesprochen wurde und das auch veröffentlicht wurde. ich habe diese Information damals abgespeichert. Als meine Frau dann den Antrag stellte wurde Sie sehr zuvorkommend und freundlich behandelt. Diese Informationen waren bekannt und es wurde ohne Nachfrage gleich davon ausgegangen, das sie den thailänische Pass behält. Sie hat dann 6 Monate später, gemeinsam mit 2 weiteren Thai die Einbürgerung erhalten. Eine Freundin, die etwas später den Antrag stellte, wurde durch andere Thai gewarnt, das ja nicht zu machen. Bei Beantragung eines neuen Passes auf dem thail. Konsulat hat sie nachgefragt und von der Beamtin die Auskunft bekommen, das sie keine Probleme hat, sie soll auf das thailänische Konsulat hören und nicht auf Leute die nur denken sie wissen was. Wenn die Fragen haben sollen sie die Beamtin anrufen. Sie hat die Visitenkarte mitbekommen.

Ich habe noch ein Dokument gespeichert, das auf Thai zur doppelten Staatsbürgerschaft was schreibt. Ich hänge es mal dran.
Mehrstaatlichkeit Thailand.pdf
(148.39 KiB) 216-mal heruntergeladen

Werner
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Re: Doppel-Staatsbürgerschaft

#13

Beitrag von Werner »

Bezüglich Deutschland: Es handelt sich hierbei bei politische Aktionen/Aussage/Einstellung einiger Parteien gegen die doppelte Staatsbürgerschaft und dies gilt bei der politischen Begründung eigentlich nur für bestimmte Länder und nicht für alle. Hierzu zählt insbesondere die Türkei, Nordafrika usw. Völlig ignoriert wird die doppelte Staatsbürgerschaft bei anderen Staaten und Volksgruppen z. B. Russland-Deutsche mussten nie ihren russischen Pass abgeben oder sich irgendwie entscheiden. Es ist alles politisch und wenn deine Gemeinde, Behörde gerade mal nichts gegen Deutsch-Thailändische Kinder hat, ist es ok und du kannst dich wohlig zurück lehnen. Auch z. B. Mensch mit USA Pass und Deutschland Pass interessiert hier wenig, es gibt ja viele Länder die gerne sofort einen Pass ausstellen wenn man dort geboren ist. Problematisch wird es dann erst beim Wehrdienst, dann werden sich zwei Länder um den jungen Mann bemühen um ihm umfassend Gehorchen und Töten beizubringen. Aber der Wehrdienst in Deutschland ist derzeit nicht akutell, gut so.

Natürlich ist es ein Leichtes "Schlafende Hunde" zu wecken, wie das Sprichwort sagt.

W.
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Michaleo
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Re: Doppel-Staatsbürgerschaft

#14

Beitrag von Michaleo »

In der Schweiz muss man unterschreiben, dass man kein USA- Schweizer Doppelbürger ist, wenn man ein Bankkonto eröffnen will. Also das ist schon ein kleiner Nachteil, wenn man z.B. eine Hypothek beantragt oder andere Bankgeschäfte tätigen möchte, die ein Konto erfordern.
Freundliche Grüsse L-)
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SomTam
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Re: Doppel-Staatsbürgerschaft

#15

Beitrag von SomTam »

Michaleo hat geschrieben:In der Schweiz muss man unterschreiben, dass man kein USA- Schweizer Doppelbürger ist, wenn man ein Bankkonto eröffnen will. Also das ist schon ein kleiner Nachteil, wenn man z.B. eine Hypothek beantragt oder andere Bankgeschäfte tätigen möchte, die ein Konto erfordern.
USA ist irgendwie auch nachvollziehbar, den Ärger wollen sich die Banken auch gar nicht mehr antun ...... Aber wie sieht es aus bei einer z.B Thai-Schweiz Doppel-Staatsbürgerschaft aus?

Bisher habe ich noch keine Nachteile festgestellt .......... ok mein Ehefrau hat auch Ihren Nachnahmen behalten, auf Wunsch von mir, als Schutz, wenn wir mal nach Thailand auswandern ....... Mit Ihrem Nachnahmen kommen nicht viele Fragen auf, bei Land- Hauskauf etc.
Es Grüsst
SomTam

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
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Marburger
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Re: Doppel-Staatsbürgerschaft

#16

Beitrag von Marburger »

SomTam hat geschrieben: .. ok mein Ehefrau hat auch Ihren Nachnahmen behalten...
Ähnlich sieht es auch bei uns aus.
Deutscher Pass : Standesamt-Name (Doppelname mit ihrem und meinem Namen)
Thai Pass : Ihr Familienname
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michael59
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Re: Doppel-Staatsbürgerschaft

#17

Beitrag von michael59 »

Die USA stellt ihren Bürgern- egal ob Doppelstaatler oder nicht- ihr Welteinkommen in den Steuerbescheid rein. Ausserdem schützt die Finanzbehörde ihre Bürger vor Finanzprodukten, die amerikanische Banken überall in der Welt verkaufen- vor denen aber der USA Staatler geschützt werden muss. Ob das ein Vorteil ist oder nicht muss jeder sebst entscheiden.
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Caveman
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Re: Doppel-Staatsbürgerschaft

#18

Beitrag von Caveman »

Werner, dein Beitrag zeugt von wenig Sachverstand bezueglich der rechtlichen Situation. Russlanddeutsche sind z.T. durch Artikel 116 des Grundgesetzes geschuetzt und geniessen dann eine gesetzlich geregelte Sonderstellung. Eine Einbuergerung ist dann gar nicht erforderlich weil dieser Personenkreis die deutsche Staatsangehoerigkeit bereits besitzt. Dies kann natuerlich nicht von der Aufgabe einer weiteren auslaendischen Staatsangehoerigkeit abhaengig gemacht werden.

