Gültigkeit der Bescheinigung Nichterlöschen Aufenthaltsrecht

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isaantourer
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Re: Gültigkeit der Bescheinigung Nichterlöschen Aufenthaltsr

#11

Beitrag von isaantourer »

Zunächst erst einmal möchte ich mich bei allen bedanken, die mir Ratschlägen geholfen haben!
fraza hat geschrieben:Dasselbe Problem versuche ich gerade zu lösen bzw. Infos dazu zu sammeln, da wir dieselbe Situation haben.

So habe ich gehört, dass man mit dem neuen Pass und dem alten mit der unbeschränkten Niederlassungserlaubnis (eingeklebtes Etikett) und der Bescheinigung, dass der Inhaber unbeschränkt in DE ein- und ausreisen kann, unabhängig von der Aufenthaltsdauer in Thailand in DE einreisen kann.

Vielleicht ist es sinnvoll, dass im Thai-Pass auf einer Seite auf den vorherigen Pass hingewiesen wird.
Bestaetigung_alter-Pass.jpg
Übrigens sind ja die unbeschränkten Niederlassungserlaubnis (eingeklebtes Etikett) und der Bescheinigung, dass der Inhaber unbeschränkt in DE ein- und ausreisen kann, unabhängig von der Aufenthaltsdauer in Thailand in DE einreisen kann, beide in deutscher Sprache verfasst und wohl eher für die deutschen Zollbeamten bzw. bei Zwischensstopp in Europa für die dortigen bestimmt. Ob eine Übersetzung sinnvoll ist, würde mich auch interessieren.

Zum anderen gibt es in DE nun (seit 2012) statt der Etiketten eine elktronische Karte im Checkkartenformat, die man beantragen muss (Bürgeramt, Ausländeramt, Deutsche Botschaft BKK). Sie gilt 5 Jahre. Die Einklebe-Etiketten sind nur noch bis 2021 gültig. Allerdings ist es in Berlin so, dass zur Zeit immer noch die Klebeetiketten ausgegeben werden.
Wir werden fraza`s Rat befolgen und morgen früh nach Khon Kaen zur Passbehörde fahren um in den neuen Pass diesen Stempel (der Stempel weist auf das vorhandensein der "unbeschränkten Niederlassungserlaubnis" im alten Pass hin) zu bekommen.
Mit dem neuen Pass und dem alten Pass werden wir dann in Bangkok einschecken!
Ein sehr guter Bekannter von mir ist in den nächsten Tagen am Airport Bkk und will sich vor Ort genau zu diesem gleichen Ablauf am Checkin der Airline erkundigen -schaun wir mal!
Beim einreisen in Deutschland sehe ich so keine Probleme. Alles ist vorhanden, auch die Bestätigung der Ausländerbehörde ("Bescheinigung über das Nichterlöschen des Aufenthaltsrecht")
Gruß Jörg (der Isaantourer)
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isaantourer
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Re: Gültigkeit der Bescheinigung Nichterlöschen Aufenthaltsr

#12

Beitrag von isaantourer »

Letzen Samstag sind wir nun in Deutschland angekommen!
Mitgenommen hatte mein Frau: Reisepass von 2011 mit Visum, den nächsten Pass mit dem Stempel (Hinweis auf Visum im alten Pass) der Thai Passbehörden und den neuesten Pass ohne Visum. Es gab insgesamt keine größeren Problem weder bei der Ausreise in Bangkok noch hier bei der Einreise in Frankfurt.
Ok - in Bangkok am Schalter der Emirates war die Dame am Check-in mit dem neuesten Reisepass (ohne Visum) meiner Frau nicht zufrieden! Meine Frau hat dann alle ihre alten abgelaufenen Reisepässe zusammen mit dem Reisepass mit der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis voegelegt. Als die Dame immer noch zögerte zeigte ich ihr die
"Bescheinigung über das Nichterlöschen des Aufenthaltsrechts" der Ausländerbehörde Kassel. Sieh betrachtete interssiert 8-| diese in deutsch verfasste Becheinigung und überreichte uns unsere Tickets. Gleiches wiederholte sich dann auch bei der Einreise in Frankfurt - alle Pässe wurden intensiv geprüft uns meine Frau konnte ungehindert einreisen.
Gruß Jörg (der Isaantourer)
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