Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Hallo
Ich beabsichtige im Winter 5-6 Monate in Thailand zu verbringen. Ist das Non Immigrant O das richtige Visum für mich? Ich bin letztes Jahr 50 geworden und habe eine IV-Rente. Ich lese immer wieder, dass das Visum für Rentner ist, die beabsichtigen auszuwandern. Ich beabsichtige NICHT, nach Thailand auszuwandern. Ich will nur überwintern.
Wie sieht das bei der Verlängerung aus. Das Zürcher Konsulat hat folgendes Merkblatt online:
http://www.thai-consulate.ch/fileadmin/ ... -_2014.pdf
Reicht der Nachweis einer Rente von mind. 65'000 Baht allein oder brauche ich trotzdem noch Vermögen dazu? Im Merkblatt steht nichts von "oder" sondern a) und b). Wie sind eure Erfahrungen?
Muss man für die Immigration tatsächlich alle Dokumente auf Thailändisch übersetzen lassen inkl. Bankauszug?
Wie hoch ist das Risiko, dass ich keine Verlängerung bekomme? Ich möchte gerne für meinen ersten Aufenthalt die Unterkünfte von hier aus buchen. Wenn ich aber nicht bleiben darf, bleib ich auf den Stornokosten sitzen.
LG, Mungg
Ich beabsichtige im Winter 5-6 Monate in Thailand zu verbringen. Ist das Non Immigrant O das richtige Visum für mich? Ich bin letztes Jahr 50 geworden und habe eine IV-Rente. Ich lese immer wieder, dass das Visum für Rentner ist, die beabsichtigen auszuwandern. Ich beabsichtige NICHT, nach Thailand auszuwandern. Ich will nur überwintern.
Wie sieht das bei der Verlängerung aus. Das Zürcher Konsulat hat folgendes Merkblatt online:
http://www.thai-consulate.ch/fileadmin/ ... -_2014.pdf
Reicht der Nachweis einer Rente von mind. 65'000 Baht allein oder brauche ich trotzdem noch Vermögen dazu? Im Merkblatt steht nichts von "oder" sondern a) und b). Wie sind eure Erfahrungen?
Muss man für die Immigration tatsächlich alle Dokumente auf Thailändisch übersetzen lassen inkl. Bankauszug?
Wie hoch ist das Risiko, dass ich keine Verlängerung bekomme? Ich möchte gerne für meinen ersten Aufenthalt die Unterkünfte von hier aus buchen. Wenn ich aber nicht bleiben darf, bleib ich auf den Stornokosten sitzen.
LG, Mungg
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
"Oder". Du brauchst also entweder ein Monatseinkommen von mindestens 65.000 Baht ODER ein jederzeit verfuegbares Bankguthaben in Hoehe von mindestens 800.000 Baht bei einer thailaendischen(!) Bank. Das Bankguthaben muss bei der ersten Beantragung einer Jahresverlaengerung seit mindestens 2 Monaten bestehen, bei jeder spaeteren mindestens 3 Monate.mungg hat geschrieben:Reicht der Nachweis einer Rente von mind. 65'000 Baht allein oder brauche ich trotzdem noch Vermögen dazu? Im Merkblatt steht nichts von "oder" sondern a) und b). Wie sind eure Erfahrungen?
Fuer den Einkommensnachweis - also wenn du statt Bankguthaben lieber ein Einkommen von mindestens 65.000 Baht/Monat nachweisen willst - brauchst du eine Bestaetigung deiner Heimatbotschaft. Die Deutsche Botschaft stellt diese Bestaetigung in englischer Sprache aus und das wird von der thail. Immigration auch so akzeptiert. Ob die Schweizer Botschaft diese Bestaetigung ebenfalls in englischer Sprache oder in Thai ausstellt, weiss ich nicht.
Es geht auch mit einer Mischung aus Einkommen und Bankguthaben. Ist das Einkommen geringer als 65.000 Baht/Monat und das Bankguthaben geringer als 800.000 Baht, reicht es aus, wenn die Summe aus Jahreseinkommen und Bankguthaben mindestens 800.000 Baht ergibt. In dem fall sind natuerlich sowohl eine von der Heimatbotschaft ausgestellte Einkommensbestaetigung wie auch eine Guthabenbestaetigung der thailaendischen Bank vorzulegen.
Dass von der Heimatbotschaft in englischer Sprache ausgestellte Einkommensbestaetigungen i.d.R. akzeptiert werden, hatte ich ja schon geschrieben. Bei der Bestaetigung eines Bankguthabens stellt sich diese Frage hingegen gar nicht, weil eine solche ohnehin nur anerkannt wird, wenn sie von einer thailaendischen Bank stammt. Die wird die Bestaetigung sowieso immer in thailaendischer Sprache ausstellen.mungg hat geschrieben:Muss man für die Immigration tatsächlich alle Dokumente auf Thailändisch übersetzen lassen inkl. Bankauszug?