Wenn ein Abkoemmling eines Deutschen in den USA geboren wird und damit die dortige Staatsangehoerigkeit erwirbt, bleibt er weiterhin Deutscher. Er hat die deutsche Staatsangehoerigkeit bereits nach StAG § 4 Abs. 1 erworben (unabhaengig vom Bestehen einer weiteren Staatsangehoerigkeit). Das ist klar und voellig eindeutig gesetzlich geregelt und hat rein gar nichts mit der jeweiligen politischen Stimmung zu tun.

Voellig absurd ist deine These, nach der deutsch-thailaendische Kinder vom politischen Gutduenken der zustaendigen Behoerde abhaengig seien. Fuer Abkoemmlinge eines Deutschen gibt es einfach keine Optionspflicht. Es gibt hier keinen Spielraum fuer die zustaendigen Behoerden. Die Aufgabe der auslaendischen Staatsangehoerigkeit kann hier nicht verlangt werden.

Diese Optionspflicht gibt es - wie bereits ausgefuehrt - ausschliesslich fuer Deutsche ohne deutsches Elternteil, die ihre deutsche Staatsangehoerigkeit aufgrund ihrer Geburt in Deutschland erworben haben (und auch hier nur unter bestimmten Voraussetzungen). Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehoerigkeit auf anderen Wegen erworben haben, sind hiervon nicht betroffen und koennen ihre zusaetzliche auslaendische Staatsangehoerigkeit problemlos beibehalten, ohne die deutsche zu verlieren.

Deine Beitraege sind ja meist recht unterhaltsam. Wenn man aber so gar nichts von der Sache versteht, ist es vielleicht doch besser, statt eines voellig unqualifizierten Beitrags besser mal gar nichts zu schreiben.

Gruss
Caveman

Werner
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Re: Doppel-Staatsbürgerschaft

#19

Beitrag von Werner »

Caveman, Danke für die Richtigstellung. Schön, dass du die Gesetze kennst und so detailliert darüber berichtest.

Du verkennst jedoch einen Grundsatz der Gesetzgebung: Diese wird durch die Politik und die Politiker gemacht. Daher ist alles politisch so gewollt wie es ist und keineswegs ein Gesetz das irgendwo aus dem All nach Deutschland runter knallte und nun das Schicksal bestimmt. Z. B. dass man Menschen als Deutsche anerkennt obwohl nur der Ur-Ur-Ur-Großvater Deutscher war ist schon sehr exotisch, besonders wenn die dann ständig von ihrer Heimat weit weg schwärmen. Geht das bei Afrikaner auch so, bei denen irgendwann mal ein deutsche Kolonial-Soldat ein Kind zeugte? Oder bei 100.000.000 US Amerikanern, die deutsche Wurzeln haben. Also da ist viel politischer Wille dahinter und alles kann sich ständig ändern.

Gut, dass dies mit den Mixed-Deutsch-Thai Kindern nun auch von dir erklärt wurde.

Michael59, Danke für deinen kurzen Beitrag. Ja das mit der Steuer habe ich auch schon gehört, ist sehr interessant, so könnte man natürlich auch deutsche Großverdiener dran bekommen, die sich aus unserem Steuerparadies verdrückt haben, Rennfahrer oder Piloten die seltsamerweise in den Emiraten oder der Schweiz wohnen.

Gruß, Werner.
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Marburger
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Re: Doppel-Staatsbürgerschaft

#20

Beitrag von Marburger »

Caveman hat geschrieben: Fuer Abkoemmlinge eines Deutschen gibt es einfach keine Optionspflicht. Es gibt hier keinen Spielraum fuer die zustaendigen Behoerden.
Werner hat geschrieben: Du verkennst jedoch einen Grundsatz der Gesetzgebung: Diese wird durch die Politik und die Politiker gemacht.
Also da ist viel politischer Wille dahinter und alles kann sich ständig ändern.
Irgendwie unterhaltsam diese Diskussion, wobei "praxisbezogen", beide recht haben... ;)

Zu Cavemans obige Aussage: Nein es gibt keinerlei Spielraum für die zuständigen Behörden.
Deshalb auch in meinem Fall, "Eindeutschung" der Tochter, keinerlei Widerrede auf der Botschaft.
Von Büro 1, Vaterschaftsanerkennung, ging es direkt in Büro 2, zur Austellung des D Passes.
Gesetze und deren Paragraphen haben dies ermöglicht.

Zu Werners Aussage der "Praxisfall" meiner Frau: 2011 erster Anlauf zum D-Pass (Doppelpass).
Ablehnung, da Doppel-Staatsbürgerschaft in Hessen angeblich nicht möglich. 2013 zweiter Antrag
(nichts hat sich in diesem Zeitraum an Gesetzen geändert), innerhalb von 6 Wochen positive Entscheidung.
Lockeres Gespräch mit dem zuständigen Amtmann des Regierungspräsidiums ergab, das der "Mangelberuf"
ein entscheidenter Faktor zur Genehmigung gewesen sei.
Fazit: Politischer Wille hat Berge versetzt... ;)

Gruß Marburger
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