Fuer deine Zwecke duerfte aber ein Non Immigrant Visum fuer beliebig viele Einreisen innerhalb eines Jahres wahrscheinlich die bessere Wahl sein. Damit kannst du ab Ausstellungsdatum 1 Jahr lang so oft nach Thailand einreisen, wie du willst. Bei jeder Einreise erhaeltst du eine Aufenthaltsgenehmigung fuer 90 Tage. Du musst dann zwar spaetestens am 90. Tag wieder ausreisen, kannst dann aber anschliessend sofort wieder einreisen und erhaeltst dann eine neue Aufenthaltsgenehmigung fuer weitere 90 Tage. Dafuer sind in Thailand keinerlei Nachweise zu erbringen oder Behoerdengaenge zu absolvieren.
Gruss
Caveman
Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Vielen Dank für deine Antwort. Laut Info des Zürcher Konsulats besteht nebst O nur die Möglichkeit eines Non-Immigrant B und ED. B ist für Arbeitnehmer und Geschäftsleute. ED wäre für Schüler und Studenten. Beides trifft nicht zu. Ich kann die dazu erforderlichen Dokumente teilweise nicht erbringen.
Und jetzt? Wie weiter? Erfahrungen anderer?
LG, Mungg
Und jetzt? Wie weiter? Erfahrungen anderer?
LG, Mungg
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Konsulate - wie Zürich - können nur einen Teil der möglichen Visa erteilen. Mehr Auswahl gibt es bei der Botschaft in Bern. Insbesondere:
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
- Ein 6 Monate Tourist Visa, multiple Entry. Bei jeder Einreise bekommt man jeweils 60 Tage Aufenthaltsbewilligung. Du könntest also zwei/drei mal einen Ausflug in ein Nachbarland machen und kämst so auf die gewünschten 6 Monate zum überwintern.
- Ein Non Immigrant OA Visa, das zu einem Aufenthalt von 12 Monaten berechtigt.
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Nein, ich meinte schon ein Non Immigrant O. Allerdings eins fuer beliebig viele Einreisen ("Multiple Entry"). Ich weiss aber nicht, ob das in Zuerich ausgestellt werden kann.mungg hat geschrieben:Laut Info des Zürcher Konsulats besteht nebst O nur die Möglichkeit eines Non-Immigrant B und ED.
Das von Thedi erwaehnte "Non Immigrant OA" (1 Jahr Aufenthalt) waere hier natuerlich auch nicht schlecht. Damit braeuchtest du zwischendurch nicht auszureisen. Die Huerden fuer dieses Visum liegen aber noch einmal deutlich hoeher als die fuer ein "Non Immigrant O Multiple Entry".
Gruss
Caveman
Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Ja, davon war die Rede - aber mehr als Rede war nie dahinter. Heute spricht niemand mehr davon.michael59 hat geschrieben:Da war doch mal von einem Visum für Qualitätstouristen die Rede...Ist das in Vergessenheit geraten?
Mit freundlichen Grüssen
Thedi
Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Hallo
Wie sieht das aus wenn ich ein 6 Monate Tourist Visa, multiple Entry habe? Bekomme ich da 15 oder 60 Tage, wenn ich (Schweizerin) beim Visarun auf dem Landweg einreise (Visarun mit Bus z.B.)? Mittlerweile verlangen alle Schweizer Konsulate/Botschaften für das Rentnervisum eine Abmeldebestätigung.
Alternativ könnte ich mich hier für die geforderte Abmeldebestätigung abmelden. Und ein paar Tage später mit einer Ausrede wieder anmelden. Aber ob das eine gute Idee ist?
LG, Mungg
PS. Mit der Botschaft in Bern bin ich auf dem Mailweg noch nicht weitergekommen. Entweder verstehen sie mich nicht oder mein Englisch ist zu schlecht.
Wie sieht das aus wenn ich ein 6 Monate Tourist Visa, multiple Entry habe? Bekomme ich da 15 oder 60 Tage, wenn ich (Schweizerin) beim Visarun auf dem Landweg einreise (Visarun mit Bus z.B.)? Mittlerweile verlangen alle Schweizer Konsulate/Botschaften für das Rentnervisum eine Abmeldebestätigung.
Alternativ könnte ich mich hier für die geforderte Abmeldebestätigung abmelden. Und ein paar Tage später mit einer Ausrede wieder anmelden. Aber ob das eine gute Idee ist?
LG, Mungg
PS. Mit der Botschaft in Bern bin ich auf dem Mailweg noch nicht weitergekommen. Entweder verstehen sie mich nicht oder mein Englisch ist zu schlecht.
Man kann es nicht allen recht machen. Drum mach ich es wenigstens mir recht.
Re: Fragen zu Visum zum Überwintern (180 Tage)
Das ist aber etwas ganz Neues.mungg hat geschrieben:Mittlerweile verlangen alle Schweizer Konsulate/Botschaften für das Rentnervisum eine Abmeldebestätigung.
Hast Du das richtig verstanden?
Gruss Thomas
"Kun Chang"
"Kun Chang"
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